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VERHALTENSKODEX
Unsere Werte Gemeinschaft, Innovation, Kreativität, Nachhaltigkeit, Qualitätsbewusstsein und
Wirtschaftlichkeit sind die Orientierungspunkte im Zentrum unseres Handelns. Mit diesem
Verhaltenskodex verpflichten wir uns zu verantwortungsbewusstem und korrektem Handeln.
Wir stärken damit unsere Mitarbeiter in ihrem eigenständigen unternehmerischen Entscheiden
und Tun.
Unsere Mitarbeiter sind wesentlicher Bestandteil des Unternehmenserfolges, sie begründen das
in uns gesetzte Vertrauen und unsere Reputation. Gerade deswegen gilt es eindeutige
Prinzipien zu Ethik und Moral im Geschäftsleben festzulegen.
Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Fronius Mitarbeiter (Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge,
Praktikanten und Leasingpersonal) unabhängig von der Position im Unternehmen. Wir erwarten
auch von unseren Geschäftspartnern ein diesem Kodex entsprechendes, gesetzeskonformes
und integres Verhalten, auch innerhalb der Wertschöpfungskette.
Jeder einzelne Mitarbeiter ist für die Einhaltung und Umsetzung des Verhaltenskodex selbst
verantwortlich. Die Führungskräfte haben den Mitarbeitern durch gelebte Praxis Vorbild bei der
Umsetzung der Inhalte des Verhaltenskodex zu sein. Sie haben ihre Mitarbeiter auch im
Umgang mit dem Verhaltenskodex zu unterweisen, die Einhaltung zu prüfen und mit
Unterstützung der Abteilung Compliance zu schulen.
Bei der Auslegung der Regeln des Verhaltenskodex sollen sich die Mitarbeiter auch von ihrem
eigenen Urteilsvermögen leiten lassen und hinterfragen, ob eine konkrete Handlungsweise
ethisch oder moralisch zu hinterfragen sei oder Anlass zur Kritik geben könnte. Bei Vorliegen
gesetzlicher Regelungen gibt es allerdings keine Ermessensspielräume.
Die Mitarbeiter können sich bei Fragen oder Unklarheiten in Zusammenhang mit dem
Verhaltenskodex jederzeit an ihre Vorgesetzten sowie an die Abteilung Compliance wenden. Die
Abteilung Compliance ist in Streit- und Auslegungsfragen auch oberste Instanz für die
verbindliche Interpretation des Verhaltenskodex.
Die Abteilung Compliance kann unter folgender Kontaktadresse erreicht werden:
compliance@fronius.com
Geschlechterspezifische Formulierungen beziehen sich gleichermaßen auf die weibliche und
männliche Form.
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1. GESETZE / SONSTIGE VORSCHRIFTEN
Die Einhaltung der geltenden Gesetze sowie der internen und externen Vorschriften ist die
Grundlage aller unserer unternehmerischen Aktivitäten und Entscheidungen.
2. FREIER / FAIRER WETTBEWERB
Transparentes, faires und professionelles Verhalten am Markt dient der langfristigen
Sicherstellung unserer Interessen und verhilft Fronius zur sicheren und nachhaltigen
Wettbewerbsfähigkeit.
− Wir sorgen dafür, dass es bei unserer Teilnahme am Markt weder zu Marktabsprachen
oder Marktmissbrauch noch zu Machtkonzentrationen kommt. Wir vermeiden jede
Einschränkung des freien Wettbewerbs sowie jeden Verstoß gegen wettbewerbs- und
kartellrechtliche Vorschriften. Den Herausforderungen am Markt begegnen wir mit
qualifizierten und motivierten Mitarbeitern, effizienten Prozessen und hochqualitativen
Produkten.
− Im Verhalten gegenüber unseren Wettbewerbern sind uns jede Form von Absprachen zu
Preisen oder Produktionsmengen, Diskriminierung anderer Marktteilnehmer, Teilen
oder Unterteilen des Marktes durch Zuweisung von Kunden, Lieferanten, Gebieten oder
Geschäftsbereichen, Ausübung unangemessenen Drucks auf Geschäftspartner,
Scheinangebote und vergleichbare Vereinbarungen mit anderen Mitbewerbern,
Bieterabsprachen, sowie jeglicher Austausch vertraulicher Informationen mit anderen
Markteilnehmern wie insbesondere zu Preiskalkulationen, Produktionskapazitäten,
Produktionskosten, Verkaufsbedingungen verboten.
− Gleichermaßen liegt uns jeglicher Informationsaustausch zu Verkaufsangeboten mit
anderen Marktteilnehmern sowie mit Händlern oder Kunden fern. Verkaufsangebote
unserer Händler werden weder geprüft noch zur Information angenommen. Genauso
werden auch unsere eigenen Verkaufsangebote nicht offengelegt und Anfragen von
anderen Marktteilnehmern oder Händlern hinsichtlich einer weiteren Angebotslegung
an Kunden entschieden abgelehnt.
− Im Verhalten gegenüber unseren Kunden und Händlern sind Vorgaben zu Fest- oder
Mindestpreisen für den Weiterverkauf unserer Produkte unzulässig. Jede Aussage zu
Verkaufspreisen muss als unverbindliche Preisempfehlung (UVP) deklariert und auch so
gelebt werden.
− Unter passivem Vertrieb verstehen wir Verkaufsvorgänge, die ohne vorangehende
gezielte aktive Verkaufsmaßnahmen erfolgen. Der passive Vertrieb ist immer frei! Auch
der Internetvertrieb versteht sich grundsätzlich als passiver Vertrieb. Es liegt uns fern,
den passiven Vertrieb und damit auch den Internetvertrieb unserer Wettbewerber sowie
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auch Händler und Kunden in irgendeiner Weise zu beschränken, zu verbieten oder
wegen solcher Vertriebsaktivitäten Druck auszuüben oder Konsequenzen anzudrohen.
− Wir sprechen mit unseren Wettbewerbern nicht über interne Angelegenheiten, die
Einfluss auf das Marktverhalten haben könnten, insbesondere nicht über Preise und
Verkaufsbedingungen, Kosten und Kalkulation, Bestandlisten und Kapazitäten,
Fertigungspläne, Strategische Informationen aller Art, sowie vertrauliche oder
geschützte Informationen.
− Sofern wir von Dritten unaufgefordert solche Informationen erhalten, ist dies zu
dokumentieren und der Abteilung Compliance zu melden. Eine umgehende Meldung ist
insbesondere dann zu erstatten, wenn eine Anfrage oder Aufforderung von Händlern im
Hinblick auf Scheinangebote oder Bieterabsprachen eingehen sollte.
− Wir behandeln unsere Lieferanten aufrichtig und fair. Wir treffen
Einkaufsentscheidungen ausschließlich aufgrund von Qualität, Termin und Preis.
− Unsere Mitarbeit in Verbänden und Interessenvereinigungen dient einer positiven
Wirtschaftsentwicklung. Jede politische Mitwirkung erfolgt verantwortungsbewusst und
transparent, öffentliche politische Prozesse werden nicht durch unfaire
Verhaltensweisen oder ungebührliche Einflussnahme behindert. Jede Teilnahme und
Tätigkeit bei solchen Zusammenschlüssen unterliegen den oben dargestellten
Vorgaben. Jedenfalls verboten ist der Austausch von markt- und preisrelevanten
Informationen sowie der Austausch vertraulicher Unternehmensinformationen.
− Jede Wahrnehmung von kartellrechtswidrigem Verhalten ist umgehend der Abteilung
Compliance zu melden.
3. KORRUPTION / BESTECHUNG / GELDWÄSCHE
Wir lehnen jede Form der Korruption ab. Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum
persönlichen Nutzen oder Vorteil. Unabhängig einer strafrechtlichen Relevanz, achten wir bei
jeder Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung darauf, ob diese angemessen und frei jeglicher
negativen Außenwirkung ist.
Schon dem Anschein nach unzulässigen oder unseriösen Verhaltensweisen soll entsprechend
entgegengewirkt werden. Daher ist jede Gewährung oder Annahme von Vorteilen allen unseren
Mitarbeitern untersagt, insbesondere dann, wenn dadurch in unzulässiger Weise Einfluss auf
Geschäftstätigkeiten ausgeübt werden könnte.
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Wir tolerieren keine Form der Bestechung. Das Gewähren oder Annehmen von Geschenken
jeglicher Art, die an Verpflichtungen oder Erwartungen geknüpft sind, ist uns fremd und wird
nicht toleriert.
Unter Geschenke verstehen wir jede Form der Begünstigung, insbesondere auch Einladungen
oder sonstige Zuwendungen, wie Bargeld, Gutscheine, Einsparungen, immaterielle Vorteile.
Geschenke von geringem Wert, Bewirtungen im Rahmen geschäftsüblicher Gepflogenheiten,
Spenden an notleidende Menschen und ausreichend transparent abgewickelte
Sponsoringaktivitäten sind hiervon ausgenommen.
Geldwäsche ist das Einschleusen illegal erwirtschafteter Geldsummen oder illegal erworbener
Vermögenswerte in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Das Geld entstammt zumeist
aus verbotenen Tätigkeiten wie Steuerhinterziehung, Bestechung, Erpressung, Korruption,
Raub, Drogenhandel oder Waffenhandel und der
„Waschvorgang“ soll diese Herkunft verschleiern.
Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller anwendbaren Antigeldwäschebestimmungen. Es
dürfen keine Geldflüsse akzeptiert werden, die im Zusammenhang mit Geldwäsche stehen
könnten. Im Zweifelsfall muss eine sorgfältige Prüfung durchgeführt werden.
4. INTEGRITÄT / RESPEKT
Jeder Mensch ist einzigartig und wertvoll. Wir schätzen individuelle Fähigkeiten und fördern
diese.
Unser Selbstverständnis und unser Verhaltenskodex verpflichten uns, die Würde und
Persönlichkeit jedes Mitarbeiters zu achten, respektvoll miteinander umzugehen und Vielfalt
bewusst und wertschöpfend wahrzunehmen.
Diskriminierung, in welcher Form auch immer wird nicht toleriert. Hierzu zählen jegliche
Diskriminierungsformen aufgrund von Ansichten und Überzeugungen, kulturellen, religiösen,
oder politischen Hintergründen, unterschiedlichen sexuellen Orientierungen sowie
unterschiedlichen geistigen oder körperlichen Eigenschaften oder Fähigkeiten.
In gleicher Weise wird von uns jede Art von sexueller Belästigung unter keinen Umständen
toleriert. Darunter fallen unter anderem auch anzügliche Äußerungen oder Anspielungen, egal
ob diese mündlich oder schriftlich stattfinden, ebensolche erniedrigende Ausdrücke oder
Kommentare oder ebensolche Bilder und Darstellungen.
Jede Form von Menschenhandel, Kinder- oder Zwangsarbeit ist strengstens verboten und für
Fronius auch im Ansatz in keinster Weise akzeptabel.
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5. INTERESSENKONFLIKTE
Unsere Entscheidungen treffen wir unvoreingenommen, sachlich und objektiv. Sofern
Mitarbeiter in Situationen geraten, in denen ihre persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen
mit den Interessen von Fronius in Konflikt geraten oder geraten können, erwartet Fronius, dass
die Mitarbeiter ausschließlich im Interesse des Unternehmens tätig werden. Jeder Mitarbeiter ist
verpflichtet, aktuelle oder potentielle Interessenkonflikte, auch wenn nur der Anschein für einen
solchen Interessenkonflikt entstehen könnte, dem direkten Vorgesetzten unaufgefordert sofort
und in vollem Umfang offenzulegen und allenfalls, um eine spezielle Genehmigung anzusuchen.
Nebentätigkeiten bedürfen in jedem Fall einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den
direkten Vorgesetzten mit Information an die HR-Abteilung. Dies gilt auch für die Mitwirkung in
Aufsichts- oder Beiräten in konzernfremden Gesellschaften.
Ein wirtschaftliches Engagement bei Wettbewerbern oder Geschäftspartnern von Fronius
(Kunden oder Lieferanten) ist nicht zulässig. Ausgenommen davon sind Beteiligungen geringen
Umfangs an börsenorientierten Gesellschaften soweit sie einer üblichen Vermögensverwaltung
entsprechen. Führungskräfte haben auch Beteiligungen ihrer nahen Angehörigen bei
Wettbewerbern oder Geschäftspartnern von Fronius dem direkten Vorgesetzten sowie der
Abteilung Compliance nachweislich zur Kenntnis zu bringen.
Rechtzeitig vor Aufnahme von Vertragsverhandlungen sind Transaktionen mit
Geschäftspartnern dem direkten Vorgesetzten zu melden, sofern auf Seite der Geschäftspartner
an den Unternehmensentscheidungen beteiligte Personen oder die direkten
Verhandlungspartner nahe Angehörige sind.
Sofern Mitarbeiter mit nahen Angehörigen in der gleichen Abteilung beschäftigt sind, ist dies
gegenüber dem direkten Vorgesetzten nachweisbar offenzulegen. Unter nahe Angehörige
verstehen wir Ehepartner, Lebenspartner, Eltern, Geschwister und Kinder.
6. GESUNDHEIT/ UMWELT
Wir verpflichten uns Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit unserer Kollegen und
Mitarbeiter zu übernehmen. Unfaire, ausbeuterische und missbräuchliche Arbeitspraktiken
werden sowohl in unserer eigenen Organisation als auch bei Lieferanten und Sublieferanten mit
gebührender Sorgfalt geprüft und vermieden.
Wir übernehmen Verantwortung für unsere Umwelt und Lebensräumen, insbesondere durch
die Vermeidung unverhältnismäßiger Umweltbelastungen und durch die Förderung
umweltfreundlicher Technologien.
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Wir verpflichten uns zur Rückziehung der in der Vertriebskette befindlichen Produkte, sofern
diese eine unvorhergesehene Gefahr für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt darstellen. Unter
Berücksichtigung ihres gesamten Lebenszyklus werden unsere Dienstleistungen und Produkte
bestmöglich sozial- und umweltverträglich gestaltet.
7. UMGANG MIT UNTERNEHMENSINFORMATIONEN / GEHEIMHALTUNG
Vertrauliche Informationen jeglicher Art (Finanzdaten, Verträge, Korrespondenz, technische
Daten), die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erlangt werden, sind ausschließlich für den
internen Gebrauch vorgesehen und dürfen weder für die Verfolgung eigener Interessen genutzt
noch ohne Genehmigung an externe Dritte weitergegeben werden.
Unternehmensinformationen sind immer sicher zu verwahren und vor einem Zugriff Dritter zu
sichern.
Über sämtliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie unternehmensrelevante Themen ist
strengste Verschwiegenheit zu wahren. Bei Einbindung externer Partner sind geeignete
Geheimhaltungsvereinbarungen abzuschließen.
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses
uneingeschränkt fort. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet das geistige Eigentum von Fronius zu
schützen und zu verhindern, dass Wettbewerber oder nicht autorisierte Dritte Zugriff auf dieses
exklusive Wissen erhalten. Geistiges Eigentum von Fronius ist streng vertraulich zu behandeln
und ausschließlich für Zweck der Aufgabenerfüllung zu verwenden.
Wir respektieren das geistige Eigentum anderer. Jede unzulässige Verwendung von fremden
geistigen Eigentum wird nicht toleriert. Wir sind uns der hohen Sensibilität der uns anvertrauten
personenbezogenen Daten bewusst und schützen diese durch sorgfältigen Umgang. Dies auch
für relevante Daten von Kunden und Lieferanten.
8. MELDUNGEN VON FEHLVERHALTEN
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, den vorliegenden Verhaltenskodex jederzeit einzuhalten.
Sofern Mitarbeiter Verstöße gegen Bestimmungen des Verhaltenskodex, gegen sonstige interne
Richtlinien und Regelungen oder gegen gesetzliche Vorschriften feststellen, sollen diese
umgehend gemeldet werden. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und sorgfältig
untersucht.
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Für Meldungen stehen nach freier Wahl folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
− Information an die Abteilung Compliance (compliance@fronius.com),
− Information an die Geschäftsführung (GL@fronius.com
− Information an den direkten Vorgesetzten oder
− Meldung über den Fronius Hinweisgeber-Meldekanal:
In diesem zentralen, webbasierten Hinweisgeber-Meldekanal, der sowohl von Mitarbeitern als
auch von externen Hinweisgebern genutzt werden kann, können Informationen sowie
Dokumente vertraulich übermittelt werden. Der Hinweisgeber-Meldekanal soll den Mitarbeitern
die Möglichkeit geben, Verstöße sowohl anonym als auch unter Offenlegung ihrer Identität zu
melden. Der Kanal und die dazu gehörige Richtlinie mit Details zur Bearbeitung von Meldungen
sind verfügbar unter https://froniuswhistleblower.azurewebsites.net/?culture=de.
Zur Förderung einer offenen und vertrauensvollen Kommunikation wird ausdrücklich
festgehalten, dass Mitarbeitern, die festgestellten Verstöße gegen Gesetze, den
Verhaltenskodex oder sonstige interne Richtlinien und Re- gelungen melden, daraus keinesfalls
negative Folgen welcher Art auch immer erwachsen werden. Dies gilt genauso für andere
Personen, die wichtige Informationen zur Untersuchung eines solchen Fehlverhaltens
beitragen.
), oder
oder
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