Flam. Liq. 2; H225Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Skin Irrit. 2; H315Verursacht Hautreizungen.
Eye Irrit. 2; H319Verursacht schwere Augenreizung.
Repr. 2; H361dKann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
STOT SE 3; H336Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
STOT RE 2; H373Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Asp. Tox. 1; H304Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
(EUH066)Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Aquatic Chronic 3; H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
SUP-Reparatur
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (CLP)
Klebsto
Stand: Juli 2019
Sprache:
Seite:2 von 14
de-DE
Signalwort:
Gefahrenhinweise:
Gefahr
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P260 Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN:
Sofort Giftinformationszentrum/Arzt anrufen.
Besondere Kennzeichnung
Hinweistext für Etiketten:
Enthält: Toluol, Aceton, Butanon.
2.3 Sonstige Gefahren
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt. Gefahr der
Hautresorption.
Ohne ausreichende Belüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
Einatmen kann zu Reizungen der Atemwege und Schleimhäute führen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Klebstoff (Lösemittelbasis).
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
Enthält: Siliciumdioxid. Die maximalen Arbeitsplatzgrenzwerte sind, soweit erforderlich,
in Abschnitt 8 wiedergegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Nach Einatmen:
Nach Hautkontakt:
Nach Augenkontakt:
Nach Verschlucken:
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer
Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Atembeschwerden Sauerstoff geben.
Bei andauernden Beschwerden Arzt aufsuchen.
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gründlich nachspülen. Bei Hautreizungen
Arzt aufsuchen.
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Anschließend
Augenarzt aufsuchen.
Vorsicht bei Erbrechen: Aspirationsgefahr!
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Niemals darf einem
Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht werden. Kein Erbrechen herbeiführen.
Sofort Arzt hinzuziehen.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann die Organe schädigen bei
längerer oder wiederholter Exposition.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Beim Verschlucken mit anschließendem Erbrechen kann Aspiration in die Lunge
erfolgen, was zur chemischen Pneumonie oder zur Erstickung führen kann.
Symptomatische Behandlung.
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Dämpfe bilden mit Luft explosionsfähige Gemische, die schwerer als Luft sind. Dämpfe
kriechen über große Entfernungen und können Brände und Rückzündungen auslösen. Im
Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen.
Ferner können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Erhitzen führt zu Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr. Behälter durch
Besprühen mit Wasser kühl halten.
Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand
aus der Entfernung bekämpfen.
Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
Juli 2019
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Exposition vermeiden. Substanzkontakt vermeiden.
Wenn möglich, Undichtigkeit beseitigen. Für ausreichende Lüftung sorgen.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem
Tragen waschen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Gefährdetes Gebiet in Windrichtung absperren und Anwohner warnen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Explosionsgefahr!
Bei Freisetzung zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite,
Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür
vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Abschnitt 13).
Auf Rückzündung achten. Umgebung gut nachreinigen.
Bei größeren Mengen: Mechanisch aufnehmen (beim Abpumpen Ex-Schutz beachten).
Zusätzliche Hinweise:
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Explosionsgeschützte Geräte und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Außer Reichweite von Kindern aufbewahren. Vor Gebrauch besondere Anweisungen
einholen.
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Nebel/Dampf/Aerosol
nicht einatmen. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
Geeignete Schutzausrüstung tragen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch Hände gründlich
waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Ausreichende Belüftung während und nach Gebrauch sicherstellen, um eine
Dampfansammlung zu verhindern.
Beim Umgang mit größeren Mengen Notbrause vorsehen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Es darf nur mit explosiongeschützten Geräten/Armaturen gearbeitet werden.
Schweißverbot.
In teilgefüllten Behältern können sich explosionsgefährliche Gemische bilden.
: Juli 2019
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Kühl und trocken lagern. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Behälter aufrecht lagern.
Empfohlene Lagerungstemperatur: 5-35 °C
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen lagern mit: starken Säuren, Oxidationsmitteln
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Lagerklasse:
3 = Entzündbare Flüssigkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
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