1.4 Notrufnummer: Tel.: +49(0)2593/95887-17
Montag - Donnerstag von 8.00 - 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 - 13.00 Uhr
(anzugebende Bezeichnung: Anaerober Klebstoff; Nr.: A 24.30 / A 27.00 / A 270.01 )
ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs:
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG.
GHS-Einstufung
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
2.2 Kennzeichnungselemente
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.1 Gemische:
Chemische Charakterisierung: Mischung aus verschiedenen Methacrylat-Monomeren.
Weitere Angaben: Produkt enthält keine gelisteten SVHC Stoffe.
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Allgemeine Hinweise : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder
Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Nach Einatmen: Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt: Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Bei auftretenden oder
anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken: Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen
(Verdünnungseffekt). Niemals einer bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den
Mund verabreichen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid. Kohlendioxid (CO2). Stickoxide (NOx).
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise: Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. Kontakt während der Schwangerschaft/und der Stillzeit vermeiden.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Kanalisation abdecken. Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch
Eindämmen oder Ölsperren).
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit üssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material
gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Mit Wasser nachwischen.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
Hinweise zum sicheren Umgang: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. ( Siehe Kapitel 8. ) Kontakt während der
Schwangerschaft/und der Stillzeit vermeiden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. Das Produkt ist nicht: Brennbar.
Weitere Angaben zur Handhabung: Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten::
Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten
Ort aufbewahren.
Schützen gegen: UV-Einstrahlung/Sonnenlicht.
Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG (fortlaufend)
Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten
Ort aufbewahren.
Schützen gegen: UV-Einstrahlung/Sonnenlicht.
Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern.
Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen lagern mit: Explosivstoffe. Entzündend (oxidierend) wirkende feste
Stoffe. Entzündend (oxidierend) wirkende üssige Stoffe. Radioaktive Stoffe.
Ansteckungsgefährliche Stoffe. Nahrungs- und Futtermittel.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Empfohlene Lagerungstemperatur: 20°C
Schützen gegen: Licht. Hitze. Kälteeinwirkung Feuchtigkeit.
Lagerklasse nach TRGS 510: 12
7.3 Spezische Endanwendungen:
Klebstoffe, Dichtungsstoffe
ABSCHNITT 8:
BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
8.1 Zu überwachende Parameter:
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten: Bisher wurden keine nationalen Grenzwerte festgelegt.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition:
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz:
Bei offenem Umgang sind nach Möglichkeit Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden.
Schutz- und Hygienemaßnahmen:Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschliessen. Am Arbeitsplatz nicht essen,
trinken, rauchen, schnupfen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Verschmutzte Kleidungsstücke sind vor der Wiederverwendung zu waschen. Benutzte
Arbeitskleidung sollte nicht außerhalb des Arbeitsbereiches getragen werden.
Straßenkleidung ist getrennt von der Arbeitskleidung aufzubewahren.
Atemschutz: Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich.Atemschutz ist erforderlich bei: Aerosol- oder Nebelbildung.
Geeignetes Atemschutzgerät: Typ: Kombinationsltergerät (DIN EN 141). Filtertyp: A- P-2/P-3
Einzelheiten zu Einsatzvoraussetzungen und maximalen Einsatzkonzentrationen sind den „Regeln für den
Einsatz von Atemschutzgeräten“ (BGR 190) zu entnehmen.
Handschutz: Stulpenhandschuhe aus Gummi. DIN EN 374Geeignetes Material: FKM (Fluorkautschuk). (0,4 mm)
Vor Gebrauch auf Dichtheit / Undurchlässigkeit überprüfen. Bei beabsichtigter Wiederverwendung
Handschuhe vor dem Ausziehen reinigen und gut durchlüftet aufbewahren.
Augenschutz: Geeigneter Augenschutz: Dicht schließende Schutzbrille. DIN EN 166
Körperschutz: Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und
seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
12.1 Persistenz und Abbaubarkeit: Das Produkt ist biologisch abbaubar.
12.2 Bioakkumulationspotential: Kein Hinweis auf Bioakkumulationspotential.
12.3 Mobilität im Boden: Keine Daten verfügbar.
12.4 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Keine Daten verfügbar.
12.5 Weitere Hinweise: Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung:
Empfehlung Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen
zugelassenen Entsorger ansprechen.
Abfallschlüssel Produkt: 080410 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN; Abfälle aus HZVA von
Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien);
Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09
fallen.
Abfallschlüssel Produktreste: 080410 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL),
KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN; Abfälle aus HZVA von
Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien);
Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09
fallen.
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung:
080410 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL),
KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN; Abfälle aus HZVA von
Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien);
Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09
fallen.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene ReinigungsmittelNicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen. Nicht kontaminierte und
restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.
ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT
Landtransport (ADR/RID):
UN-Nummer: Nicht eingeschränkt
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Nicht eingeschränkt
Binnenschiffstransport:
UN-Nummer: Nicht eingeschränkt
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Nicht eingeschränkt
Seeschiffstransport
UN-Nummer: Nicht eingeschränkt
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Nicht eingeschränkt
Lufttransport
UN-Nummer: Nicht eingeschränkt
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Nicht eingeschränkt
Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG).
Störfallverordnung: Unterliegt nicht der StörfallV.
Katalognr. gem. StörfallVO:
Mengenschwellen:
Klassizierung nach VbF: Unterliegt nicht der Verordnung brennbarer Flüssigkeiten.
Technische Anleitung Luft I: 5.2.5. I: Organische Stoffe bei m >= 0.10 kg/h: Konz. 20 mg/m³
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning
the International Carriage of Dangerous Goods by Road)
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations
Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the „International Air Transport Association“ (IATA)
ICAO: International Civil Aviation Organization
ICAO-TI: Technical Instructions by the „International Civil Aviation Organization“ (ICAO)
GHS: Globally Harmonized System of Classication and Labelling of Chemicals
OSHA: Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail)
NOAEL: No observed adverse effect level
LOAEL: Lowest observed adverse effect level
NOAEC: No observed adverse effect level
LOAEC: Lowest observed adverse effect concentration
DNEL: Derived No Effect Level
PNEC: predicted no effect concentration
TSCA: Toxic Substances Control Act
IARC: INTERNATIONAL AGENCY FOR RESEARCH ON CANCER
NTP: National Toxicology Program
SARA: Superfund Amendments and Reauthorization Act
SVHC: substance of very high concern
Weitere Angaben
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die
Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt
bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit
das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können
die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so
gefertigte neue Material übertragen werden.
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)