Flam. Liq. 2; H225Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Skin Irrit. 2; H315Verursacht Hautreizungen.
Eye Irrit. 2; H319Verursacht schwere Augenreizung.
Repr. 2; H361dKann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
STOT SE 3; H336Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
STOT RE 2; H373Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Asp. Tox. 1; H304Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
(EUH066)Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Aquatic Chronic 3; H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
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2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (CLP)
Klebsto
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Signalwort:
Gefahrenhinweise:
Gefahr
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P260 Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN:
Sofort Giftinformationszentrum/Arzt anrufen.
Besondere Kennzeichnung
Hinweistext für Etiketten:
Enthält: Toluol, Aceton, Butanon.
2.3 Sonstige Gefahren
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt. Gefahr der
Hautresorption.
Ohne ausreichende Belüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
Einatmen kann zu Reizungen der Atemwege und Schleimhäute führen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe: nicht anwendbar
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung:
Klebstoff (Lösemittelbasis).
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
Enthält: Siliciumdioxid. Die maximalen Arbeitsplatzgrenzwerte sind, soweit erforderlich,
in Abschnitt 8 wiedergegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Nach Einatmen:
Nach Hautkontakt:
Nach Augenkontakt:
Nach Verschlucken:
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer
Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Atembeschwerden Sauerstoff geben.
Bei andauernden Beschwerden Arzt aufsuchen.
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gründlich nachspülen. Bei Hautreizungen
Arzt aufsuchen.
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Anschließend
Augenarzt aufsuchen.
Vorsicht bei Erbrechen: Aspirationsgefahr!
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Niemals darf einem
Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht werden. Kein Erbrechen herbeiführen.
Sofort Arzt hinzuziehen.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann die Organe schädigen bei
längerer oder wiederholter Exposition.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Beim Verschlucken mit anschließendem Erbrechen kann Aspiration in die Lunge
erfolgen, was zur chemischen Pneumonie oder zur Erstickung führen kann.
Symptomatische Behandlung.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Dämpfe bilden mit Luft explosionsfähige Gemische, die schwerer als Luft sind. Dämpfe
kriechen über große Entfernungen und können Brände und Rückzündungen auslösen. Im
Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen.
Ferner können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Erhitzen führt zu Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr. Behälter durch
Besprühen mit Wasser kühl halten.
Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand
aus der Entfernung bekämpfen.
Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Exposition vermeiden. Substanzkontakt vermeiden.
Wenn möglich, Undichtigkeit beseitigen. Für ausreichende Lüftung sorgen.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem
Tragen waschen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Gefährdetes Gebiet in Windrichtung absperren und Anwohner warnen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Explosionsgefahr!
Bei Freisetzung zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite,
Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür
vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Abschnitt 13).
Auf Rückzündung achten. Umgebung gut nachreinigen.
Bei größeren Mengen: Mechanisch aufnehmen (beim Abpumpen Ex-Schutz beachten).
Zusätzliche Hinweise:
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Explosionsgeschützte Geräte und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Außer Reichweite von Kindern aufbewahren. Vor Gebrauch besondere Anweisungen
einholen.
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Nebel/Dampf/Aerosol
nicht einatmen. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
Geeignete Schutzausrüstung tragen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch Hände gründlich
waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Ausreichende Belüftung während und nach Gebrauch sicherstellen, um eine
Dampfansammlung zu verhindern.
Beim Umgang mit größeren Mengen Notbrause vorsehen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Es darf nur mit explosiongeschützten Geräten/Armaturen gearbeitet werden.
Schweißverbot.
In teilgefüllten Behältern können sich explosionsgefährliche Gemische bilden.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Kühl und trocken lagern. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Behälter aufrecht lagern.
Empfohlene Lagerungstemperatur: 5-35 °C
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen lagern mit: starken Säuren, Oxidationsmitteln
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Lagerklasse:
3 = Entzündbare Flüssigkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
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CAS-Nr. Bezeichnung TypGrenzwertParameter Probenahme
108-88-3 ToluolDeutschland:
75 µg/LToluolExpositionsende bzw. Schichtende
BAT, Blut
Deutschland:
0,6 mg/LToluolExpositionsende bzw. Schichtende
TRGS 903, Blut
Deutschland:
TRGS 903, Urin
67-64-1AcetonDeutschland:
1,5 mg/Lo-Kresolbei Langzeitexposition,
Expositionsende bzw. Schichtende
80 mg/LAcetonExpositionsende bzw. Schichtende
TRGS 903, Urin
78-93-3ButanonDeutschland:
2 mg/L2-Butanon Expositionsende bzw. Schichtende
TRGS 903, Urin
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung bzw. Abzug sorgen oder mit völlig geschlossenen Apparaturen
arbeiten. Ex-Schutz erforderlich.
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Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Handschutz:
Augenschutz:
Körperschutz:
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Die Atemschutzfilterklasse ist
unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration (Gas/Dampf/Aerosol/Partikel)
anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann. Bei
Konzentrationsüberschreitung muss Isoliergerät benutzt werden!
Empfehlung: Filter Typ A (= gegen Dämpfe von organischen Verbindungen) benutzen.
Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Handschuhmaterial: Butylkautschuk
Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): > 480 min
Schichtstärke: 0,7 mm
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Flammhemmende antistatische und chemikalienbeständige Schutzkleidung tragen.
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Exposition vermeiden. Substanzkontakt vermeiden.
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf
die Kleidung gelangen lassen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Kontaminierte
Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
Beim Umgang mit größeren Mengen Notbrause vorsehen.
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Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen:
Geruch:
Geruchsschwelle:
pH-Wert:
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt:
Siedebeginn und Siedebereich:
Flammpunkt/Flammpunktbereich:
Verdampfungsgeschwindigkeit:
Entzündbarkeit:
Explosionsgrenzen:
Dampfdruck:
Dampfdichte:
Aggregatzustand bei 20 °C und 101,3 kPa: flüssig
Farbe: farblos
charakteristisch
Keine Daten verfügbar
6 - 8
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
-7,2 °C
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
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-0,24 log K(o/w) (Aceton (OECD 107))
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine
Anreicherung in Organismen nicht zu erwarten.
0,29 log K(o/w) (Butanon)
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine
Anreicherung in Organismen nicht zu erwarten.
bei 20 °C: 2,73 log K(o/w) (Toluol (OECD 107))
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine
Anreicherung in Organismen nicht zu erwarten.
Keine gefährlichen Reaktionen bei vorschriftsmäßiger Lagerung und Handhabung
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Von Hitzequellen, Funken und offenen Flammen fernhalten.
Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.
10.5 Unverträgliche Materialien
Starke Säuren, Basen, Oxidationsmittel.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Thermische Zersetzung:
Keine Daten verfügbar
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Wirkungen:
Sonstige Angaben:
Die Aussagen sind von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. Für das
Produkt als solches liegen keine toxikologischen Daten vor.
Akute Toxizität (oral): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
ATEmix (berechnet): ATE > 5000 mg/kg
Akute Toxizität (dermal): Fehlende Daten.
Akute Toxizität (inhalativ): Fehlende Daten.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Skin Irrit. 2; H315 = Verursacht Hautreizungen.
Schwere Augenschädigung/-reizung: Eye Irrit. 2; H319 = Verursacht schwere Augenreizung.
Sensibilisierung der Atemwege: Fehlende Daten.
Sensibilisierung der Haut: Fehlende Daten.
Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt. Ames-Test negativ (Einzelkomponenten) (OECD 471)
Karzinogenität: Fehlende Daten.
Reproduktionstoxizität: Repr. 2; H361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib
schädigen.
Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT SE 3; H336 = Kann
Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): STOT RE 2; H373 = Kann die
Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Aspirationsgefahr: Asp. Tox. 1; H304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die
Atemwege tödlich sein.
Angabe zu Toluol (CAS 108-88-3):
Einatmen kann zu Reizungen der Atemwege und Schleimhäute führen.
Nach Hautkontakt:
Bei längerem oder wiederholtem Hautkontakt kann Dermatitis (Hautentzündung) durch die
entfettende Wirkung des Lösemittels entstehen.
Gefahr der Hautresorption.
Nach Augenkontakt:
Nach direktem Augenkontakt können Brennen, Tränen und Rötung ausgelöst werden.
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität:
Wassergefährdungsklasse:
Sonstige Hinweise:
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Angabe zu Toluol (CAS 108-88-3):
Angabe zu Toluol (CAS 108-88-3): 80% (OECD 301 D)
Angabe zu Aceton (CAS 67-64-1): 81-92% (EU C.4-E)
Angabe zu Butanon (CAS 78-93-3): > 60% (OECD 301 A-F)
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
-0,24 log K(o/w) (Aceton (OECD 107))
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine Anreicherung in
Organismen nicht zu erwarten.
0,29 log K(o/w) (Butanon)
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine Anreicherung in
Organismen nicht zu erwarten.
bei 20 °C: 2,73 log K(o/w) (Toluol (OECD 107))
Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine Anreicherung in
Organismen nicht zu erwarten.
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten verfügbar
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise:
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüsselnummer:
Empfehlung:
Verpackung
Empfehlung:
08 04 09* = Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere
gefährliche Stoffe enthalten
HZVA = Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden.
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Vorsicht mit entleerten Gebinden. Bei Entzündung Explosion möglich.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
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ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
UN 1133
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID, ADN:
IMDG, IATA-DGR:
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID, ADN:
IMDG:
IATA-DGR:
14.4 Verpackungsgruppe
ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
14.5 Umweltgefahren
Meeresschadstoff - IMDG:
UN 1133, Klebstoffe
UN 1133, Adhesives
Klasse 3, Code: F1
Class 3, Subrisk Class 3
II
nein
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14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Adhesives are solutions of gums, resins, etc., usually volatile due to the
solvents. Miscibility with water depends upon their composition.
Trenngruppe:
none
Lufttransport (IATA)
Gefahrzettel:
Freigestellte Menge Kodierung:
Passagier- und Frachtflugzeug: Begrenzte Menge:
Flamm. liquid
E2
Pack.Instr. Y341 - Max. Net Qty/Pkg. 1 L
Passagier- und Frachtflugzeug:
Nur Frachtflugzeug:
Sondervorschriften:
Emergency Response Guide-Code (ERG):
Pack.Instr. 353 - Max. Net Qty/Pkg. 5 L
Pack.Instr. 364 - Max. Net Qty/Pkg. 60 L
A3
3L
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14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß
IBC-Code
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse:
Wassergefährdungsklasse:
Störfallverordnung:
Technische Anleitung Luft:
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
3 = Entzündbare Flüssigkeiten
2 = deutlich wassergefährdend
1.2.5.3, P5c
5.2.5
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.
Das Produkt unterliegt nicht der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV).
Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten
Kennzeichnung der Verpackung bei einem Inhalt <= 125mL
Signalwort:
Gefahrenhinweise:
Gefahr
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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Sicherheitshinweise:
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P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P260 Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
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Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Verwendungsbeschränkung gemäß REACH Anhang XVII Nr.: 3, 40, 48.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
H225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 = Verursacht Hautreizungen.
H319 = Verursacht schwere Augenreizung.
H336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 = Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH066 = Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Literatur:
BG RCI:
- Merkblatt M 004 Reizende Stoffe, Ätzende Stoffe
- Merkblatt M 017 Lösemittel
- Merkblatt M 039 Fruchtschädigungen – Schutz am Arbeitsplatz
- Merkblatt M 050 Umgang mit Gefahrstoffen
- Merkblatt M 053 Arbeitschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Merkblatt M 056 ODIN-Schlüsselverzeichnis - Krebserzeugende Gefahrstoffe
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Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur
Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen).
Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand
der Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften
im Sinne der Rechtsverbindlichkeit zu.
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