Betriebsanleitung und Konformitätserklärung für Feuerlöscher
1. Allgemein gültige Sicherheitshinweise
Lesen Sie diese Betriebsanleitung und das Bedienbild vor der Aufstellung/Montage am
Bestimmungsort genau durch. Geben Sie die Informationen daraus auch an andere Anwender
des Feuerlöschers weiter. Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter gemäß BGW A1. Die Anwender
müssen im Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen und auf Gefahren bei Missbrauch
hingewiesen werden. Praktische Übungen sind nach Arbeitsschutzgesetz §§ 10, 12
notwendig.
2. Funktionsdaten zu Feuerlöschgeräten
Die auf dem Beschriftungsfeld gerätebezogenen Angaben, wie Ffunktionstemperaturbereich,
Löschmittelmenge, Löschmittelart, Handhabungsinstruktionen, Brandklassen, Gefahren- und
Servicehinweise, müssen eingehalten werden.
Für Feuerlöschgeräte werden für die Lebensdauer von 20 Jahren bei Dauerdruckgeräten,
Ersatzteile bereitgestellt. Grundlage ist das Herstellungsjahr.
3. Technische Konstruktionsdaten zu den druckhaltenden Ausrüstungsteilen:
Funktionsbereich: -30°C bis +60°C
Maximal zulässiger Überdruck PS 20 bar
Voller Druckwechsel 0 bar bis 20 bar: max. 500 Lastwechsel
Diese Werte stellen die max. zulässigen Werte für den Feuerlöscher und für druckhaltende
Ausrüstungsteile dar. Hinweise für den Betreiber: Feuerlöscher unserer Produktion dürfen nur
von befähigten Personen mit entsprechender Aus- und Weiterbildung mit den gültigen
Instandhaltungsnachweisen nach DIN 14406-4 Instand gehalten werden.
4. CE-Konformitätserklärung für eine Baugruppe im Sinne von Artikel 3, Absatz 2 der
Richtlinie über Druckgeräte 97/23/EG
Die Firma Gutkes GmbH, 30853 Langenhagen erklärt, dass der Feuerlöscher /die Baugruppe
die Anforderung der Richtlinie 97/23/EG erfüllt. Der Feuerlöscher enthält ein druckhaltendes
Ventil mit Sicherheitsfunktion – Druckanzeiger, Sicherheitsberstscheibensicherung gemäß
Artikel 3 der Richtlinie 97/23/EG, die nach dieser Richtlinie geprüft und eingebaut ist. Das
Konformitätsbewertungsverfahren für die Baugruppe
Druckbehälter/Sicherheitsventil/Druckanzeiger basiert auf denModulen B + C1 (Anhang III)
der Richtlinie 97/23/EG. Die Baugruuppe stimmt mit der EG-Baumsuterprüfbescheinigung des
TÜV Süd Industrie Service GmbH, 38167 Mannheim, überein. Zum Zeichen der Konformität
wurde der Feuerlöscher mit dem CE-Zeichen und der Kennnummer der eingeschalteten
benannten Stelle TÜV Süddeutschland mit CE0036 (Außenstelle Shanghai) versehen.
Langenhagen, 24. Juni 2013
---------------------------------------------i. V. Oliver Segendorf
Leiter Technik
Page 2
Die folgenden Anweisungen sind bei dem Gebrauch des Feuerlöschers einzuhalten! Dieser ist
grundsätzlich nur bestimmungsgemäß, d. h., gemäß aufgedrucktem Beschriftungsbild mit
Piktogrammen zu verwenden (Einbau, In- und Außerbetriebssetzung)
5. Brandklassen
Brandherd der Klasse A: Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die
normalerweise unter Glutbildung verbrennen.
Brandherd der Klasse B: Verwendung bei Flüssigkeiten oder verflüssigbaren Kunststoffen,
Wachsen (Kohlenwasserstoffe usw.)
Brandherd der Klasse C: Brände von Gasen
Brandherd der Klasse D: Brände von Metallen
Brandherd der Klasse F: Brände von Fett oder Ölen (organischer Natur)
Die Ziffer vor dem Buchstaben A oder B stellt die Löschleistung (das Rating) an einem
genannten Brandobjekt dar und gibt die Klassifizierung der Brandherde an und präzisiert die
Wirksamkeit des Feuerlöschers bei letzteren. Je höher die Ziffern, desto größer die
Wirksamkeit.
Einen Löschmittelstrahl nicht unmittelbar auf Personen richten (Kaltverbrennungs- und
Erstickungsgefahr *1). Ein Meter Mindestabstand zum Ablöschen brennender Personen keinesfalls unterschreiten. Hilflose Personen und Kleinkinder von diesen Feuerlöschern
fernhalten.
6. Einbau des Feuerlöschers:
Zusammen mit dem Feuerlöscher wird ein Halter geliefert. Befestigen Sie diesen Halter an
einer sichtbaren und gut zugänglichen Stelle und hängen Sie dann das Feuerlöschgerät
darauf. Die senkrechte Position ist am geeignetsten. Der Anbringungsort des
Feuerlöschgerätes muss dem Verwendungszweck und den Anwendungstemperaturen
entsprechen. Halten Sie für den Anbringungsort die geltenden Rechtsvorschriften und
sonstigen Regelungen ein. Im Halter muss sich stets ein unbenutztes, plombiertes
Feuerlöschgerät befinden. Das Feuerlöschgerät darf weder direkter noch indirekter
Wärmestrahlung ausgesetzt werden.
7. Regelmäßige Überprüfung und Aussonderung:
Die Anweisungen über die Instandhaltungsfrequenz, die auf dem Gerät angegeben ist,
muss eingehalten werden. Die Instandhaltung der Feuerlöscher ist gemäß den
geltenden gesetzlichen Vorschriften und unseren Instandhaltungsvorschriften und ggf.
weiteren technischen Informationen durch eine befähigte Person vorzunehmen. Bei
fehlender 2-jähriger Kontrolle berägt das Verfallsdatum des Gerätes 2 Jahre auf
Grundlage seines Herstellungsdatums (außer bei besonderen Rechtsvorschriften). Die
Anweisungen sind selbst in Bezug auf die teilweise Benutzung des Gerätes
einzuhalten. Die vollständige Neubefüllung muss durch eine befähigte Person mit
Original- oder baugleichen Teilen erfolgen. Die Vernichtung und die
Außerdienstsetzung eines Gerätes muss von befähigten Personen durchgeführt
werden, der Auseinanderbau, auch nur teilweise, stellt eine Gefahr dar.
8. Wiederkehrende sicherheitstechnsche Prüfung:
Eine wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung von Feuerlöschern darf nach 10 Jahren
nur von dafür ausgebildeten und qualifizierten Personen durchgeführt werden (Ausnahmen
sind nach Betriebssicherheits-VO, Anhang 5, Punkt 6 u. 7.1 möglich)
X1) Schädigung des inneren Organismus durch Chemikalien
Page 3
Die gesetzlich festgelegte Prüffrist für Feuerlöscher von 2 Jahren gilt auch für freiwillig
beschaffte Feuerlöscher. Bei Nichteinhaltung der Prüffristen erlischt die Produkthaftung für
den Hersteller/Inverkehrbringer und geht auf den Betreiber über. Über die
sicherheitstechnische Prüfung nach 10 Jahre informiert Sie der Inverkehrbringer oder die
befähigte Person rechtzeitig.
9. Anwendung:
Jeder Feuerlöscher ist ein überwachungsbedürftiges Druckgerät, das neben dem Löschmittel
ein Druckgas enthält, das bei Betätigen der Armatur das Löschmittel über den Schlauch oder
die Düse herausspritzt und zum Löschen eines Entstehungsfeuers dient.
Für seine Anwendung lesen Sie bitte aufmerksam die Betriebsanleitung im Zusammenhang
mit dem Benutzungssymbol auf dem Beschriftungsbild des Gerätes und befolgen Sie diese.
Die auf dem Gerät angegebenen Temperaturgrenzen der Nutzung müssen in jeden Fall
eingehalten werden.
Die Behälter stehen und ständigem Druck. Der Feuerlöscher darf keiner Gewalteinwirkung
von außen ausgesetzt sein, darf nicht gewaltsam geöffnet oder zerstört werden. Beschädigte
oder korrodierte Behälter oder Armaturen müssen durch befähigte Personen drucklos
gemacht werden. Es dürfen keine Veränderungen durch z. B. Schweißen oder Löten
durchgeführt werden. Der Feuerlöscher ist stets sauber zu halten, dazu dürfen keine
aggressiven Reinigungsmittel verwendet werden. Der Behälter darf ausschließlich nur als
Feuerlöschbehälter Verwendung finden.
Die Entsorgung/Verwertung des Feuerlöschers darf nur durch den Hersteller oder einer
befähigten Person oder einen zugelassenen Verwertungsbetrieb erfolgen. Für Feuerlöscher in
Fahrzeugen müssen die dafür konzipierten Fahrzeughalter benutzt werden, so dass die
Feuerlöschgeräte durch Bewegungen, Vibrationen und Erschütterungen nicht beschädigt
werden oder gar aus der Halterung fallen. Feuerlöscher nur mit dieser Betriebsanleitung an
Dritte weitergeben.
Sonstige Hinweise:
Die Nutzungstemperaturgrenzen sind auf dem Feuerlöscher angegeben. Überprüfen sie, dass
der Feuerlöscher an das zu löschende Feuer angepasst ist. Immer auf die Basis der Flammen
zielen! Dabei nur in Windrichtung, d. h., mit dem Wind löschen, anderenfals wird man vom
Löschmittel eingehüllt und es besteht die Gefahr des Einatmens/Gesundheitsgefährdung!
Den Feuerlöscher nicht in eine Wärmequelle (Feuer) werfen, und auch nicht in die Natur.
Andere informieren und den Feuerlöscher gegen eine unsachgemäße Verwendung schützen.
Der Feuerlöscher ist ein Mittel zum ersten Eingreifen beim Entstehen eines Feuers. Dabei
beurteilt der Bediener allein, ob er in der Lage ist, den Brand zu beherrschen. Es wird
dringend empfohlen, externe Hilfe wie Feuerwehr und weitere Feuerlöschgeräte
heranzuziehen, bzw. heranzurufen – Notruf 112!
Toxizität und Umweltsschutz:
Löschmittel zum Löschen eines in der Entstehung befindlichen Feuers sind bei sachgemäßer
und bestimmungsgemäßer Anwendung für den Menschen nicht gefährlich.
Beim Einatmen, Eindringen in den Verdauungskanal, in die Lunge, in die Augen oder in
andere Körperöffnungen stellen sie eine akute Gesundheitsgefahr, evtl. Lebensgefahr für den
Betroffenen dar. Notfallmaßnahmen mit Beatmung, Erbrechen – Arzt über Nummer 112, sind
in jedem Fall einzuleiten. Ebenfalls ist das Sicherheitsdatenblatt des entsprechenden
Löschmittels zu berücksichtigen. Feuerlöschmittel sind nicht grenzenlos haltbar.
Page 4
Haltbarkeitszeiträume und Wechselfristen wurden deshalb für die befähigten Personen in den
Instandhaltungsanweisungen *2 festgelegt. Diese Personen entsorgen diese Löschmittel
entsprechend den Vorschriften und mit Gebühren. Bei sicherheitstechnischen Mängeln sind
die befähigten Personen angewiesen, die Feuerlöscher oder ihre Bauteile außer Betrieb zu
nehmen und funktionsuntüchtig zu machen, damit Betreiber oder Dritte im Benutzungsfall,
oder zwischen 2 Prüfungen, nicht geschädigt werden (§ 12 Betriebssicherheits-Vo.)
Diese Betriebsanleitung liegt jedem Feuerlöscher bei.
* 2 – siehe Anlage
Page 5
Instandhaltungsanweisungen für Dauerdrucköscher
Pulverlöscher
Zweijährige Prüfung
Visuelle Prüfung
allgemeiner Zustand, Sauberkeit
Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung
Armatur, Schläuche und Sicherung
Fälligkeit der Prüffrist, Plombierung, letzte wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung
Schutzanstrich, Korrosionserscheinungen, mechanische Verformungen
Auslöseeinrichtung
Kunststoff – Formteile (auf Brüche, Verformungen, Risse, Verfärbungen)
Prüfung des Betriebsdruckes-Restdruck (Vergleich mit Manometeranzeige)
Behälter und Hebelventil reinigen
Lackschäden, Beulen, Korrosion
Anmerkung:
Verformungen, bzw. Beschädigungen am Hebelventil
Betriebsdruck kontrollieren (- 10% zulässig)
gemessener Druck muss mit Löschermanometer übereinstimmen
Dichtigkeitsprüfung – unter Wasser/Ventil ausblasen
Staubkappe wechseln und mit Farbe plombieren
Montage des Löschers
Schlauch bzw. Düse anschrauben
Löscher plombieren
Instandhaltungsnachweis
ausfüllen und anbringen
Prüfbescheinigung fertigen nach BetrSichV §19
Vierjährige Prüfung
Visuelle Prüfung
siehe oben
Druckentlastung des Löschmittelbehälters
erfolgt über Prüfventil
oder über Pulversaugmaschine in Ausgleichsbehälter absaugen
Page 6
Anmerkung: Abspritzen in geeignete Gefäße möglich.
Demontage des Löschers:
Demontage erst nach vollständigen Druckabbau beginnen
Prüfung des Betriebsdruckes – Restdruck (Vergleich Prüfmanometer mit Manometeranzeige)
Druckentlastung des Löschmittelbehälters
erfolgt über Prüfventil (Abspritzen des Löschmittelwassers in geeignete Gefäße möglich)
Schaumlöscher nach Ventildemontage über Spezialtrichter mit Rohrverlängerung und
eingelegtem Holzstab langsam in durchsichtigen Kunststoffeimer mit Skalierung gießen.
Demontage des Feuerlöschers und prüfen der Bauteile
Demontage erst nach vollständigem Druckabbau beginnen
Achtung: Zeitraum der Beständigkeit des Löschmittels nach Angaben des Löschmittelherstellers
beachten!
Erneuerung des Löschmittels (wenn notwendig)
Eintragung auf Aufkleber über Neubefüllung auf der Rückseite des Behälters!
zeigt Löschermanometer tatsächlichen Betriebsdruck an
Dichtigkeitsprüfung im Wasserbad, Ventil ausblasen
Schlauch montieren
Plombierung
nach Angaben des Herstellers
Instandhaltungsnachweis
ausfüllen und anbringen
Prüfbescheinigung fertigen nach BetrSichV §19
Anmerkung:
Gewinde sind zu säubern und leicht einzufetten
Entsorgung gem. EU-Sicherheitsdatenblatt und Hinweisen der Firma Gutkes sowie in
Abstimmung mit den Abwasserunternehmen – keine illegale Entsorgung!
Grundsätzlich neue gefettete Dichtungen / Ventilspindel
Realisierung der Unterwasserprüfung für die Sicherung der Einsatzbereitschaft des
Feuerlöschers
Achtung: Druckbeaufschlagung nur über Ventilanschluss – ansonsten funktioniert der Feuerlöscher
in Folge einer ständig vorhandenen Schaumbildung im Inneren nicht richtig.
Page 10
Wichtiger Hinweis:
Feuerlöscher sind als Arbeitsmittel überwachungspflichtige Druckgeräte (§10 BetrSichV). Sie sind von
befähigten Personen zu prüfen.
Der § 14 Abs. 3, 4, 5 sowie § 15 Abs. 1, 2, 5, 6, 10 und 18 sowie die Festlegungen gemäß Anhang 5
Pkt. 6 und 7.1 sind zu beachten.
Loading...
+ hidden pages
You need points to download manuals.
1 point = 1 manual.
You can buy points or you can get point for every manual you upload.