1. Allgemeines
Das Gerät ist zum Zeitpunkt seiner
Entwick lung und Fertigung nach gel
-
tenden, anerkannten Regeln der Technik
gebaut und gilt als betriebssicher. Es können
vom Gerät jedoch Gefahren ausgehen, wenn es
von nicht fachgerecht ausgebildetem Personal,
unsachgemäß oder nicht bestimmungsgemäß,
verwendet wird. Jede Person, die mit Arbeiten
am oder mit dem Gerät beauftragt ist, muss
daher die Betriebsanleitung vor Beginn der
Arbeiten gelesen und verstanden haben.
• Betriebsanleitung stets in unmittelbarer Nähe
des Gerätes aufbewahren.
• Veränderungen jeglicher Art sowie An- oder
Umbauten am Gerät sind untersagt.
• Alle Sicherheits-, Warn- und Bedienungs hin-
weise am Gerät sind in stets gut lesbarem
Zustand zu halten. Beschädigte Schilder oder
Aufkleber müssen sofort erneuert werden.
• Angegebene Einstellwerte oder -bereiche
sind unbedingt einzuhalten.
2.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Betriebssicherheit ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung entspre-
chend der Angaben in der Betriebsanleitung
gewährleistet. Neben den ArbeitssicherheitsHinweisen in dieser Betriebsanleitung sind die für
den Einsatz bereich des Gerätes allgemein gültigen
Sicherheits-, Unfallverhütungs- und UmweltschutzVorschriften zu beachten und einzuhalten.
Die Benutzung, und Wartung von Werkzeugen
muss immer entsprechend den lokalen staatlichen
Landes- oder Bundesbestimmungen erfolgen.
• Gerät nur in technisch einwandfreiem und
betriebssicherem Zustand betreiben.
• Sicherheitseinrichtungen immer frei er -
reich bar vorhalten und regelmäßig prüfen.
•
Das jeweilige Gehäuse, in Verbindung mit der
Spindel 4932-TR20 und dem Hohlkolbenzylinder
4932-17, dient – im Zusammenhang mit dem
jeweiligen HAZET-Zubehör – zum hydrau
lischen unterstützten Aus- und Einbau von
zweireihigen Kugellagern.
Bei nicht ausreichenden Platzverhältnissen
ist hierzu der Ausbau des Federbeins
erforderlich.
Liegt der ABS-Geber im Bereich der
ebenen Auflagefläche des Gehäuses,
muss der ABS-Geber entfernt werden.
• Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende und/oder andersartige
Verwendung des Gerätes ist untersagt und gilt
als nicht bestimmungsgemäß.
• Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller
und/oder seine Bevollmächtigten wegen
Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung des Gerätes sind ausgeschlossen.
• Für alle Schäden bei nicht bestimmungsge
-
mäßer Verwendung haftet allein der Betreiber.
3. Gefahren die vom
Gerät ausgehen
Vor jeder Benutzung ist das Werkzeug
auf seine volle Funk tionsfähigkeit zu
prüfen. Ist die Funk tions fähigkeit nach
dem Ergebnis dieser Prüfung nicht
gewährleistet oder werden Schäden festgestellt,
darf das Radlager-Werkzeug nicht verwendet
werden. Ist die volle Funktions fähigkeit nicht
gegeben und das Radlager-Werkzeug wird den
noch verwendet, besteht die Gefahr von erheblichen Körper-, Gesund heits- und Sachschäden.
• Volle Funktionsfähigkeit ist gegeben, wenn:
- das Gerät leichtgängig ist
- das Gerät keine Beschädigung aufweist.
• Die Einzelteile dürfen nur in der vorgesehenen
Zusammenstellung (Kapitel c “Aufbau und
Funktion”!) eingesetzt werden.
•
Durch das hohe Eigengewicht der Vorrichtung besteht bei der Demontage die Gefahr
von Verlet zungen. Daher ist generell das
Sicherungsseil der Spindel 4932-TR 20 beidsei
-
tig, in den an der Spindel vorgesehenen Ösen,
einzuhängen. (siehe Abb. Seite 14)
Während der Betätigung der Hydraulik-Spindel
nicht in die Abzieh-Vorrichtung und/oder
die seitlichen Gehäuse öffnungen greifen, da
Verletzungs gefahr besteht. Es ist darauf zu ach
-
ten, dass die Vorrichtung sicher gehalten wird.
• Bei der Betätigung ist auf enganliegende
Arbeits-Schutzkleidung zu achten.
• Alle Service- oder Reparaturarbeiten immer
durch Fachpersonal ausführen zu lassen.
Um die Betriebssicherheit auf Dauer zu
gewährleisten, dürfen nur Originalersatzteile /
Zubehör verwendet werden.
• Aus Sicherheitsgründen sind Verän der ungen
am Radlager-Werkzeug strengstens unter
-
sagt. Die Vornahme von Veränderungen am
Radlager-Werkzeug führt zum sofortigen
Haftungsausschluß.
2
Zu Ihrer Sicherheit