KARCHER RM 519 Technical data

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 05.08.2016 überarbeitet am: 01.08.2016Versionsnummer 4
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
· 1.1 Produktidentifikator
· Handelsname: Teppichreiniger RM 519
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller/Lieferant:
Alfred Kärcher GmbH & Co. KG Alfred-Kärcher-Str. 28-40 D - 71364 Winnenden
Postfach 160 D - 71349 Winnenden
Tel.: +49-7195-14-0 Fax : +49-7195-14-2212
Internet: www.karcher.com
Alfred Kärcher Ges.mbH Lichtblaustr. 7 A - 1220 Wien
Sprühextraktionsreiniger
Tel.: +43-1-25060-0 Fax: +43-1-25060-333
Kärcher AG Industriestr. 16 CH - 8108 Dällikon Fon: +41-44-8466-759 Fax: +41-44-8466-712
· Auskunftgebender Bereich:
Abteilung PCD-D Tel.: +49-7195-14-2398 Fax : +49-7195-14-3164 safetydata@karcher.com
· 1.4 Notrufnummer:
Schweizerisches toxikologisches Informationszentrum Tel. 145 Bei Ereignissen mit Gefahrstoffen [oder Gefahrgütern]
Auslauf, Leckage, Feuer, Exposition oder Unfall: Rufen Sie CHEMTREC an, rund um die Uhr. Außerhalb der USA und Kanada: +1 703 741-5970 (R-Gespräche sind möglich) Innerhalb der USA und Kanada: 1-800-424-9300
DE
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
· Gefahrenpiktogramme
· Signalwort
entfällt
· Gefahrenhinweise
entfällt
entfällt
entfällt
· 2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält nachweislich keine organisch gebundenen Halogenverbindungen (AOX), Nitrate, Schwermetallverbindungen.
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT:
· vPvB:
*
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
· Beschreibung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 67-63-0 EINECS: 200-661-7 Indexnummer: 603-117-00-0
2-Propanol
Flam. Liq. 2, H225; Eye Irrit. 2, H319; STOT
SE 3, H336
0,1-<3%
Reg.nr.: 02-2119752543-38-XXXX
· Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
Ph o s ph a t e , K o n s e r v i e r u n g s m i t t e l (M E T H Y L I S O T H I A Z O L I N O N E ,
< 5%
BENZISOTHIAZOLINONE)
· zusätzl. Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise:
· nach Einatmen:
· nach Hautkontakt:
· nach Augenkontakt:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Mit warmem Wasser abspülen.
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
· nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl.
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung:
*
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht erforderlich.
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Mit viel Wasser verdünnen. Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt. Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter:
· Zusammenlagerungshinweise:
nicht erforderlich
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
· Lagerklasse:
VCI-Lagerklasse: 12
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
· 7.3 Spezifische Endanwendungen
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Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine besonderen Anforderungen.
keine
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
· 8.1 Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
67-63-0 2-Propanol
AGW (Deutschland) Langzeitwert: 500 mg/m³, 200 ml/m³
2(II);DFG, Y
MAK (Österreich) Kurzzeitwert: 2000 mg/m³, 800 ml/m³
Langzeitwert: 500 mg/m³, 200 ml/m³
MAK (Schweiz) Kurzzeitwert: 1000 mg/m³, 400 ml/m³
Langzeitwert: 500 mg/m³, 200 ml/m³ B SSc;
· DNEL-Werte
67-63-0 2-Propanol
Oral DNEL 26 mg/kg*d (Verbraucher) Dermal DNEL 888 mg/kg*d (Arbeitnehmer)
319 mg/kg*d (Verbraucher)
Inhalativ DNEL 500 mg/m3 (Arbeitnehmer)
89 mg/m3 (Verbraucher)
· Bestandteile mit biologischen Grenzwerten:
67-63-0 2-Propanol
BGW (Deutschland) 25 mg/l
Untersuchungsmaterial: Vollblut Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende Parameter: Aceton
25 mg/l Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende Parameter: Aceton
BAT (Schweiz) 25 mg/l
Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende Parameter: Aceton
25 mg/l Untersuchungsmaterial: Vollblut Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende Parameter: Aceton
(Fortsetzung auf Seite 5)
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Handelsname: Teppichreiniger RM 519
(Fortsetzung von Seite 4)
· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
· Atemschutz:
· Handschutz:
· Handschuhmaterial
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
· Augenschutz:
Bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich.
Nicht erforderlich.
Beim Umfüllen Schutzbrille empfehlenswert.
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:
Form: Farbe:
· Geruch:
· Geruchsschwelle:
· pH-Wert bei 20 °C:
· pH 1%
flüssig gelb charakteristisch Nicht bestimmt.
9 8
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Siedepunkt/Siedebereich:
· Flammpunkt:
· Entzündlichkeit (fest, gasförmig):
· Zündtemperatur:
· Zersetzungstemperatur:
· Selbstentzündlichkeit:
· Explosionsgefahr:
0 °C 100 °C
Nicht anwendbar Nicht anwendbar. nicht zutreffend Nicht bestimmt. Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. (EEC
92/69/EWG, A4)
· Explosionsgrenzen:
untere: obere:
· Dampfdruck bei 20 °C:
· Dichte bei 20 °C:
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Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.
23 hPa 1,035 g/cm³
(Fortsetzung auf Seite 6)
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· Relative Dichte
· Dampfdichte
· Verdampfungsgeschwindigkeit
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Nicht bestimmt.
vollständig mischbar
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· Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser):
Nicht bestimmt.
· Viskosität:
dynamisch bei 20 °C: kinematisch:
4 mPas Nicht bestimmt.
· Lösemittelgehalt:
Organische Lösemittel: VOC (EU) VOCV (CH) Festkörpergehalt:
· 9.2 Sonstige Angaben
*
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
· 10.1 Reaktivität
entspricht 10.3
1,0 % 1,00 % 1,00 % 6,4 % Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.2 Chemische Stabilität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
· 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
· 10.4 Zu vermeidende Bedingungen
· 10.5 Unverträgliche Materialien:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
*
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
57-13-6 Harnstoff
Inhalativ LC50 14500 mg/kg (Ratte)
67-63-0 2-Propanol
Dermal LD50 12800 mg/kg (Kaninchen)
12800 mg/kg (rabbit)
Inhalativ LC50 5280 mg/kg (Ratte)
· Primäre Reizwirkung:
· Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Schwere Augenschädigung/-reizung
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
(Fortsetzung auf Seite 7)
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Handelsname: Teppichreiniger RM 519
(Fortsetzung von Seite 6)
· Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
· Keimzell-Mutagenität
· Karzinogenität
· Reproduktionstoxizität
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
*
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
· 12.1 Toxizität
· Aquatische Toxizität:
67-63-0 2-Propanol
LC50/96 h 9640 mg/l (Pimephales promelas) EC50/48 h 13299 mg/l (Daphnia magna) EC50/72 h > 1000 mg/l (Desmodesmus subspicatus) EC10/18 h > 1000 mg/l (Pseudomonas putida) (DIN 38412)
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial
· 12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1(Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT:
· vPvB:
· 12.6 Andere schädliche Wirkungen
*
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung:
Sonderabfallsammler übergeben oder zu Problemstoffsammelstelle bringen. Kleine Mengen können mit reichlich Wasser verdünnt und weggespült werden. Größere Mengen sind gemäß örtlicher behördlicher Vorschriften zu entsorgen.
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung:
43.0
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
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· Empfohlenes Reinigungsmittel:
Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
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(Fortsetzung von Seite 7)
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ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
· 14.1 UN-Nummer
· ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
· 14.3 Transportgefahrenklassen
· ADR, ADN, IMDG, IATA
· Klasse
entfällt
· 14.4 Verpackungsgruppe
· ADR, IMDG, IATA
entfällt
· 14.5 Umweltgefahren:
· Marine pollutant:
Nein
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Nicht anwendbar.
· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II
des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
· Transport/weitere Angaben:
· UN "Model Regulation":
Nicht anwendbar. Kein Gefahrengut nach obigen Verordnungen entfällt
*
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
· 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
· Richtlinie 2012/18/EU
· Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
· Nationale Vorschriften:
· Technische Anleitung Luft:
Klasse Anteil in %
NK 1,0
· Wassergefährdungsklasse: Selbsteinstufung gemäß VwVws vom 17.05.99, Anhang 4 WGK 1 (D): schwach wassergefährdend.
· 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
43.0
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
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(Fortsetzung von Seite 8)
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Ein Produktinformationsblatt liegt vor und wird auf Wunsch zugesandt.
· Datenblatt ausstellender Bereich:
PCD-D
· Ansprechpartner: Abteilung PCD-D Tel.: +49-7195-14-2398 Fax : +49-7195-14-3164 safetydata@karcher.com
· Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) VOCV: Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, Schweis (Swiss Ordinance on volatile organic compounds) VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU) DNEL: Derived No-Effect Level (REACH) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Flam. Liq. 2: Entzündbare Flüssigkeiten – Kategorie 2 Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2 STOT SE 3: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) – Kategorie 3
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert
0·011-653·0 RM 519/2 1·853
·
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