Karibu Lemongras Assembly instructions

1.1
1.2
A. Baur Pharma GmbH & Co. KG
2.1
Aquatic Chronic
R41: Gefahr ernster Augenschäden.
Seite: 1/ 12
Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 15.05.2013 Vers.Nr. 2 überarbeitet am: 14.05.2013
Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
Produktidentifikator
Handelsname: relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes oder Gemisches und Verwendungen, von denen
Saunaaufgusskonzentrat -Lemongras-
abgeraten wird keine Verwendung des Gemisches
Saunaaufgusskonzentrat
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller / Lieferant
Bouchéstraße 12 12435 Berlin auskunftgebender Bereich
Tel.: 030 290278930 Fax: 030 290278931 E-Mail: info@baur-pharma.de Notfallauskunft
Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen und Embryonaltoxikologie Spandauer Damm 130 14050 Berlin Telefon 030 19240 (im Notfall) oder 030 30686711 Telefax 030 30686721
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
2.
Mögliche Gefahren
Einstufung des Gemisches
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS02 Flamme
Flam. Liq. 2 H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
GHS07 Ausrufezeichen
Skin Irrit. 2 Skin Sens. 1
H315 Verursacht Hautreizungen H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen
GHS05 Ätzwirkung
Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
R11: Leichtentzündlich.
R38: Reizt die Haut.
3 H412 Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
F; Leichtentzündlich
Xi; Reizend
R43: R52-53:
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Klassifizierungssystem
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur
(Fortsetzung von Seite 1)
und durch
Hersteller
angaben.
2.2
3.1
Xi
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Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 15.05.2013 Vers.Nr. 2 überarbeitet am: 14.05.2013
Handelsname:
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft.
Gefahrenpiktogramme
GHS 02 GHS 07 GHS 05
Signalwort Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung Ethanol (CAS-Nr. : 64-17-5; EG-Nr.: 200-578-6) Lemongrasöl (CAS-Nr.: 8000-26-7; EINECS-Nr.: 289-752-0) Campher (CAS-Nr. : 21368-68-3; EG-Nr.: 244-350-4)
Gefahrenhinweise H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H315: Verursacht Hautreizungen H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen H318: Verursacht schwere Augenschäden H412: Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Vor Gebrauch Etikett lesen. P210: Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P303+P361+P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338: BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P501: Inhalt/Behälter gemäß lokalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT Nicht anwendbar.
vPvB Nicht anwendbar.
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gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
3.
Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Chemische Charakterisierung: Gemische
Beschreibung Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen (nach GHS).
Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS-Nr.: 64-17-5 ; EG-Nr.: 200-578-6 CAS-Nr.: 8000-26-
7; EINECS-Nr.: 289-752-0
Ethanol
F R11 H225 Flam. Liq. 2
Lemongrasöl
R38, R41; R43; N R51-53 H315 Ski. Irrit. 2; H317 Skin Sens. 1; H318 Eye Dam. 1; H411 Aquatic Chronic 2
CAS-Nr.: 21368-68-3; EG-
Nr.: 244-350-4
Campher
F R11; Xi R38, R36, R37 H228 Flam. Sol. 1; H315 Skin Irrit. 2; H319 Eye Irrit. 2; H335 STOT SE 3
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
72,2-99,8 %
0,1-24,9 %
0,1-2,9 %
(Fortsetzung von
Seite 2
)
4.1
Allgemeine Hinweise
Atemstillstand
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen.
Allergische Erscheinungen.
Augen, Haut und Schleimhautreizungen.
Atemlähmung
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Druckdatum: 15.05.2013 Vers.Nr. 2 überarbeitet am: 14.05.2013
Handelsname:
4.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Selbstschutz des Ersthelfers beachten. Kontaminierte Kleidung entfernen. P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
nach Einatmen Den Betroffenen aus dem Gefahrenbereich entfernen, an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Frischluft zuführen, gegebenenfalls Atemspende. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
nach Hautkontakt Kontaminierte Kleidung entfernen. Mit reichlich Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Handschutzcreme empfehlenswert. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P332+P313: Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P333+P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
nach Augenkontakt Bei anhaltenden Beschwerden Augenarzt konsultieren.
nach Verschlucken Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken und Wasser (maximal 2 Trinkgläser) nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. Eine erbrechende, auf dem Rücken liegende Person auf die Seite wenden. Beim Erbrechen unbedingt Kopf des Verunfallten in Tieflage bringen.
Hinweise für den Arzt Gemäß unseren Kenntnissen sind die toxikologischen Eigenschaften dieses Gemisches noch nicht umfassend untersucht. Detaillierte Hinweise in der GESTIS Stoffdatenbank.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Nach Einatmen von Gas, Dampf oder Aerosol: Reizung der Atemwege. Nach Verschlucken großer Mengen: Magen-Darm-Beschwerden Nach Resorbtion großer Mengen: Kopfschmerz, Schwindel, rauschartige Betäubungszustände, Narkose
Gefahren Längerer und wiederholter Kontakt kann bei bestimmten empfindlichen Personen allergische Reaktionen auslösen.
Schwache Reizwirkung auf Augen, Haut und Schleimhäute. Schwache Reizwirkung auf die Atemwege. Nach Hautkontakt allergische Symptome möglich. Entfettet die Haut. Nach Aufnahme großer Mengen: ZNS-Störungen. Narkotische Wirkung.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlungen Elementarhilfe. Dekontamination. Symptomatisch und unterstützend.
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-Gerätebeatmung notwendig.
.
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
(Fortsetzung von Seite 3
)
5.1
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
5.2
5.3
6.1
6.2
6.3
6.4
Seite: 4/ 12
Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 15.05.2013 Vers.Nr. 2 überarbeitet am: 14.05.2013
Handelsname:
5.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Löschmittel
Geeignete Löschmittel CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen
Wasser im Vollstrahl Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase oder toxischer Pyrolyseprodukte möglich. Bei einem Brand kann Kohlenmonoxid und Kohlendioxid freigesetzt werden.
Kann explosive Gas-Luft-Gemische bilden.
Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzaufrüstung Umgebungsluftunabghängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug tragen.
Weitere Angaben Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Berstgefahr beim Erhitzen. Behälter kann unter Brandbedingungen explodieren. Brandklasse B: flüssige oder flüssig werdende Stoffe (DIN EN 2)
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gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
6.
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen, ungeschützte Personen fernhalten. Bei Einwirkungen von Dämpfen/Staub/Aerosol Atemschutz verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Personen in Sicherheit bringen. Zündquellen fernhalten. Rutschgefahr beachten.
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser oder das Erdreich gelangen lassen. Bei Eindringen größerer Mengen in Gewässer; Kanalisation oder das Erdreich zuständige Behörden benachrichtigen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Nachreinigen der mit Produkt verschmutzten Fläche. In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen. Reste mit viel Wasser wegspülen. Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen.
Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
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