JAMARA JAMARA 232424 Datasheet [de, en]

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EG - Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Druckdatum: 15.07.2015 Revisions-Nr.: 1,02 Überarbeitet am: 18.12.2012 Quelle: EFÜ805080
ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BEZIEHUNGSWEISE DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS
1.2 Relevante identizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird:
Verwendung des Stoffs/des Gemischs: Klebstoffe, Dichtungsstoffe
Verwendungen, von denen abgeraten wird: keine/keiner
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt:
JAMARA e.K. • Inh. Manuel Natterer
Am Lauerbühl 5 • DE-88317 Aichstetten Tel. +49 (0) 75 65/94 12-0 • Fax +49 (0) 75 65/94 12-23 www.jamara.com • [email protected]
1.4 Notrufnummer: Tel.: +49(0)2593/95887-17 Montag - Donnerstag von 8.00 - 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 - 13.00 Uhr (anzugebende Bezeichnung: Anaerober Klebstoff; Nr.: A 24.30 / A 27.00 / A 270.01 )
ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs:
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG.
GHS-Einstufung
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
2.2 Kennzeichnungselemente
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.1 Gemische:
Chemische Charakterisierung: Mischung aus verschiedenen Methacrylat-Monomeren.
Weitere Angaben: Produkt enthält keine gelisteten SVHC Stoffe.
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen: Allgemeine Hinweise : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder
Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Nach Einatmen: Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt: Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Bei auftretenden oder anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken: Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Niemals einer bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
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ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN (fortlaufend)
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Daten verfügbar
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel:
Geeignete Löschmittel: Kohlendioxid (CO2). Trockenlöschmittel. alkoholbeständiger Schaum. Sprühwasser.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel :
Wasservollstrahl.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid. Kohlendioxid (CO2). Stickoxide (NOx).
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise: Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. Kontakt während der Schwangerschaft/und der Stillzeit vermeiden.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Kanalisation abdecken. Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren).
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit üssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Mit Wasser nachwischen.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. ( Siehe Kapitel 8. ) Kontakt während der
Schwangerschaft/und der Stillzeit vermeiden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. Das Produkt ist nicht: Brennbar.
Weitere Angaben zur Handhabung: Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten:: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten
Ort aufbewahren. Schützen gegen: UV-Einstrahlung/Sonnenlicht. Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern.
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ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG (fortlaufend)
Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten
Ort aufbewahren. Schützen gegen: UV-Einstrahlung/Sonnenlicht. Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen lagern mit: Explosivstoffe. Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe. Entzündend (oxidierend) wirkende üssige Stoffe. Radioaktive Stoffe. Ansteckungsgefährliche Stoffe. Nahrungs- und Futtermittel.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Empfohlene Lagerungstemperatur: 20°C Schützen gegen: Licht. Hitze. Kälteeinwirkung Feuchtigkeit.
Lagerklasse nach TRGS 510: 12
7.3 Spezische Endanwendungen:
Klebstoffe, Dichtungsstoffe
ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
8.1 Zu überwachende Parameter:
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten: Bisher wurden keine nationalen Grenzwerte festgelegt.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition:
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz:
Bei offenem Umgang sind nach Möglichkeit Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden.
Schutz- und Hygienemaßnahmen: Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschliessen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Verschmutzte Kleidungsstücke sind vor der Wiederverwendung zu waschen. Benutzte
Arbeitskleidung sollte nicht außerhalb des Arbeitsbereiches getragen werden. Straßenkleidung ist getrennt von der Arbeitskleidung aufzubewahren.
Atemschutz: Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich. Atemschutz ist erforderlich bei: Aerosol- oder Nebelbildung.
Geeignetes Atemschutzgerät: Typ: Kombinationsltergerät (DIN EN 141). Filtertyp: A- P-2/P-3 Einzelheiten zu Einsatzvoraussetzungen und maximalen Einsatzkonzentrationen sind den „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ (BGR 190) zu entnehmen.
Handschutz: Stulpenhandschuhe aus Gummi. DIN EN 374 Geeignetes Material: FKM (Fluorkautschuk). (0,4 mm) Vor Gebrauch auf Dichtheit / Undurchlässigkeit überprüfen. Bei beabsichtigter Wiederverwendung
Handschuhe vor dem Ausziehen reinigen und gut durchlüftet aufbewahren.
Augenschutz: Geeigneter Augenschutz: Dicht schließende Schutzbrille. DIN EN 166
Körperschutz: Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und
seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
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ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften:
Aggregatzustand:: üssig Farbe: gemäß Produktdatenblatt
Geruch: charakteristisch
Prüfnorm
pH-Wert: n/a
Zustandsänderungen
Zündtemperatur: >300 °C
Brandfördernde Eigenschaften
keine/keiner
Dampfdruck (bei 25 °C): < 0,15 hPa DIN 51616 Dichte: 1,08 g/cm³ DIN 51757 Wasserlöslichkeit: nicht mischbar Dyn. Viskosität (bei 23 °C): 10 – 100.000 mPa·s
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität: Es liegen keine Informationen vor.
10.2 Chemische Stabilität: Zersetzungspunkt: > 200 °C
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: Es liegen keine Informationen vor.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen: Vor Hitze schützen. Zersetzung bei längerer Lichteinwirkung
10.5 Unverträgliche Materialien: Zu vermeidende Stoffe: Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser
entzündbare Gase entwickeln. Peroxide. Entzündend wirkende Stoffe. Alkalimetalle. Peroxide. Reduktionsmittel, stark.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid. Kohlendioxid (CO2). Stickoxide (NOx).
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen:
Toxikologische Prüfungen: Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung: Keine Daten verfügbar
Akute Toxizität: Keine Daten verfügbar
Reiz- und Ätzwirkung: Reizwirkung an der Haut: nicht reizend.
Reizwirkung am Auge: nicht reizend.
Sensibilisierende Wirkungen: Es gibt keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch selbst.
Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition:
Es gibt keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch selbst.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpanzungsgefährdende Wirkungen:
Es gibt keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch selbst.
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ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN
12.1 Persistenz und Abbaubarkeit: Das Produkt ist biologisch abbaubar.
12.2 Bioakkumulationspotential: Kein Hinweis auf Bioakkumulationspotential.
12.3 Mobilität im Boden: Keine Daten verfügbar.
12.4 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Keine Daten verfügbar.
12.5 Weitere Hinweise: Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung: Empfehlung Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen
zugelassenen Entsorger ansprechen.
Abfallschlüssel Produkt: 080410 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN; Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien); Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09
fallen.
Abfallschlüssel Produktreste: 080410 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL),
KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN; Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien); Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09
fallen.
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung:
080410 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN; Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien); Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09
fallen.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen. Nicht kontaminierte und
restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.
ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT
Landtransport (ADR/RID): UN-Nummer: Nicht eingeschränkt Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Nicht eingeschränkt
Binnenschiffstransport: UN-Nummer: Nicht eingeschränkt Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Nicht eingeschränkt
Seeschiffstransport UN-Nummer: Nicht eingeschränkt Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Nicht eingeschränkt
Lufttransport UN-Nummer: Nicht eingeschränkt Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Nicht eingeschränkt
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ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch: EU-Vorschriften.
Angaben zur VOC-Richtlinie: < 1% (1999/13/EC); Zusätzliche Hinweise. 1967/548 (2008/58, 30. ATP/ 31. ATP); 1991/689 (2001/118); 1999/13; 2004/42; 648/2004; 1907/2006; 1272/2008; 75/324/EWG (2008/47/EG)
15.2 Nationale Vorschriften:
Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG).
Störfallverordnung: Unterliegt nicht der StörfallV. Katalognr. gem. StörfallVO:
Mengenschwellen:
Klassizierung nach VbF: Unterliegt nicht der Verordnung brennbarer Flüssigkeiten. Technische Anleitung Luft I: 5.2.5. I: Organische Stoffe bei m >= 0.10 kg/h: Konz. 20 mg/m³
Anteil:
Wassergefährdungsklasse: 1 - schwach wassergefährdend Status: Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3
ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN
Änderungen: Rev. 1.0 , Neuerstellung: 29.11.2011 Rev. 1,01, 06.12.2012 Rev. 1,02 18.12.2012
Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the „International Air Transport Association“ (IATA) ICAO: International Civil Aviation Organization ICAO-TI: Technical Instructions by the „International Civil Aviation Organization“ (ICAO) GHS: Globally Harmonized System of Classication and Labelling of Chemicals OSHA: Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail)
LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent
NOAEL: No observed adverse effect level LOAEL: Lowest observed adverse effect level NOAEC: No observed adverse effect level LOAEC: Lowest observed adverse effect concentration DNEL: Derived No Effect Level PNEC: predicted no effect concentration TSCA: Toxic Substances Control Act IARC: INTERNATIONAL AGENCY FOR RESEARCH ON CANCER NTP: National Toxicology Program
SARA: Superfund Amendments and Reauthorization Act
GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany) PBT: Persistent bioaccumulative toxic
SVHC: substance of very high concern Weitere Angaben
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können
die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)
JAMARA e.K.
Inh. Manuel Natterer Am Lauerbühl 5 - DE-88317 Aichstetten Tel. +49 (0) 75 65/94 12-0 - Fax +49 (0) 75 65/94 12-23
[email protected] ● www.jamara.com
Service - Tel. +49 (0) 75 65/94 12-66 kundenservice@ jamara.com
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