ewo 120 Series, 123 Series Operating Instructions Manual

Betriebsanleitung für Flaschendruckregler Typ 120/123.x
Operating instructions for Pressure regulators for bottled gas, type 120/123.x
DE
EN
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Lesen Sie bitte die folgenden Anweisungen sorgfältig durch, bevor Sie die Geräte in Gebrauch nehmen. Der störungsfreie und sichere Betrieb der Geräte ist nur dann gewährleistet, wenn die hier genannten Anweisun­gen, Hinweise und Sicherheitsvorschriften beachtet werden.
Please read the following instructions carefully before you take these units into service. Trouble-free and safe operating can only be guaranteed if recommendations, safety guidelines and conditions stated in this manual are respected.
Bis 200 bar, einstufig Up to 200 bar, single stage
Bis 200 bar, zweistufig Up to 200 bar, two-stage
Bis 200 bar, für Klimaservice, einstufig Up to 200 bar, for air conditioning service, single stage
Mit Mengenmesser, bis 200 bar, ein- und zweistufig With volume meter, up to 200 bar, single- and two-stage
Sterndruckregler mit Mengenmesser, bis 200 bar, einstufig Star pressure regulator with volume meter, up to 200 bar, single-stage
Bis 300 bar, einstufig Up to 300 bar, single stage
BESTIMMUNGSGEMÄSSER GEBRAUCH
Ein Flaschendruckregler dient zur Reduktion eines in einer Fla­sche mit einem bestimmten Fülldruck/Vordruck (p1) verdich­teten, verflüssigten und gelösten Gases auf einen sehr viel niedrigeren, möglichst konstanten Hinterdruck/Überdruck (p2), und zwar dies möglichst unabhängig von Schwankun­gen des Vordruckes und des Durchflusses.
Der vorliegende Flaschendruckregler mit Anschluss an Gas­flaschen ist geeignet für die Druckreduktion verschiedener Gase in Gasflaschen mit bis zu 200 bzw. 300 bar Fülldruck/Vordruck (p1). Er hat eine Bauartzulassung nach DIN EN ISO 2503 für die Anwendungsbereiche Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren. Die Anschlüsse sind nach DIN 477 ausgeführt.
Einsetzbar ist der Druckregler in nahezu allen Industriezwei­gen: Maschinenbau, Elektro-, Automobilindustrie etc. Achtung: Der Duckregler ist NICHT bestimmt für die Verwen­dung in der Medizintechnik, sowie der chemischen oder der Lebensmittelindustrie. Der vorliegende Druckregler ist nicht geeignet für Gasflaschen mit höheren Fülldrücken als ange­geben. Er darf nur für das Medium (Gas) verwendet werden, für welches er bezogen wurde.
Das Gerät darf nur für den o. g. Zweck verwendet wer­den, für den es speziell entwickelt wurde. Jeglicher bestimmungswidriger Gebrauch wird als unsachgemäß betrachtet. Für unsachgemäßen Gebrauch übernimmt der Hersteller/Lieferant keine Haftung! Das Risiko liegt allein beim Benutzer.
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Der Bediener/Nutzer sollte sich mit der Funktion und der
Inbetriebnahme des Gerätes vertraut machen.
Das Gerät darf nur von sachkundigen Personen in Betrieb
genommen werden. Kinder dürfen dieses Gerät nicht be­dienen. Jugendliche und Personen mit eingeschränkten mentalen und physischen Fähigkeiten dürfen das Gerät nur nach sorgfältigerEinweisung und unter Aufsicht benutzen.
Arbeiten Sie immer mit Umsicht und schützen Sie sich und
Ihre Umwelt durch geeignete Vorsichtsmaßnahmen vor Unfallgefahren.
Zwischen Gasflasche und Verbrauchsgerät muss in jedem
Fall ein geeigneter Druckregler verwendet werden! Die In­stallation muss direkt hinter der Hauptabsperreinrichtung bzw. hinter dem Flaschenventil erfolgen.
Den Druckregler nur an die dafür jeweilig vorgesehenen
Gasflaschen anschließen!
Achten Sie darauf, dass entsprechende Dichtungen vor-
handen sind.
Bei Flaschendruckreglern muss der Anschluss stets zum
Flaschenventilanschluss passen. Die Verwendung von Zwi-
schenstücken (Adaptern) ist nicht zulässig.
Einige Gase können zum Ersticken führen, weil sie den
Sauerstoff aus der Luft verdrängen. Achten Sie auf gute Belüftung, wenn Sie derartige Gase verwenden. Setzen Sie Gasüberwachungsgeräte ein, wenn Sie mit gefährlichen Gasen arbeiten. Die Geräte entdecken Lecks und geben Alarm, sobald am Arbeitsplatz Sauerstoffmangel herrscht.
Gasflaschen sind stets gegen Umfallen zu sichern und vor
Frost und großer Hitze zu schützen.
Kontrollieren Sie sämtliche Anschlüsse auf guten Sitz und
Dichtigkeit.
Je nach Gasart (brennbar oder nicht brennbar) sind die in
DIN EN 559 genannten lösbaren Schlauchanschlüsse vor­zusehen.
Schlauchleitungen ab einer Länge von 400 mm müssen
entsprechend der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV D34 mit einer Schlauchbruchsicherung abgesichert werden.
Vergewissern Sie sich, dass keine äußerlichen Schäden
(wie z. B. Risse) am Gerät vorhanden sind.
Verwenden Sie das Gerät nicht, wenn es nicht korrekt ar-
beitet oder Beschädigungen aufweist.
Beachten Sie den maximalen Fülldruck/Vordruck (p1). Der
maximal zulässige Vordruck darf niemals überschritten werden.
Bei brennbaren und/oder giftigen Gasen muss dafür ge-
sorgt werden, dass das entnommene Gas, wie auch das Gas, das im Fehlerfall aus dem Druckregler strömt, gefahr­los abgeleitet wird. Letzteres ist bei Flaschendruckreglern nicht zwingend vorgeschrieben, setzt dann aber voraus, dass der Druckregler ständig unter Beobachtung ist, so dass das Flaschenventil ggf. sofort geschlossen werden kann.
Öl und Fett dürfen niemals an Gasregelanlagen verwendet
werden. Öl und Fett entzünden sich leicht und können mit einigen unter Druck stehenden Gasen heftig reagieren. In speziellen Fällen können nur Schmiermittel verwendet wer­den, die für Anwendungen mit Sauerstoff zugelassen sind.
Das Gerät darf nicht zweckentfremdet oder umgebaut
werden.
VORSCHRIFTEN UND RICHTLINIEN
Bei Bau und Betrieb von Gasanlagen sind (neben weiteren Vorschriften) folgende Vorschriften zu beachten:
1. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
2. Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
3. EG-Richtlinie 97/23/EG (Druckgeräterichtlinie)
4. 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckge­räteverordnung – 14. ProdSV)
5. EG-Richtlinie 1999/92/EG (betrieblicher Explosionsschutz)
6. 11. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (gültig ab
30.06.2003)
7. BGR 104 „Explosionsschutzregeln“ mit den dazugehörigen Beispielsammlungen
8. Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 „Be­fähigte Personen“
9. Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2152 „Ge-
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fährliche explosionsfähige Atmosphäre“
10. Technische Regeln, wie z. B. TRG 280 „Betreiben von Druckgasbehältern“ TRAC 204 „Acetylenleitungen“ TRAC 206 „Acetylen-Flaschenbatterieanlagen“ TRAC 208 „Acetylen-Einzelflaschenanlagen“
Harmonisierte und nicht harmonisierte Normen können als Er­kenntnisquelle weiterhin hilfreich sein, da in den in Punkt 1 bis 6 genannten Vorschriften gasspezifische technische Regelun­gen nicht enthalten sind; u. a. sind dies:
DIN EN 730 „Sicherheitseinrichtungen“DIN EN ISO 2503 „Druckregler ... für Gasflaschen ... bis
300 bar (30 MPa)“
DIN EN ISO 7291 „Hauptstellendruckregler ... bis 30 MPa
(300 bar)“.
Zusätzlich sind u. a. zu beachten: Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prä-
vention“ Berufsgenossenschaftliche Regeln, wie z. B.: BGR 500/Teil 2, Kapitel 2.26 für „Schweißen, Schneiden
und verwandte Verfahren“ BGR 500/Teil 2, Kapitel 2.32 für das „Betreiben von Sau-
erstoffanlagen“ BGR 500/Teil 2, Kapitel 2.33 für das „Betreiben von Anla-
gen für den Umgang mit Gasen“
sowie Richtlinien, Merkblätter und lnformationen von BG Chemie – Berufsgenossenschaft der chemischen In-
dustrie DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte
Verfahren e. V. IGV – Industriegaseverband e. V.
Die technischen Regeln (z. B. TRG, TRAC) gelten bezüglich der betrieblichen Anforderungen bis zur Überarbeitung durch
den Ausschuss für Betriebssicherheit und ihrer Bekanntgabe durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fort. Von den heute gültigen Vorschriften sind immer die Neuesten an­zuwenden.
GEFAHRENHINWEISE
Der Umgang mit Technischen Gasen – insbesondere mit brennbaren, selbstentzündlichen oder giftigen Gasen – erfor­dert Sachkenntnis, die Beachtung dieser Gebrauchsanwei­sung und besondere Sicherheitsmaßnahmen. Darüber hinaus müssen die o. g. Vorschriften und Richtlinien beachtet wer­den.
Dieses Gerät kann gefährlich sein, wenn es unsachge­mäß benutzt wird bzw. die Sicherheitsvorschriften nicht beachtet werden. Eine falsche Bedienung sowie Nicht­Beachtung der Sicherheitsvorschriften kann zu schwe­rer Körperverletzung und sogar Tod sowie Sach­schäden führen!
RICHTLINIEN UND KONFORMITÄTSER­KLÄRUNG
Das Gerät ist druckgetestet und unterliegt einem Funktions­test nach dem Qualitätssiegel ISO 9001 und der DGR-Richt­linie. Das Produkt ist kompatibel für den Gebrauch mit den Medien, die im Abschnitt “Technische Daten” beschrieben sind. Das Gerät fällt in den Bereich des Artikels3 §3 in Über­einstimmung mit der DGR-Richtlinie 2014/68/EU. Aus diesem Grund ist keine EG Konformitätserklärung und keine CE­Kennzeichnung erforderlich.
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FUNKTION/KOMPONENTEN
(5)
(1) Anschluss Eingang (Flasche) mit Überwurfmutter (6) Absperrventil; zur Durchflussmengenregulierung (2) Handrad oder Knebel zur Druckeinstellung (7) Bügelanschluss Eingang (Flasche) bei Acetylen-Druckregler (3) Anschluss Ausgang (Schlauch) nach EN 560 (8) Für Variante mit Mengenmesser: Litermanometer (4) Sicherheits-Inhaltsmanometer nach ISO 5171 (9) Für Variante mit Mengenmesser: Für Argon und Formiergas (5) Sicherheits-Arbeitsmanometer nach ISO 5171 auch mit Flowmeter lieferbar
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schraube (2) im Gegenuhrzeigersinn voll entlastem, dann
Absperrventil (6), falls vorhanden, schließen. Solange der Druckregler nicht in Gebrauch ist, sollte der Vor­druck abgesperrt sein!
Wichtige Hinweise/Besonderheiten:
Flaschendruckregler sind neben dem Inhaltsmanometer
(zeigt den Fülldruck an) zusätzlich mit einem Hinterdruck-
manometer (Arbeitsmanometer) oder einem Mengenanzei-
gegerät (Litermanometer oder Flowmeter) ausgestattet.
Die Ausführung der Manometer und des Manometeran-
schlusses entsprechen der DIN ISO 5171.
Flaschendruckregler für Sauerstoff, Acetylen und Pro-
pan/Butan sind neben dem Arbeitsdruckmanometer
immer ausschließlich mit einem Hinterdruckmanometer
versehen. Bei einstufigen Flaschendruckreglern beträgt die Vordruck-
abhängigkeit am Ausgang bis zu 1,5 % bezogen auf die
Änderung (den Druckabfall) am Eingang. Bei zweistufigen Flaschendruckreglern ist der Fülldruck
nach der ersten Stufe herstellerseitig bereits fest auf ca. 30
bar herabgesenkt. Dadurch beträgt die Vordruckabhän-
gigkeit nur noch 0,05 %. Der Anschluss für die Verbindung des Druckreglers mit
dem Flaschenventil muss fest und absolut dichtend erfol-
gen, er ist der Gasart entsprechend nach DIN 477 auszu-
führen. Alle brennbaren Gase haben sowohl beim Anschluss an
die Gasflasche nach DIN 477 als auch am Gasabgang
nach DIN EN 560 ein Linksgewinde (LH) (erkennbar durch
Kerbkennzeichnung im 6-Kant). Bei allen Flaschendruckreglern ist der Stellweg des Hand-
rades so begrenzt, dass die Stellfeder nicht auf Blockhöhe
gedrückt werden kann. Das Handrad ist gegen vollständi-
ges Herausschrauben gesichert. Beim Flaschendruckregler für Acetylen darf bei geschlos-
senem Gasabgang kein höherer Hinterdruck (p2) (Über-
druck) als 1,5 bar einstellbar sein. Bei der Sicherung der
Stellschraube gegen vollständiges Herausschrauben ist bei
Acetylen-Flaschendruckreglern die Einschraubtiefe der
Stellschraube daher dementsprechend zu begrenzen. Der
Druck, der sich bei Unterbrechung der Gasentnahme ein-
stellt, gilt nicht als Hinterdruck im Sinne dieser Festlegung. Flaschendruckregler für Sauerstoff haben eine Bauartzu-
lassung. Das Bauartzulassungskennzeichnen und das Her-
stellerzeichen sind auf dem Gehäuse ersichtlich. Für Acetylen-Druckregler dürfen Kupfer und Kupferle-
gierungen mit einem Kupfergehalt von mehr als 70 %,
sowie Silber und Silberlegierungen für die mit Acetylen in
Berührung kommenden Teile nicht verwendet werden. Die
Werkstoffe der Acetylenberührten Teile müssen ausrei-
chend acetonbeständig sein. Die beim Sauerstoff-Druckregler mit dem Medium in
Berührung kommenden Teile müssen frei von Fett, Glyze-
rin, Öl oder anderen Schmierstoffen sein. Der Kontakt von
Öl/Fett mit hoch verdichtetem Sauerstoff kann zu explosi-
onsartigen Gemischen führen!
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