FORMLABS FORM RS-F2-PKG Datasheet [de]

'BSCCBTJT
1hotoreactive Resin for Form
SICHERHEITSDATENBLATT
Datum: //201
Version: 1
GHS/CLP Labelling
Hazard pictograms:
/15
Produktname
Nicht verfügbar.Andere
Identifizierungsarten
:
1.1 Produktidentifikator
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Flüssigkeit.Produkttyp :
Produktbeschreibung
Additivpaket.
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stos beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
Produktcode
: 'BSCCBTJT Photoreactive Resin for Form : Nicht verfügbar. : Mischung aus Methacrylsäureestern, Photoinitiatoren, proprietärem Pigment und
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stos oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
;VS7FSXFOEVOHGàSEFO'PSNMBCT%%SVDLFS'PSN
Identifizierte Verwendungen
:
Lieferantendetails
E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person für dieses SDB
:
:
Formlabs, Inc. 35 Medford Street, Suite #201 Somerville, MA USA
+1 617 932 5227
sds@formlabs.com
1.4 Notrufnummer Nationale Beratungsstelle/Giftzentrum
:Telefonnummer
Betriebszeiten :
Nordamerika-Aufruf +1 800 255 3924 Weltweiter intl. Auruf +01 813 248 0585
Reference MIS4707563
24/7
Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stos oder Gemischs Produktdefinition : Gemisch
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze.
Eye Irrit. 2, H319 Skin Sens. 1, H317
Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen.
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II,
abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Formlabs GmbH Greifswalder Strasse 212 10405 Berlin Germany +49 30 308 06718
:Andere Gefahren, die zu
keiner Einstufung führen
Keine bekannt.
2.2 Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme :
Signalwort : Gefahrenhinweise :
Prävention :
Sicherheitshinweise
Reaktion :
Lagerung : Entsorgung :
Achtung H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
P280 - Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. P261 - Einatmen von Dampf vermeiden.
P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Nicht anwendbar. P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen,
nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente
Mit kindergesicherten Verschlüssen auszustattende Behälter
Nicht anwendbar.
Tastbarer Warnhinweis Nicht anwendbar.
:
:
: Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Gefährliche Inhaltsstoe : Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid
2.3 Sonstige Gefahren
Anhang XVII - Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoe, Mischungen und Erzeugnisse
: Nicht anwendbar.
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II,
abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
3.2 Gemische : Gemisch
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den zutreenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoe bzw. gleichermaßen bedenkliche Stoe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten.
[1] Sto eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich [2] Sto mit einem Arbeitsplatzgrenzwert [3] Sto erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII [4] Sto erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII [5] Ähnlich besorgniserregender Sto
Typ
Name des Produkts /
Inhaltsstos
Identifikatoren % Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
[CLP]
Einstufung
Typ
Methacrylatoligomer - 75 - 90 Skin Sens. 1, H317 [1] Methacrylatmonomer - 25 - 50 Eye Irrit. 2, H319
Skin Sens. 1, H317
[1]
Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid EG: 278-355-8
CAS: 75980-60-8 Verzeichnis: 015-203-00-X
1 - <3 Repr. 2, H361f (Fruchtbarkeit, verursacht
Hodenatrophie)
[1]
Hautkontakt
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Verschlucken
Einatmen
Augenkontakt
:
:
:
:
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Mindestens 20 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen.
Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Sto verschluckt und ist die betroene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Mit viel Wasser und Seife waschen. Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen oder tragen Sie Handschuhe dabei. Mindestens 20 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen. Im Fall von Beschwerden oder Symptomen weitere Einwirkung vermeiden. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen.
Die betroene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstogabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine M
und-zu-Mund-Beatmung durchz
uführen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben.
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abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Hinweise für den Arzt :
Besondere Behandlungen
Schutz der Ersthelfer :
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Einatmen :
:Verschlucken
Hautkontakt :
:Augenkontakt
Zeichen/Symptome von Überexposition
Hautkontakt
Verschlucken
Einatmen
:
: :
Augenkontakt :
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.:
Es sollen keine Maßnahmen ergrien werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen oder tragen Sie Handschuhe dabei.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Zu den Symptomen können gehören: Reizung Rötung
Zu den Symptomen können gehören: Schmerzen oder Reizung Tränenfluss Rötung
Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben.
Gefährliche thermische Zersetzungsprodukte
Gefahren, die von dem Sto oder der Mischung ausgehen
5.1 Löschmittel
:
:
Geeignete Löschmittel :
Ungeeignete Löschmittel :
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.2 Besondere vom Sto oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören: Kohlendioxid Kohlenmonoxid Stickoxide Phosphoroxide
Keine besondere Feuer- oder Explosionsgefahr.
Keine bekannt.
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist.
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abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
:
Spezielle Schutzmassnahmen für Feuerwehrleute
: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle
geschultes Personal
:
Einsatzkräfte :
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall. Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
:
:
Es sollen keine Maßnahmen ergrien werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Material
ien zu beachten. Siehe auch
Inform
ationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind".
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).
Kleine freigesetzte Menge
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind nähern. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Material in eine Abwasserbehandlungsanlage spülen oder folgendermaßen vorgehen. Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Verschmutzte Absorptionsmittel können genauso gefährlich sein, wie das freigesetzte Material.
Große freigesetzte Menge :
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
:
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/ Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzmaßnahmen :
Ratschlag zur allgemeinen Arbeitshygiene
:
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen Empfehlungen :
:Spezifische Lösungen für
den Industriesektor
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Personen mit anamnestischer überempfindlicher Haut sollten keine Arbeiten verrichten bei denen dieses Produkt verwendet wird. Nicht in die Augen oder auf die Haut oder auf die Kleidung geraten lassen. Nicht einnehmen. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälter auewahren, der aus einem kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen.
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im O
riginalbehälter auewahren. Vor direktem Sonnenlicht
schütz
en. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen auewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geönet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern auewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
Empfohlene Überwachungsverfahren
Arbeitsplatz-Grenzwerte
:
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts. Bei der Handhabung von Großmengen oder anderen Verwendungen, die die Exposition von Arbeitern oder die Freisetzung in die Umwelt signifikant erhöhen können, sind eventuell zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Es ist kein Expositionsgrenzwert bekannt.
Falls dieses Produkt Inhaltsstoe mit Expositionsgrenzen enthält, kann eine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische Überwachung erforderlich sein, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf Überprüfungsnormen erfolgen, wie b
eispeilsweise der Folgende: Europäische Norm DIN EN 689
(Arbeitsplatzatm
osphären - Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoen zum Vergleich mit Grenzwerten und Messstrategie) Europäische Norm DIN EN 14042 (Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für die Anwendung und den Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischer und biologischer Arbeitsstoe) Europäische Norm DIN EN 482
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Handschutz
Augen-/Gesichtsschutz
Atemschutz :
:
:
Hautschutz
:
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
:
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Hygienische Maßnahmen :
Es liegen keine DNELs/DMELs-Werte vor.
PNECs
Es liegen keine PNECs-Werte vor.
DNELs/DMELs
Individuelle Schutzmaßnahmen
Körperschutz :
Anderer Hautschutz
(Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoe) Hinweis auf nationale Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoe wird ebenfalls gefordert.
Gute übliche Raumlüftung sollte zur Begrenzung der Exposition der Arbeiter gegenüber Luftschadstoen ausreichen.
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden, die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden. Wenn ein Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es sei denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad: Chemikalienresistente Schutzbrille.
Wählen Sie – basierend auf der Gefahr und dem Risiko einer Exposition – die Atemschutzmaske aus, die die entsprechenden Standards erfüllt und über die entsprechenden Zertifikatione
n verfügt. Atemschutzmasken müssen gemäß dem Atemschutzprogramm benutzt werden, um einen richtigen Sitz, eine adäquate Schulung und andere wichtige Verwendungsaspekte sicherstellen zu können.
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige, undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der durch den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch gewährleisten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein kann. Bei Gemischen, die aus mehreren Stoen bestehen, kann die Schutzzeit der Handschuhe nicht genau abgeschätzt werden.
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden.
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.
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Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
: Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um
sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen.
:
:
:
:
: :
:
: :
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
9.2 Sonstige Angaben
:
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
"OHBCFO[VEFOHSVOEMFHFOEFOQIZTJLBMJTDIFOVOEDIFNJTDIFO&JHFOTDIBGUFO
"VTTFIFO 1IZTJLBMJTDIFS;VTUBOE 'BSCF GerucI (FSVDITTDIXFMMF Q)8FSU 4DINFM[QVOLU(FGSJFSQVOLU 4JFEFCFHJOOVOE4JFEFCFSFJDI
:
Keine weiteren Informationen.
>100°C
Flüssigkeit.
8FJ
Hell/Charakteristisch/Acrylat. Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar. Nicht verfügbar.
1.09 bis 1.12
In den folgenden Materialien sehr gering löslich: kaltes Wasser und heißem Wasser. In organischen Lösungsmitteln löslich.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Dynamisch (Raumtemperatur): 850 bis 900 mPa·s
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Geschlossenem Tiegel: >93.333°C [Setaflash.] Nicht verfügbar. Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
'MBNNQVOLU 7FSEBNQGVOHTHFTDIXJOEJHLFJU &OU[àOECBSLFJUGFTU HBTGÚSNJH 0CFSFVOUFSF&OU[àOECBSLFJUT PEFS&YQMPTJPOTHSFO[FO %BNQGESVDL %BNQGEJDIUF 3FMBUJWF%JDIUF
-ÚTMJDILFJUFO
7FSUFJMVOHTLPFGGJ[JFOUO 0DUBOPM8BTTFS1IZTJLBMJTDIFS 4FMCTUFOU[àOEVOHTUFNQFSBUVS ;FSTFU[VOHTUFNQFSBUVS 7JTLPTJUÊU &YQMPTJWF&JHFOTDIBGUFO 0YJEJFSFOEF&JHFOTDIBGUFO
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abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.2 Chemische Stabilität
Reaktiv oder inkompatibel mit den folgenden Stoen: oxidierende Materialien, Säuren und Laugen.
:
:
:
10.5 Unverträgliche Materialien
:
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
:
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität : Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoe liegen keine speziellen Daten bezüglich
der Reaktivität vor.
Das Produkt ist stabil.
Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
Übermäßige Wärme, Luftfeuchtigkeit oder Sonneneinstrahlung. Unverträglic.
Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden.
Akute Toxizität
Karzinogenität
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Name des Produkts / Inhaltsstos
Mutagenität
Sensibilisierung
Es gibt keine Daten verfügbar.
Reizung/Verätzung
Methacrylatmonomer LD50 Oral Ratte 11200 mg/kg - (Hydroxycyclohexyl)(phenyl)keton LC50 Einatmen Stäube und Nebel Ratte >1000 mg/m³ 4 Stunden
LD50 Dermal Ratte >2000 mg/kg - LD50 Oral Ratte >2000 mg/kg -
Resultat Spezies Dosis Exposition
Es gibt keine Daten verfügbar.
Teratogenität
Reproduktionstoxizität
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Es gibt keine Daten verfügbar.
Es gibt keine Daten verfügbar.
Es gibt keine Daten verfügbar.
Aspiration
sgefahr
Es gibt keine Daten verfügbar.
Es gibt keine Daten verfügbar.
Es gibt keine Daten verfügbar.
Es gibt keine Daten verfügbar.
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II,
abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Einatmen :
:Verschlucken
Hautkontakt :
:Augenkontakt
Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften
Hautkontakt
Verschlucken
Einatmen
:
: :
Augenkontakt :
Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen
:
Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition
Kurzzeitexposition
Langzeitexposition
Mögliche sofortige Auswirkungen
Mögliche verzögerte Auswirkungen
:
:
Mögliche sofortige Auswirkungen
Mögliche verzögerte Auswirkungen
:
:
Sonstige Angaben : Nicht verfügbar.
Hautkontakt. Augenkontakt. Einatmen. Verschlucken.
Verursacht schwere Augenreizung. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Zu den Symptomen können gehören: Reizung Rötung
Zu den Symptomen können gehören: Schmerzen oder Reizung Tränenfluss Rötung
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Nach einer Sensibilisierung können bei einer späteren Belastung mit sehr geringen Mengen schwere allergische Reaktionen auftreten.
Allgemein :
Keine besonderen
Wirkungen oder Gefahren bekannt.Karzinogenit
ät :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Mutagenität : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Teratogenität :
Auswirkungen auf die Entwicklung
: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit
: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II,
abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Mobilität Nicht verfügbar.:
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
12.1 Toxizität
PBT : Nicht anwendbar. vPvB : Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.4 Mobilität im Boden Verteilungskoezient
Boden/Wasser (K
OC
)
Nicht verfügbar.:
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
:
Name des Produkts / Inhaltsstos
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
(Hydroxycyclohexyl)(phenyl)keton Akut LC50 24 mg/L Fisch 96 Stunden
SpeziesResultat Exposition
Es gibt keine Daten verfügbar.
Name des Produkts / Inhaltsstos
LogP
ow
BCF Potential
Methacrylatoligomer 3 - niedrig Methacrylatmonomer 0.97 - niedrig (Hydroxycyclohexyl)(phenyl)keton 2.81 4 bis 12 niedrig Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl) phosphinoxid
- 53 bis 72 niedrig
Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichen Abfall.
Gefährliche Abfälle :
:Entsorgungsmethoden
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/ Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Produkt
Verpackung
Die Abfallerzeugung sollte na
ch Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die
Entsorgung dieses Produk
ts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in die Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden eingehalten werden.
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II,
abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Entsorgungsmethoden :
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
-
-
-
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-
-
-
-
-
Nicht unterstellt.Nicht unterstellt. Nicht unterstellt.
- - -
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID IMDG IATA
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
ADN
Zusätzliche Informationen
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Nein. Nein. Nein.
Transport auf dem Werksgelände:
nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt tranportieren, müssen für das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
:
Nicht unterstellt.
-
-
Nein.
-
-
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Sto oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoe
Besonders besorgniserregende Stoe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Anhang XIV
Keine der Kom
ponenten ist gelistet.
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II,
abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Nationale Vorschriften
Sonstige EU-Bestimmungen
1 Anhang Nr. 4Wassergefährdungsklasse :
Nicht anwendbar.Anhang XVII -
Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoe, Mischungen und Erzeugnisse
:
Technische Anleitung Luft
: TA-Luft Nummer 5.2.5: 100%
TA-Luft Klasse I - Nummer 5.2.5: 1%
Europäisches Inventar : Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen. Chemikalien der
Prioritätsliste (793/93/EWG)
: Nicht bestimmt
Name des Produkts / Inhaltsstos
Karzinogene Wirkungen
Mutagene Wirkungen
Auswirkungen auf die Entwicklung
Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit
Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl) phosphinoxid
- - - Repr. 2, H361f (Fruchtbarkeit, verursacht Hodenatrophie)
Lagerklasse (TRGS 510) : 10
15.2 Stosicherheitsbeurteilung
Diese Produkt enthält Substanzen, für die noch Stobewertungen erforderlich sind.:
Seveso-Richtlinie
Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme : ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung [Verordnung (EG) Nr. 1272/2008] DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Eekt-Grenzwert DNEL = Abgeleiteter Nicht-Eekt-Grenzwert EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch PNEC = Abgeschätzte Nicht-Eekt-Konzentration RRN = REACH Registriernummer vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (E
G) 1272/2008 (CLP/GHS)
Einstufung Begründung
Eye Irrit. 2, H319 Rechenmethode Skin Sens. 1, H317 Rechenmethode
:Volltext der abgekürzten H-
Sätze
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H361f (Fruchtbarkeit, verursacht Hodenatrophie)
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. (verursacht Hodenatrophie)
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II,
abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Volltext der Einstufungen [CLP/GHS]
:
Eye Irrit. 2, H319 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG -
Kategorie 2 Repr. 2, H361f (Fruchtbarkeit, verursacht Hodenatrophie)
REPRODUKTIONSTOXIZITÄT (Fruchtbarkeit,
verursacht Hodenatrophie) - Kategorie 2
Skin Sens. 1, H317 SENSIBILISIERUNG DER HAUT - Kategorie 1
Historie
Ausgabedatum (dd/mm/ yyyy)
: /201
Version : 1
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II,
abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
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