Skin Sens. 1; H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (CLP)
Signalwort:
Gefahrenhinweise:
Achtung
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
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Sicherheitshinweise:
P102
P261
P280
P333+P313
P501
Besondere Kennzeichnung
Hinweistext für Etiketten:
Enthält:
Reaktionsmasse aus Methyl-1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidylsebacat und
Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidyl)sebacat
Trimethoxyvinylsilan
N-(3-(Trimethoxysilyl)propyl)ethylendiamin
2.3 Sonstige Gefahren
Bei Kontakt mit Feuchtigkeit setzt das Produkt Methanol frei.
Methanol: Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen:
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen.
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
InhaltsstoffBezeichnungGehaltEinstufung
EG-Nr. 220-449-8
CAS 2768-02-7
REACH 01-2119970215-39-xxxx
EG-Nr. 217-164-6
CAS 1760-24-3
Listennr. 915-687-0
CAS 1065336-91-5
Trimethoxyvinylsilan< 1 %Flam. Liq. 3; H226.
Skin Sens. 1B; H317.
N-(3-(Trimethoxysilyl)propyl)
ethylendiamin
< 0,5 %Eye Dam. 1; H318.
Skin Sens. 1B; H317.
STOT SE 3; H335.
Reaktionsmasse aus
Methyl-1,2,2,6,6-pentamethyl4-piperidylsebacat und
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
Zusätzliche Hinweise:
Bei Kontakt mit Wasser setzt das Produkt Methanol frei. Enthält Diisononylphthalat
Die maximalen Arbeitsplatzgrenzwerte sind, soweit erforderlich, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Bei Einatmen:
Nach Hautkontakt:
Nach Augenkontakt:
Nach Verschlucken:
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position
ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei andauernden Beschwerden Arzt aufsuchen.
Mechanisch entfernen (z.B. betroffene Hautpartien mit Watte und Zellstoff abtupfen) und
anschließend gründlich mit Wasser und einem milden Reinigungsmittel waschen. Bei Beschwerden
Arzt konsultieren.
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Anschließend Augenarzt
aufsuchen.
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Niemals darf einem Bewusstlosen etwas
über den Mund verabreicht werden. Kein Erbrechen herbeiführen. Arzt hinzuziehen.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen.
Ferner können entstehen: Nitrose Gase, Rauch, Methanol, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Substanzkontakt vermeiden.
Wenn möglich, Undichtigkeit beseitigen. Für ausreichende Lüftung sorgen.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Gegebenenfalls zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen und
anschließend in geschlossenem Behälter der Entsorgung zuführen.
Zusätzliche Hinweise:
Durch Hydrolyse entsteht in geringen Mengen Methanol.
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol
vermeiden. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Geeignete
Schutzausrüstung tragen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Augenspülflasche oder Augendusche im Arbeitsraum bereitstellen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Vor Hitze schützen.
Bei Handhabung größerer Mengen Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Vor Frost, Hitze und Sonneneinstrahlung schützen.
Zusammenlagerungshinweise:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Nicht zusammen mit Säuren, starken Oxidationsmitteln oder Wasser lagern..
Sonstige Hinweise:
Lagerklasse:
Durch Hydrolyse entsteht in geringen Mengen Methanol.
10 = Brennbare Flüssigkeiten, soweit nicht LGK 3
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7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Bei Kontakt mit Wasser setzt das Produkt Methanol frei.
15 mg/LMethanolbei Langzeitexposition,
Expositionsende bzw. Schichtende
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Handschutz:
Augenschutz:
Körperschutz:
Falls Dämpfe auftreten, ist Atemschutz erforderlich.
Bei Konzentrationsüberschreitung muss Isoliergerät benutzt werden!
Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Dauerkontakt:
Handschuhmaterial: Butylkautschuk - Schichtstärke: 0,7 mm.
Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): 15 min.
Spritzschutz:
Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk - Schichtstärke: 0,12 mm.
dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
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Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die
Kleidung gelangen lassen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
Augenspülflasche oder Augendusche im Arbeitsraum bereitstellen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Siehe "6.2 Umweltschutzmaßnahmen".
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand bei 20 °C und 101,3 kPa
Farbe:
Geruch:
Geruchsschwelle:
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt:
Siedebeginn und Siedebereich:
Entzündbarkeit:
Obere/untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen:
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
feuchtigkeitsempfindlich
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bei vorschriftsmäßiger Lagerung und Handhabung
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Beim Erhitzen oder im Brandfall ist die Bildung giftiger Gase möglich.
Vor Frost, Hitze und Sonneneinstrahlung schützen.
10.5 Unverträgliche Materialien
Säuren, starke Oxidationsmittel, Wasser
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Durch Hydrolyse entsteht in geringen Mengen Methanol.
Thermische Zersetzung:
Keine Daten verfügbar
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Toxikologische Wirkungen:
11.2 Angaben über sonstige Gefahren
Endokrinschädliche Eigenschaften:
Die Aussagen sind von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. Für das Produkt als
solches liegen keine toxikologischen Daten vor.
Akute Toxizität (oral): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Akute Toxizität (dermal): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Akute Toxizität (inhalativ): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
Häufiger und andauernder Hautkontakt kann zu Hautreizungen führen.
Schwere Augenschädigung/-reizung: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Atemwege: Fehlende Daten.
Sensibilisierung der Haut: Skin Sens. 1; H317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Karzinogenität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Keine Daten verfügbar
Symptome
Nach Hautkontakt: Häufiger und andauernder Hautkontakt kann zu Hautreizungen führen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Wassergefährdungsklasse:
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Sonstige Hinweise:
1 = schwach wassergefährdend
Keine Daten verfügbar
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
Nicht bestimmt
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.
12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften
Keine Daten verfügbar
12.7 Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise:
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüsselnummer:
Empfehlung:
Verpackung
Empfehlung:
08 04 09* =Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche
Stoffe enthalten
HZVA = Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt
werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
Nicht eingeschränkt
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14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.4 Verpackungsgruppe
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
entfällt
14.5 Umweltgefahren
Umweltgefährlich:
Meeresschadstoff - IMDG:
Stoff/Gemisch ist nach den Kriterien der UN-Modellvorschriften
nicht für die Umwelt gefährlich.
nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse:
Wassergefährdungsklasse:
Technische Anleitung Luft:
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten
Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC):
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Das Produkt unterliegt nicht der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV).
0,01 Gew.-% = 0,1 g/L
Verwendungsbeschränkung gemäß REACH Anhang XVII Nr.: 3, 52a, 75
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen
Zu beachten: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSiVO)
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diesen Stoff ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
H317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H318 = Verursacht schwere Augenschäden.
H335 = Kann die Atemwege reizen.
H400 = Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Abkürzungen und Akronyme:
Literatur:
ADN: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
Binnenwasserstraßen
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der
Straße
AS/NZS: Australische/neuseeländische Norm
CAS: Chemical Abstracts Service
CFR: Code of Federal Regulations
CLP: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
DMEL: Abgeleitete Expositionshöhe mit minimaler Beeinträchtigung
DNEL: Abgeleitete Nicht-Effekt-Konzentration
EG: Europäische Gemeinschaft
EN: Europäische Norm
EQ: Freigestellte Mengen
EU: Europäische Union
HZVA: Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
IATA: Verband für den internationalen Lufttransport
IATA-DGR: Verband für den internationalen Lufttransport – Gefahrgutvorschriften
IBC-Code: Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung
gefährlicher Chemikalien als Massengut
IMDG-Code: Gefahrgutvorschriften für den internationalen Seetransport
MARPOL: Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe
M-Faktor: Multiplikationsfaktor
OSHA: Arbeitsschutzadministration, Amerika
PBT: Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC: Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
REACH: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
STOT SE: Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition
TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe
UEG: Untere Explosionsgrenze
vPvB: Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
BG RCI:
- Merkblatt M004 'Säuren und Laugen'
- Merkblatt M050 'Umgang mit Gefahrstoffen'
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Grund der letzten Änderungen:
Änderung in Abschnitt 2: Einstufung, Kennzeichnung
Änderung in Abschnitt 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Allgemeine Überarbeitung
Erstausgabedatum:
Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner:
Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand der
Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften im Sinne der
Rechtsverbindlichkeit zu.
24.8.2015
siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich
Aktuellste Produktinformationen sind verfügbar unter:
http://sumdat.net/22p7hr2a
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