
Black Photoreactive Resin for Formlabs 3D printers
Black Photoreactive Resin for Formlabs 3D printers
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Deutschland
Andere
Identifizierungsarten
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Mischung aus Methacrylsäureestern, Photoinitiatoren, proprietärem Pigment und
Additivpaket.
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und
des Unternehmens
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Zur Verwendung in Formlabs 3D-Druckern.
Identifizierte
Verwendungen
Lieferantendetails
E-Mail-Adresse der
verantwortlichen Person
für dieses SDB
Formlabs, Inc.
35 Medford Street, Suite #201
Somerville, MA
USA
Nationale Beratungsstelle/Giftzentrum
Telefonnummer
Betriebszeiten
Nordamerika-Aufruf +1 800 255 3924
Weltweiter intl. Auruf +01 813 248 0585
Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze.
Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen.
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
Andere Gefahren, die zu
keiner Einstufung führen
2.2 Kennzeichnungselemente
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
P280 - Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen.
P261 - Einatmen von Dampf vermeiden.
P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang
behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen,
nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
Mit kindergesicherten
Verschlüssen
auszustattende Behälter
Spezielle Verpackungsanforderungen
Gefährliche Inhaltsstoffe
Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid
Anhang XVII Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und der
Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe,
Mischungen und
Erzeugnisse
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe bzw.
gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt
angegeben werden müssten.
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[5] Ähnlich besorgniserregender Stoff
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
[CLP]
Eye Irrit. 2, H319
Skin Sens. 1, H317
Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid
EG: 278-355-8
CAS: 75980-60-8
Verzeichnis:
015-203-00-X
Repr. 2, H361f (Fruchtbarkeit, verursacht
Hodenatrophie)
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren
Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen.
Mindestens 20 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen.
Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen
und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff
verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser
zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen gefährlich
sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch
medizinisches Personal. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen
Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen
Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile
Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Mit viel Wasser und Seife waschen. Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich
mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen oder tragen Sie Handschuhe dabei.
Mindestens 20 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen. Im Fall von
Beschwerden oder Symptomen weitere Einwirkung vermeiden. Kleidung vor
erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen.
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,
die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder
beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine
künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten
oder schwerwiegend sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und
sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können
Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48
Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Zeichen/Symptome von Überexposition
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen
oder tragen Sie Handschuhe dabei.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Zu den Symptomen können gehören:
Reizung
Rötung
Zu den Symptomen können gehören:
Schmerzen oder Reizung
Tränenfluss
Rötung
Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten.
Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher
Beobachtung bleiben.
Gefährliche thermische
Zersetzungsprodukte
Gefahren, die von dem
Stoff oder der Mischung
ausgehen
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlendioxid
Kohlenmonoxid
Stickoxide
Phosphoroxide
Keine besondere Feuer- oder Explosionsgefahr.
Keine bekannt.
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Besondere
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung
Spezielle
Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige
Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben
werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und
Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen
Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle
geschultes Personal
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher
Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Nicht benötigtem und
ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht
berühren oder betreten. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Für
ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen.
Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist
Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch
Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind".
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie
den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die
zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung
verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).
Kleine freigesetzte Menge
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem
Austrittsbereich entfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind nähern. Eintritt in
Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden.
Ausgetretenes Material in eine Abwasserbehandlungsanlage spülen oder
folgendermaßen vorgehen. Ausgetretenes Material mit unbrennbarem
Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur
Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen
Behälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Verschmutzte Absorptionsmittel können genauso gefährlich sein, wie das
freigesetzte Material.
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem
Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls
wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen
Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein
anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
Spezifische Lösungen für
den Industriesektor
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Personen mit
anamnestischer überempfindlicher Haut sollten keine Arbeiten verrichten bei denen
dieses Produkt verwendet wird. Nicht in die Augen oder auf die Haut oder auf die
Kleidung geraten lassen. Nicht einnehmen. Einatmen von Dampf oder Nebel
vermeiden. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälter
aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei
Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere Behälter enthalten
Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz
verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz
umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die
Hände und das Gesicht waschen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu
Hygienemaßnahmen.
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht
schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen
Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht
verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern,
um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer
Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
Empfohlene
Überwachungsverfahren
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen
beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts. Bei der Handhabung von Großmengen oder
anderen Verwendungen, die die Exposition von Arbeitern oder die Freisetzung in die Umwelt signifikant erhöhen
können, sind eventuell zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Es ist kein Expositionsgrenzwert bekannt.
Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, kann eine
persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische
Überwachung erforderlich sein, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer
Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von
Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf Überprüfungsnormen
erfolgen, wie beispeilsweise der Folgende: Europäische Norm DIN EN 689
(Arbeitsplatzatmosphären - Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition
gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und Messstrategie)
Europäische Norm DIN EN 14042 (Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für die
Anwendung und den Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischer
und biologischer Arbeitsstoffe) Europäische Norm DIN EN 482
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Augen-/Gesichtsschutz
Atemschutz
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Es liegen keine DNELs/DMELs-Werte vor.
Es liegen keine PNECs-Werte vor.
Individuelle Schutzmaßnahmen
(Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von
Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale
Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird
ebenfalls gefordert.
Gute übliche Raumlüftung sollte zur Begrenzung der Exposition der Arbeiter
gegenüber Luftschadstoffen ausreichen.
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des
Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch
gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung
kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb
des Arbeitsplatzes tragen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung
waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs
Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden,
die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber
Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden. Wenn ein
Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es
sei denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad:
Chemikalienresistente Schutzbrille.
Wählen Sie – basierend auf der Gefahr und dem Risiko einer Exposition – die
Atemschutzmaske aus, die die entsprechenden Standards erfüllt und über die
entsprechenden Zertifikationen verfügt. Atemschutzmasken müssen gemäß dem
Atemschutzprogramm benutzt werden, um einen richtigen Sitz, eine adäquate
Schulung und andere wichtige Verwendungsaspekte sicherstellen zu können.
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige,
undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen
werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der
durch den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des
Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch
gewährleisten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für
Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein
kann. Bei Gemischen, die aus mehreren Stoffen bestehen, kann die Schutzzeit der
Handschuhe nicht genau abgeschätzt werden.
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf
der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken
ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden.
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der
durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und
vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen.
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Begrenzung und
Überwachung der
Umweltexposition
Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um
sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen.
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Siedebeginn und Siedebereich
Dampfdruck
Hell/Charakteristisch/Acrylat.
Verdampfungsgeschwindigkeit
Selbstentzündungstemperatur
Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser
Obere/untere Entzündbarkeitsoder Explosionsgrenzen
:
::Oxidierende Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Entzündbarkeit (fest,
gasförmig)
Keine weiteren Informationen.
In den folgenden Materialien sehr gering löslich: kaltes Wasser und heißem
Wasser.
In organischen Lösungsmitteln löslich.
Geschlossenem Tiegel: >93.333°C [Setaflash.]
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Dynamisch (Raumtemperatur): 850 bis 900 mPa·s
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10.6 Gefährliche
Zersetzungsprodukte
10.4 Zu vermeidende
Bedingungen
10.2 Chemische Stabilität
Reaktiv oder inkompatibel mit den folgenden Stoffen: oxidierende Materialien und
Laugen.
10.3 Möglichkeit
gefährlicher Reaktionen
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich
der Reaktivität vor.
Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine
gefährlichen Reaktionen auf.
Übermäßige Wärme, Luftfeuchtigkeit oder Sonneneinstrahlung. Unverträglic.
Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen
Zerfallsprodukte gebildet werden.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Es gibt keine Daten verfügbar.
Es gibt keine Daten verfügbar.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Es gibt keine Daten verfügbar.
Es gibt keine Daten verfügbar.
Es gibt keine Daten verfügbar.
Es gibt keine Daten verfügbar.
Es gibt keine Daten verfügbar.
Es gibt keine Daten verfügbar.
Es gibt keine Daten verfügbar.
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften
Angaben zu
wahrscheinlichen
Expositionswegen
:
Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender
Exposition
Mögliche sofortige
Auswirkungen
Mögliche verzögerte
Auswirkungen
Mögliche sofortige
Auswirkungen
Mögliche verzögerte
Auswirkungen
Hautkontakt. Augenkontakt. Einatmen. Verschlucken.
Verursacht schwere Augenreizung.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Zu den Symptomen können gehören:
Reizung
Rötung
Zu den Symptomen können gehören:
Schmerzen oder Reizung
Tränenfluss
Rötung
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Nach einer Sensibilisierung können bei einer späteren Belastung mit sehr geringen
Mengen schwere allergische Reaktionen auftreten.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Auswirkungen auf die
Entwicklung
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Auswirkungen auf die
Fruchtbarkeit
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
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12.6 Andere schädliche
Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Verteilungskoeffizient
Boden/Wasser (KOC)
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Es gibt keine Daten verfügbar.
Es gibt keine Daten verfügbar.
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)
phosphinoxid
Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichen
Abfall.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung
sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar
ist.
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die
Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss
jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und
Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden
erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein
anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in
die Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden
eingehalten werden.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim
Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere
Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie
die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.2
Ordnungsgemäße
UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
Zusätzliche
Informationen
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
Transport auf dem Werksgelände:
nur in geschlossenen Behältern transportieren,
die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt tranportieren, müssen für
das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
Anhang XVII Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und
der Verwendung
bestimmter gefährlicher
Stoffe, Mischungen und
Erzeugnisse
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Besonders besorgniserregende Stoffe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Keine der Komponenten ist gelistet.
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 - Deutschland
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Technische Anleitung
Luft
TA-Luft Nummer 5.2.5: 100%
TA-Luft Klasse I - Nummer 5.2.5: 1%
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Chemikalien der
Prioritätsliste
(793/93/EWG)
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Auswirkungen auf
die Entwicklung
Auswirkungen auf
die Fruchtbarkeit
Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)
phosphinoxid
Repr. 2, H361f
(Fruchtbarkeit,
verursacht
Hodenatrophie)
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Diese Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind.
Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
[Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RRN = REACH Registriernummer
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Volltext der abgekürzten HSätze
Volltext der Einstufungen
[CLP/GHS]
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Verursacht schwere Augenreizung.
H361f (Fruchtbarkeit,
verursacht
Hodenatrophie)
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
(verursacht Hodenatrophie)
SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG Kategorie 2
Repr. 2, H361f
(Fruchtbarkeit,
verursacht
Hodenatrophie)
REPRODUKTIONSTOXIZITÄT (Fruchtbarkeit,
verursacht Hodenatrophie) - Kategorie 2
SENSIBILISIERUNG DER HAUT - Kategorie 1
Tel : +1-888-GHS-7769 (447-7769) / +1-450-GHS-7767 (447-7767)
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Black Photoreactive Resin for Formlabs 3D printers
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 - Deutschland
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Ausgabedatum (dd/mm/
yyyy)
Datum der letzten Ausgabe
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Alle Materialien können unbekannte Risiken beinhalten und sind daher mit Vorsicht anzuwenden. Es sind hierin zwar bestimmte Risiken
beschrieben, jedoch können wir nicht garantieren, daß es sich dabei um die einzigen möglichen Risiken handelt.
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