Rauchwarnmelder RWM 4832
Dieser Rauchwarnmelder ist konzipiert, um eine Frühwarnung bei der
Entstehung eines Brandes zu geben. Alarm wird ausgelöst sobald Rauch
in das Innere des Gerätes eindringt. Flammen werden vom Gerät nicht
wahrgenommen. Ein Großteil der Brände findet nachts statt. Da der Mensch
während des Schlafes nichts riecht, jedoch bei Geräuschen erwacht, schützen
Rauchwarnmelder wirksam und frühzeitig vor der drohenden Gefahr.
Einsatzbereiche: Wohnungen, Wohnhäuser
Alarmsignal: Akustisches Signal mit ca. 85 dB/3 m
Informationen zum Verhalten im Brandfall erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer
Feuerwehr. Viele Wehren und Brandversicherungen halten entsprechende
Merkblätter bereit und weisen darin auch auf die Notwendigkeit von
Rauchwarnmeldern hin.
Montageort
Für eine umfassende Abdeckung von Haushalten sollten Rauchwarnmelder
in allen Räumen, Korridoren, Lagerbereichen, Keller- und Speicherräumen
installiert werden. Eine minimale Absicherung wird erreicht durch je einen
Rauchwarnmelder im Flur und im Treppenbereich auf jeder Etage und in
jedem Schlafbereich Abb. A. In Häusern mit mehreren Wohneinheiten sollte
jede Familie ihre eigenen Rauchwarnmelder installieren.
• Nicht in Badezimmern oder Garagen montieren. In Küchen nur,
falls ein Mindestabstand von 4 Metern von Herden und ähnlichen
Emissionsquellen möglich ist.
• Nicht in stark zuggefährdeter Umgebung, z. B. in der Nähe von
Entlüftungsschächten installieren. Die Luftbewegung
verhindern, dass der Rauch den Melder erreicht.
• Nicht in sehr staubigen Bereichen bzw. in Bereichen mit
sehr hoher Luftfeuchtigkeit montieren.
• Nicht in Spitzecken montieren, da sich hier im Brandfalle rauchfreie
Luft ansammeln könnte. Bei Räumen mit Dachneigung über 20° und
einer Gesamtraumhöhe bis 6 m, ist ein Abstand von 30 - 50 cm von
der Spitze einzuhalten.
Bei einer Dachneigung bis 20° kann der Melder an der
Dachschrägen montiert werden Abb. B.
• Mindestens 50 cm Abstand halten von Wänden, Deckenbalken
(Unterzügen) Abb. C und Leuchten Abb. D.
• Melder mittig an der Decke montieren, mindestens 4 m Abstand
halten von oenen Kaminen und Herden Abb. F.
•
Räume über 60 m2 und Flure länger als 10 m benötigen mehrere Melder.
könnte u. U.
Montage/Inbetriebnahme
Befestigen Sie die Montageplatte mit den beiliegenden Schrauben und
Dübeln an der Decke Abb. E. Verbinden Sie die beiliegende Batterie mit dem
Anschluss-Clip Abb. G1. Ist die Batterie richtig angeschlossen, blinkt die LED
(Abb. H1) ca. alle 43 Sek. kurz auf. Führen Sie einen Funktionstest durch (siehe
Test/Wartung). Plazieren Sie den Melder auf der Montageplatte und drehen ihn
im Uhrzeigersinn, bis er einrastet. Die Montagesperre (Abb. G2) verhindert,
dass der Melder ohne eingelegte Batterie montiert werden kann.
Test/Wartung
Drücken Sie auf die Prüftaste Abb. H2, bis der Alarm ertönt. Es wird dabei die
Funktion der Rauchkammer, der Auswerteelektronik und der Batterie geprüft.
Bei ordnungsgemäßer Funktion ist der Alarm laut und pulsierend. Der Test
sollte 1 x monatlich und nach jedem Batterietausch durchgeführt werden.
Das Gerät führt alle 43 Sek. einen Selbsttest durch. Sie erkennen dies am
kurzen Aufblinken der LED Abb. H1. Bei einer Fehlfunktion piept der Melder
ca. alle 43 Sek. abwechselnd zum Aufblinken der roten LED.
Hinweis: Der Zeitraum zwischen den Pieptönen kann auch erheblich länger
sein als 43 Sek. Um die Fehlfunktion zu beheben, entnehmen Sie die Batterie
für eine Dauer von 10 Min.
Nachdem Sie die Batterie wieder angeschlossen haben, drücken Sie die
Prüftaste Abb. H2 bis der Alarm ertönt. Sollte dies keine Abhilfe schaen, muss
der Melder ausgetauscht werden.
Sinkt die Batteriespannung unter den Mindestwert, piept der Melder ca. alle 43
Sek. gleichzeitig mit dem LED-Blitz, bis zu ca. 30 Tage lang, um Sie an den
fälligen Batteriewechsel zu erinnern.
Das Gerät sollte bei Bedarf etwa 2 x jährlich trocken abgewischt und von außen
mit dem Staubsauger abgesaugt werden.
Besondere Hinweise
• Setzen Sie die Batterie polrichtig in das Gerät.
• Testen Sie das Gerät nach jedem Batterietausch.
• Hitzemelder bzw. Rauchwarnmelder ersetzen keine Versicherungen.
• Bei Tiefschlaf bzw. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist der Alarm
unter Umständen nicht wahrnehmbar.
• In Räumen über 60 m
empfiehlt sich der Einsatz von mehreren Meldern.
• Verbrauchte Batterien gehören nicht in den Hausmüll!
Bitte entsorgen Sie die Batterie über den Handel, der sie einem
Recycling-Verfahren zuführt.
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bzw. in Fluren, die länger als 10 m sind,
• Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an den Hersteller
oder Ihren Fachhändler.
Tauschen Sie den Melder 10 Jahre nach der Montage aus.
Batterie- und Akkuhinweise
Altbatterien dürfen nicht mit dem unsortierten Hausmüll entsorgt
werden. Besitzer von Altbatterien sind gesetzlich zur Rückgabe
verpflichtet und können diese unentgeltlich bei den Verkaufsstellen
zurückgeben. Batterien enthalten umwelt- und gesundheitsschädliche Stoe
und müssen daher fachgerecht entsorgt werden.
Recycling-Hinweise
Dieses Gerät darf nicht mit dem unsortierten Hausmüll entsorgt
werden. Besitzer von Altgeräten sind gesetzlich dazu verpflichtet,
dieses Gerät fachgerecht zu entsorgen. Informationen erhalten Sie von
Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Technische Daten
Typbezeichnung RWM 4832
Batteriebetrieb 9 V Block, inklusive
Signallautstärke ca. 85 dB/3m
Relative Luftfeuchtigkeit
nicht kondensierend 10 % - 93 %
Betriebstemperaturbereich 0 °C bis + 40 °C
Zulassung EN 14604:2005/AC:2008
Abmessungen Ø 102 mm, Höhe 36 mm
Richtiges Verhalten im Brandfall
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Ruhe bewahren! Alarmieren Sie die Feuerwehr.
Folgende Hinweise sind für die Feuerwehr wichtig:
• Wie ist Ihr Name? (Name, Telefonnummer)
• Wo brennt es? (Adresse)
• Was ist passiert? (Ausmaß)
• Wie viele Verletzte gibt es?
• Warten Sie auf Rückfragen des Gesprächspartners.
Warnen Sie alle Mitbewohner.
Helfen Sie älteren, kranken und behinderten Personen.
Schließen Sie alle Fenster und Türen.
Benutzen Sie keinen Aufzug.
Sollten Sie Zweifel haben, ob es sich um einen echten Alarm oder um einen
Fehlalarm handelt, verhalten Sie sich so, als ob es wirklich brennt.
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EN 14604:2005/AC:2008 Technische und optische Änderungen ohne Ankündigung vorbehalten.
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