P280Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen.
P302+P352BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Das Gemisch enthält keine PBT Stoffe ≥ 0,1 %.
vPvB:
*
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Das Gemisch enthält keine vPvB Stoffe ≥ 0,1 %.
3.2 Gemische
Beschreibung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
Gefährliche Inhaltsstoffe:
[% (w/w)]
CAS: 77-92-9
EINECS: 201-069-1
Zitronensäure
Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H335
10 - < 20%
Indexnummer: 607-750-00-3
CAS: 1341-49-7
EINECS: 215-676-4
Indexnummer: 009-009-00-4
Ammoniumhydrogendifluorid
Acute Tox. 3, H301
Skin Corr. 1B, H314
< 0,25%
Spezifische Konzentrationsgrenzen:
Skin Corr. 1B; H314: C ≥ 1%
Skin Irrit. 2; H315: 0,1 % ≤ C < 1 %
Eye Irrit. 2; H319: 0,1 % ≤ C < 1 %
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und nichts über den Mund verabreichen.
Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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Seite: 3/11
Sicherheitsdatenblatt
gem. VO (EG) 1907/2006
Druckdatum: 14.12.2022überarbeitet am: 14.12.2022Version 1.3 (ersetzt Version 1.2)
Handelsname:
Printing black
(Fortsetzung von Seite 2)
Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen.
KEIN Erbrechen herbeiführen.
Sofort Arzt hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Je nach Zustand des Patienten sollten Symptome und Allgemeinzustand durch den Arzt beurteilt werden.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
CO2, Lös chpu lver oder Was sers prühs trahl. Größer en Brand mit W asse rsprü hstr ahl oder
alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
COx, NO
x
Fluorwasserstoff (HF)
Ammoniak
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Beschränkter Zugang zum betroffenen Bereich, bis die Reinigungsarbeiten abgeschlossen sind.
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Dampf/Aerosol nicht einatmen
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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(Fortsetzung von Seite 3)
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter dicht geschlossen halten.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Aerosolbildung vermeiden.
Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Trocken lagern.
An einem kühlen Ort lagern.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Gemäß örtlicher/regionaler/nationaler/internationaler Vorschrift lagern.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.
Nicht zusammen mit Alkalien (Laugen) lagern.
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten.
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.