GLUETEC WIKO FLM S25 Datasheet [de]

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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Überarbeitet am: 23.2.2016 Version: 7 Sprache: de-DE Gedruckt: 14.7.2016
Epoxy Metall 5 Harz
Materialnummer EPOM
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des
Gemischs und des Unternehmens
Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname:
Epoxy Metall 5 Harz Dieses Sicherheitsdatenblatt gilt für die folgenden Produkte: EPOM.K400: Epoxy Metall 5 min. Harz, 400ml EPOM.K50: Epoxy Metall 5 min. Harz, 50ml EPOM.S25: Epoxy Metall 5 min. Harz, 25ml
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Allgemeine Verwendung:
Epoxidharz
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenbezeichnung: Straße/Postfach: PLZ, Ort:
WWW: E-Mail: Telefon: Telefax:
Auskunft gebender Bereich:
GLUETEC Industrieklebestoffe GmbH & Co. KG Am Biotop 8a 97259 Greußenheim Deutschland www.gluetec.de [email protected] +49 (0)9369-98 36-0 +49 (0)9369-98 36-10
Abteilung QS, Telefon: +49 (0)9369-98 36-0, E-Mail: [email protected]
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1.4 Notrufnummer
GIZ-Nord, Göttingen, Deutschland, Telefon: +49 551-19240
ABSCHNITT 2: Mögliche GefahrenABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)
Skin Irrit. 2; H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2; H319 Verursacht schwere Augenreizung. Skin Sens. 1; H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Aquatic Chronic 2; H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (CLP)
Signalwort: Gefahrenhinweise:
Achtung
H315 H317 H319 H411
Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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Sicherheitshinweise:
P102 P273
P280 P302+P352
P305+P351+P338
P333+P313
P337+P313
Besondere Kennzeichnung
EUH205
2.3 Sonstige Gefahren
Keine besonders zu erwähnenden Gefahren.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu BestandteilenABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/Seife waschen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
3.2 Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung EG-Nr. 500-033-5
CAS 25068-38-6
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht <=700
80 - 99 % Skin Irrit. 2; H315.
Eye Irrit. 2; H319. Skin Sens. 1; H317. Aquatic Chronic 2; H411.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-MaßnahmenABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen: Nach Hautkontakt:
Nach Augenkontakt:
Nach Verschlucken:
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Für Frischluft sorgen. Arzt hinzuziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife abspülen. Kontaminierte
Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen.
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Anschließend Augenarzt aufsuchen.
Mund mit Wasser ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. Arzt hinzuziehen. Niemals darf einem Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht werden.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung.
Symptomatische Behandlung.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur BrandbekämpfungABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen. Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter FreisetzungABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen. Substanzkontakt vermeiden. Einatmen von Dampf vermeiden. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Ungeschützte Personen fernhalten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern. Bei Eindringen in Kanalisation, Gewässer oder Erdreich zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Ausgelaufenes Produkt erstarren lassen, wenn gefahrlos möglich. Mechanisch aufnehmen und der Entsorgung zuführen. Geltende Vorschriften beachten. Nachreinigung mit Reinigungsmitteln durchführen, keine Lösemittel benutzen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und LagerungABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Substanzkontakt vermeiden. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Wärmequellen fernhalten (z.B. heiße Oberflächen), Funken und offenen Flammen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Vor Hitze, direktem Sonnenlicht und Kälte schützen. Behälter dicht geschlossen und trocken lagern. Lagertemperatur: 10 °C bis 20 °C
Rauchen verboten. Zutritt zum Lager nur für fachkundige Personen.
Lagerklasse:
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10 = Brennbare Flüssigkeiten, soweit nicht LGK 3
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7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Zusätzliche Hinweise:
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Handschutz:
Augenschutz: Körperschutz:
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Falls Dämpfe auftreten, ist Atemschutz erforderlich. Filter Typ NPF 70 gemäß EN 14387 benutzen.
Schutzhandschuhe gemäß EN 374. Handschuhmaterial: PVC, Butylkautschuk, Nitrilkautschuk Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): >480 min. Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Chemikalienbeständige Sicherheitsschuhe Substanzkontakt vermeiden. Kontaminierte Kleidung wechseln. Vor den Pausen und bei
Arbeitsende Hände waschen.
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische EigenschaftenABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen:
Geruch: Geruchsschwelle:
pH-Wert: Schmelzpunkt/Gefrierpunkt:
Siedebeginn und Siedebereich: Flammpunkt/Flammpunktbereich: Verdampfungsgeschwindigkeit:
Entzündbarkeit: Explosionsgrenzen:
Dampfdruck: Dampfdichte: Dichte:
Löslichkeit: Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: Selbstentzündungstemperatur:
Zersetzungstemperatur:
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Form: thixotrop Farbe: weiß
schwach Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
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Viskosität, dynamisch: Explosive Eigenschaften:
Oxidierende Eigenschaften:
thixotrop Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
Weitere Angaben:
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und ReaktivitätABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
siehe 10.3
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 95 °C schützen.
10.5 Unverträgliche Materialien
Starke Oxidationsmittel, Amine, Mercaptane, starke Lewis-Säuren, Natriumhydroxid.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
Thermische Zersetzung:
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 11: Toxikologische AngabenABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
LD50 Ratte, oral: > 2000 mg/kg LD50 Kaninchen, dermal: > 2000 mg/kg
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Toxikologische Wirkungen:
Die Aussagen sind von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. Für das Produkt als solches liegen keine toxikologischen Daten vor. Akute Toxizität (oral): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Akute Toxizität (dermal): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Akute Toxizität (inhalativ): Fehlende Daten. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Skin Irrit. 2; H315 = Verursacht Hautreizungen. Augenschädigung/-reizung: Eye Irrit. 2; H319 = Verursacht schwere Augenreizung. Sensibilisierung der Atemwege: Fehlende Daten. Sensibilisierung der Haut: Skin Sens. 1; H317 = Kann allergische Hautreaktionen
verursachen. Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Fehlende Daten. Karzinogenität: Fehlende Daten. Reproduktionstoxizität: Fehlende Daten. Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten. Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Fehlende Daten. Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Fehlende Daten. Aspirationsgefahr: Fehlende Daten.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene AngabenABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität:
Wassergefährdungsklasse:
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Algentoxizität: EC50: 220 mg/L/96h
Daphnientoxizität: EC50: 2,8 mg/L/48h Fischtoxizität: LC50: 3,6 mg/L/96h
2 = wassergefährdend
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Sonstige Hinweise:
Das Produkt ist biologisch nicht leicht abbaubar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Biokonzentrationsfaktor (BCF):
Bioakkumulation möglich.
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten verfügbar
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise:
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur EntsorgungABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüsselnummer:
Empfehlung:
Verpackung
Empfehlung:
08 04 09* = Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere
gefährliche Stoffe enthalten HZVA = Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung * = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum TransportABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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14.1 UN-Nummer
UN 3082
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID, ADN:
IMDG, IATA-DGR:
UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Reaktionsprodukt mit Bisphenol-A-Epichlorhydrinharz (Molekulargewicht <=700)) UN 3082, ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (Reaction product with Bisphenol-A-(epichlorhydrin) epoxy resin (molecular weight <=700))
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID, ADN: IMDG: IATA-DGR:
Klasse 9, Code: M6 Class 9, Subrisk­Class 9
14.4 Verpackungsgruppe
III
14.5 Umweltgefahren
Meeresschadstoff - IMDG: Meeresschadstoff - ADN:
ja ja
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Landtransport (ADR/RID)
Warntafel: Gefahrzettel: Sondervorschriften: Begrenzte Mengen: EQ: Verpackung - Anweisungen: Verpackung - Sondervorschriften:
Sondervorschriften für die Zusammenpackung:
Ortsbewegliche Tanks - Anweisungen: Ortsbewegliche Tanks - Sondervorschriften: Tankcodierung: Tunnelbeschränkungscode:
ADR/RID: Gefahrnummer 90, UN-Nummer UN 3082 9 274 335 375 601 5 L E1 P001 IBC03 LP01 R001 PP1
MP19 T4 TP1 TP29 LGBV E
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Binnenschiffstransport (ADN)
Gefahrzettel: Sondervorschriften: Begrenzte Mengen: EQ: Beförderung zugelassen: Ausrüstung erforderlich:
Seeschiffstransport (IMDG)
EmS: Sondervorschriften: Begrenzte Mengen: Freigestellte Mengen: Verpackung - Anweisungen: Verpackung - Vorschriften: IBC - Anweisungen: IBC - Vorschriften: Tankanweisungen - IMO: Tankanweisungen - UN: Tankanweisungen - Vorschriften: Stauung und Handhabung: Eigenschaften und Bemerkung: Trenngruppe:
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Materialnummer EPOM
9 274 335 375 601 5 L E1 T PP
F-A, S-F 274, 335, 969 5 L E1 P001, LP01 PP1 IBC03
-
­T4 TP2, TP29 Category A.
­none
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Lufttransport (IATA)
Gefahrzettel: Freigestellte Menge Kodierung:
Passagier- und Frachtflugzeug : Begrenzte Menge:
Miscellaneous E1
Pack.Instr. Y964 - Max. Net Qty/Pkg. 30 kg G
Passagier- und Frachtflugzeug: Nur Frachtflugzeug: Sondervorschriften: Emergency Response Guide-Code (ERG):
Pack.Instr. 964 - Max. Net Qty/Pkg. 450 L Pack.Instr. 964 - Max. Net Qty/Pkg. 450 L A97 A158 A197 9L
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 15: RechtsvorschriftenABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse: Wassergefährdungsklasse:
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
10 = Brennbare Flüssigkeiten, soweit nicht LGK 3 2 = wassergefährdend Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
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Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten Kennzeichnung der Verpackung bei einem Inhalt <= 125mL
Überarbeitet am: 23.2.2016 Version: 7 Sprache: de-DE Gedruckt: 14.7.2016
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Gefahrenhinweise: Sicherheitshinweise:
H317 P102 P280 P302+P352 P333+P313
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/Seife waschen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige AngabenABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
H315 = Verursacht Hautreizungen. H317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 = Verursacht schwere Augenreizung. H411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH205 = Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Literatur:
Grund der letzten Änderungen:
Erstausgabedatum:
Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner:
BG RCI:
- Merkblatt M004 'Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe'
- Merkblatt M050 'Umgang mit Gefahrstoffen'
- Merkblatt M053 'Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen'
Änderung in Abschnitt 2: Kennzeichnung Änderung in Abschnitt 7: Lagertemperatur Allgemeine Überarbeitung
14.12.2012
siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich
Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen).
Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand der Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften im Sinne der Rechtsverbindlichkeit zu.
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