F2 I- SUP Basic User Manual

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) 2015/830
Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
SUP-Reparatur Klebsto
Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentikator
Handelsname:
1.2 Relevante identizierte Verwendungen des Stos oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Allgemeine Verwendung:

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Firmenbezeichnung:
Straße/Postfach:
PLZ, Ort:
WWW:
E-Mail:
Telefon:
SUP-Reparatur Klebsto
Kleber
F2 / SP Media Agentur Hof GmbH Schleizer Straße 105 95028 Hof/Saale
Deutschland w
ww.f2.com info@f2.com +49 (0)9281 - 84009-50
Stand: Juli 2019
Sprache: de-DE
Seite: 1 von 14
1.4 Notrufnummer: Giftnotrufzentralen:
Baden-Württemberg 0761 19240 Bayern 089 19240 Berlin, Brandenburg 030
19240 Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen 0551 19240 Hessen, Rheinland-Pfalz 06131 19240 Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen 0361 730730 Nordrhein-Westfalen 0228 19240 Saarland 06841 19240

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stos oder Gemischs
Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)
Flam. Liq. 2; H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Skin Irrit. 2; H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2; H319 Verursacht schwere Augenreizung. Repr. 2; H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. STOT SE 3; H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. STOT RE 2; H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Asp. Tox. 1; H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. (EUH066) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Aquatic Chronic 3; H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
SUP-Reparatur

2.2 Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung (CLP)
Klebsto
Stand: Juli 2019
Sprache:
Seite: 2 von 14
de-DE
Signalwort:
Gefahrenhinweise:
Gefahr
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P260 Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Giftinformationszentrum/Arzt anrufen.
Besondere Kennzeichnung
Hinweistext für Etiketten:
Enthält: Toluol, Aceton, Butanon.

2.3 Sonstige Gefahren

Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt. Gefahr der Hautresorption. Ohne ausreichende Belüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. Einatmen kann zu Reizungen der Atemwege und Schleimhäute führen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

3.1 Stoffe: nicht anwendbar

3.2 Gemische

Chemische Charakterisierung:
Klebstoff (Lösemittelbasis).
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
0
2015/83
SUP-Reparatur Klebsto
Gefährliche Inhaltsstoffe:
Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung
Stand: Juli 2019
Sprache:
Seite: 3 von 14
de-DE
EG-Nr. 203-625-9 CAS 108-88-3
Toluol 30 - 50 % Flam. Liq. 2; H225. Skin Irrit. 2; H315.
Repr. 2; H361d. STOT SE 3; H336. STOT RE 2; H373. Asp. Tox. 1; H304. Aquatic Chronic 3; H412.
EG-Nr. 200-662-2 CAS 67-64-1
EG-Nr. 201-159-0 CAS 78-93-3
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
Zusätzliche Hinweise:
Aceton 20 - 30 % Flam. Liq. 2; H225. Eye Irrit. 2; H319.
STOT SE 3; H336. (EUH066).
Butanon 20 - 30 % Flam. Liq. 2; H225. Eye Irrit. 2; H319.
STOT SE 3; H336. (EUH066).
Enthält: Siliciumdioxid. Die maximalen Arbeitsplatzgrenzwerte sind, soweit erforderlich, in Abschnitt 8 wiedergegeben.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise:
Nach Einatmen:
Nach Hautkontakt:
Nach Augenkontakt:
Nach Verschlucken:

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Atembeschwerden Sauerstoff geben. Bei andauernden Beschwerden Arzt aufsuchen.
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gründlich nachspülen. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Anschließend Augenarzt aufsuchen.
Vorsicht bei Erbrechen: Aspirationsgefahr! Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Niemals darf einem
Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht werden. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Beim Verschlucken mit anschließendem Erbrechen kann Aspiration in die Lunge erfolgen, was zur chemischen Pneumonie oder zur Erstickung führen kann. Symptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl.

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Dämpfe bilden mit Luft explosionsfähige Gemische, die schwerer als Luft sind. Dämpfe kriechen über große Entfernungen und können Brände und Rückzündungen auslösen. Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen. Ferner können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Erhitzen führt zu Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr. Behälter durch Besprühen mit Wasser kühl halten. Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
Juli 2019
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Exposition vermeiden. Substanzkontakt vermeiden. Wenn möglich, Undichtigkeit beseitigen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Ungeschützte Personen fernhalten. Gefährdetes Gebiet in Windrichtung absperren und Anwohner warnen.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Explosionsgefahr! Bei Freisetzung zuständige Behörden benachrichtigen.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Abschnitt 13). Auf Rückzündung achten. Umgebung gut nachreinigen. Bei größeren Mengen: Mechanisch aufnehmen (beim Abpumpen Ex-Schutz beachten).
Zusätzliche Hinweise:

6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Explosionsgeschützte Geräte und funkenfreie Werkzeuge verwenden. Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Hinweise zum sicheren Umgang:
Außer Reichweite von Kindern aufbewahren. Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Ausreichende Belüftung während und nach Gebrauch sicherstellen, um eine Dampfansammlung zu verhindern. Beim Umgang mit größeren Mengen Notbrause vorsehen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Es darf nur mit explosiongeschützten Geräten/Armaturen gearbeitet werden. Schweißverbot. In teilgefüllten Behältern können sich explosionsgefährliche Gemische bilden.
: Juli 2019
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Kühl und trocken lagern. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Behälter aufrecht lagern. Empfohlene Lagerungstemperatur: 5-35 °C
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen lagern mit: starken Säuren, Oxidationsmitteln Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Lagerklasse:
3 = Entzündbare Flüssigkeiten

7.3 Spezifische Endanwendungen

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