Besondere
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung
:
Spezielle
Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige
Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben
werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und
Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen
Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle
geschultes Personal
:
Einsatzkräfte :
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher
Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
:
:
Es sollen keine Maßnahmen ergrien werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Nicht benötigtem und
ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht
berühren oder betreten. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Für
ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen.
Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist
Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Material
ien zu beachten. Siehe auch
Inform
ationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind".
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie
den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die
zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung
verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).
Kleine freigesetzte Menge
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem
Austrittsbereich entfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind nähern. Eintritt in
Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden.
Ausgetretenes Material in eine Abwasserbehandlungsanlage spülen oder
folgendermaßen vorgehen. Ausgetretenes Material mit unbrennbarem
Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur
Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen
Behälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Verschmutzte Absorptionsmittel können genauso gefährlich sein, wie das
freigesetzte Material.
Große freigesetzte Menge :
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem
Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls
wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen
Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein
anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
:
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II,
abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830