Fronius Printing black (AT/CH) Safety data sheet [DE]

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Sicherheitsdatenblatt
gem. VO (EG) 1907/2006
Druckdatum: 14.12.2022 überarbeitet am: 14.12.2022Version 1.3 (ersetzt Version 1.2)
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Artikelnummer: UFI:
HY00-X0KT-V00C-3G8Q
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffes / des Gemisches
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant: Fronius International GmbH
Fronius Straße 5 A-4642 Sattledt T: +43 7242 241 0
Auskunftgebender Bereich:
welding.techsupport@fronius.com msds.techsupport@fronius.com
1.4 Notrufnummer:
+43 7242 241 0 Erreichbar: Mo - Do: 08:00 - 16:00 h Fr: 08:00 - 12:00 h
Printing black
42,0510,0390
Hilfsstoff zum elektrolytischen Reinigen und Polieren.
Vergiftungsinformationszentrale Wien:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Zusätzliche Angaben:
2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
Der Wortlaut der Gefahrenkategorien ist Abschnitt 16 zu entnehmen.
+43 1 406 43 43 (Erreichbar 0 - 24 Uhr)
GHS07
(Fortsetzung auf Seite 2)
AT
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Signalwort
Printing black
(Fortsetzung von Seite 1)
Achtung
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
2.3 Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT:
Das Gemisch enthält keine PBT Stoffe 0,1 %.
vPvB:
*
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Das Gemisch enthält keine vPvB Stoffe 0,1 %.
3.2 Gemische Beschreibung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
Gefährliche Inhaltsstoffe:
[% (w/w)] CAS: 77-92-9
EINECS: 201-069-1
Zitronensäure
Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H335
10 - < 20%
Indexnummer: 607-750-00-3 CAS: 1341-49-7
EINECS: 215-676-4 Indexnummer: 009-009-00-4
Ammoniumhydrogendifluorid
Acute Tox. 3, H301
Skin Corr. 1B, H314
< 0,25%
Spezifische Konzentrationsgrenzen:
Skin Corr. 1B; H314: C 1% Skin Irrit. 2; H315: 0,1 % C < 1 % Eye Irrit. 2; H319: 0,1 % C < 1 %
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise:
Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und nichts über den Mund verabreichen.
Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Je nach Zustand des Patienten sollten Symptome und Allgemeinzustand durch den Arzt beurteilt werden.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel:
CO2, Lös chpu lver oder Was sers prühs trahl. Größer en Brand mit W asse rsprü hstr ahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden: COx, NO
x
Fluorwasserstoff (HF) Ammoniak
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug tragen.
Weitere Angaben
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Beschränkter Zugang zum betroffenen Bereich, bis die Reinigungsarbeiten abgeschlossen sind. Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Dampf/Aerosol nicht einatmen
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Behälter dicht geschlossen halten. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Aerosolbildung vermeiden. Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Trocken lagern. An einem kühlen Ort lagern. Für ausreichende Lüftung sorgen. Gemäß örtlicher/regionaler/nationaler/internationaler Vorschrift lagern.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren. Nicht zusammen mit Alkalien (Laugen) lagern. Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten. Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
Empfohlene Lagertemperatur: Lagerklasse: VbF-Klasse:
10
entfällt
7.3 Spezifische Endanwendungen
Raumtemperatur
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: CAS: 77-92-9 Zitronensäure
AGW (Deutschland) Langzeitwert: 2 E mg/m³
2(I);DFG, Y
Rechtsvorschriften DNEL-Werte PNEC-Werte
56.0
Keine Daten vorhanden.
Keine Daten vorhanden.
AGW (Deutschland): TRGS 900
(Fortsetzung auf Seite 5)
AT
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