F2 Cross User Manual

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) 2015/830
Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
SUP-Reparatur Klebsto
Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentikator
Handelsname:
1.2 Relevante identizierte Verwendungen des Stos oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Allgemeine Verwendung:

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Firmenbezeichnung:
Straße/Postfach:
PLZ, Ort:
WWW:
E-Mail:
Telefon:
SUP-Reparatur Klebsto
Kleber
F2 / SP Media Agentur Hof GmbH Schleizer Straße 105 95028 Hof/Saale
Deutschland w
ww.f2.com info@f2.com +49 (0)9281 - 84009-50
Stand: Juli 2019
Sprache: de-DE
Seite: 1 von 14
1.4 Notrufnummer: Giftnotrufzentralen:
Baden-Württemberg 0761 19240 Bayern 089 19240 Berlin, Brandenburg 030
19240 Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen 0551 19240 Hessen, Rheinland-Pfalz 06131 19240 Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen 0361 730730 Nordrhein-Westfalen 0228 19240 Saarland 06841 19240

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stos oder Gemischs
Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)
Flam. Liq. 2; H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Skin Irrit. 2; H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2; H319 Verursacht schwere Augenreizung. Repr. 2; H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. STOT SE 3; H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. STOT RE 2; H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Asp. Tox. 1; H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. (EUH066) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Aquatic Chronic 3; H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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SUP-Reparatur

2.2 Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung (CLP)
Klebsto
Stand: Juli 2019
Sprache:
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de-DE
Signalwort:
Gefahrenhinweise:
Gefahr
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P260 Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Giftinformationszentrum/Arzt anrufen.
Besondere Kennzeichnung
Hinweistext für Etiketten:
Enthält: Toluol, Aceton, Butanon.

2.3 Sonstige Gefahren

Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt. Gefahr der Hautresorption. Ohne ausreichende Belüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. Einatmen kann zu Reizungen der Atemwege und Schleimhäute führen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

3.1 Stoffe: nicht anwendbar

3.2 Gemische

Chemische Charakterisierung:
Klebstoff (Lösemittelbasis).
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0
2015/83
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Gefährliche Inhaltsstoffe:
Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung
Stand: Juli 2019
Sprache:
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de-DE
EG-Nr. 203-625-9 CAS 108-88-3
Toluol 30 - 50 % Flam. Liq. 2; H225. Skin Irrit. 2; H315.
Repr. 2; H361d. STOT SE 3; H336. STOT RE 2; H373. Asp. Tox. 1; H304. Aquatic Chronic 3; H412.
EG-Nr. 200-662-2 CAS 67-64-1
EG-Nr. 201-159-0 CAS 78-93-3
Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.
Zusätzliche Hinweise:
Aceton 20 - 30 % Flam. Liq. 2; H225. Eye Irrit. 2; H319.
STOT SE 3; H336. (EUH066).
Butanon 20 - 30 % Flam. Liq. 2; H225. Eye Irrit. 2; H319.
STOT SE 3; H336. (EUH066).
Enthält: Siliciumdioxid. Die maximalen Arbeitsplatzgrenzwerte sind, soweit erforderlich, in Abschnitt 8 wiedergegeben.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise:
Nach Einatmen:
Nach Hautkontakt:
Nach Augenkontakt:
Nach Verschlucken:

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Atembeschwerden Sauerstoff geben. Bei andauernden Beschwerden Arzt aufsuchen.
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gründlich nachspülen. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Anschließend Augenarzt aufsuchen.
Vorsicht bei Erbrechen: Aspirationsgefahr! Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Niemals darf einem
Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht werden. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Beim Verschlucken mit anschließendem Erbrechen kann Aspiration in die Lunge erfolgen, was zur chemischen Pneumonie oder zur Erstickung führen kann. Symptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl.

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Dämpfe bilden mit Luft explosionsfähige Gemische, die schwerer als Luft sind. Dämpfe kriechen über große Entfernungen und können Brände und Rückzündungen auslösen. Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen. Ferner können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Erhitzen führt zu Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr. Behälter durch Besprühen mit Wasser kühl halten. Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
Juli 2019
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Exposition vermeiden. Substanzkontakt vermeiden. Wenn möglich, Undichtigkeit beseitigen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Ungeschützte Personen fernhalten. Gefährdetes Gebiet in Windrichtung absperren und Anwohner warnen.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Explosionsgefahr! Bei Freisetzung zuständige Behörden benachrichtigen.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Abschnitt 13). Auf Rückzündung achten. Umgebung gut nachreinigen. Bei größeren Mengen: Mechanisch aufnehmen (beim Abpumpen Ex-Schutz beachten).
Zusätzliche Hinweise:

6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Explosionsgeschützte Geräte und funkenfreie Werkzeuge verwenden. Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Hinweise zum sicheren Umgang:
Außer Reichweite von Kindern aufbewahren. Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Ausreichende Belüftung während und nach Gebrauch sicherstellen, um eine Dampfansammlung zu verhindern. Beim Umgang mit größeren Mengen Notbrause vorsehen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Es darf nur mit explosiongeschützten Geräten/Armaturen gearbeitet werden. Schweißverbot. In teilgefüllten Behältern können sich explosionsgefährliche Gemische bilden.
: Juli 2019
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Kühl und trocken lagern. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Behälter aufrecht lagern. Empfohlene Lagerungstemperatur: 5-35 °C
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen lagern mit: starken Säuren, Oxidationsmitteln Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Lagerklasse:
3 = Entzündbare Flüssigkeiten

7.3 Spezifische Endanwendungen

Es liegen keine Informationen vor.
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1 Zu überwachende Parameter

Arbeitsplatzgrenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert
108-88-3 Toluol Deutschland: TRGS 900 Kurzzeit 760 mg/m³; 200 ppm
(kann über die Haut aufgenommen werden)
Deutschland: TRGS 900 Langzeit 190 mg/m³; 50 ppm
(kann über die Haut aufgenommen werden)
Europa: IOELV: STEL 384 mg/m³; 100 ppm
(kann über die Haut aufgenommen werden)
Europa: IOELV: TWA 192 mg/m³; 50 ppm
(kann über die Haut aufgenommen werden)
67-64-1 Aceton Deutschland: TRGS 900 Kurzzeit 2400 mg/m³; 1000 ppm
Deutschland: TRGS 900 Langzeit 1200 mg/m³; 500 ppm Europa: IOELV: TWA 1210 mg/m³; 500 ppm
78-93-3 Butanon Deutschland: TRGS 900 Kurzzeit 600 mg/m³; 200 ppm
(kann über die Haut aufgenommen werden)
Deutschland: TRGS 900 Langzeit 600 mg/m³; 200 ppm
(kann über die Haut aufgenommen werden) Europa: IOELV: STEL 900 mg/m³; 300 ppm Europa: IOELV: TWA 600 mg/m³; 200 ppm
112926­00-8
Siliciumdioxid Deutschland: DFG Langzeit 0,3 mg/m³ (alveolengängige Fraktion)
Deutschland: TRGS 900 Langzeit 4 mg/m³ (einatembare Fraktion)
: Juli 2019
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Biologische Grenzwerte:
CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert Parameter Probenahme
108-88-3 Toluol Deutschland:
75 µg/L Toluol Expositionsende bzw. Schichtende BAT, Blut Deutschland:
0,6 mg/L Toluol Expositionsende bzw. Schichtende TRGS 903, Blut Deutschland: TRGS 903, Urin
67-64-1 Aceton Deutschland:
1,5 mg/L o-Kresol bei Langzeitexposition,
Expositionsende bzw. Schichtende
80 mg/L Aceton Expositionsende bzw. Schichtende TRGS 903, Urin
78-93-3 Butanon Deutschland:
2 mg/L 2-Butanon Expositionsende bzw. Schichtende TRGS 903, Urin

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

Für gute Belüftung bzw. Abzug sorgen oder mit völlig geschlossenen Apparaturen arbeiten. Ex-Schutz erforderlich.
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Persönliche Schutzausrüstung

Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Handschutz:
Augenschutz:
Körperschutz:
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen. Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration (Gas/Dampf/Aerosol/Partikel) anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann. Bei Konzentrationsüberschreitung muss Isoliergerät benutzt werden! Empfehlung: Filter Typ A (= gegen Dämpfe von organischen Verbindungen) benutzen.
Schutzhandschuhe gemäß EN 374. Handschuhmaterial: Butylkautschuk Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): > 480 min Schichtstärke: 0,7 mm Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166. Flammhemmende antistatische und chemikalienbeständige Schutzkleidung tragen.
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Exposition vermeiden. Substanzkontakt vermeiden. Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Beim Umgang mit größeren Mengen Notbrause vorsehen.
: Juli 2019
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Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aussehen:
Geruch: Geruchsschwelle:
pH-Wert:
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Siedebeginn und Siedebereich: Flammpunkt/Flammpunktbereich: Verdampfungsgeschwindigkeit:
Entzündbarkeit: Explosionsgrenzen:
Dampfdruck: Dampfdichte:
Aggregatzustand bei 20 °C und 101,3 kPa: flüssig Farbe: farblos
charakteristisch Keine Daten verfügbar
6 - 8 Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
-7,2 °C Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar
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Dichte:
Löslichkeit:
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
Selbstentzündungstemperatur: Zersetzungstemperatur:
Viskosität, dynamisch:
Explosive Eigenschaften: Oxidierende Eigenschaften:

9.2 Sonstige Angaben

Weitere Angaben:

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar
-0,24 log K(o/w) (Aceton (OECD 107)) Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine Anreicherung in Organismen nicht zu erwarten.
0,29 log K(o/w) (Butanon) Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine Anreicherung in Organismen nicht zu erwarten.
bei 20 °C: 2,73 log K(o/w) (Toluol (OECD 107)) Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine Anreicherung in Organismen nicht zu erwarten.
Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar
2200 - 3200 mPa*s Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar

10.1 Reaktivität

Siehe Unterabschnitt "Möglichkeit gefährlicher Reaktionen".

10.2 Chemische Stabilität

Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Keine gefährlichen Reaktionen bei vorschriftsmäßiger Lagerung und Handhabung

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Von Hitzequellen, Funken und offenen Flammen fernhalten. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.

10.5 Unverträgliche Materialien

Starke Säuren, Basen, Oxidationsmittel.

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Thermische Zersetzung:
Keine Daten verfügbar
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Toxikologische Wirkungen:
Sonstige Angaben:
Die Aussagen sind von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. Für das Produkt als solches liegen keine toxikologischen Daten vor. Akute Toxizität (oral): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. ATEmix (berechnet): ATE > 5000 mg/kg
Akute Toxizität (dermal): Fehlende Daten. Akute Toxizität (inhalativ): Fehlende Daten. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Skin Irrit. 2; H315 = Verursacht Hautreizungen. Schwere Augenschädigung/-reizung: Eye Irrit. 2; H319 = Verursacht schwere Augenreizung. Sensibilisierung der Atemwege: Fehlende Daten. Sensibilisierung der Haut: Fehlende Daten. Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt. Ames-Test negativ (Einzelkomponenten) (OECD 471) Karzinogenität: Fehlende Daten. Reproduktionstoxizität: Repr. 2; H361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib
schädigen. Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten. Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT SE 3; H336 = Kann
Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): STOT RE 2; H373 = Kann die
Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Aspirationsgefahr: Asp. Tox. 1; H304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die
Atemwege tödlich sein. Angabe zu Toluol (CAS 108-88-3):
LD50, oral, Ratte: 5.580 mg/kg LD50, dermal, Kaninchen: > 5.000 mg/kg LC50, inhalativ, Ratte: > 28,1 mg/L/4h
Angabe zu Aceton (CAS 67-64-1): LD50, oral, Ratte: 5.800 mg/kg LD50, dermal, Kaninchen: > 15.688 mg/kg LC50, inhalativ, Ratte: > 76 mg/L/4h
Angabe zu Butanon (CAS 78-93-3): LD50, oral, Ratte: 2.600-5.400 mg/kg LD50, dermal, Kaninchen: 6.400-8.000 mg/kg LC50, inhalativ, Ratte: > 5.000 ppm/6h
: Juli 2019
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Symptome
Einatmen kann zu Reizungen der Atemwege und Schleimhäute führen. Nach Hautkontakt: Bei längerem oder wiederholtem Hautkontakt kann Dermatitis (Hautentzündung) durch die entfettende Wirkung des Lösemittels entstehen. Gefahr der Hautresorption. Nach Augenkontakt: Nach direktem Augenkontakt können Brennen, Tränen und Rötung ausgelöst werden.

12.1 Toxizität

Aquatische Toxizität:
Wassergefährdungsklasse:
Sonstige Hinweise:
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Angabe zu Toluol (CAS 108-88-3):
Fischtoxizität: LC50 Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle): 5,5 mg/L/96h, NOEC (Cyprinodon variegatus): 3,2 mg/L/28d. (OECD 203, OECD 204) Daphnientoxizität: EC50 Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 11,5 mg/L/48h (OECD 202) Algentoxizität: IC50 Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge): 12 mg/L/72h (OECD 201)
Angabe zu Aceton (CAS 67-64-1): Fischtoxizität: LC50 Pimephales promelas (Dickkopfelritze): 8.120 mg/L/96h (OECD 203) Daphnientoxizität: EC50 Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 8.800 mg/L/48h (OECD 202) Bakterientoxizität: EC10: 1.000 mg/L/30min (DIN 38412, 27)
Angabe zu Butanon (CAS 78-93-3): Fischtoxizität: LC50 Pimephales promelas (Dickkopfelritze): 3.220 mg/L/96h (OECD 203) Daphnientoxizität: EC50 Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 5.091 mg/L/48h (OECD 202) Algentoxizität: EC50 > 1.000 mg/L/72h (OECD 201) Bakterientoxizität: EC50: > 1.000 mg/L (OECD 209)
2 = deutlich wassergefährdend Angabe zu Toluol (CAS 108-88-3): Biokonzentrationsfaktor (BCF): 90/3d (OECD 305)

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

Sonstige Hinweise:
Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien). Biologische Abbaubarkeit:
Angabe zu Toluol (CAS 108-88-3): 80% (OECD 301 D) Angabe zu Aceton (CAS 67-64-1): 81-92% (EU C.4-E) Angabe zu Butanon (CAS 78-93-3): > 60% (OECD 301 A-F)

12.3 Bioakkumulationspotenzial

Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
-0,24 log K(o/w) (Aceton (OECD 107)) Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine Anreicherung in Organismen nicht zu erwarten.
0,29 log K(o/w) (Butanon) Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine Anreicherung in Organismen nicht zu erwarten.
bei 20 °C: 2,73 log K(o/w) (Toluol (OECD 107)) Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine Anreicherung in Organismen nicht zu erwarten.

12.4 Mobilität im Boden

Keine Daten verfügbar

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Keine Daten verfügbar

12.6 Andere schädliche Wirkungen

Allgemeine Hinweise:
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

Produkt
Abfallschlüsselnummer:
Empfehlung:
Verpackung
Empfehlung:
08 04 09* = Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere
gefährliche Stoffe enthalten HZVA = Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Vorsicht mit entleerten Gebinden. Bei Entzündung Explosion möglich. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
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ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

14.1 UN-Nummer

ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:
UN 1133

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ADR/RID, ADN: IMDG, IATA-DGR:

14.3 Transportgefahrenklassen

ADR/RID, ADN: IMDG: IATA-DGR:

14.4 Verpackungsgruppe

ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:

14.5 Umweltgefahren

Meeresschadstoff - IMDG:
UN 1133, Klebstoffe UN 1133, Adhesives
Klasse 3, Code: F1 Class 3, Subrisk ­Class 3
II
nein
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14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Landtransport (ADR/RID)
Warntafel: Gefahrzettel: Sondervorschriften: Begrenzte Mengen: EQ: Verpackung - Anweisungen: Verpackung - Sondervorschriften:
Sondervorschriften für die Zusammenpackung:
Ortsbewegliche Tanks - Anweisungen: Ortsbewegliche Tanks - Sondervorschriften: Tankcodierung: Tunnelbeschränkungscode:
Binnenschiffstransport (ADN)
Gefahrzettel: Sondervorschriften: Begrenzte Mengen: EQ: Ausrüstung erforderlich: Lüftung:
ADR/RID: Gefahrnummer 33, UN-Nummer UN 1133
3
640D
5 L
E2
P001 IBC02 R001
PP1
MP19
T4
TP1 TP8
LGBF
D/E
3
640D
5 L
E2
PP - EX - A
VE01
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Sprache: de-DE
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Seeschiffstransport (IMDG)
EmS: Sondervorschriften: Begrenzte Mengen: Freigestellte Mengen: Verpackung - Anweisungen: Verpackung - Vorschriften: IBC - Anweisungen: IBC - Vorschriften: Tankanweisungen - IMO: Tankanweisungen - UN: Tankanweisungen - Vorschriften: Stauung und Handhabung: Eigenschaften und Bemerkung:
F-E, S-D
-
5 L
E2
P001
PP1
IBC02
-
-
T4
TP1, TP8
Category B.
Adhesives are solutions of gums, resins, etc., usually volatile due to the
solvents. Miscibility with water depends upon their composition.
Trenngruppe:
none
Lufttransport (IATA)
Gefahrzettel: Freigestellte Menge Kodierung:
Passagier- und Frachtflugzeug: Begrenzte Menge:
Flamm. liquid
E2
Pack.Instr. Y341 - Max. Net Qty/Pkg. 1 L
Passagier- und Frachtflugzeug: Nur Frachtflugzeug: Sondervorschriften: Emergency Response Guide-Code (ERG):
Pack.Instr. 353 - Max. Net Qty/Pkg. 5 L
Pack.Instr. 364 - Max. Net Qty/Pkg. 60 L
A3
3L
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
SUP-Reparatur Klebsto
Stand: Juli 2019
Sprache: de-DE
Seite: 13 von 14

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code

Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse:
Wassergefährdungsklasse:
Störfallverordnung:
Technische Anleitung Luft:
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
3 = Entzündbare Flüssigkeiten
2 = deutlich wassergefährdend
1.2.5.3, P5c
5.2.5
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten. Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.
Das Produkt unterliegt nicht der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV).
Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten Kennzeichnung der Verpackung bei einem Inhalt <= 125mL
Signalwort:
Gefahrenhinweise:
Gefahr
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P260 Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Giftinformationszentrum/Arzt anrufen.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
Verwendungsbeschränkung gemäß REACH Anhang XVII Nr.: 3, 40, 48.

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Weitere Informationen
Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:
H225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 = Verursacht Hautreizungen. H319 = Verursacht schwere Augenreizung. H336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H373 = Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH066 = Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Literatur:
BG RCI:
- Merkblatt M 004 Reizende Stoffe, Ätzende Stoffe
- Merkblatt M 017 Lösemittel
- Merkblatt M 039 Fruchtschädigungen – Schutz am Arbeitsplatz
- Merkblatt M 050 Umgang mit Gefahrstoffen
- Merkblatt M 053 Arbeitschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Merkblatt M 056 ODIN-Schlüsselverzeichnis - Krebserzeugende Gefahrstoffe
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
SUP-Reparatur Klebsto
Stand: Juli 2019
Sprache: de-DE
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Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen).
Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand der Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften im Sinne der Rechtsverbindlichkeit zu.
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