GEV FLP 3750 User Manual [de]

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Betriebsanleitung und Konformitätserklärung für Feuerlöscher
1. Allgemein gültige Sicherheitshinweise
Lesen Sie diese Betriebsanleitung und das Bedienbild vor der Aufstellung/Montage am Bestimmungsort genau durch. Geben Sie die Informationen daraus auch an andere Anwender des Feuerlöschers weiter. Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter gemäß BGW A1. Die Anwender müssen im Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen und auf Gefahren bei Missbrauch hingewiesen werden. Praktische Übungen sind nach Arbeitsschutzgesetz §§ 10, 12 notwendig.
2. Funktionsdaten zu Feuerlöschgeräten
Die auf dem Beschriftungsfeld gerätebezogenen Angaben, wie Ffunktionstemperaturbereich, Löschmittelmenge, Löschmittelart, Handhabungsinstruktionen, Brandklassen, Gefahren- und Servicehinweise, müssen eingehalten werden. Für Feuerlöschgeräte werden für die Lebensdauer von 20 Jahren bei Dauerdruckgeräten, Ersatzteile bereitgestellt. Grundlage ist das Herstellungsjahr.
3. Technische Konstruktionsdaten zu den druckhaltenden Ausrüstungsteilen:
Funktionsbereich: -30°C bis +60°C Maximal zulässiger Überdruck PS 20 bar Voller Druckwechsel 0 bar bis 20 bar: max. 500 Lastwechsel
Diese Werte stellen die max. zulässigen Werte für den Feuerlöscher und für druckhaltende Ausrüstungsteile dar. Hinweise für den Betreiber: Feuerlöscher unserer Produktion dürfen nur von befähigten Personen mit entsprechender Aus- und Weiterbildung mit den gültigen Instandhaltungsnachweisen nach DIN 14406-4 Instand gehalten werden.
4. CE-Konformitätserklärung für eine Baugruppe im Sinne von Artikel 3, Absatz 2 der Richtlinie über Druckgeräte 97/23/EG
Die Firma Gutkes GmbH, 30853 Langenhagen erklärt, dass der Feuerlöscher /die Baugruppe die Anforderung der Richtlinie 97/23/EG erfüllt. Der Feuerlöscher enthält ein druckhaltendes Ventil mit Sicherheitsfunktion – Druckanzeiger, Sicherheitsberstscheibensicherung gemäß Artikel 3 der Richtlinie 97/23/EG, die nach dieser Richtlinie geprüft und eingebaut ist. Das Konformitätsbewertungsverfahren für die Baugruppe Druckbehälter/Sicherheitsventil/Druckanzeiger basiert auf denModulen B + C1 (Anhang III) der Richtlinie 97/23/EG. Die Baugruuppe stimmt mit der EG-Baumsuterprüfbescheinigung des TÜV Süd Industrie Service GmbH, 38167 Mannheim, überein. Zum Zeichen der Konformität wurde der Feuerlöscher mit dem CE-Zeichen und der Kennnummer der eingeschalteten benannten Stelle TÜV Süddeutschland mit CE0036 (Außenstelle Shanghai) versehen.
Langenhagen, 24. Juni 2013
---------------------------------------------­i. V. Oliver Segendorf
Leiter Technik
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Die folgenden Anweisungen sind bei dem Gebrauch des Feuerlöschers einzuhalten! Dieser ist grundsätzlich nur bestimmungsgemäß, d. h., gemäß aufgedrucktem Beschriftungsbild mit Piktogrammen zu verwenden (Einbau, In- und Außerbetriebssetzung)
5. Brandklassen
Brandherd der Klasse A: Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen. Brandherd der Klasse B: Verwendung bei Flüssigkeiten oder verflüssigbaren Kunststoffen, Wachsen (Kohlenwasserstoffe usw.) Brandherd der Klasse C: Brände von Gasen Brandherd der Klasse D: Brände von Metallen Brandherd der Klasse F: Brände von Fett oder Ölen (organischer Natur)
Die Ziffer vor dem Buchstaben A oder B stellt die Löschleistung (das Rating) an einem genannten Brandobjekt dar und gibt die Klassifizierung der Brandherde an und präzisiert die Wirksamkeit des Feuerlöschers bei letzteren. Je höher die Ziffern, desto größer die Wirksamkeit. Einen Löschmittelstrahl nicht unmittelbar auf Personen richten (Kaltverbrennungs- und Erstickungsgefahr *1). Ein Meter Mindestabstand zum Ablöschen brennender Personen keinesfalls unterschreiten. Hilflose Personen und Kleinkinder von diesen Feuerlöschern fernhalten.
6. Einbau des Feuerlöschers:
Zusammen mit dem Feuerlöscher wird ein Halter geliefert. Befestigen Sie diesen Halter an einer sichtbaren und gut zugänglichen Stelle und hängen Sie dann das Feuerlöschgerät darauf. Die senkrechte Position ist am geeignetsten. Der Anbringungsort des Feuerlöschgerätes muss dem Verwendungszweck und den Anwendungstemperaturen entsprechen. Halten Sie für den Anbringungsort die geltenden Rechtsvorschriften und sonstigen Regelungen ein. Im Halter muss sich stets ein unbenutztes, plombiertes Feuerlöschgerät befinden. Das Feuerlöschgerät darf weder direkter noch indirekter Wärmestrahlung ausgesetzt werden.
7. Regelmäßige Überprüfung und Aussonderung: Die Anweisungen über die Instandhaltungsfrequenz, die auf dem Gerät angegeben ist, muss eingehalten werden. Die Instandhaltung der Feuerlöscher ist gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften und unseren Instandhaltungsvorschriften und ggf. weiteren technischen Informationen durch eine befähigte Person vorzunehmen. Bei fehlender 2-jähriger Kontrolle berägt das Verfallsdatum des Gerätes 2 Jahre auf Grundlage seines Herstellungsdatums (außer bei besonderen Rechtsvorschriften). Die Anweisungen sind selbst in Bezug auf die teilweise Benutzung des Gerätes einzuhalten. Die vollständige Neubefüllung muss durch eine befähigte Person mit Original- oder baugleichen Teilen erfolgen. Die Vernichtung und die Außerdienstsetzung eines Gerätes muss von befähigten Personen durchgeführt werden, der Auseinanderbau, auch nur teilweise, stellt eine Gefahr dar.
8. Wiederkehrende sicherheitstechnsche Prüfung:
Eine wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung von Feuerlöschern darf nach 10 Jahren nur von dafür ausgebildeten und qualifizierten Personen durchgeführt werden (Ausnahmen sind nach Betriebssicherheits-VO, Anhang 5, Punkt 6 u. 7.1 möglich)
X1) Schädigung des inneren Organismus durch Chemikalien
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Die gesetzlich festgelegte Prüffrist für Feuerlöscher von 2 Jahren gilt auch für freiwillig beschaffte Feuerlöscher. Bei Nichteinhaltung der Prüffristen erlischt die Produkthaftung für den Hersteller/Inverkehrbringer und geht auf den Betreiber über. Über die sicherheitstechnische Prüfung nach 10 Jahre informiert Sie der Inverkehrbringer oder die befähigte Person rechtzeitig.
9. Anwendung:
Jeder Feuerlöscher ist ein überwachungsbedürftiges Druckgerät, das neben dem Löschmittel ein Druckgas enthält, das bei Betätigen der Armatur das Löschmittel über den Schlauch oder die Düse herausspritzt und zum Löschen eines Entstehungsfeuers dient.
Für seine Anwendung lesen Sie bitte aufmerksam die Betriebsanleitung im Zusammenhang mit dem Benutzungssymbol auf dem Beschriftungsbild des Gerätes und befolgen Sie diese. Die auf dem Gerät angegebenen Temperaturgrenzen der Nutzung müssen in jeden Fall eingehalten werden.
Die Behälter stehen und ständigem Druck. Der Feuerlöscher darf keiner Gewalteinwirkung von außen ausgesetzt sein, darf nicht gewaltsam geöffnet oder zerstört werden. Beschädigte oder korrodierte Behälter oder Armaturen müssen durch befähigte Personen drucklos gemacht werden. Es dürfen keine Veränderungen durch z. B. Schweißen oder Löten durchgeführt werden. Der Feuerlöscher ist stets sauber zu halten, dazu dürfen keine aggressiven Reinigungsmittel verwendet werden. Der Behälter darf ausschließlich nur als Feuerlöschbehälter Verwendung finden.
Die Entsorgung/Verwertung des Feuerlöschers darf nur durch den Hersteller oder einer befähigten Person oder einen zugelassenen Verwertungsbetrieb erfolgen. Für Feuerlöscher in Fahrzeugen müssen die dafür konzipierten Fahrzeughalter benutzt werden, so dass die Feuerlöschgeräte durch Bewegungen, Vibrationen und Erschütterungen nicht beschädigt werden oder gar aus der Halterung fallen. Feuerlöscher nur mit dieser Betriebsanleitung an Dritte weitergeben.
Sonstige Hinweise: Die Nutzungstemperaturgrenzen sind auf dem Feuerlöscher angegeben. Überprüfen sie, dass der Feuerlöscher an das zu löschende Feuer angepasst ist. Immer auf die Basis der Flammen zielen! Dabei nur in Windrichtung, d. h., mit dem Wind löschen, anderenfals wird man vom Löschmittel eingehüllt und es besteht die Gefahr des Einatmens/Gesundheitsgefährdung!
Den Feuerlöscher nicht in eine Wärmequelle (Feuer) werfen, und auch nicht in die Natur. Andere informieren und den Feuerlöscher gegen eine unsachgemäße Verwendung schützen. Der Feuerlöscher ist ein Mittel zum ersten Eingreifen beim Entstehen eines Feuers. Dabei beurteilt der Bediener allein, ob er in der Lage ist, den Brand zu beherrschen. Es wird dringend empfohlen, externe Hilfe wie Feuerwehr und weitere Feuerlöschgeräte heranzuziehen, bzw. heranzurufen – Notruf 112!
Toxizität und Umweltsschutz: Löschmittel zum Löschen eines in der Entstehung befindlichen Feuers sind bei sachgemäßer und bestimmungsgemäßer Anwendung für den Menschen nicht gefährlich. Beim Einatmen, Eindringen in den Verdauungskanal, in die Lunge, in die Augen oder in andere Körperöffnungen stellen sie eine akute Gesundheitsgefahr, evtl. Lebensgefahr für den Betroffenen dar. Notfallmaßnahmen mit Beatmung, Erbrechen – Arzt über Nummer 112, sind in jedem Fall einzuleiten. Ebenfalls ist das Sicherheitsdatenblatt des entsprechenden Löschmittels zu berücksichtigen. Feuerlöschmittel sind nicht grenzenlos haltbar.
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Haltbarkeitszeiträume und Wechselfristen wurden deshalb für die befähigten Personen in den Instandhaltungsanweisungen *2 festgelegt. Diese Personen entsorgen diese Löschmittel entsprechend den Vorschriften und mit Gebühren. Bei sicherheitstechnischen Mängeln sind die befähigten Personen angewiesen, die Feuerlöscher oder ihre Bauteile außer Betrieb zu nehmen und funktionsuntüchtig zu machen, damit Betreiber oder Dritte im Benutzungsfall, oder zwischen 2 Prüfungen, nicht geschädigt werden (§ 12 Betriebssicherheits-Vo.)
Diese Betriebsanleitung liegt jedem Feuerlöscher bei.
* 2 – siehe Anlage
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Instandhaltungsanweisungen für Dauerdrucköscher Pulverlöscher
Zweijährige Prüfung Visuelle Prüfung
allgemeiner Zustand, Sauberkeit Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung Armatur, Schläuche und Sicherung Fälligkeit der Prüffrist, Plombierung, letzte wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung Schutzanstrich, Korrosionserscheinungen, mechanische Verformungen Auslöseeinrichtung Kunststoff – Formteile (auf Brüche, Verformungen, Risse, Verfärbungen) Prüfung des Betriebsdruckes-Restdruck (Vergleich mit Manometeranzeige)
Schlauch
Schlauch abschrauben, reinigen und prüfen Allgemeinzustand Risse, Brüche, Verformungen Einbindungen Düse freien Durchgang
Löschmittelbehälter und Hebelventil
Behälter und Hebelventil reinigen Lackschäden, Beulen, Korrosion
Anmerkung:
Verformungen, bzw. Beschädigungen am Hebelventil Betriebsdruck kontrollieren (- 10% zulässig) gemessener Druck muss mit Löschermanometer übereinstimmen Dichtigkeitsprüfung – unter Wasser/Ventil ausblasen Staubkappe wechseln und mit Farbe plombieren
Montage des Löschers
Schlauch bzw. Düse anschrauben Löscher plombieren
Instandhaltungsnachweis
ausfüllen und anbringen Prüfbescheinigung fertigen nach BetrSichV §19 Vierjährige Prüfung Visuelle Prüfung
siehe oben Druckentlastung des Löschmittelbehälters
erfolgt über Prüfventil
oder über Pulversaugmaschine in Ausgleichsbehälter absaugen
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Anmerkung: Abspritzen in geeignete Gefäße möglich.
Demontage des Löschers:
Demontage erst nach vollständigen Druckabbau beginnen
Schlauch abschrauben
Hebelventil abschrauben
Löschpulver absaugen, auch Rest vom Abspritzen
Löschmittelbehälter
Behälter säubern
allgemeiner Zustand, Farbgebung, Beschriftung, Verformung, Korrosion
Anmerkung:
Innenkontrolle des Behälters
= Korrosionserscheinungen = Pulverablagerungen, Pulververfestigungen
Hebelventil
Hebelventil reinigen
allgemeiner Zustand, Beschädigungen, Verformungen
Gewindezustand
Sicherungsstift herausziehen
Steigrohr, Befestigung, Beschädigungen
Gängigkeit des Ventilbolzens mit Dichtkegel überprüfen
freien Durchgang prüfen
Sicherungsstift einführen und plombieren
Kennzeichnung am Steigrohr anbringen (Monat und Jahr der Behälteröffnung, Name und Nr.
des Sachkundigen)
Löschpulver
Rieselfähigkeit und Verklumpungen
Fremdkörper
Füllmenge (zulässige Toleranzen beachten)
Schlauch
siehe oben Montage des Löschers
Löschpulver einfüllen (Gewichtskontrolle)
Löscher von Pulverresten säubern
Hebelventil einschrauben (mit neuer Dichtung/Rundring), ggf. Ventilspindel gefettet
Druckbeaufschlagung (Betriebsdruck lt. Bedienbild beachten)
vorhandener Druck im Behälter muss mt Löschermanometer (wenn vorhanden)
übereinstimmen
Dichtigkeitsprüfung im Wasserbad
Schlauch montieren
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Instandhaltungsnachweis
ausfüllen und anbringen
Prüfbescheinigung fertigen nach BetrSichV §19
Anmerkung:
grundsätzlich neue gefettete Dichtungen/Dichtringe/Ventilspindel
Realisierung der Unterwasserprüfung für die Sicherung der Einsatzbereitschaft des
Feuerlöschers
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Feuerlöscher mit wässrigem Löschmittel
Wasserlöscher/Schaumlöscher Prüffrist 2 Jahre Visuelle Prüfung
allgemeiner Zustand, Sauberkeit
Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung, Bedienbild und
Befüllungsaufkleber am Behälter
Armatur, Manometer, Schlauch und Sicherung
Fälligkeit der Prüffrist, Plombierung, letzte wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung
Schutzanstrich, Korrosionserscheinungen, mechanische Verformungen
Hebelventil, Sicherungsstift, Prüfventil- Staubkappe
Kunststoff – Formteile (auf Brüche, Verformungen, Risse, Verfärbungen)
Prüfung des Betriebsdruckes – Restdruck (Vergleich Prüfmanometer mit Manometeranzeige)
Druckentlastung des Löschmittelbehälters
erfolgt über Prüfventil (Abspritzen des Löschmittelwassers in geeignete Gefäße möglich)
Schaumlöscher nach Ventildemontage über Spezialtrichter mit Rohrverlängerung und eingelegtem Holzstab langsam in durchsichtigen Kunststoffeimer mit Skalierung gießen.
Demontage des Feuerlöschers und prüfen der Bauteile
Demontage erst nach vollständigem Druckabbau beginnen
Schlauch abschrauben
Hebelventil mit Steigrohr abschrauben
Hebelventil
Hebelventil reinigen
allgemeiner Zustand, Beschädigungen, Verformungen
Gewindezustand, Druckentlastungsschlitze
Sicherungsstif herausziehen
Steigrohr, Befestigung, Beschädigung, freien Durchgang, Sieb
Manometer (wenn vorhanden)
Gängigkeit des Ventilbolzenz mit Dichtkegel überprüfen
(Demontage nach Angaben des Herstellers)
Sicherungsstift einführen und plombieren
Dichtring wechseln
Schlauch
reinigen und prüfen
Allgemeinzustand
Risse, Brüche, Verformungen
Einbindungen
Düse/Schaumrohr
freien Durchgang und Dichtheit
Löschmittel
Löschmittel aus Löschmittelbehälter über Sieb entnehmen (bei Schaumlöschmitteln ein
aufschäumen unbedingt verhindern)
Prüfung des Löschmittels
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= Füllmenge = spezifische Dichte/Verschäumung = Verfärbung = Ablagerungen
Achtung: Zeitraum der Beständigkeit des Löschmittels nach Angaben des Löschmittelherstellers beachten! Erneuerung des Löschmittels (wenn notwendig) Eintragung auf Aufkleber über Neubefüllung auf der Rückseite des Behälters!
Löschmittelbehälter
Behälter säubern
allgemeiner Zustand, Farbgebung, Beschriftung, Verformungen, Korrosion
Spülung des Behälters mit Wasser
Befüllung des Behälters mit Wasser bis an den unteren Teil des Gewinderringes
Innenkontrolle des Behälters, Risse in der Behälterbeschichtung, Ablagerungen, Korrosion
durch Widerstandsmessung
Gewindezustand Montage des Feuerlöschers
Löschmittel einfüllen (bei Schaummittellösungen Aufschäumung unbedingt verhindern mittels
Spezialtrichter)
Löscher von Löschmittelresten säubern
Hebelventil einschrauben (mit Dichtung/Rundring)
Druckbeaufschlagung (Betriebdsdruck lt. Bedienbild beachten)
zeigt Löschermanometer tatsächlichen Betriebsdruck an
Dichtigkeitsprüfung im Wasserbad, Ventil ausblasen
Schlauch montieren
Plombierung
nach Angaben des Herstellers Instandhaltungsnachweis
ausfüllen und anbringen Prüfbescheinigung fertigen nach BetrSichV §19 Anmerkung:
Gewinde sind zu säubern und leicht einzufetten
Entsorgung gem. EU-Sicherheitsdatenblatt und Hinweisen der Firma Gutkes sowie in
Abstimmung mit den Abwasserunternehmen – keine illegale Entsorgung!
Grundsätzlich neue gefettete Dichtungen / Ventilspindel
Realisierung der Unterwasserprüfung für die Sicherung der Einsatzbereitschaft des
Feuerlöschers
Achtung: Druckbeaufschlagung nur über Ventilanschluss – ansonsten funktioniert der Feuerlöscher in Folge einer ständig vorhandenen Schaumbildung im Inneren nicht richtig.
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Wichtiger Hinweis: Feuerlöscher sind als Arbeitsmittel überwachungspflichtige Druckgeräte (§10 BetrSichV). Sie sind von befähigten Personen zu prüfen. Der § 14 Abs. 3, 4, 5 sowie § 15 Abs. 1, 2, 5, 6, 10 und 18 sowie die Festlegungen gemäß Anhang 5 Pkt. 6 und 7.1 sind zu beachten.
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