Evergreen Garden Care SUBSTRAL Rasendünger mit Langzeitwirkung User Manual

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert
gemäß Verordnung (EU) 2015/830 -Deutschland
SICHERHEITSDATENBLATT
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SUBSTRAL Rasend
ünger mit Langzeitwirkung (Aktionsprodukt)
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Produktname : Spezifikationsnummer :
Produktcode : Produktbeschreibung : Produkttyp : Andere Identifizierungsarten :
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Besondere Verwendungen :
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Evergreen Garden Care Deutschland GmbH
Wilhelm Mainz, 55130 Deutschland
-Theodor-Römheld-Straße 30
SUBSTRAL Rasendünger mit Langzeitwirkung (Aktionsprodukt) 320000010442
7124, 7126 Nicht verfügbar. fest 300000009519
Nur zur Verwendung als ein Haus & Gartendünger
Evergreen Garden Care Österreich GmbH Franz Brötzner Straße 11-13 Wals-Siezenheim, 5071 Österreich
INFO-SDS@evergreengarden.com
1.4 Notrufnummer
Nationale Beratungsstelle/Giftzentrum
24 h Notrufnummer :
Nicht-Notfall-Rufnummern
+49 (0) 800 14 74 oder +43 (0)1 4064343 +49 (0)1805 780300 (0,14€/min a.d. dt. Festnetz, max. 0,42€/min
:
aus den Mobilfunknetzen) +43 (0)662 453713-300
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
Version:
1.0
atum:
02.12.2019
74 1
Datum der letzten
Ausgabe:
.10.2018
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SUBSTRAL Rasendünger mit Langzeitwirkung (Aktionsprodukt)
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktdefinition :
Gemisch
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Nicht eingestuft.
Das P
rodukt ist nicht als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen.
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Signalwort Gefahrenhinweise :
Kein Signalwort.
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Sicherheitshinweise
Allgemein :
Nicht anwe
ndbar..
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Prävention : Reaktion :
Lagerung :
Entsorgung :
Ergänzende Kennzeichnungselemente Anhang XVII - Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kinderges
icherten Verschlüssen auszustattende Behälter Tastbarer Warnhinweis :
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar. Nicht anwendbar.
:
Nicht anwendbar.
:
Nicht anwendbar.
:
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
:
Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Andere Gefahren, die zu keiner :
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
Version:1.0
Nicht anwendbar.
:
Keine bekannt.
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Datumderletzten
Ausgabe:09.10.2018
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Einstufung führen
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
:
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Superphosphate
Schwefel
Magnesiumoxid
Identifikatoren %
EG:232-379-5 CAS : 8011-76-5 Verzeichnis: EG:231-722-6 CAS : 7704-34-9 Verzeichnis:016­094-00-1 EG:215-171-9 CAS : 1309-48-4 Verzeichnis:
Gemisch
>=5 - <10
>=3 - <5
>=1 - <3
Einstufung
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Eye Dam./Irrit. 1, H318
Skin Corr./Irrit. 2, H315
Nicht eingestuft.
Typ
[1]
[1]
[2]
Typ [1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich [2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[3 [4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII [5] Ähnlich besorgniserregender Stoff
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze.
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe bzw. gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert h a ben und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten.
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erst
Augenkontakt :
Einatmen :
Hautkontakt :
Verschlucken :
Version:1.0
e-Hilfe-Maßnahmen
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftret e n vo n Sy m pt omen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeif üh re n außer bei ausdrücklicher
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Datumderletzten
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Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen.
Schutz der Ersthelfer :
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Augenkon
takt : Einatmen : Hautkontakt : Verschlucken :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Zeichen/Symptome von Überexposition
Augenkon
takt :
Einatmen :
Hautkontakt :
Keine spezifischen Daten.
Keine spezifischen Daten.
Keine spezifischen Daten.
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Verschlucken :
Keine spezifischen Daten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt
Symptomatisch behandeln. Be i Verschl ucken oder Inhalieren
:
größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren.
Besondere Behandlungen :
Keine besondere Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeigne
te Löschmittel :
Ungeeignete Löschmittel :
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahren, die von dem Stoff oder der Mischung ausgehen Gefährliche thermische Zersetzungsprodukte
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Keine bekannt.
Keine besondere Feuer- oder Explosionsgefahr .
:
Zu den Zerfallsprodukten können di e folgenden Materialien gehören:
:
Kohlendioxid Kohlenmonoxid Stickoxide Schwefeloxide Metalloxide/Oxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle Schutzmassnahmen für Feuerwehrleute
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
Version:1.0
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle
:
Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine
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Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und
:
umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Zusätzliche Informationen :
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Persone
Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Einsatzkräfte :
nbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
:
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigt em und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Versch üt t et e Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönlich e Schutzausr üstung anlegen. Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind".
6.2 Umweltschutzmaßnahmen :
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freig e set zt em Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Freisetzung :
Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Material aufsaugen oder zusammenkehren und in entsprechend beschrifteten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte :
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall. Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informat Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
ionen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen : Ratschlag zur allgemeinen :
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Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese
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