Eurolite VLS-100G User manual [ml]

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BEDIENUNGSANLEITUNG
VLS-100G
Showlaser
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Reproduction prohibited!
Inhaltsverzeichnis
1. EINFÜHRUNG............................................................................................................................................... 3
2. SICHERHEITSHINWEISE............................................................................................................................. 3
. BESTIMMUNGSGEMÄßE VERWENDUNG................................................................................................. 4
3
Rechtliche Hinweise....................................................................................................................................... 7
Schutzmaßnahmen für den sicheren Betrieb................................................................................................. 8
Sachwidrige Verwendung/Verhalten im Störfall............................................................................................. 9
4. GERÄTEBESCHREIBUNG......................................................................................................................... 10
4.1 Features ................................................................................................................................................. 10
4.2 Funktionsbeschreibung.......................................................................................................................... 10
5. INSTALLATION .......................................................................................................................................... 10
5.1 Überkopfmontage................................................................................................................................... 10
5.2 Befestigung an der Wand/Decke ........................................................................................................... 12
5.3 Anschluss ans Netz................................................................................................................................ 12
5.4 Justieren des Lasers .............................................................................................................................. 12
5.5 Master/Slave-Betrieb.............................................................................................................................. 13
5.6 Anschluss an den DMX-512 Controller / Verbindung Gerät – Gerät ..................................................... 13
5.7 Adressierung des Projektors .................................................................................................................. 14
6. INBETRIEBNAHME .................................................................................................................................... 14
DMX-gesteuerter Betrieb ............................................................................................................................. 14
7. REINIGUNG, WARTUNG UND INSTANDHALTUNG................................................................................ 14
Sicherungswechsel ...................................................................................................................................... 15
8. TECHNISCHE DATEN ................................................................................................................................ 15
Diese Bedienungsanleitung gilt für die Artikelnummer 51741440 This user manual is valid for the article number 51741440
Das neueste Update dieser Bedienungsanleitung finden Sie im Internet unter:
You can find the latest update of this user manual in the Internet under:
www.eurolite.de
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00064223.DOC, Version 1.1
BEDIENUNGSANLEITUNG
VLS-100G Showlaser
ACHTUNG!
GerätvorFeuchtigkeitundNässeschützen! VorÖffnendesGerätesvomNetztrennen!
Lesen Sie vor der ersten Inbetriebnahme zur eigenen Sicherheit diese Bedienungsanleitung sorgfältig durch!
Alle Personen, die mit der Aufstellung, Inbetriebnahme, Bedienung, Wartung und Instandhaltung dieses Gerätes zu tun haben, müssen
- entsprechend qualifiziert sein
- diese Bedienungsanleitung genau beachten
- die Bedienungsanleitung als Teil des Produkts betrachten
- die Bedienungsanleitung während der Lebensdauer des Produkts behalten
- die Bedienungsanleitung an jeden nachfolgenden Besitzer oder Benutzer des Produkts weitergeben
- sich die letzte Version der Anleitung im Internet herunter laden

1. EINFÜHRUNG

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen EUROLITE VLS-100G Laser entschieden haben. Wenn Sie nachfolgende Hinweise beachten, sind wir sicher, dass Sie lange Zeit Freude an Ihrem Kauf haben werden.
Nehmen Sie den VLS-100G aus der Verpackung. Bitte überprüfen Sie vor der ersten Inbetriebnahme, ob Transportschäden vorliegen. In diesem Fall nehmen Sie das Gerät nicht in Betrieb und setzen sich bitte mit Ihrem Fachhändler in Verbindung.
Dieses Gerät hat das Werk in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand verlassen. Um diesen Zustand zu erhalten und einen gefahrlosen Betrieb sicherzustellen, muss der Anwender unbedingt die Sicherheits­hinweise und die Warnvermerke beachten, die in dieser Bedienungsanleitung enthalten sind.
Unbedingt lesen:
Bei Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Bedienungsanleitung verursacht werden, erlischt der Garantieanspruch. Für daraus resultierende Folgeschäden übernimmt der Hersteller keine Haftung.

2. SICHERHEITSHINWEISE

Nach der Klassifizierung auf Grundlage der Sicherheitsnorm DIN EN 60825-1 fällt dieser Laser unter die Laserklasse 3B. Bei Lasern dieser Klasse ist ein direkter Blick in den stehenden Strahl gefährlich.
GEFAHR DURCH LASERSTRAHLUNG!
Nicht dem Strahl aussetzen!
Laserstrahlung kann zu Augen- und/oder Hautverletzungen führen.
Alle Schutzmaßnahmen für den sicheren Betrieb dieses Lasers
müssen unbedingt eingehalten werden!
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Beim vorliegenden Produkt handelt es sich um einen betriebsfertigen Showlaser, dessen sichtbare Strahlung
m Wellenlängenbereich von 400 bis 700 nm liegt, und der Lichteffekte für Unterhaltung etc. erzeugt.
i
Beim Betreiben einer Laser-Einrichtung können Personenschäden hervorgerufen werden. Bitte beachten Sie unbedingt den Abschnitt "Rechtliche Hinweise" und "Schutzmaßnahmen für den sicheren Betrieb".
Halten Sie das Gerät von Hitzequellen wie Heizkörpern oder Heizlüftern fern.
Das Gerät darf nicht in Betrieb genommen werden, nachdem es von einem kalten in einen warmen Raum gebracht wurde. Das dabei entstehende Kondenswasser kann unter Umständen Ihr Gerät zerstören. Lassen Sie das Gerät solange uneingeschaltet, bis es Zimmertemperatur erreicht hat!
Laserstrahl niemals auf Personen oder Tiere ausrichten.
ACHTUNG LASERDIODE: Niemals das Gehäuse aufschrauben!
Das Gerät darf niemals unbeaufsichtigt betrieben werden!
Gerät bei Nichtbenutzung und vor jeder Reinigung vom Netz trennen.
Kinder und Laien vom Gerät fern halten!
Im Geräteinneren befinden sich keine zu wartenden Teile. Eventuelle Servicearbeiten sind ausschließlich dem autorisierten Fachhandel vorbehalten!

3. BESTIMMUNGSGEMÄßE VERWENDUNG

Anwendungsbereich

Dieses Gerät ist für professionelle Anwendungen, z. B. auf Bühnen, in Diskotheken, Theatern etc. vorgesehen.
Dieser Laser darf nur für Vorführzwecke eingesetzt werden. Der Betrieb eines Showlaser der Klasse 3B ist nur dann zugelassen, wenn der Laserbetrieb von einem Laserschutzbeauftragten gesteuert und überwacht wird.
Jugendliche über 16 Jahre dürfen in Laserbereichen nur beschäftigt werden, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist und ihr Schutz durch Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist.
Dieses Gerät ist sowohl für den Mobilbetrieb als auch für Festinstallationen vorgesehen.
Laser-Einrichtungen sind nicht für den Dauerbetrieb konzipiert. Denken Sie daran, dass konsequente Betriebspausen die Lebensdauer des Gerätes erhöhen.
Dieser Laser darf nur in Innenräumen eingesetzt werden.
Die Umgebungstemperatur muss zwischen +10° C und +35° C liegen. Halten Sie das Gerät von direkter Sonneneinstrahlung (auch beim Transport in geschlossenen Wägen) und Heizkörpern fern.
Die relative Luftfeuchte darf 50 % bei einer Umgebungstemperatur von 35° C nicht überschreiten.
Dieses Gerät darf nur in einer Höhenlage zwischen -20 m und 2000 m über NN betrieben werden.
Die Projektionen dürfen nur im abgesperrten Showlaserbereich dargestellt werden. Bitte beachten Sie die Hinweise unter Showlaserbereich.
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Elektrischer Anschluss

ieses Produkt ist nur für die auf dem Typenschild angegebene Spannung zugelassen.
D

Anzeige

Der Unternehmer hat den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B dem zuständigen Unfall­versicherungsträger und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde (Gewerbeaufsicht) vor der ersten Inbetriebnahme anzuzeigen.
Die Anzeige soll folgende Angaben enthalten: Hersteller der Lasereinrichtung, Laserklasse, Strahlungs­leistung bzw. -energie, Wellenlänge(n), gegebenenfalls Impulsdauer und Impulswiederholfrequenz.
Für Lasereinrichtungen der Klasse 3B ist die Einhaltung der maximal zulässigen Bestrahlung (MZB) für alle vorgesehenen Effekte durch ein Gutachten eines Sachverständigen nachzuweisen, sofern Laserstrahlen in Bereiche eindringen können, in der sich nicht unterwiesene Personen aufhalten. Das Gutachten ist der Anzeige beizufügen und in einer Zweitschrift am Betriebsort aufzubewahren. Dies gilt entsprechend auch bei einer Änderung der Zahl oder der Art der Lichteffekte.

Laserschutzbeauftragte

Der Unternehmer hat für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B Sachkundige als Laserschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen.
Der Unternehmer hat dem Laserschutzbeauftragten folgende Aufgaben zu übertragen:
1. Überwachung des Betriebes der Lasereinrichtungen,
2. Unterstützung des Unternehmers hinsichtlich des sicheren Betriebs und der notwendigen Schutzmaß-
nahmen,
3. Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben einschließlich
Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten des Laserstrahlenschutzes.
Für jede Veranstaltung ist mindestens ein Beauftragter als persönlich Verantwortlicher zu benennen. Dieser muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung den Betrieb des Lasergerätes beaufsichtigen.

Justier- und Wartungsarbeiten

Vor jeder Vorführung ist die Justierung der Lasereinrichtung und der Zusatzgeräte zu testen. Wird eine Dejustierung festgestellt, ist die Anlage sofort stillzulegen und durch eine fachkundige Person wieder in stand zu setzen.
Lasereinrichtungen der Klasse 3B dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass durch die Energie des direkten oder reflektierten Strahls an einem beliebigen Auftreffpunkt des Raumes auch bei Dauerbelastung keine höhere Temperatur als 80°C erzeugt wird.
Die Lasereinrichtung darf nur befugten Personen zugänglich sein. Für Lasereinrichtungen der Klassen 3B sind geeignete Laserschutzbrillen bereitzustellen. Sie sind bei Tätigkeiten zu benutzen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass die MZB-Werte überschritten werden (z. B. bei Einstell- und Reinigungsarbeiten).
Justier- und Wartungsarbeiten an Lasereinrichtungen der Klassen 3B und an zugehörigen optischen Komponenten dürfen nur von Sachkundigen durchgeführt werden (z. B. Lieferfirma).
Beim Einschalten einer Lasereinrichtung der Klassen 3B sind die im Laserbereich Anwesenden unmittelbar vorher zu verständigen. Die im Laserbereich Anwesenden haben dadurch Gelegenheit, rechtzeitig alle notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, insbesondere die Laserschutzbrillen aufzusetzen.
Geeignete Augenschutzgeräte bieten Schutz gegen direkte, spiegelnd reflektierte oder diffus gestreute Laserstrahlung. Trotz Augenschutzgeräten ist jedoch der Blick in den direkten Strahl zu vermeiden.
Geeignete Augenschutzgeräte sind z. B. Laserschutzbrillen, die DIN EN 207 „Persönlicher Augenschutz; Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlung (Laserschutzbrillen)“ entsprechen.
Vor der Benutzung der Augenschutzmittel oder der Schutzkleidung hat sich der Versicherte zu vergewissern, dass sie für den jeweiligen Anwendungsfall geeignet sind und keine offensichtlichen Mängel aufweisen. Im Zweifelsfall ist der Laserschutzbeauftragte hinzuzuziehen.
Die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Schutzeinrichtungen und die persönlichen Schutzausrüstungen sind von den Versicherten zu benutzen.
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Diese Forderung ist erfüllt, wenn
der Fernverriegelungsstecker einer Lasereinrichtung der Klasse 3B an einen Not-Aus-Schalter, einen
– Türkontakt oder an eine andere gleichwertige Einrichtung mit Schutzfunktion angeschlossen ist, – Lasereinrichtungen der Klassen 3B bei Nichtbenutzung durch Abschließen des Schlüsselschalters gesichert sind, – Lasereinrichtungen der Klassen 3B bei Nichtbenutzung durch die Verwendung der Strahldämpfungs­einrichtungen gesichert sind.
Diese Forderung ist erfüllt, wenn der Laserbereich von brennbaren Stoffen und explosionsfähiger Atmosphäre freigehalten wird. Werden solche Stoffe für eine spezielle Anwendung der Laserstrahlung benötigt, dürfen nur die dafür erforderlichen Mindestmengen im Laserbereich vorhanden sein. Es sind Maßnahmen zu treffen, die eine Gefährdung der Beschäftigten durch das Zünden dieser Mengen verhindern. Brennbare Stoffe im Sinne dieser Vorschrift sind hochentzündliche, leichtentzündliche und entzündliche Stoffe gemäß Gefahrstoffverordnung sowie sonstige brennbare Materialien wie Holz, Papier, Textilien, Kunststoffe. Siehe „Richtlinien für die Vermeidung der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung – Explosionsschutz-Richtlinien – (EX-RL)“ (GUV 19.8), insbesondere Abschnitte E 2.3.9 und E 2.3.10.
EUROLITE liefert mit dem vorliegenden Gerät einen betriebsfertigen Showlaser aus. Durch die Installation vor Ort wird ein Lasergerät oder ein Verbund von mehreren Lasern zu einer sog. Showlaseranlage.
Für die Installation einer Showlaseranlage müssen folgende Hinweise zwingend eingehalten werden:
Jedes Lasersystem der Klasse 3B muss einen Steckverbinder für eine fernbedienbare Sicherheits­verriegelung besitzen. Der Steckverbinder für fernbediente Sicherheitsverriegelungen muss an einen Not­Aus-Schalter oder an Verriegelungen angeschlossen sein, die mit dem Raum, der Tür oder anderen ortsfesten Sicherheitsverriegelungen verbunden sind.
Jedes Lasersystem der Klasse 3B muss einen schlüsselbetätigten Hauptschalter besitzen. Der Schlüssel muss abziehbar sein, und Laserstrahlung darf nicht zugänglich sein, wenn der Schlüssel abgezogen ist. Jede nicht im Gebrauch befindliche Laser-Einrichtung der Klasse 3B oder der Klasse 4 muss gegen unbefugtes Benutzen durch Abziehen des Schlüssels vom Schlüsselschalter geschützt werden.
Jedes Lasersystem der Klasse 3B muss eine hörbare oder sichtbare Warnung abgeben, wenn es eingeschaltet wird. Die Warneinrichtung muss ausfallsicher oder redundant sein.
Jedes Lasersystem der Klasse 3B muss eine oder mehrere dauernd angebrachte Vorrichtungen für die Strahlabschwächung enthalten, um eine versehentliche Bestrahlung von Zuschauern durch Laserstrahlung zu verhindern.
Die Steuer- und Bedienelemente einer jeden Laser-Einrichtung müssen so angebracht sein, dass Tätigkeiten des Einstellens und des Betreibens durchgeführt werden können, ohne sich Laserstrahlung der Klasse 3B auszusetzen.
An den Eingängen zu Bereichen oder von Schutzabdeckungen, in denen sich Laser-Einrichtungen der Klasse 3B befinden, müssen geeignete Laser-Warnschilder angebracht sein.
Der Strahl jeder Laser-Einrichtung der Klasse 3B sollte am Endpunkt seines dem Verwendungszweck dienenden Weges durch diffus reflektierendes Material, das geeignete Reflexion und thermische Eigenschaften aufweist, oder durch Absorber abgeschlossen sein.
Die Strahlwege von Laser-Einrichtung der Klasse 3B sollten so kurz wie möglich sein, sollten so selten wie möglich die Richtung ändern, sollten keine Gehwege und andere Zugänge kreuzen und sollten, wenn immer möglich, umschlossen sein.

Montage

Das Gerät darf nur über den Montagebügel installiert werden. Um eine gute Luftzirkulation zu gewährleisten, muss um das Gerät ein Freiraum von mindestens 50 cm eingehalten werden.
Achten Sie bei der Montage, beim Abbau und bei der Durchführung von Servicearbeiten darauf, dass der Bereich unterhalb des Montageortes abgesperrt ist. Das Gerät ist immer mit einem geeigneten Sicherheitsfangseil zu sichern.
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Inbetriebnahme

asereinrichtungen müssen entsprechend ihrer Klasse und Verwendung mit den für einen sicheren Betrieb
L erforderlichen Schutzeinrichtungen ausgerüstet sein.
Nehmen Sie das Gerät erst in Betrieb, nachdem Sie sich mit seinen Funktionen vertraut gemacht haben. Lassen Sie das Gerät nicht von Personen bedienen, die sich nicht mit dem Gerät auskennen. Wenn Geräte nicht mehr korrekt funktionieren, ist das meist das Ergebnis von unsachgemäßer Bedienung!
Beachten Sie bitte, dass eigenmächtige Veränderungen an dem Gerät aus Sicherheitsgründen verboten sind.
Wird das Gerät anders verwendet als in dieser Bedienungsanleitung beschrieben, kann dies zu Schäden am Produkt führen und der Garantieanspruch erlischt. Außerdem ist jede andere Verwendung mit Gefahren, wie z. B. Kurzschluss, Brand, elektrischem Schlag, irreversiblen Netzhautschäden etc. verbunden.

Rechtliche Hinweise

Beim Betreiben einer Laser-Einrichtung lässt sich je nach Laserklassifzierung eine Laserstrahlung erzeugen, die zu irreparablen Augen- und/oder Hautschäden führen kann.
Bitte beachten Sie für den Themenkomplex "Laserstrahlung" und den Betrieb in Deutschland die folgenden Rechtsgrundlagen: DIN EN 60825-1 "Sicherheit von Laser-Einrichtungen; Teil 1: Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen und Benutzer-Richtlinien" www.din.de
DIN 56912 "Showlaser und Showlaseranlagen; Anforderungen und Prüfung" www.din.de oder DIN-Taschenbuch 342 "Veranstaltungstechnik" http://www.dthg.de
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Laserstrahlung BGV B2.
http://www.arbeitssicherheit.de/arbeitssicherheit/html/modules/bgvb/bgv_b/b2.pdf http://www.arbeitssicherheit.de/arbeitssicherheit/html/modules/bgvb/bgv_b/b2_da.pdf
BG-Information BGI 5007 Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke
http://www.arbeitssicherheit.de/arbeitssicherheit/html/modules/bgi50005099/5000/bgi5007.pdf
Leitfaden Laserstrahlung
http://www.baua.de/nn_5846/de/Themen-von-A-Z/Optische-Strahlung/pdf/Leitfaden-Laserstrahlung.pdf
Bayrische Gewerbeaufsicht - Lasereinrichtungen
http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/unsere_aufgaben/gaa/3/17731/index.html
ProdSG Produktsicherheitsgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/prodsg_2011/gesamt.pdf Strafgesetzbuch § 223 ff

Gefährdungen durch Laserstrahlung

Durch die starke Bündelung des Laserstrahles ist die gesamte Energie der Strahlung auf einen geringen Querschnitt konzentriert. Wird der Mensch von diesem Strahl getroffen, können Gesundheitsschäden her­vorgerufen werden. Neben Verbrennungen der Haut besteht insbesondere die Gefahr von Augenverletzun­gen. Je nach Wellenlänge (Farbe) des Lasers kann der Strahl bis zur Augennetzhaut gelangen und diese zerstören. Unter Berücksichtigung der Unfallschwere ist daher der Gefährdung der Augen besondere Auf­merksamkeit zu schenken. Zum Verständnis der Gefährdung ist ein Vergleich mit sichtbarem Licht hilfreich. Ein im gelb/grünen Bereich kontinuierlich strahlender Laser mit einer Leistung von nur 1 mW (= 1.10-3 Watt) gehört noch zur relativ ungefährlichen Laserklasse 2. Ein Blick in diesen Strahl entspricht bereits dem Blick in die Sommersonne in Mitteleuropa. Für die Augen ist in diesem Fall eine Bestrahlungsdauer bis 0,25 s zulässig. Bei einer Lasereinrichtung der Klasse 3R ist die Laserleistung bis zu 5mal höher. Im Gegensatz zum Sonnenlicht oder dem Licht einer Glühlampe, bei dem die Leistungsdichte mit dem Ab­stand zur Lichtquelle sehr schnell abnimmt, ist die natürliche Abnahme der Laserleistungsdichte mit der Ent­fernung nur gering. Daher können auch in größeren Entfernungen Gesundheitsschäden hervorgerufen wer­den, wenn die Laserstrahlung auf den Menschen trifft.
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Wegen der scharfen Bündelung und der hohen Leistungsdichte der Laserstrahlen können bei stärkeren
asereinrichtungen, so wie sie in Discotheken häufig eingesetzt werden, auch Strahlen noch gesundheits-
L schädlich sein, die z. B. an Glasflächen, an metallischen oder polierten Oberflächen reflektiert werden.
Durch unsachgemäß betriebene Laser hervorgerufene Augenschädigungen können den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen und strafrechtlich verfolgt werden.
itte beachten Sie, dass der Veranstalter für die Einhaltung aller Schutzmaßnahmen verantwortlich ist. Gerät
B ein Laser außer Kontrolle, muss evtl. die Veranstaltung abgebrochen werden.
Kommt der Veranstalter seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nach, ist er zivilrechtlich für alle dadurch entstehende Schäden haftbar, z. B.:
Die Krankenkasse der Geschädigten kann die Behandlungskosten einklagen.
Der Geschädigte selbst kann auf Schmerzensgeld klagen. Dadurch entstehende (wirtschaftliche) Schäden können durch eine zivilrechtliche Klage vom Bediener der Laser-Einrichtung eingefordert werden.
Bitte beachten Sie: EUROLITE haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation und nicht bestimmungsgemäßen Betrieb verursacht werden!

Schutzmaßnahmen für den sicheren Betrieb

Für die Erzeugung und Anwendung von Laserstrahlung sind die Sicherheitsvorkehrungen aus DIN EN 60825-1 "Sicherheit von Laser-Einrichtungen", die Anforderungen und Prüfungen aus DIN 56912 "Showlaser und Showlaseranlagen", die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Laserstrahlung BGV B2, das Merkblatt "Lasergeräte in Diskotheken und bei Show-Veranstaltungen", das Merkblatt "Disco-Laser" und auch die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, die sonst geltenden Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Die o.g. Vorschriften werden hier nur auszugsweise wiedergegeben. Der Informationsstand dieser Bedie­nungsanleitung entspricht dem Zeitpunkt der Drucklegung. Die BGV B2 soll laut Auskunft der Berufs­genossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten aufgrund der geänderten Laserklassen überarbeitet werden. Der Betreiber muss sich selbständig um die Beschaffung der aktuellsten Sicherheitsvorschriften bemühen und diese einhalten!
Für andere Länder gilt DIN EN 60825-1 und alle nationalen Vorschriften. Diese müssen unbedingt eingehalten werden!
Bitte beachten Sie: Wird das vorliegende Produkt einzeln betrieben oder werden mehrere Geräte unabhängig voneinander in einem Raum betrieben, handelt es sich NICHT um eine Showlaseranlage.

Sicherheitsabschaltung

Showlaser müssen eine manuelle Sicherheitsabschaltung haben, die es ermöglicht, den Strahlaustritt jederzeit zwangsläufig unterbrechen zu können.

Mechanischer Aufbau

Der Showlaser muss gegen Verstellen, Verdrehen und unbeabsichtigte Positionsänderungen gesichert sein.
Der Showlaser ist so anzuordnen, dass ein nicht bestimmungsgemäßes Auswandern des Laserstrahls während des Betriebes verhindert wird.
Die optisch wirksamen Komponenten müssen fest an der Wand etc. befestigt sein. Die tragenden Elemente müssen ihrerseits fest angebracht sein.
Laserstrahlung darf sich nur soweit erstrecken, wie es für die Art des Einsatzes notwendig ist. Der Strahl ist – soweit dies möglich ist – am Ende der Nutzentfernung durch eine diffus reflektierende Zielfläche so zu begrenzen, dass eine Gefährdung durch direkte oder diffuse Reflektionen möglichst gering ist.

Bedieneinrichtung

Die Bedieneinrichtung des Showlasers muss außerhalb des Showlaserbereichs liegen, und von dort muss der gesamte Showlaserbereich überwachbar sein.
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Die Lasereinrichtung darf nur befugten Personen zugänglich sein.
Der Showlaser darf niemals unbeaufsichtigt betrieben werden!
Während einer Veranstaltung dürfen an Laseranlagen keine Reparaturen oder sonstigen Verrichtungen wie Neueinstellungen oder Korrekturen am Strahlverlauf vorgenommen werden.
ußerhalb der eigentlichen Laser-Show ist der Strahl möglichst nahe am Laser zu unterbrechen oder
A abzuschalten.

Bedienpersonal

Die Laser-Light-Show darf nur durch eine unterwiesene Person durchgeführt werden. Sie muss bei der Show den Strahlengang überwachen und eine Abschaltung des Gerätes bzw. eine Unterbrechung des Strahlenganges bei Störfällen am Gerät, unsicheren Betriebsbedingungen oder Unruhe im Publikum vornehmen.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Versicherte, die Lasereinrichtungen der Klassen 2 bis 4 anwenden, über das zu beachtende Verhalten unterwiesen worden sind.
Bei Lasereinrichtungen, die für Vorführungen, Anzeigen, Schaustellungen und Darstellungen von Licht­effekten verwendet werden, hat der Unternehmer den Versicherten Anweisungen zu erteilen, wie die zugängliche Bestrahlung möglichst niedrig gehalten werden kann. Die Versicherten haben diese Anweisungen zu befolgen.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten mindestens einmal jährlich über die Gefahren der Laserstrahlung informiert werden und mit den vorhandenen Sicherheitseinrichtungen und mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut gemacht werden, sofern eine Lasereinrichtung der Klassen 2 bis 4 betrieben wird.
Bei Lasereinrichtungen, bei denen Laserbereiche entstehen, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass sich in diesen Bereichen nur Versicherte aufhalten, deren Anwesenheit dort erforderlich ist.

Ärztliche Versorgung bei Augenschäden

Besteht Grund zu der Annahme, dass durch Laserstrahlung ein Augenschaden eingetreten ist, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Versicherte unverzüglich einem Augenarzt vorgestellt wird.

Sachwidrige Verwendung/Verhalten im Störfall

Dieser Laser darf NICHT von Kindern betrieben werden!
Dieser Laser darf NICHT auf Festivals, Freiluftveranstaltungen, Umzügen etc. eingesetzt werden. Der Betrieb im Freien ist verboten.
Dieser Laser darf NICHT eingesetzt werden, wenn das Gerät nicht mit allen für einen sicheren Betrieb erforderlichen Schutzeinrichtungen ausgerüstet ist.
VORSICHT!
Wenn andere als die hier angegebenen Bedienungs- oder Justiereinrichtungen benutzt oder andere
Verfahrensweisen ausgeführt werden, kann dies zu gefährlicher Strahlungsexposition führen.
Bewegt sich der Laserstrahl bei eingeschaltetem Gerät nicht automatisch, ist das Gerät sofort außer Betrieb zu nehmen. Lassen Sie das Gerät vom autorisierten Fachhandel überprüfen.
Lasereinrichtungen der Klassen 2 bis 4 müssen so eingerichtet sein, dass unbeabsichtigtes Strahlen verhindert ist. Unbeabsichtigtes Strahlen liegt vor, wenn Laserstrahlung ohne Betätigung der vorgesehenen Stellteile von Befehlseinrichtungen aus der Lasereinrichtung austritt, z. B. durch schadhafte Isolation oder Störimpulse; oder wenn nicht verhindert ist, dass Stellteile unbeabsichtigt betätigt werden können.
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4. GERÄTEBESCHREIBUNG

4.1 Features

Grüner Showlaser
• Laser der Klassifikation 3B
• Funktionsmodi: ILDA, DMX512, Auto, Sound-Aktiv
• Effekte: Ebenen, Gitter, Tunnel, Welleneffekte, Schriften, Grafiken, Animationen
• Laser-Diode: 532 nm grün
• Für DMX-Betrieb auf der Geräterückseite: X und Y Größeneinstellung
• Lasersicherheit durch integrierte Scan-Überwachung, Interlock mit mechnischem Shutter und Schlüssel­schalter zur Einschaltsicherung
• Fachnormen und Berufsgenossenschaftliche Vorschriften beachten. Aufbau, Justage und Betrieb des Lasers nur durch qualifizierte und geschulte Personen! Niemals das Gehäuse öffnen!

4.2 Funktionsbeschreibung

Bitte beachten Sie die Beschreibung im englischen Teil dieser Anleitung.

5. INSTALLATION

VORSICHTAUGENSCHÄDEN!
InstallierenSiedenLaserso,dassdieProjektionenmindestensin3mHöhestattfinden!
Bitte beachten Sie: Vor der Auswahl des Installationsortes müssen Sie unbedingt die Definition von Zu­schauerbereich und Showlaserbereich vornehmen!
Das Gerät darf nur über den Montagebügel installiert werden. Um eine gute Luftzirkulation zu gewährleisten, muss um das Gerät ein Freiraum von mindestens 50 cm eingehalten werden.
Achten Sie bei der Wahl des Installationsortes darauf, dass das Gerät nicht zu großer Hitze, Feuchtigkeit und Staub ausgesetzt wird. Vergewissern Sie sich, dass keine Kabel frei herumliegen. Sie gefährden Ihre eigene und die Sicherheit Dritter!
Das Gerät darf nicht in einer Umgebung eingesetzt oder gelagert werden, in der mit Spritzwasser, Regen, Feuchtigkeit oder Nebel zu rechnen ist. Feuchtigkeit oder sehr hohe Luftfeuchtigkeit kann die Isolation reduzieren und zu tödlichen Stromschlägen führen. Beim Einsatz von Nebelgeräten ist zu beachten, dass das Gerät nie direkt dem Nebelstrahl ausgesetzt ist und mindestens 0,5 m von einem Nebelgerät entfernt betrieben wird. Der Raum darf nur so stark mit Nebel gesättigt sein, dass eine gute Sichtweite von mindestens 10 m besteht.

5.1 Überkopfmontage

LEBENSGEFAHR!
Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 und EN 60598-2-17 zu beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhandel ausgeführt werden!
Die Aufhängevorrichtungen des Gerätes muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang ohne dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fangnetz, erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
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Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch Sachverständige geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Maschinentechnische Einrichtungen im Sinne dieser Grundsätze sind alle für den Betrieb von Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung eingesetzten technischen Anlagen und Betriebsmittel.
Vorgehensweise:
Das Gerät sollte idealerweise außerhalb des Aufenthaltsbereiches von Personen installiert werden.
WICHTIG! ÜBERKOPFMONTAGE ERFORDERT EIN HOHES MAß AN ERFAHRUNG. Dies beinhaltet (aber beschränkt sich nicht allein auf) Berechnungen zur Definition der Tragfähigkeit, verwendetes Installations­material und regelmäßige Sicherheitsinspektionen des verwendeten Materials und des Gerätes. Versuchen Sie niemals, die Installation selbst vorzunehmen, wenn Sie nicht über eine solche Qualifikation verfügen, sondern beauftragen Sie einen professionellen Installateur. Unsachgemäße Installationen können zu Verletzungen und/oder zur Beschädigung von Eigentum führen.
Das Gerät muss außerhalb des Handbereichs von Personen installiert werden.
Wenn das Gerät von der Decke oder hochliegenden Trägern etc. abgehängt werden soll, muss immer mit Traversensystemen gearbeitet werden. Das Gerät darf niemals frei schwingend im Raum befestigt werden.
Achtung: Hängend installierte Geräte können beim Herabstürzen erhebliche Verletzungen verursachen! Wenn Sie Zweifel an der Sicherheit einer möglichen Installationsform haben, installieren Sie das Gerät NICHT!
Vergewissern Sie sich vor der Montage, dass die Montagefläche mindestens die 10-fache Punktbelastung des Eigengewichtes des Gerätes aushalten kann.
BRANDGEFAHR!
AchtenSiebeiderInstallationdesGerätesbittedarauf,dasssichimAbstand vonmind.0,5mkeineleichtentflammbarenMaterialien(Deko,etc.)befinden.
Befestigen Sie das Gerät über einen geeigneten Haken an Ihrem Traversensystem.
Sichern Sie das Gerät bei Überkopfmontage immer mit einem geeigneten Sicherungsseil.
Es dürfen nur Sicherungsseile und Schnellverbindungsglieder gemäß DIN 56927, Schäkel gemäß DIN EN 1677-1 und BGV C1 Kettbiner eingesetzt werden. Die Fangseile, Schnellverbindungsglieder, Schäkel und Kettbiner müssen auf Grundlage der aktuellsten Arbeitsschutzbestimmungen (z. B. BGV C1, BGI 810-3) ausreichend dimensioniert sein und korrekt angewendet werden.
Bitte beachten Sie: Bei Überkopfmontage in öffentlichen bzw. gewerblichen Bereichen ist eine Fülle von Vorschriften zu beachten, die hier nur auszugsweise wiedergegeben werden können. Der Betreiber muss sich selbständig um die Beschaffung der geltenden Sicherheitsvorschriften bemühen und diese einhalten!
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation und unzureichende Sicher­heitsvorkehrungen verursacht werden!
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Führen Sie das Sicherungsseil unter dem Hängebügel hindurch und führen Sie es über die Traverse bzw. einen sicheren Befestigungspunkt. Hängen Sie das Ende in dem Schnellverschlussglied ein und ziehen Sie die Sicherungsmutter gut fest.
Der maximale Fallabstand darf 20 cm nicht überschreiten.
Ein Sicherungsseil, das einmal der Belastung durch Absturz ausgesetzt war oder beschädigt ist, darf nicht mehr als Sicherungsseil eingesetzt werden.
Stellen Sie den Neigungswinkel über den Hängebügel ein und ziehen Sie die Feststellschrauben gut fest.
VordererstenInbetriebnahmemussdieEinrichtungdurcheinenSachverständigengeprüftwerden!

5.2 Befestigung an der Wand/Decke

LEBENSGEFAHR!
Die Festigkeit der Installation hängt entscheidend von der Befestigungsunterlage (Bausubstanz, Werkstoff) wie z. B. Holz, Beton, Gasbeton, Mauersteine ab. Deshalb muss das Befestigungsmaterial unbedingt auf den jeweiligen Werkstoff abgestimmt werden. Erfragen Sie die passende Dübel/Schraubenkombination von einem Fachmann unter Angabe der max. Belastbarkeit und des vorliegenden Werkstoffes.
Verwenden Sie geeignete Schrauben und vergewissern Sie sich, dass die Schrauben fest mit dem Untergrund verbunden sind.

5.3 Anschluss ans Netz

Schließen Sie das Gerät über die beiliegende Netzanschlussleitung ans Netz an.
Die Belegung der Anschlussleitungen ist wie folgt:
Leitung Pin International
Braun Außenleiter L Blau Neutralleiter N Gelb/Grün Schutzleiter
Der Schutzleiter muss unbedingt angeschlossen werden!
Wenn das Gerät direkt an das örtliche Stromnetz angeschlossen wird, muss eine Trennvorrichtung mit mindestens 3 mm Kontaktöffnung an jedem Pol in die festverlegte elektrische Installation eingebaut werden.
Das Gerät darf nur an eine Elektroinstallation angeschlossen werden, die den VDE-Bestimmungen DIN VDE 0100 entspricht. Die Hausinstallation muss mit einem Fehlerstromschutzschalter (RCD) mit 30 mA Bemessungsdifferenzstrom ausgestattet sein.
Lichteffekte dürfen nicht über Dimmerpacks geschaltet werden.
Showlaser müssen eine manuelle Sicherheitsabschaltung haben, die es ermöglicht, den Strahlaustritt jederzeit zwangsläufig unterbrechen zu können. Wird der Laser im Rigg oder an einem unzugänglichen Ort installiert, muss er mindestens über eine schaltbare Steckdosenleiste angeschlossen werden.

5.4 Justieren des Lasers

Schalten das Gerät über den Netzschalter ein.
Schalten das Gerät über den Netzschalter ein.
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Lösen Sie die Feststellschrauben am Hängebügel und justieren Sie den Laser auf die gewünschte
rojektionsfläche.
P
Spielen Sie alle gewünschten Abbildungsmuster durch, um sicherzugehen, dass sich Ihre Projektionen nur im unzugänglichen Showlaserbereich bewegen.
Überprüfen Sie unbedingt, ob sich Spiegelkugeln, glänzende Oberflächen etc. im Strahlungsbereich des
asers befinden. Spiegelnde Gegenstände unbedingt aus dem Strahlungsbereich entfernen oder zudecken.
L
Ziehen Sie die Feststellschrauben am Hängebügel gut fest, so dass sich der Laserstrahl nicht ohne Werkzeug verstellen lässt.

5.5 Master/Slave-Betrieb

Im Master/Slave-Betrieb lassen sich mehrere Geräte synchronisieren, die dann von einem Mastergerät gesteuert werden.
An der Rückseite des Gerätes befindet sich eine XLR-Einbaubuchse und ein XLR-Einbaustecker, über die sich mehrere Geräte miteinander verbinden lassen (max. 32 Slaves).
Wählen Sie das Gerät aus, das zur Steuerung der Effekte dienen soll. Dieses Gerät arbeitet dann als Master-Gerät und steuert alle weiteren Slave-Geräte, die über einen zweipoligen geschirmten Kabel mit dem Master-Gerät verbunden werden. Stecken Sie Ihren zweipoligen geschirmten Kabel in die OUT-Buchse und verbinden Sie die Leitung mit dem IN-Stecker des nächsten Gerätes.

5.6 Anschluss an den DMX-512 Controller / Verbindung Gerät – Gerät

Achten Sie darauf, dass die Adern der Datenleitung an keiner
Stelle miteinander in Kontakt treten. Die Geräte werden
ansonsten nicht bzw. nicht korrekt funktionieren.
Beachten Sie, dass die Startadresse abhängig vom verwendeten Controller ist.
Unbedingt Bedienungsanleitung des verwendeten Controllers beachten.
Die Verbindung zwischen Controller und Gerät sowie zwischen den einzelnen Geräten muss mit einem zweipoligen geschirmten Kabel erfolgen. Die Steckverbindung geht über 3-polige XLR-Stecker und
-Kupplungen.
Belegung der XLR-Verbindung:
Wenn Sie Controller mit dieser XLR-Belegung verwenden, können Sie den DMX-Ausgang des Controllers direkt mit dem DMX-Eingang des ersten Gerätes der DMX-Kette verbinden. Sollen DMX-Controller mit anderen XLR-Ausgängen angeschlossen werden, müssen Adapterkabel verwendet werden.
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