GLUETEC WIKO MSP K290T Datasheet

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2020/878
WIKO® MS POLYMER TRANSPARENT BONDING AND SEALING / KLEBEN UND DICHTEN
Materialnummer MS-POLYMER_TRANSPARENT
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und des Unternehmens

1.1 Produktidentifikator

Handelsname:
UFI:

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Allgemeine Verwendung:
WIKO® MS POLYMER TRANSPARENT BONDING AND SEALING / KLEBEN UND DICHTEN
Dieses Sicherheitsdatenblatt gilt für die folgenden Produkte: WIKO® MS POLYMER TRANSPARENT KLEBEN UND DICHTEN
YGQ0-X0HH-300H-C2GC
Kleb- und Dichtstoff

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Firmenbezeichnung: Straße/Postfach: PLZ, Ort: WWW: E-Mail: Telefon: Telefax:
Auskunft gebender Bereich:
WIKO Klebetechnik Sp. z o.o. ul. Ekonomiczna 8 PL-42-271 Czestochowa www.gluetec-group.com info.pl@gluetec-group.com +48 (0) 34 372 58 58 +48 (0) 34 371 11 14
Telefon: +48 (0) 34 372 58 58, E-Mail: info.pl@gluetec-group.com

1.4 Notrufnummer

GIZ-Nord, Göttingen Telefon: +49 551-19240

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)
Skin Sens. 1; H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

2.2 Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung (CLP)
Signalwort:
Gefahrenhinweise:
Achtung
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
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Sicherheitshinweise:
P102
P261 P280
P333+P313
P501
Besondere Kennzeichnung
Hinweistext für Etiketten:
Enthält: Reaktionsmasse aus Methyl-1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidylsebacat und Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidyl)sebacat Trimethoxyvinylsilan N-(3-(Trimethoxysilyl)propyl)ethylendiamin

2.3 Sonstige Gefahren

Bei Kontakt mit Feuchtigkeit setzt das Produkt Methanol frei. Methanol: Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1 Stoffe: nicht anwendbar

3.2 Gemische

Chemische Charakterisierung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen:
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen.
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung
EG-Nr. 220-449-8 CAS 2768-02-7
REACH 01-2119970215-39-xxxx EG-Nr. 217-164-6 CAS 1760-24-3
Listennr. 915-687-0 CAS 1065336-91-5
Trimethoxyvinylsilan < 1 % Flam. Liq. 3; H226.
Skin Sens. 1B; H317.
N-(3-(Trimethoxysilyl)propyl) ethylendiamin
< 0,5 % Eye Dam. 1; H318.
Skin Sens. 1B; H317. STOT SE 3; H335.
Reaktionsmasse aus Methyl-1,2,2,6,6-pentamethyl­4-piperidylsebacat und
< 0,2 % Skin Sens. 1A; H317.
Aquatic Acute 1; H400 (M-Faktor = 1).
Aquatic Chronic 1; H410 (M-Faktor = 1). Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4­piperidyl)sebacat
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
Zusätzliche Hinweise:
Bei Kontakt mit Wasser setzt das Produkt Methanol frei. Enthält Diisononylphthalat Die maximalen Arbeitsplatzgrenzwerte sind, soweit erforderlich, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise:
Bei Einatmen:
Nach Hautkontakt:
Nach Augenkontakt:
Nach Verschlucken:

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei andauernden Beschwerden Arzt aufsuchen.
Mechanisch entfernen (z.B. betroffene Hautpartien mit Watte und Zellstoff abtupfen) und anschließend gründlich mit Wasser und einem milden Reinigungsmittel waschen. Bei Beschwerden Arzt konsultieren.
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Anschließend Augenarzt aufsuchen.
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Niemals darf einem Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht werden. Kein Erbrechen herbeiführen. Arzt hinzuziehen.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Symptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel:
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Zusätzliche Hinweise:
Wassersprühstrahl, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid
Wasservollstrahl
Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen. Ferner können entstehen: Nitrose Gase, Rauch, Methanol, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Substanzkontakt vermeiden. Wenn möglich, Undichtigkeit beseitigen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Gegebenenfalls zuständige Behörden benachrichtigen.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen und anschließend in geschlossenem Behälter der Entsorgung zuführen.
Zusätzliche Hinweise:
Durch Hydrolyse entsteht in geringen Mengen Methanol. Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Augenspülflasche oder Augendusche im Arbeitsraum bereitstellen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Vor Hitze schützen. Bei Handhabung größerer Mengen Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Frost, Hitze und Sonneneinstrahlung schützen.
Zusammenlagerungshinweise:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Nicht zusammen mit Säuren, starken Oxidationsmitteln oder Wasser lagern..
Sonstige Hinweise:
Lagerklasse:
Durch Hydrolyse entsteht in geringen Mengen Methanol. 10 = Brennbare Flüssigkeiten, soweit nicht LGK 3
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7.3 Spezifische Endanwendungen

Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen

8.1 Zu überwachende Parameter

Arbeitsplatzgrenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert
67-56-1 Methanol Deutschland: TRGS 900 Kurzzeit 260 mg/m³; 200 ppm
(kann über die Haut aufgenommen werden)
Deutschland: TRGS 900 Langzeit 130 mg/m³; 100 ppm
(kann über die Haut aufgenommen werden)
Europa: IOELV: TWA 260 mg/m³; 200 ppm
(kann über die Haut aufgenommen werden)
Biologische Grenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert Parameter Probenahme
67-56-1 Methanol Deutschland: TRGS
903, Urin
Zusätzliche Hinweise:
Bei Kontakt mit Wasser setzt das Produkt Methanol frei.
15 mg/L Methanol bei Langzeitexposition,
Expositionsende bzw. Schichtende

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen.

Persönliche Schutzausrüstung

Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Handschutz:
Augenschutz:
Körperschutz:
Falls Dämpfe auftreten, ist Atemschutz erforderlich. Bei Konzentrationsüberschreitung muss Isoliergerät benutzt werden!
Schutzhandschuhe gemäß EN 374. Dauerkontakt: Handschuhmaterial: Butylkautschuk - Schichtstärke: 0,7 mm. Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): 15 min.
Spritzschutz: Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk - Schichtstärke: 0,12 mm.
dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
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Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Augenspülflasche oder Augendusche im Arbeitsraum bereitstellen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Siehe "6.2 Umweltschutzmaßnahmen".

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aggregatzustand bei 20 °C und 101,3 kPa
Farbe:
Geruch: Geruchsschwelle: Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Siedebeginn und Siedebereich: Entzündbarkeit:
Obere/untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen:
Flammpunkt/Flammbereich:
Zündtemperatur: Zersetzungstemperatur:
pH-Wert:
Viskosität, dynamisch: Viskosität, kinematisch:
Wasserlöslichkeit:
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
Dampfdruck: Dichte:
Dampfdichte: Partikeleigenschaften:

9.2 Sonstige Angaben

Explosive Eigenschaften: Oxidierende Eigenschaften:
flüssig Form: pastös farblos
charakteristisch Nicht bestimmt Keine Daten verfügbar Nicht bestimmt Keine Daten verfügbar
UEG (Untere Explosionsgrenze): 0,10 Vol-% OEG (Obere Explosionsgrenze): 0,20 Vol-%
> 100 °C 420 °C
Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Nicht bestimmt
Nicht bestimmt Unlöslich Nicht bestimmt Nicht bestimmt
bei 20 °C: 1,06 g/mL Nicht bestimmt
Nicht anwendbar
Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar
Selbstentzündungstemperatur:
Lösemittelgehalt:
Verdampfungsgeschwindigkeit:
Keine Daten verfügbar 0,0 % Nicht bestimmt
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ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität

Siehe Unterabschnitt "Möglichkeit gefährlicher Reaktionen".

10.2 Chemische Stabilität

Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen. feuchtigkeitsempfindlich

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Keine gefährlichen Reaktionen bei vorschriftsmäßiger Lagerung und Handhabung

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Beim Erhitzen oder im Brandfall ist die Bildung giftiger Gase möglich. Vor Frost, Hitze und Sonneneinstrahlung schützen.

10.5 Unverträgliche Materialien

Säuren, starke Oxidationsmittel, Wasser

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Durch Hydrolyse entsteht in geringen Mengen Methanol.
Thermische Zersetzung:
Keine Daten verfügbar
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Toxikologische Wirkungen:

11.2 Angaben über sonstige Gefahren

Endokrinschädliche Eigenschaften:
Die Aussagen sind von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. Für das Produkt als solches liegen keine toxikologischen Daten vor. Akute Toxizität (oral): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Akute Toxizität (dermal): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Akute Toxizität (inhalativ): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt. Häufiger und andauernder Hautkontakt kann zu Hautreizungen führen.
Schwere Augenschädigung/-reizung: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Atemwege: Fehlende Daten. Sensibilisierung der Haut: Skin Sens. 1; H317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt. Karzinogenität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Reproduktionstoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten. Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aspirationsgefahr: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Keine Daten verfügbar
Symptome
Nach Hautkontakt: Häufiger und andauernder Hautkontakt kann zu Hautreizungen führen.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1 Toxizität

Wassergefährdungsklasse:

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

Sonstige Hinweise:
1 = schwach wassergefährdend
Keine Daten verfügbar
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12.3 Bioakkumulationspotenzial

Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
Nicht bestimmt

12.4 Mobilität im Boden

Keine Daten verfügbar

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.

12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften

Keine Daten verfügbar

12.7 Andere schädliche Wirkungen

Allgemeine Hinweise:
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

Produkt
Abfallschlüsselnummer:
Empfehlung:
Verpackung
Empfehlung:
08 04 09* = Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche
Stoffe enthalten HZVA = Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer

ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
Nicht eingeschränkt
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14.3 Transportgefahrenklassen

ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt

14.4 Verpackungsgruppe

ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt

14.5 Umweltgefahren

Umweltgefährlich:
Meeresschadstoff - IMDG:
Stoff/Gemisch ist nach den Kriterien der UN-Modellvorschriften nicht für die Umwelt gefährlich. nein

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten

Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse:
Wassergefährdungsklasse:
Technische Anleitung Luft:
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten
Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC):
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
10 = Brennbare Flüssigkeiten, soweit nicht LGK 3 1 = schwach wassergefährdend
5.2.5
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Das Produkt unterliegt nicht der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV).
0,01 Gew.-% = 0,1 g/L
Verwendungsbeschränkung gemäß REACH Anhang XVII Nr.: 3, 52a, 75
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen
Zu beachten: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSiVO)

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Für diesen Stoff ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Weitere Informationen
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
H317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H318 = Verursacht schwere Augenschäden. H335 = Kann die Atemwege reizen. H400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Abkürzungen und Akronyme:
Literatur:
ADN: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße AS/NZS: Australische/neuseeländische Norm CAS: Chemical Abstracts Service CFR: Code of Federal Regulations CLP: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung DMEL: Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung DNEL: Abgeleitete Nicht-Effekt-Konzentration EG: Europäische Gemeinschaft EN: Europäische Norm EQ: Freigestellte Mengen EU: Europäische Union HZVA: Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung IATA: Verband für den internationalen Lufttransport
IATA-DGR: Verband für den internationalen Lufttransport – Gefahrgutvorschriften
IBC-Code: Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut IMDG-Code: Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport MARPOL: Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe M-Faktor: Multiplikationsfaktor OSHA: Arbeitsschutzadministration, Amerika PBT: Persistent, bioakkumulierbar und toxisch PNEC: Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration REACH: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter STOT SE: Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe UEG: Untere Explosionsgrenze vPvB: Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
BG RCI:
- Merkblatt M004 'Säuren und Laugen'
- Merkblatt M050 'Umgang mit Gefahrstoffen'
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Grund der letzten Änderungen:
Änderung in Abschnitt 2: Einstufung, Kennzeichnung Änderung in Abschnitt 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Allgemeine Überarbeitung
Erstausgabedatum:
Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner:
Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand der Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften im Sinne der Rechtsverbindlichkeit zu.
24.8.2015
siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich
Aktuellste Produktinformationen sind verfügbar unter:
http://sumdat.net/22p7hr2a
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