Anschluss ans Netz ...................................................................................................................................... 18
Gerät starten ................................................................................................................................................ 19
Betriebsart SD Show .................................................................................................................................... 20
General Warnings ........................................................................................................................................ 30
Front Panel ................................................................................................................................................... 33
DMX512 Control ........................................................................................................................................... 37
Interconnecting Several Units (Master/Slave Operation) ............................................................................. 37
Connection with the Mains ........................................................................................................................... 37
Starting the Device ....................................................................................................................................... 38
Stopping the device ...................................................................................................................................... 38
Main Menu ................................................................................................................................................... 38
Functions in DMX Mode ............................................................................................................................... 41
CLEANING AND MAINTENANCE ..................................................................................................................44
Replacing the fuse ....................................................................................................................................... 44
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Produkt von EUROLITE entschieden haben. Wenn Sie nachfolgende
Hinweise beachten, sind wir sicher, dass Sie lange Zeit Freude an Ihrem Kauf haben werden. Bitte
bewahren Sie diese Bedienungsanleitung für weiteren Gebrauch auf.
ACHTUNG!
Gerät vor Feuchtigkeit und Nässe schützen!
Diese Bedienungsanleitung gilt für die Artikelnummer: 51741470
>>
Lesen Sie vor der ersten Inbetriebnahme zur eigenen Sicherheit diese Bedienungs-
>>
anleitung sorgfältig.
Das neueste Update dieser Bedienungsanleitung finden Sie im Internet unter:
www.eurolite.de
Alle Personen, die mit der Aufstellung, Inbetriebnahme, Bedienung, Wartung und Instandhaltung dieses
Gerätes zu tun haben, müssen
- entsprechend qualifiziert sein
- diese Bedienungsanleitung genau beachten
- die Bedienungsanleitung als Teil des Produkts betrachten
- die Bedienungsanleitung während der Lebensdauer des Produkts behalten
- die Bedienungsanleitung an jeden nachfolgenden Besitzer oder Benutzer des Produkts weitergeben
- sich die letzte Version der Anleitung im Internet herunter laden
Auspacken
Packen Sie das Gerät aus und überprüfen Sie es sorgfältig auf Transportschäden, bevor Sie es verwenden.
Im Schadenfall nehmen Sie das Gerät nicht in Betrieb und setzen sich bitte mit Ihrem Fachhändler in
Verbindung.
Heben Sie die Verpackung auf. Um das Gerät bei Transport und Lagerung optimal vor Erschütterungen,
Staub und Feuchtigkeit zu schützen, benutzen Sie bitte die Originalverpackung.
Dieses Gerät hat das Werk in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand verlassen. Um diesen Zustand zu
erhalten und einen gefahrlosen Betrieb sicherzustellen, muss der Anwender unbedingt die Sicherheitshinweise und die Warnvermerke beachten, die in dieser Bedienungsanleitung enthalten sind.
Bei Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Bedienungsanleitung verursacht werden, erlischt der
Garantieanspruch. Für daraus resultierende Folgeschäden übernimmt der Hersteller keine Haftung.
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SICHERHEITSHINWEISE
GEFAHR DURCH LASERSTRAHLUNG!
Bestrahlung von Augen oder Haut durch direkte oder Streustrahlung vermeiden!
Laserstrahlung kann zu Augen- und/oder Hautverletzungen führen.
Alle Schutzmaßnahmen für den sicheren Betrieb dieses Lasers müssen
unbedingt eingehalten werden!
ACHTUNG!
Seien Sie besonders vorsichtig beim Umgang mit gefährlicher Netzspannung. Bei dieser
Spannung können Sie einen lebensgefährlichen elektrischen Schlag erhalten!
• Nach der Klassifizierung auf Grundlage der Sicherheitsnorm DIN EN 60825-1 : 2007 fällt dieser
Laser unter die Laserklasse 4. Bei Lasern dieser Klasse ist ein direkter Blick in den stehenden
Strahl gefährlich.
• Beim vorliegenden Produkt handelt es sich um einen betriebsfertigen Showlaser, dessen sichtbare
Strahlung im Wellenlängenbereich von 400 bis 700 nm liegt, und der Lichteffekte für Unterhaltung etc.
erzeugt.
• Beim Betreiben einer Laser-Einrichtung können Personenschäden hervorgerufen werden. Bitte beachten
Sie unbedingt den Abschnitt "Rechtliche Hinweise" und "Schutzmaßnahmen für den sicheren Betrieb".
• Halten Sie das Gerät von Hitzequellen wie Heizkörpern oder Heizlüftern fern.
• Das Gerät darf nicht in Betrieb genommen werden, nachdem es von einem kalten in einen warmen Raum
gebracht wurde. Das dabei entstehende Kondenswasser kann unter Umständen Ihr Gerät zerstören.
Lassen Sie das Gerät solange ausgeschaltet, bis es Zimmertemperatur erreicht hat!
• Laserstrahl niemals auf Personen oder Tiere ausrichten.
• Achtung Laserdiode! Niemals das Gehäuse aufschrauben!
• Der Aufbau des Geräts entspricht der Schutzklasse I. Der Netzstecker darf nur an eine SchutzkontaktSteckdose angeschlossen werden, deren Spannung und Frequenz mit dem Typenschild des Gerätes
genau übereinstimmt. Ungeeignete Spannungen und ungeeignete Steckdosen können zur Zerstörung der
Geräte und zu tödlichen Stromschlägen führen.
• Den Netzstecker immer als letztes einstecken. Der Netzstecker muss dabei gewaltfrei eingesetzt werden.
Achten Sie auf einen festen Sitz des Netzsteckers.
• Lassen Sie die Netzleitung nicht mit anderen Kabeln in Kontakt kommen! Seien Sie vorsichtig beim
Umgang mit Netzleitungen und -anschlüssen. Fassen Sie diese Teile nie mit feuchten Händen an! Feuchte
Hände können tödliche Stromschläge zur Folge haben.
• Netzleitungen nicht verändern, knicken, mechanisch belasten, durch Druck belasten, ziehen, erhitzen und
nicht in die Nähe von Hitze- oder Kältequellen bringen. Bei Missachtung kann es zu Beschädigungen der
Netzleitung, zu Brand oder zu tödlichen Stromschlägen kommen.
• Die Kabeleinführung oder die Kupplung am Gerät dürfen nicht durch Zug belastet werden. Es muss stets
eine ausreichende Kabellänge zum Gerät hin vorhanden sein. Andernfalls kann das Kabel beschädigt
werden, was zu tödlichen Stromschlägen führen kann.
• Achten Sie darauf, dass die Netzleitung nicht gequetscht oder durch scharfe Kanten beschädigt werden
kann. Überprüfen Sie das Gerät und die Netzleitung in regelmäßigen Abständen auf Beschädigungen.
• Gerät bei Nichtbenutzung und vor jeder Reinigung vom Netz trennen! Fassen Sie dazu den Netzstecker an
der Grifffläche an und ziehen Sie niemals an der Netzleitung! Ansonsten kann das Kabel und der Stecker
beschädigt werden was zu tödlichen Stromschlägen führen kann. Sind Stecker oder Geräteschalter, z. B.
durch Einbau nicht erreichbar, so muss netzseitig eine allpolige Abschaltung vorgenommen werden.
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• Wenn der Netzstecker oder das Gerät staubig ist, dann muss es außer Betrieb genommen werden, der
Stromkreis muss allpolig unterbrochen werden und das Gerät mit einem trockenen Tuch gereinigt werden.
• Staub kann die Isolation reduzieren, was zu tödlichen Stromschlägen führen kann. Stärkere Verschmutzungen im und am Gerät dürfen nur von einem Fachmann beseitigt werden.
• Es dürfen unter keinen Umständen Flüssigkeiten aller Art in Steckdosen, Steckverbindungen oder in
irgendwelche Geräteöffnungen oder Geräteritzen eindringen. Besteht der Verdacht, dass - auch nur
minimale - Flüssigkeit in das Gerät eingedrungen sein könnte, muss das Gerät sofort allpolig vom Netz
getrennt werden. Dies gilt auch, wenn das Gerät hoher Luftfeuchtigkeit ausgesetzt war. Auch wenn das
Gerät scheinbar noch funktioniert, muss es von einem Fachmann überprüft werden ob durch den Flüssigkeitseintritt eventuell Isolationen beeinträchtigt wurden. Reduzierte Isolationen können tödliche Stromschläge hervorrufen.
• In das Gerät dürfen keine fremden Gegenstände gelangen. Dies gilt insbesondere für Metallteile. Sollten
auch nur kleinste Metallteile wie Heft- und Büroklammern oder gröbere Metallspäne in das Gerät gelangen,
so ist das Gerät sofort außer Betrieb zu nehmen und allpolig vom Netz zu trennen. Durch Metallteile
hervorgerufene Fehlfunktionen und Kurzschlüsse können tödliche Verletzungen zur Folge haben.
• Kinder und Laien vom Gerät fern halten!
• Das Gerät darf niemals unbeaufsichtigt betrieben werden!
• Im Geräteinneren befinden sich keine zu wartenden Teile. Eventuelle Servicearbeiten sind ausschließlich
dem autorisierten Fachhandel vorbehalten!
• Der Laserprojektor dient zur Projektion von Laserlichteffekten. Er lässt sich flexibel über die DMX- oder
ILDA-Schnittstelle ansteuern. Die hohe Scannerfrequenz (30 kpps) erlaubt auch die Wiedergabe bewegter
Bilder. Das Gerät kann in den Betriebsarten ILDA, DMX512, Auto, Sound-to-Light und SD-Karte betrieben
werden.
• Dieses Gerät ist für professionelle Anwendungen, z. B. auf Bühnen, in Diskotheken, Theatern etc.
vorgesehen. Es darf nur für Vorführzwecke eingesetzt werden. Der Betrieb eines Showlasers der Klasse 4
ist nur dann zugelassen, wenn der Laserbetrieb von einem Laserschutzbeauftragten gesteuert und
überwacht wird.
• Jugendliche über 16 Jahre dürfen in Laserbereichen nur beschäftigt werden, soweit dies zur Erreichung
ihres Ausbildungszieles erforderlich ist und ihr Schutz durch Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist.
• Dieses Gerät ist sowohl für den Mobilbetrieb als auch für Festinstallationen vorgesehen.
• Laser-Einrichtungen sind nicht für den Dauerbetrieb konzipiert. Denken Sie daran, dass konsequente
Betriebspausen die Lebensdauer des Gerätes erhöhen.
• Dieser Laser darf nur in Innenräumen eingesetzt werden.
• Die Umgebungstemperatur muss zwischen -5° C und +45° C liegen. Halten Sie das Gerät von direkter
Sonneneinstrahlung (auch beim Transport in geschlossenen Wägen) und Heizkörpern fern. Die relative
Luftfeuchte darf 50 % bei einer Umgebungstemperatur von 45° C nicht überschreiten. Dieses Gerät darf
nur in einer Höhenlage zwischen -20 und 2000 m über NN betrieben werden.
• Die Projektionen dürfen nur im abgesperrten Showlaserbereich dargestellt werden. Bitte beachten Sie die
Hinweise unter Showlaserbereich.
Elektrischer Anschluss
• Dieses Produkt ist nur für die auf dem Typenschild angegebene Spannung zugelassen.
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Anzeige
• Der Unternehmer hat den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 4 dem zuständigen Unfallversicherungsträger und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde (Gewerbeaufsicht) vor der ersten
Inbetriebnahme anzuzeigen.
• Die Anzeige soll folgende Angaben enthalten: Hersteller der Lasereinrichtung, Laserklasse, Strahlungsleistung bzw. -energie, Wellenlänge(n), gegebenenfalls Impulsdauer und Impulswiederholfrequenz.
• Für Lasereinrichtungen der Klasse 4 ist die Einhaltung der maximal zulässigen Bestrahlung (MZB) für alle
vorgesehenen Effekte durch ein Gutachten eines Sachverständigen nachzuweisen, sofern Laserstrahlen in
Bereiche eindringen können, in der sich nicht unterwiesene Personen aufhalten. Das Gutachten ist der
Anzeige beizufügen und in einer Zweitschrift am Betriebsort aufzubewahren. Dies gilt entsprechend auch
bei einer Änderung der Zahl oder der Art der Lichteffekte.
Laserschutzbeauftragte
Der Unternehmer hat für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 4 Sachkundige als
Laserschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen. Der Unternehmer hat dem Laserschutzbeauftragten folgende
Aufgaben zu übertragen:
1. Überwachung des Betriebes der Lasereinrichtungen,
2. Unterstützung des Unternehmers hinsichtlich des sicheren Betriebs und der notwendigen Schutzmaß-
nahmen,
3. Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben einschließlich
Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten des Laserstrahlenschutzes.
Für jede Veranstaltung ist mindestens ein Beauftragter als persönlich Verantwortlicher zu benennen. Dieser
muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung den Betrieb des Lasergerätes beaufsichtigen.
Justier- und Wartungsarbeiten
• Vor jeder Vorführung ist die Justierung der Lasereinrichtung und der Zusatzgeräte zu testen. Wird eine
Dejustierung festgestellt, ist die Anlage sofort stillzulegen und durch eine fachkundige Person wieder in
Stand zu setzen.
• Lasereinrichtungen der Klasse 4 dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass durch die
Energie des direkten oder reflektierten Strahls an einem beliebigen Auftreffpunkt des Raumes auch bei
Dauerbelastung keine höhere Temperatur als 80°C erzeugt wird.
• Die Lasereinrichtung darf nur befugten Personen zugänglich sein. Für Lasereinrichtungen der Klassen 4
sind geeignete Laserschutzbrillen bereitzustellen. Sie sind bei Tätigkeiten zu benutzen, bei denen die
Möglichkeit besteht, dass die MZB-Werte überschritten werden (z. B. bei Einstell- und Reinigungsarbeiten).
• Justier- und Wartungsarbeiten an Lasereinrichtungen der Klassen 4 und an zugehörigen optischen
Komponenten dürfen nur von Sachkundigen durchgeführt werden (z. B. Lieferfirma).
• Beim Einschalten einer Lasereinrichtung der Klassen 4 sind die im Laserbereich Anwesenden unmittelbar
vorher zu verständigen. Die im Laserbereich Anwesenden haben dadurch Gelegenheit, rechtzeitig alle
notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, insbesondere die Laserschutzbrillen aufzusetzen.
• Geeignete Augenschutzgeräte bieten Schutz gegen direkte, spiegelnd reflektierte oder diffus gestreute
Laserstrahlung. Trotz Augenschutzgeräten ist jedoch der Blick in den direkten Strahl zu vermeiden.
• Geeignete Augenschutzgeräte sind z. B. Laserschutzbrillen, die DIN EN 207 „Persönlicher Augenschutz;
Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlung (Laserschutzbrillen)“ entsprechen.
• Vor der Benutzung der Augenschutzmittel oder der Schutzkleidung hat sich der Versicherte zu
vergewissern, dass sie für den jeweiligen Anwendungsfall geeignet sind und keine offensichtlichen Mängel
aufweisen. Im Zweifelsfall ist der Laserschutzbeauftragte hinzuzuziehen.
• Die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Schutzeinrichtungen und die persönlichen
Schutzausrüstungen sind von den Versicherten zu benutzen.
• Diese Forderung ist erfüllt, wenn:
– der Fernverriegelungsstecker einer Lasereinrichtung der Klasse 4 an einen Not-Aus-Schalter, einen
Türkontakt oder an eine andere gleichwertige Einrichtung mit Schutzfunktion angeschlossen ist,
– Lasereinrichtungen der Klassen 4 bei Nichtbenutzung durch Abschließen des Schlüsselschalters
gesichert sind,
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– Lasereinrichtungen der Klassen 4 bei Nichtbenutzung durch die Verwendung der Strahldämpfungseinrichtungen gesichert sind.
• Diese Forderung ist erfüllt, wenn der Laserbereich von brennbaren Stoffen und explosionsfähiger
Atmosphäre freigehalten wird. Werden solche Stoffe für eine spezielle Anwendung der Laserstrahlung
benötigt, dürfen nur die dafür erforderlichen Mindestmengen im Laserbereich vorhanden sein. Es sind
Maßnahmen zu treffen, die eine Gefährdung der Beschäftigten durch das Zünden dieser Mengen
verhindern.
• Brennbare Stoffe im Sinne dieser Vorschrift sind hochentzündliche, leichtentzündliche und entzündliche
Stoffe gemäß Gefahrstoffverordnung sowie sonstige brennbare Materialien wie Holz, Papier, Textilien,
Kunststoffe. Siehe „Richtlinien für die Vermeidung der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit
• Beispielsammlung – Explosionsschutz-Richtlinien – (EX-RL)“ (GUV 19.8), insbesondere Abschnitte E 2.3.9
und E 2.3.10.
• FUTURELIGHT liefert mit dem vorliegenden Gerät einen betriebsfertigen Showlaser aus. Durch die
Installation vor Ort wird ein Lasergerät oder ein Verbund von mehreren Lasern zu einer sog.
Showlaseranlage.
• Für die Installation einer Showlaseranlage müssen folgende Hinweise zwingend eingehalten werden:
• Jedes Lasersystem der Klasse 4 muss einen Steckverbinder für eine fernbedienbare Sicherheitsverriegelung besitzen. Der Steckverbinder für fernbediente Sicherheitsverriegelungen muss an einen NotAus-Schalter oder an Verriegelungen angeschlossen sein, die mit dem Raum, der Tür oder anderen
ortsfesten Sicherheitsverriegelungen verbunden sind.
• Jedes Lasersystem der Klasse 4 muss einen schlüsselbetätigten Hauptschalter besitzen. Der Schlüssel
muss abziehbar sein, und Laserstrahlung darf nicht zugänglich sein, wenn der Schlüssel abgezogen ist.
Jede nicht im Gebrauch befindliche Laser-Einrichtung der Klasse 3B oder der Klasse 4 muss gegen
unbefugtes Benutzen durch Abziehen des Schlüssels vom Schlüsselschalter geschützt werden.
• Jedes Lasersystem der Klasse 4 muss eine hörbare oder sichtbare Warnung abgeben, wenn es
eingeschaltet wird. Die Warneinrichtung muss ausfallsicher oder redundant sein.
• Jedes Lasersystem der Klasse 4 muss eine oder mehrere dauernd angebrachte Vorrichtungen für die
Strahlabschwächung enthalten, um eine versehentliche Bestrahlung von Zuschauern durch Laserstrahlung
zu verhindern.
• Die Steuer- und Bedienelemente einer jeden Laser-Einrichtung müssen so angebracht sein, dass
Tätigkeiten des Einstellens und des Betreibens durchgeführt werden können, ohne sich Laserstrahlung der
Klasse 4 auszusetzen.
• An den Eingängen zu Bereichen oder von Schutzabdeckungen, in denen sich Laser-Einrichtungen der
Klasse 4 befinden, müssen geeignete Laser-Warnschilder angebracht sein.
• Der Strahl jeder Laser-Einrichtung der Klasse 4 sollte am Endpunkt seines dem Verwendungszweck
dienenden Weges durch diffus reflektierendes Material, das geeignete Reflexion und thermische
Eigenschaften aufweist, oder durch Absorber abgeschlossen sein.
• Die Strahlwege von Laser-Einrichtung der Klasse 4 sollten so kurz wie möglich sein, sollten so selten wie
möglich die Richtung ändern, sollten keine Gehwege und andere Zugänge kreuzen und sollten, wenn
immer möglich, umschlossen sein.
Montage
• Das Gerät darf nur über den Montagebügel installiert werden. Um eine gute Luftzirkulation zu
gewährleisten, muss um das Gerät ein Freiraum von mindestens 50 cm eingehalten werden.
• Achten Sie bei der Montage, beim Abbau und bei der Durchführung von Servicearbeiten darauf, dass der
Bereich unterhalb des Montageortes abgesperrt ist.
• Das Gerät ist immer mit einem geeigneten Sicherheitsfangseil zu sichern.
Inbetriebnahme
• Lasereinrichtungen müssen entsprechend ihrer Klasse und Verwendung mit den für einen sicheren Betrieb
erforderlichen Schutzeinrichtungen ausgerüstet sein.
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• Nehmen Sie das Gerät erst in Betrieb, nachdem Sie sich mit seinen Funktionen vertraut gemacht haben.
Lassen Sie das Gerät nicht von Personen bedienen, die sich nicht mit dem Gerät auskennen. Wenn Geräte
nicht mehr korrekt funktionieren, ist das meist das Ergebnis von unsachgemäßer Bedienung!
• Beachten Sie bitte, dass eigenmächtige Veränderungen an dem Gerät aus Sicherheitsgründen verboten
sind. Wird das Gerät anders verwendet als in dieser Bedienungsanleitung beschrieben, kann dies zu
Schäden am Produkt führen und der Garantieanspruch erlischt. Außerdem ist jede andere Verwendung mit
Gefahren, wie z. B. Kurzschluss, Brand, elektrischem Schlag, irreversiblen Netzhautschäden etc.
verbunden.
Rechtliche Hinweise
Beim Betreiben einer Laser-Einrichtung lässt sich je nach Laserklassifzierung eine Laserstrahlung erzeugen,
die zu irreparablen Augen- und/oder Hautschäden führen kann. Bitte beachten Sie für den Themenkomplex
"Laserstrahlung" und den Betrieb in Deutschland die folgenden Rechtsgrundlagen:
- DIN EN 60825-1 "Sicherheit von Laser-Einrichtungen; Teil 1: Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen
und Benutzer-Richtlinien" www.din.de
- DIN 56912 "Showlaser und Showlaseranlagen; Anforderungen und Prüfung" www.din.de
oder DIN-Taschenbuch 342 "Veranstaltungstechnik" http://www.dthg.de
• Durch die starke Bündelung des Laserstrahles ist die gesamte Energie der Strahlung auf einen geringen
Querschnitt konzentriert. Wird der Mensch von diesem Strahl getroffen, können Gesundheitsschäden hervorgerufen werden. Neben Verbrennungen der Haut besteht insbesondere die Gefahr von Augenverletzungen. Je nach Wellenlänge (Farbe) des Lasers kann der Strahl bis zur Augennetzhaut gelangen und diese
zerstören. Unter Berücksichtigung der Unfallschwere ist daher der Gefährdung der Augen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
• Zum Verständnis der Gefährdung ist ein Vergleich mit sichtbarem Licht hilfreich. Ein im gelb/grünen
Bereich kontinuierlich strahlender Laser mit einer Leistung von nur 1 mW (= 1.10-3 Watt) gehört noch zur
relativ ungefährlichen Laserklasse 2. Ein Blick in diesen Strahl entspricht bereits dem Blick in die
Sommersonne in Mitteleuropa. Für die Augen ist in diesem Fall eine Bestrahlungsdauer bis 0,25 s zulässig.
• Bei einer Lasereinrichtung der Klasse 3R ist die Laserleistung bis zu 5mal höher.
• Im Gegensatz zum Sonnenlicht oder dem Licht einer Glühlampe, bei dem die Leistungsdichte mit dem Abstand zur Lichtquelle sehr schnell abnimmt, ist die natürliche Abnahme der Laserleistungsdichte mit der
Entfernung nur gering. Daher können auch in größeren Entfernungen Gesundheitsschäden hervorgerufen
werden, wenn die Laserstrahlung auf den Menschen trifft.
• Wegen der scharfen Bündelung und der hohen Leistungsdichte der Laserstrahlen können bei stärkeren
Lasereinrichtungen, so wie sie in Discotheken häufig eingesetzt werden, auch Strahlen noch gesundheitsschädlich sein, die z. B. an Glasflächen, an metallischen oder polierten Oberflächen reflektiert werden.
• Durch unsachgemäß betriebene Laser hervorgerufene Augenschädigungen können den Tatbestand der
Körperverletzung erfüllen und strafrechtlich verfolgt werden.
• Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter für die Einhaltung aller Schutzmaßnahmen verantwortlich ist.
Gerät ein Laser außer Kontrolle, muss evtl. die Veranstaltung abgebrochen werden.
• Kommt der Veranstalter seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nach, ist er zivilrechtlich für alle dadurch
entstehende Schäden haftbar, z. B.: Die Krankenkasse der Geschädigten kann die Behandlungskosten
einklagen. Der Geschädigte selbst kann auf Schmerzensgeld klagen.
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• Dadurch entstehende (wirtschaftliche) Schäden können durch eine zivilrechtliche Klage vom Bediener der
Laser-Einrichtung eingefordert werden.
EUROLITE haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation und nicht
bestimmungsgemäßen Betrieb verursacht werden!
Schutzmaßnahmen für den sicheren Betrieb
• Für die Erzeugung und Anwendung von Laserstrahlung sind die Sicherheitsvorkehrungen aus DIN EN
60825-1 "Sicherheit von Laser-Einrichtungen", die Anforderungen und Prüfungen aus DIN 56912
"Showlaser und Showlaseranlagen", die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Laserstrahlung BGV B2, das
Merkblatt "Lasergeräte in Diskotheken und bei Show-Veranstaltungen", das Merkblatt "Disco-Laser" und
auch die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, die sonst geltenden Unfallverhütungsvorschriften und die
allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
• Die o.g. Vorschriften werden hier nur auszugsweise wiedergegeben. Der Informationsstand dieser Bedienungsanleitung entspricht dem Zeitpunkt der Drucklegung. Die BGV B2 soll laut Auskunft der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten aufgrund der geänderten Laserklassen überarbeitet
werden. Der Betreiber muss sich selbständig um die Beschaffung der aktuellsten Sicherheitsvorschriften
bemühen und diese einhalten!
• Für andere Länder gilt DIN EN 60825-1 und alle nationalen Vorschriften. Diese müssen unbedingt
eingehalten werden!
• Bitte beachten Sie: Wird das vorliegende Produkt einzeln betrieben oder werden mehrere Geräte
unabhängig voneinander in einem Raum betrieben, handelt es sich NICHT um eine Showlaseranlage.
Sicherheitsabschaltung
Showlaser müssen eine manuelle Sicherheitsabschaltung haben, die es ermöglicht, den Strahlaustritt
jederzeit zwangsläufig unterbrechen zu können.
Mechanischer Aufbau
• Der Showlaser muss gegen Verstellen, Verdrehen und unbeabsichtigte Positionsänderungen gesichert
sein.
• Der Showlaser ist so anzuordnen, dass ein nicht bestimmungsgemäßes Auswandern des Laserstrahls
während des Betriebes verhindert wird.
• Die optisch wirksamen Komponenten müssen fest an der Wand etc. befestigt sein. Die tragenden
Elemente müssen ihrerseits fest angebracht sein.
• Laserstrahlung darf sich nur soweit erstrecken, wie es für die Art des Einsatzes notwendig ist. Der Strahl ist
– soweit dies möglich ist – am Ende der Nutzentfernung durch eine diffus reflektierende Zielfläche so zu
begrenzen, dass eine Gefährdung durch direkte oder diffuse Reflektionen möglichst gering ist.
Bedieneinrichtung
• Die Bedieneinrichtung des Showlasers muss außerhalb des Showlaserbereichs liegen, und von dort muss
der gesamte Showlaserbereich überwachbar sein.
• Die Lasereinrichtung darf nur befugten Personen zugänglich sein.
• Der Showlaser darf niemals unbeaufsichtigt betrieben werden!
• Während einer Veranstaltung dürfen an Laseranlagen keine Reparaturen oder sonstigen Verrichtungen wie
Neueinstellungen oder Korrekturen am Strahlverlauf vorgenommen werden.
• Außerhalb der eigentlichen Laser-Show ist der Strahl möglichst nahe am Laser zu unterbrechen oder
abzuschalten.
Bedienpersonal
• Die Laser-Light-Show darf nur durch eine unterwiesene Person durchgeführt werden. Sie muss bei der
Show den Strahlengang überwachen und eine Abschaltung des Gerätes bzw. eine Unterbrechung des
Strahlenganges bei Störfällen am Gerät, unsicheren Betriebsbedingungen oder Unruhe im Publikum
vornehmen.
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• Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Versicherte, die Lasereinrichtungen der Klassen 2 bis 4
anwenden, über das zu beachtende Verhalten unterwiesen worden sind.
• Bei Lasereinrichtungen, die für Vorführungen, Anzeigen, Schaustellungen und Darstellungen von Lichteffekten verwendet werden, hat der Unternehmer den Versicherten Anweisungen zu erteilen, wie die
zugängliche Bestrahlung möglichst niedrig gehalten werden kann. Die Versicherten haben diese
Anweisungen zu befolgen.
• Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten mindestens einmal jährlich über die
Gefahren der Laserstrahlung informiert werden und mit den vorhandenen Sicherheitseinrichtungen und mit
den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut gemacht werden, sofern eine Lasereinrichtung der Klassen
2 bis 4 betrieben wird.
• Bei Lasereinrichtungen, bei denen Laserbereiche entstehen, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass
sich in diesen Bereichen nur Versicherte aufhalten, deren Anwesenheit dort erforderlich ist.
Ärztliche Versorgung bei Augenschäden
Besteht Grund zu der Annahme, dass durch Laserstrahlung ein Augenschaden eingetreten ist, hat der
Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Versicherte unverzüglich einem Augenarzt vorgestellt wird.
Sachwidrige Verwendung/Verhalten im Störfall
ACHTUNG!
Wenn andere als die hier angegebenen Bedienungs- oder Justiereinrichtungen
benutzt oder andere Verfahrensweisen ausgeführt werden, kann dies zu
gefährlicher Strahlungsexposition führen.
• Dieser Laser darf NICHT von Kindern betrieben werden!
• Dieser Laser darf NICHT eingesetzt werden, wenn das Gerät nicht mit allen für einen sicheren Betrieb
erforderlichen Schutzeinrichtungen ausgerüstet ist.
• Bewegt sich der Laserstrahl bei eingeschaltetem Gerät nicht automatisch, ist das Gerät sofort außer
Betrieb zu nehmen. Lassen Sie das Gerät vom autorisierten Fachhandel überprüfen.
• Lasereinrichtungen der Klassen 2 bis 4 müssen so eingerichtet sein, dass unbeabsichtigtes Strahlen
verhindert ist. Unbeabsichtigtes Strahlen liegt vor, wenn Laserstrahlung ohne Betätigung der vorgesehenen
Stellteile von Befehlseinrichtungen aus der Lasereinrichtung austritt, z. B. durch schadhafte Isolation oder
Störimpulse; oder wenn nicht verhindert ist, dass Stellteile unbeabsichtigt betätigt werden können.
Scanfail-Sicherheitseinrichtung
Das Gerät ist mit einer schnellen Scanfail-Sicherheitsabschaltung versehen. Sie überwacht permanent die
Bewegung der Galvanometer und schält den Laserstrahl, im Falle eines Scanfails, oder wenn beide
Galvanometer still stehen, innerhalb einer sehr kurzer Zeit ab. Sie schützt nicht vor falsch oder gefährlich
erstellen Shows!
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BEDIENELEMENTE UND ANSCHLÜSSE
Rückseite
1
2
3
4
5
6
7
8
9
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Netzschalter
Netzanschluss mit Sicherungshalter
Sicherheitsschlüsselschalter; schaltet den Laser ein und aus und schützt das Gerät vor
Manipulation
Anschluss REMOTE für den als Zubehör erhältlichen Sicherheitsschalter (Not-Aus)
SD-Speicherkartensteckplatz
DMX-Ausgang
DMX-Eingang
Drehregler X SIZE; steuert die horizontale Ausdehnung der Lasershow
Drehregler Y SIZE; steuert die vertikale Ausdehnung der Lasershow
ILDA-Eingang; 25-poliger D-Sub-Steckverbinder zum Anschluss weiterer Geräte
ILDA-Ausgang; 25-poliger D-Sub-Steckverbinder zum Anschluss eines Steuergeräts mit ILDASchnittstelle
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LED ILDA; zeigt den Zustand der ILDA-Verbindung: grün = angeschlossen, rot = nicht
angeschlossen
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LEDs R, G und B; Anzeige für die Funktion des roten, grünen und blauen Lasers
Mikrofon für musikgesteuerten Betrieb
Display und Bedientasten
• [FUNC]: öffnet das Hauptmenü
• [UP] und [DOWN]: zum Erhöhen bzw. Verringern eines Werts
• [ENTER]: Wählt eine Option in der jeweiligen Betriebsart an
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Empfindlichkeitsregler für das Mikrofon
Fangseilöse
Lüfter
Vorderseite
1
2
3
4
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Betriebsanzeige POWER
LED MUSIC; zeigt, dass ein Ton- oder Musiksignal erkannt wird
Laseraustrittsöffnung
Bügel zum Aufhängen
Feststellschrauben für den Bügel
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5
INSTALLATION
VORSICHT AUGENSCHÄDEN!
Installieren Sie den Laser so, dass die Projektionen mindestens in 3 Meter Höhe stattfinden!
SICHERHEITSSCHALTER ERFORDERLICH!
Der Laserstrahl muss während des Betriebs jederzeit abgeschaltet werden
können, um Gefahren bei Störungen, unsicheren Betriebsbedingungen
oder Unruhe im Publikum zu vermeiden. Schließen deshalb einen
Sicherheitsschalter (Not-Aus) am Gerät an.
ÜBERHITZUNGSGEFAHR!
Der Abstand zwischen der Lichtquelle und der beleuchteten Fläche muss größer
als 0,5 m sein. Sorgen Sie stets für ausreichende Belüftung.
Die Umgebungstemperatur muss immer unter 45 °C liegen.
Sie können das Gerät an der Traverse, Wand, Decke oder auf dem Fußboden installieren. Ein
Montagebügel und die erforderlichen Schrauben gehören zum Lieferumfang. Vor der Auswahl des
Installationsortes müssen Sie unbedingt die Definition von Zuschauerbereich und Showlaserbereich
vornehmen!
Achten Sie bei der Wahl des Installationsorts darauf, dass das Gerät nicht zu großer Hitze, Feuchtigkeit und
Staub ausgesetzt wird. Vergewissern Sie sich, dass keine Kabel frei herumliegen. Sie gefährden Ihre eigene
und die Sicherheit Dritter! Das Gerät darf nicht in einer Umgebung eingesetzt oder gelagert werden, in der
mit Spritzwasser, Regen, Feuchtigkeit oder Nebel zu rechnen ist. Feuchtigkeit oder sehr hohe
Luftfeuchtigkeit kann die Isolation reduzieren und zu tödlichen Stromschlägen führen. Beim Einsatz von
Nebelgeräten ist zu beachten, dass das Gerät nie direkt dem Nebelstrahl ausgesetzt ist und mindestens 0,5
m von einem Nebelgerät entfernt betrieben wird. Der Raum darf nur so stark mit Nebel gesättigt sein, dass
eine gute Sichtweite von mindestens 10 m besteht.
Überkopfmontage
Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 und EN 60598-2-17
Bei Überkopfmontage in öffentlichen bzw. gewerblichen Bereichen ist eine Fülle von Vorschriften zu
beachten, die hier nur auszugsweise wiedergegeben werden können. Der Betreiber muss sich selbständig
um die Beschaffung der geltenden Sicherheitsvorschriften bemühen und diese einhalten! Der Hersteller
haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation und unzureichende Sicherheitsvorkehrungen
verursacht werden!
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zu beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhandel
Vor der ersten Inbetriebnahme muss die Einrichtung durch einen
Achten Sie bei der Installation des Geräts darauf, dass sich im Abstand von mind. 50 cm
keine leicht entflammbaren Materialien befinden.
LEBENSGEFAHR!
ausgeführt werden!
LEBENSGEFAHR!
Sachverständigen geprüft werden!
LEBENSGEFAHR!
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