1.1 FRONIUS INTERNATIONAL GmbH (im Folgenden „Fronius“) ermöglicht über die
Internetseite air.weldcube.com die Bereitstellung der Webapplikation „WeldCube
Air“ (im Folgenden auch „Software“ oder „WeldCube Air“), für welche die
nachfolgenden Vertrags- und Nutzungsbedingungen (im Folgenenden auch
„Vertrag“) gelten. Im Zuge der Registrierung akzeptieren Sie durch Anklicken der
entsprechenden Checkbox deren ausschließliche Geltung. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
1.2 WeldCube Air wird von und auf den Servern von Fronius oder (nach Wahl von
Fronius) eines Dritten betrieben und gewartet. Zugriff und Nutzung auf WeldCube
Air durch den Kunden erfolgen über das Internet unter Verwendung eines Browsers.
1.3 Festgehalten wird, dass die Parteien Unternehmer iSd § 1österr. UGB sind und kein
Gründungsgeschäft iSd § 1 Abs 3 österr. KSchG vorliegt.
2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der webbasierten Anwendung
WeldCube Air zur Nutzung der Funktionalitäten, die Einräumung bzw. Vermittlung
von Nutzungsrechten an der Software gegebenenfalls gegen Zahlung des
vereinbarten Entgelts.
2.2 Die Module und deren Funktionsweise sowie die technischen Voraussetzungen
werden unter air.weldcube.com näher beschrieben.
2.3 Der Zugriff auf WeldCube Air erfolgt über das Internet browserbasiert. Der Kunde
hat zu diesem Zweck einen Account anzulegen, über den er WeldCube Air im
vereinbarten Umfang nutzen kann. Der Kunde kann Dritten WeldCube Air Nutzern
den Zugriff auf seine Organisation ermöglichen.
2.4 Soweit in der Leistungsspezifikation nichts Näheres geregelt wird, wird Fronius dafür
sorgen, dass WeldCube Air während der Laufzeit innerhalb der Verfügbarkeit gemäß
Punkt 7 abrufbar ist und die Infrastruktur und WeldCube Air so dimensioniert sind,
dass diese mit einer im Hinblick auf die zu erwartenden / vereinbarten Zugriffe
angemessenen Reaktions- und Ausführungsgeschwindigkeit zur Verfügung stehen.
2.5 Fronius wird dafür sorgen, dass während der Laufzeit innerhalb der
Verfügbarkeiten, bei korrekter Anbindung und Funktionsweise der Hardware vor Ort
eine laufende Übertragung der Daten stattfindet. Die Daten werden dem Kunden
über den Account auf einem Dashboard zur Analyse und zu Zwecke des Monitorings
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zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Schweißgeräte,
inklusive der darauf installierten Firmware-Versionen, mit WeldCube Air kompatibel
sind. Die aktuelle Kompatibilitätsliste wird unter dem Link air.weldcube.com auf der
Website von Fronius zur Verfügung gestellt.
2.6 Übergabepunkt für die von Fronius vertraglich geschuldeten Leistungen ist der
Router-Ausgang des von Fronius genutzten Rechenzentrums an das Internet. Für
die Beschaffenheit der erforderlichen Hardware auf Seiten des Kunden sowie für die
Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Übergabepunkt ist der Kunde
verantwortlich.
2.7 Fronius wird Updates sowie Patches und Bugfixes zur Verfügung stellen, welche
WeldCube Air auf den jeweils aktuellen Stand bringt, um Fehler und
Sicherheitsmängel, die Fronius bekannt sind, zu lösen. Ferner stellt Fronius nach
eigenem Ermessen Aktualisierungen oder Upgrades von WeldCube Air zur
Verfügung, mit denen die Funktionalität optimiert und verbessert wird. Ein Anspruch
des Kunden darauf besteht nicht.
2.8 Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die
hierfür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzanschluss, Browser) ist der
Kunde verantwortlich. Allfällige Systemanforderungen an Hard- und Software beim
Kunden sind in der Dokumentation, die auf der Website von Fronius abrufbar ist,
geregelt.
2.9 Wird WeldCube Air kostenlos zur Verfügung gestellt, liegt es im Ermessen von
Fronius die Speicherdauer der für den Kunden bereitgestellten Daten festzulegen.
Im Übrigen ergibt sich eine allenfalls zugesicherte Speicherdauer aus der
Leistungsspezifikation. Dem Kunden obliegt es unabhängig von einer allenfalls
beauftragten Datenspeicherung, regelmäßig Sicherungen der von ihm
eingegebenen und durch Analyse angefertigten Daten zu erstellen.
3 Nutzungsrechtseinräumung
3.1 Fronius räumt dem Kunden für die vereinbarte Laufzeit ein einfaches, nichtausschließliches, nicht übertragbares, nicht sublizenzierbares und widerrufliches
Recht zur Nutzung der Software nach Maßgabe und im Umfang der bestellten
Leistungen und wie nachfolgend beschrieben ein.
3.2 Fronius stellt WeldCube Air per Internetzugriff zur Verfügung. WeldCube Air wird
dem Kunden daher weder zur eigenen dauerhaften Speicherung überlassen noch
ist der Kunde zur eigenen Zugänglichmachung oder zum Rechenzentrumsbetrieb
berechtigt.
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3.3 Sofern Fronius während der Laufzeit des Vertrages neue Versionen, Updates,
Upgrades oder Modifikationen von WeldCube Air bereitstellt oder sonstige
Änderungen vornimmt, gelten die Regelungen dieser Bestimmung auch für diese.
3.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Maschinen- oder Sourcecode oder eine
Entwicklungsdokumentation von WeldCube Air zu erhalten, zu verwenden oder zu
prüfen.
4 Nutzungsbeschränkungen
4.1 Fronius hat sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an WeldCube Air, allen
Softwarebestandteilen, sämtlichen Weiterentwicklungen, Verbesserungen und
Anpassungen sowie allen Kopien davon, und sonst sämtlichen Werken, die aus
Anlass der Erbringung der sonstigen Leistungen entstehen, inne.
4.2 Dem Kunden ist es nicht gestattet, WeldCube Air für andere als in der Bestellung
beschriebene Zwecke zu verwenden, WeldCube Air zu modifizieren, zu adaptieren,
mit anderen Programmen zu verbinden, zu übersetzen, in eine andere
Programmiersprache zu konvertieren, Reverse Engineering bzw Disassembling
durchzuführen, zu dekompilieren oder abgeleitete Werke zu schaffen. Insbesondere
ist es dem Kunden nicht gestattet, WeldCube Air anders als nur innerhalb des
Vertragsmodells zu nutzen.
5 Zugangsdaten; Zugriffsrechte
5.1 Der Kunde sichert zu, dass der Zugang zu seiner WeldCube Air Organisation nur den
vom Kunden autorisierten Personen möglich ist. Der Kunde ist verantwortlich für die
Identifizierung und Authentifizierung aller durch den Kunden definierten Nutzer, für
die Kontrolle gegen unbefugten Zugriff durch die Nutzer und für die Wahrung der
Vertraulichkeit von Benutzernamen, Passwörtern und Kontoinformationen,
unabhängig davon, ob es sich um Nutzer beim Kunden selbst oder bei einem von
ihm genannten Dritten handelt. Erlangt der Kunde Kenntnis davon, dass unbefugten
Dritten die Zugangsdaten bekannt sind, oder bereits eine missbräuchliche
Verwendung des Accounts stattgefunden hat, so hat er unverzüglich Fronius zu
informieren.
5.2 Benutzerkonten und Zugangsdaten sind nicht übertragbar und auf die vereinbarte
Vertragsdauer beschränkt. Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, erfolgt
die Wartung (z.B. Änderung von Rechten) und Deaktivierung durch den Kunden. Bei
Ausscheiden eines Benutzers aus dem Unternehmen ist das betreffende
Benutzerkonto zu deaktivieren.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich, WeldCube Air ausschließlich zum vertragsgemäßen
Zweck und nur während der Vertragsdauer zu nutzen. Der Kunde trägt allein das
Risiko für sämtliche Handlungen, die vom durch ihn berechtigten Nutzer über
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WeldCube Air vorgenommen werden, unabhängig davon, ob es sich dabei um
Handlungen seiner Mitarbeiter oder Dritte handelt.
5.4 Fronius ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die berechtigten Nutzer
verursacht werden, oder Personen, die sich unrechtmäßig oder auch durch Zufall
Zugang zu WeldCube Air verschafft haben. Das Risiko eines wirtschaftlichen
Nachteils oder Schadens, welcher Natur auch immer, durch die Nutzung von
WeldCube Air durch solche Personen trägt der Kunde.
6 Entgelt
6.1 Die Höhe des Entgelts wird im Rahmen des Bestellprozesses vereinbart und richtet
sich insbesondere nach dem Umfang der beauftragten Leistungen. Stellt Fronius
WeldCube Air (etwa vorübergehend oder in Form einer Testversion) unentgeltlich
zur Verfügung, ist Fronius berechtigt, dem Kunden in Zukunft für die weitere
Bereitstellung der Software ein angemessenes Entgelt zu verrechnen; Punkt 6.3. gilt
diesfalls entsprechend.
6.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit nicht gerichtlich
bestätigten Forderungen aufzurechnen. Sämtliche auf das Entgelt anfallenden
Gebühren und Steuern (zB Umsatzsteuer) sind vom Kunden zusätzlich zum Entgelt
zu bezahlen. Sofern im Bestellformular nichts anderes vereinbart wird, sind alle
Zahlungen 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder Verrechnung fällig.
6.3 Fronius behält sich vor, während der Laufzeit des Vertrages eine Änderung der
Kostenstruktur und eine daraus resultierende Entgeltanpassung vorzunehmen. Eine
solche Änderung wird spätestens drei Monate vor Inkrafttreten schriftlich bekannt
gegeben. Im Fall einer wesentlich nachteiligen Änderung zu Lasten des Kunden, hat
dieser ein außerordentliches Kündigungsrecht, das ihn berechtigt, die von der
Preiserhöhung betroffenen Teile unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten auf
den Zeitpunkt des Inkrafttretens einer solchen Gebührenänderung zu kündigen.
Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt der veränderte Preis als
vereinbart.
7 Verfügbarkeit von WeldCube Air
7.1 Fronius ist bemüht, WeldCube Air kontinuierlich zur Verfügung zu stellen und
erreichbar zu halten, jeweils nach Maßgabe der bestehenden technischen,
wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten. Fronius
übernimmt allerdings keine Verantwortung für die ununterbrochene Verfügbarkeit
von WeldCube Air. Die Nutzung von WeldCube Air kann vor allem systembedingt
unmöglich oder eingeschränkt sein, das sind insbesondere technische Gründe,
Störungen im Kommunikationsnetz, Sicherheitsmaßnahmen, Kapazitäten, Wartung
und Umstände aus höherer Gewalt. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets sind
Übertragungszeiten und Übertragungsqualität von Daten von der Belastung des
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Internet abhängig. Zudem ist es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht
möglich, Software vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und
sämtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Internet auszuschließen.
Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche jeglicher Art daraus sind
ausgeschlossen.
7.2 Fronius ist berechtigt, den Zugang zu WeldCube Air aus wichtigen Gründen, wie etwa
für Service- und Wartungsarbeiten, oder wenn dies etwa in Hinblick auf
Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder die Integrität des Servers oder zur
Durchführung sonstiger technischer Maßnahmen erforderlich ist, zeitweilig zu
beschränken oder zu unterbrechen.
7.3 Die Nichtverfügbarkeit von WeldCube Air nach den Punkten 7.1 und 7.2 begründet
keine Haftung der Fronius gegenüber dem Kunden für daraus entstandene Kosten,
Schäden oder sonstige Nachteile.
7.4 Mit Ausnahme der in diesem Punkt und den sonstigen gemäß diesem Vertrag
ausdrücklich eingeräumten Rechten werden Ansprüche wegen Leistungsstörungen
soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen wird eine
Anfechtung dieses Vertrags wegen Irrtum und Wegfall der Geschäftsgrundlagen.
8 Haftung und Haftungsbeschränkungen:
8.1 Soweit gesetzlich zulässig ist jegliche Haftung von Fronius für Schäden, die während
der Nutzung der Leistungen im Rahmen eines kostenlosen Testzuganges
entstanden sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dasselbe gilt für
jede sonstige kostenlose Nutzung von WeldCube Air.
8.2 Fronius haftet dem Kunden im Haftungsfall, und daher für von Fronius im
Zusammenhang mit diesem Vertrag nachweislich verschuldete Schäden nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit,
entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Ersatz von Folgeschäden,
verloren gegangene oder veränderte Daten, mittelbare Schäden, sowie Schäden aus
Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen, soweit dem nicht zwingendes Recht
entgegensteht. Ohne dass dadurch die vorstehenden Bestimmungen eingeschränkt
werden, haftet Fronius je Haftungsfall nur bis zur Höhe des vom Kunden jährlich zu
zahlenden Entgelts.
8.3 Für die Internetverbindung zwischen den IT-Systemen beim Kunden und dem
Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC,
Netzanschluss, Browser) ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erkennt
daher an, dass Fronius die Datenübertragung über Kommunikationseinrichtungen,
einschließlich des Internets, nicht kontrolliert und dass die Dienste Beschränkungen,
Verzögerungen und anderen Problemen unterliegen können, die mit der Nutzung
solcher Kommunikationseinrichtungen verbunden sind. Fronius ist nicht
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verantwortlich für Verzögerungen, Lieferausfälle oder andere Schäden, die sich aus
solchen Problemen ergeben. Fronius ist nicht verantwortlich für Probleme im
Zusammenhang mit der Leistung, dem Betrieb oder der Sicherheit der Dienste, die
sich aus den Inhalten, Systemen, Anwendungen oder Schnittstellen des Kunden
ergeben. Im Übrigen haftet Fronius nicht für Schäden, die durch Unwägbarkeiten
bei der Online-Nutzung, insbesondere Malware, Viren, Schadsoftware oder sonstige
durch die Internetnutzung bedingte Fehler- und Schadensquellen entstehen.
8.4 Für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung des Accounts,
durch unvollständige oder unrichtige Angaben sowie durch Missachtung der im
Vertrag festgelegten Sorgfaltspflichten durch den Vertragspartner/Kunden oder
einen Nutzer verursacht werden, haftet Fronius ebenso wenig.
8.5 Ansprüche nach dieser Bestimmung können vom Kunden nur binnen einem Jahr
nach Entstehung des Anspruchs und möglicher Kenntnisnahme von der
Anspruchsentstehung durch den Kunden geltend gemacht werden.
8.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten in gleicher Weise zugunsten der Organe,
sonstigen Vertreter, Mitarbeiter, Subverarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Fronius.
9 Sperre des Zugangs
9.1 Fronius ist berechtigt, den Zugang zu WeldCube Air aus wichtigem Grund sofort zu
sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Verstoß gegen die
Nutzungsbedingungen, insbesondere auch bei nicht fristgerechter Zahlung des
vereinbarten Entgelts, bei Anordnungen von Behörden oder Gerichten, bei Verlust
der Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) sowie bei Vorliegen von sonstigen
Umständen, die auf eine rechtswidrige Nutzung von WeldCube Air durch den
Kunden oder seiner Nutzer hindeuten.
9.2 Die Sperre des Zugangs zu WeldCube Air wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
10 Abhilfemaßnahmen bei Verletzungen von Rechten Dritter
10.1 Soweit Dritte gegenüber dem Kunden innerhalb der Verjährungsfrist nach Punkt 8.5.
Ansprüche wegen einer Verletzung von Urheberrechten, Patenten oder sonstigen
Immaterialgüterrechten („Schutzrechtsverletzung“) an der vom Kunden
vertragsgemäß genutzten Software geltend machen, so wird Fronius den Kunden
gegen alle geltend gemachten Ansprüche wegen solcher Schutzrechtsverletzung
verteidigen und den Kunden von sämtlichen rechtskräftig festgestellten Ansprüchen
wegen Schutzrechtsverletzungen durch die Software nach Maßgabe der
Haftungsbeschränkungen des Punktes 8 freistellen. Diese Verpflichtungen von
Fronius entfallen, wenn (i) Fronius nicht unverzüglich schriftlich über sämtliche
Details dieser Ansprüche aus Schutzrechtsverletzungen informiert wird, (ii) der
Kunde Fronius nicht im Fall einer Nebenintervention der Fronius angemessen
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unterstützt, oder (iii) die Ansprüche aus der Schutzrechtsverletzung dadurch
verursacht wurden, dass die Software oder sonstige Leistungen gemeinsam mit
anderen Produkten genutzt werden, die nicht von Fronius freigegeben sind, oder
Updates vom Kunden nicht übernommen werden, oder WeldCube Air nicht nach den
Vorgaben des Vertrags und den Nutzungsbedingungen verwendet wurde.
10.2 Wenn Fronius beschließt, dass WeldCube Air wegen Schutzrechtsverletzungen
(teilweise) eingestellt wird, oder die Nutzung von WeldCube Air gerichtlich untersagt
wird, so kann Fronius wahlweise wie folgt vorgehen: (i) Ändern der Software, so dass
keine Rechte Dritter mehr verletzt werden; (ii) Erwerben einer Lizenz für den
Kunden, um die Weiternutzung zu ermöglichen, wobei in diesem Fall auch ein
zusätzliches Entgelt an den Kunden verrechnet werden kann, oder (iii) Rücktritt von
der betreffenden Bestellung und nach freiem Ermessen der Fronius Rückerstattung
oder Gewährung eines Guthabens über das vom Kunden über den Zeitpunkt des
Rücktritts hinaus bereits bezahlte Entgelt für die Nutzung von WeldCube Air.
11 Geheimhaltung
11.1 Der Parteien anerkennen, dass sämtliche vor Vertragsabschluss, bei
Vertragsabschluss und sonst im gewöhnlichen Verlauf des Vertragsverhältnisses
anvertraute und offenbarte oder sonst zugänglich gemachten vertraulichen
Informationen geheim zu halten und streng vertraulich zu behandeln sind bzw.
diese nur bei vorheriger schriftlicher Genehmigung gegenüber Dritten offengelegt
werden dürfen. Zu den vertraulichen Informationen zählen solche, die vertraulich
gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der
Übermittlung der Information als vertraulich anzusehen sind.
11.2 Der Kunde wird insbesondere auch dafür Sorge tragen, dass Vertrauliche
Informationen Unbefugten auch nicht durch Zufall, unbefugten Zugriff, andere
rechtswidrige Handlungen, oder sonst ohne ihr Tun oder Unterlassen Dritten zur
Kenntnis gelangen können.
11.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung nach dieser Vereinbarung besteht nicht für
Informationen, (1) die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung an den Empfänger
bekannt oder allgemein zugänglich waren, (2) dem Empfänger bei Erhalt der
Information bereits bekannt waren, (3) dem Empfänger zu irgendeinem Zeitpunkt
von einem Dritten ohne Auferlegung einer Vertraulichkeitsverpflichtung offengelegt
oder zugänglich gemacht wurden, oder (4) von dem Empfänger unabhängig und
ohne Verwendung der Vertraulichen Information entwickelt wurden bzw. werden.
11.4 Die hier vereinbarten Verpflichtungen zur Geheimhaltung bestehen auch über das
Vertragsende hinaus auf weitere 3 Jahre.
12 Datenschutz
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12.1 Unsere Datenschutzerklärung ist jederzeit unter https://www.fronius.com
einsehbar.
12.2 Soweit Fronius im Rahmen von WeldCube Air als datenschutzrechtlicher
Auftragsverarbeiter (im Sinne des Art. 28 DSGVO) tätig ist, werden die
personenbezogenen Daten nach Maßgabe des hier zur Verfügung gestellten
Auftragsverarbeitungsvertrages verarbeitet, der gleichzeitig mit Abschluss dieses
Vertrages als vereinbart gilt.
13 Vertragsdauer und Kündigung
13.1 Eine Laufzeit des Vertrages wird in der Bestellung, soweit anwendbar, vereinbart.
Wurde im Rahmen des Bestellprozesses keine Laufzeit vereinbart, gilt der Vertrag
als auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen.
13.2 Eine ordentliche Kündigung eines auf eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossenen
Vertrages ist grundsätzlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten
zum Ende eines Vertragsjahres zulässig. Wird der Vertrag auf bestimmte Zeit
abgeschlossen, verlängert sich die Laufzeit um denselben Zeitraum, sofern der
Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der
Vertragsdauer gekündigt wird. Wird WeldCube Air hingegen kostenlos zur
Verfügung gestellt, ist eine ordentliche Kündigung jederzeit unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 14 Tagen möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt davon unberührt.
13.3 Zur Kündigung genügt die Übersendung einer Kündigungserklärung per E-Mail an
die jeweils bekanntgegebene Kontaktadresse.
13.4 Nach Beendigung des Vertrages, aus welchen Gründen auch immer, trifft den
Kunden die Pflicht, die Nutzung von WeldCube Air unverzüglich einzustellen.
Klarstellend wird festgehalten, dass nach Ende des Vertrages alle die eingeräumten
Nutzungsrechte ohne weitere Rechtshandlung an Fronius zurückfallen.
14 Anwendbares Recht
14.1 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Regeln des
Internationalen Privatrechts. Die Anwendung des österreichischen IPRG und
sonstiger Kollisionsnormen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
15 Gerichtsstand
15.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem
Vertragsverhältnis ist Wels, Österreich.
16 Schlussbestimmungen
16.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder
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Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder
undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare
Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt; dasselbe gilt entsprechend
für Lücken in diesem Vertrag.
16.2 Alle nicht ausdrücklich in diesen Vertragsbedingungen festgelegten Rechte bleiben
von Fronius vorbehalten.
16.3 Der Kunde wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der
Republik Österreich , der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von
Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten.
16.4 Die Vertragserfüllung durch Fronius steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung
keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des
Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften
entgegenstehen.
16.5 Fronius behält sich die Änderung dieser Vertragsbedingungen jederzeit vor. Es
obliegt den Kunden sich regelmäßig über die jeweils letztaktuelle Fassung des
Vertrags in Kenntnis zu setzen (siehe dazu Link […]). Darüber hinaus werden
vertragliche Änderungen mindestens 1 Monat vor In-Kraft-Treten angekündigt. Im
Sinn einer dynamischen Verweisung wird stets auf jeweils letztaktuelle
Beschreibungen Bezug genommen. Die verwiesenen Dokumente und Verlinkungen
sind integrierender Vertragsbestandteil.
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