Kühlflüssigkeit für entsprechende Fronius-Schweißsysteme
Vergiftungsinformationszentrale Wien:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
STOT RE 2H373 Kann die Nieren schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Expositionsweg:
Verschlucken.
Zusätzliche Angaben:
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07
GHS08
Der Wortlaut der Gefahrenkategorien ist Abschnitt 16 zu entnehmen.
Druckdatum: 25.04.2022überarbeitet am: 25.04.2022Version 1.2 (ersetzt Version 1.1)
Handelsname:
Signalwort
Brenner-Kühlflüssigkeit PIPE
(Fortsetzung von Seite 1)
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Ethandiol
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H373 Kann die Nieren schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Expositionsweg: Verschlucken.
Sicherheitshinweise
P260Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P264Nach Gebrauch gründlich waschen.
P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P330Mund ausspülen.
P314Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/
internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Das Gemisch enthält keine PBT Stoffe ≥ 0,1 %.
vPvB:
Das Gemisch enthält keine vPvB Stoffe ≥ 0,1 %.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Beschreibung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Beschränkter Zugang zum betroffenen Bereich, bis die Reinigungsarbeiten abgeschlossen sind.
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Dampf/Aerosol nicht einatmen
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
(Fortsetzung auf Seite 4)
AT
54.0.17
Seite: 4/12
Sicherheitsdatenblatt
gem. VO (EG) 1907/2006
Druckdatum: 25.04.2022überarbeitet am: 25.04.2022Version 1.2 (ersetzt Version 1.1)
Handelsname:
Brenner-Kühlflüssigkeit PIPE
(Fortsetzung von Seite 3)
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter dicht geschlossen halten.
Aerosolbildung vermeiden.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Atemschutzgeräte bereithalten.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Trocken lagern.
An einem kühlen Ort lagern.
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Gemäß örtlicher/regionaler/nationaler/internationaler Vorschrift lagern.
Zusammenlagerungshinweise:
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Lagerklasse:
VbF-Klasse:
10
entfällt
7.3 Spezifische Endanwendungen
Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.
Behälter dicht geschlossen halten.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
CAS: 107-21-1 Ethandiol