KARCHER RM 532 Technical data

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 05.08.2016 überarbeitet am: 02.08.2016Versionsnummer 3
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
· 1.1 Produktidentifikator
· Handelsname: Bodenpflege Stein matt/Linoleum/PVC RM 532
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller/Lieferant:
Alfred Kärcher GmbH & Co. KG Alfred-Kärcher-Str. 28-40 D - 71364 Winnenden
Postfach 160 D - 71349 Winnenden
Tel.: +49-7195-14-0 Fax : +49-7195-14-2212
Internet: www.karcher.com
Alfred Kärcher Ges.mbH Lichtblaustr. 7 A - 1220 Wien
Pflegemittel
Tel.: +43-1-25060-0 Fax: +43-1-25060-333
Kärcher AG Industriestr. 16 CH - 8108 Dällikon Fon: +41-44-8466-759 Fax: +41-44-8466-712
· Auskunftgebender Bereich:
Abteilung PCD-D Tel.: +49-7195-14-2398 Fax : +49-7195-14-3164 safetydata@karcher.com
· 1.4 Notrufnummer:
Schweizerisches toxikologisches Informationszentrum Tel. 145
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
entfällt
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(Fortsetzung von Seite 1)
· Gefahrenpiktogramme
· Signalwort
entfällt
· Gefahrenhinweise
· 2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält nachweislich keine organisch gebundenen Halogenverbindungen (AOX), Nitrate, Schwermetallverbindungen.
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT:
· vPvB:
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
entfällt
entfällt
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
· Beschreibung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 34590-94-8 EINECS: 252-104-2 Reg.nr.: 01-2119450011-60-xxxx
2-Methoxy-methylethoxy-propanol Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz gilt
3-<10%
· Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
nichtionische Tenside, Konservierungsmittel (METHYLISOTHIAZOLINONE,
< 5%
BENZISOTHIAZOLINONE)
· zusätzl. Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise:
· nach Einatmen:
· nach Hautkontakt:
· nach Augenkontakt:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Mit warmem Wasser abspülen.
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
· nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Wasser im Vollstrahl.
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht erforderlich.
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Mit viel Wasser verdünnen. Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt. Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter:
· Zusammenlagerungshinweise:
nicht erforderlich
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
· Lagerklasse:
VCI-Lagerklasse: 12
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
· 7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine besonderen Anforderungen.
keine
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
· 8.1 Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
34590-94-8 2-Methoxy-methylethoxy-propanol
AGW (Deutschland) Langzeitwert: 310 mg/m³, 50 ml/m³
1(I);DFG, EU, 11
(Fortsetzung auf Seite 4)
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