BESTIMMUNGSGEMÄSSER GEBRAUCH
Ein Flaschendruckregler dient zur Reduktion eines in einer Flasche mit einem bestimmten Fülldruck/Vordruck (p1) verdichteten, verflüssigten und gelösten Gases auf einen sehr viel
niedrigeren, möglichst konstanten Hinterdruck/Überdruck
(p2), und zwar dies möglichst unabhängig von Schwankungen des Vordruckes und des Durchflusses.
Der vorliegende Flaschendruckregler mit Anschluss an Gasflaschen ist geeignet für die Druckreduktion verschiedener
Gase in Gasflaschen mit bis zu 200 bzw. 300 bar
Fülldruck/Vordruck (p1). Er hat eine Bauartzulassung nach
DIN EN ISO 2503 für die Anwendungsbereiche Schweißen,
Schneiden und verwandte Verfahren. Die Anschlüsse sind
nach DIN 477 ausgeführt.
Einsetzbar ist der Druckregler in nahezu allen Industriezweigen: Maschinenbau, Elektro-, Automobilindustrie etc.
Achtung: Der Duckregler ist NICHT bestimmt für die Verwendung in der Medizintechnik, sowie der chemischen oder der
Lebensmittelindustrie. Der vorliegende Druckregler ist nicht
geeignet für Gasflaschen mit höheren Fülldrücken als angegeben. Er darf nur für das Medium (Gas) verwendet werden,
für welches er bezogen wurde.
Das Gerät darf nur für den o. g. Zweck verwendet werden, für den es speziell entwickelt wurde. Jeglicher
bestimmungswidriger Gebrauch wird als unsachgemäß
betrachtet. Für unsachgemäßen Gebrauch übernimmt
der Hersteller/Lieferant keine Haftung! Das Risiko liegt
allein beim Benutzer.
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Der Bediener/Nutzer sollte sich mit der Funktion und der
Inbetriebnahme des Gerätes vertraut machen.
Das Gerät darf nur von sachkundigen Personen in Betrieb
genommen werden. Kinder dürfen dieses Gerät nicht bedienen. Jugendliche und Personen mit eingeschränkten
mentalen und physischen Fähigkeiten dürfen das Gerät nur
nach sorgfältigerEinweisung und unter Aufsicht benutzen.
Arbeiten Sie immer mit Umsicht und schützen Sie sich und
Ihre Umwelt durch geeignete Vorsichtsmaßnahmen vor
Unfallgefahren.
Zwischen Gasflasche und Verbrauchsgerät muss in jedem
Fall ein geeigneter Druckregler verwendet werden! Die Installation muss direkt hinter der Hauptabsperreinrichtung
bzw. hinter dem Flaschenventil erfolgen.
Den Druckregler nur an die dafür jeweilig vorgesehenen
Gasflaschen anschließen!
Achten Sie darauf, dass entsprechende Dichtungen vor-
handen sind.
Bei Flaschendruckreglern muss der Anschluss stets zum
Flaschenventilanschluss passen. Die Verwendung von Zwi-
schenstücken (Adaptern) ist nicht zulässig.
Einige Gase können zum Ersticken führen, weil sie den
Sauerstoff aus der Luft verdrängen. Achten Sie auf gute
Belüftung, wenn Sie derartige Gase verwenden. Setzen Sie
Gasüberwachungsgeräte ein, wenn Sie mit gefährlichen
Gasen arbeiten. Die Geräte entdecken Lecks und geben
Alarm, sobald am Arbeitsplatz Sauerstoffmangel herrscht.
Gasflaschen sind stets gegen Umfallen zu sichern und vor
Frost und großer Hitze zu schützen.
Kontrollieren Sie sämtliche Anschlüsse auf guten Sitz und
Dichtigkeit.
Je nach Gasart (brennbar oder nicht brennbar) sind die in
DIN EN 559 genannten lösbaren Schlauchanschlüsse vorzusehen.
Schlauchleitungen ab einer Länge von 400 mm müssen
entsprechend der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
BGV D34 mit einer Schlauchbruchsicherung abgesichert
werden.
Vergewissern Sie sich, dass keine äußerlichen Schäden
(wie z. B. Risse) am Gerät vorhanden sind.
Verwenden Sie das Gerät nicht, wenn es nicht korrekt ar-
beitet oder Beschädigungen aufweist.
Beachten Sie den maximalen Fülldruck/Vordruck (p1). Der
maximal zulässige Vordruck darf niemals überschritten
werden.
Bei brennbaren und/oder giftigen Gasen muss dafür ge-
sorgt werden, dass das entnommene Gas, wie auch das
Gas, das im Fehlerfall aus dem Druckregler strömt, gefahrlos abgeleitet wird. Letzteres ist bei Flaschendruckreglern
nicht zwingend vorgeschrieben, setzt dann aber voraus,
dass der Druckregler ständig unter Beobachtung ist, so
dass das Flaschenventil ggf. sofort geschlossen werden
kann.
Öl und Fett dürfen niemals an Gasregelanlagen verwendet
werden. Öl und Fett entzünden sich leicht und können mit
einigen unter Druck stehenden Gasen heftig reagieren. In
speziellen Fällen können nur Schmiermittel verwendet werden, die für Anwendungen mit Sauerstoff zugelassen sind.
Das Gerät darf nicht zweckentfremdet oder umgebaut
werden.
VORSCHRIFTEN UND RICHTLINIEN
Bei Bau und Betrieb von Gasanlagen sind (neben weiteren
Vorschriften) folgende Vorschriften zu beachten:
1. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
2. Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
3. EG-Richtlinie 97/23/EG (Druckgeräterichtlinie)
4. 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung – 14. ProdSV)
5. EG-Richtlinie 1999/92/EG (betrieblicher Explosionsschutz)
6. 11. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (gültig ab
30.06.2003)
7. BGR 104 „Explosionsschutzregeln“ mit den dazugehörigen
Beispielsammlungen
8. Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 „Befähigte Personen“
9. Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2152 „Ge-
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