Fronius Cleaning/Polishing red (AT/CH) 42,0510,0380 Safety data sheet [DE]

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Sicherheitsdatenblatt
gem. VO (EG) 1907/2006
Druckdatum: 26.04.2022 überarbeitet am: 26.04.2022Version 1.2 (ersetzt Version 1.1)
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname:
Artikelnummer: UFI:
W110-F097-500U-STUS
42,0510,0380
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Hilfsstoff zum elektrolytischen Reinigen und Polieren.
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant: Fronius International GmbH
Fronius Straße 5 A-4642 Sattledt T: +43 7242 241 0
Auskunftgebender Bereich:
welding.techsupport@fronius.com msds.techsupport@fronius.com
1.4 Notrufnummer:
+43 7242 241 0 Erreichbar:
Mo - Do: 08:00 - 16:00 h Fr: 08:00 - 12:00 h
Vergiftungsinformationszentrale Wien:
+43 1 406 43 43 (Erreichbar 0 - 24 Uhr); 145 (Schweiz, 0 - 24 Uhr)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Met. Corr.1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Zusätzliche Angaben:
Der Wortlaut der Gefahrenkategorien ist Abschnitt 16 zu entnehmen.
2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
(Fortsetzung auf Seite 2)
AT
54.0.17
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gem. VO (EG) 1907/2006
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Handelsname:
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Phosphorsäure
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BER ÜHRUN G MI T DER HAUT (oder dem Ha ar): All e kontam inier ten
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/
2.3 Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT:
Das Gemisch enthält keine PBT Stoffe 0,1 %.
vPvB:
(Fortsetzung von Seite 1)
GHS07
Gefahr
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
internationalen Vorschriften.
Das Gemisch enthält keine vPvB Stoffe 0,1 %.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische Beschreibung:
Gefährliche Inhaltsstoffe:
[% (w/w)] CAS: 7664-38-2
EINECS: 231-633-2 Indexnummer: 015-011-00-6 Reg.nr.: 01-2119485924-24-XXXX
54.0.17
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
Phosphorsäure
Met. Corr.1, H290; Skin Corr. 1B, H314
Acute Tox. 4, H302
Spezifische Konzentrationsgrenzen:
Skin Corr. 1B; H314:C 25 % Skin Irrit. 2; H315: 10 % C < 25 % Eye Dam. 1; H318: C 25 % Eye Irrit. 2; H319: 10 % C < 25 % Met. Corr.1; H290: C 20 %
(Fortsetzung auf Seite 3)
80 - < 90%
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(Fortsetzung von Seite 2)
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise:
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und nichts über den Mund verabreichen. Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Nach Einatmen:
Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Unverzüglich Augenarzt oder Augenklinik aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Akut: ätzende Wirkung auf Haut, Schleimhäute und Augen. Gefahr irreversibler Augenschäden. Bei Verschlucken starke Ätzwirkung auf Mundraum und Rachen sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Je nach Zustand des Patienten sollten Symptome und Allgemeinzustand durch den Arzt beurteilt werden.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel:
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug tragen.
Weitere Angaben
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Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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(Fortsetzung von Seite 3)
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Beschränkter Zugang zum betroffenen Bereich, bis die Reinigungsarbeiten abgeschlossen sind. Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Dampf/Aerosol nicht einatmen
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Neutralisationsmittel anwenden. Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen. Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Behälter dicht geschlossen halten. Aerosolbildung vermeiden. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Beim Verdünnen stets Wasser vorlegen und Produkt hineinrühren. Augenwaschflaschen und Notfallduschen in unmittelbarer Arbeitsplatznähe bereitstellen. Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter:
An einem kühlen Ort lagern. Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Trocken lagern. Säurebeständigen Fußboden vorsehen. Gemäß örtlicher/regionaler/nationaler/internationaler Vorschrift lagern.
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit Alkalien (Laugen) lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten.
(Fortsetzung auf Seite 5)
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54.0.17
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