Übereinstimmungserklärung/ Declaration of conformity/ Déclaration de cohérence
Der Hersteller, die Firma A. Haberkorn & Co GmbH, A-4240 Freistadt, Werndlstraße 3, erklärt hiermit, dass die nachstehend beschriebene,
neue PSA
The manufacturer, the company A. Haberkorn & Co GmbH, A-4240 Freistadt, Werndlstraße 3, hereby declares that the new PPE, described
as follows,
Le fabricant, l’entreprise A. Haberkorn & Co GmbH, A-4240 Freistadt, Werndlstraße 3, par la présente déclare que le nouvel EPI décrit ci-après
euroline® Auffanggurt / Full body harness/Harnais d’antichute ERGO
- übereinstimmt mit den Bestimmungen der PSA-Sicherheitsverordnung (EG-Richtlinie 89/686/EWG vom 21.12.1989) und hierbei folgende
EN/ ÖNORMEN angewendet wurden
- corresponds with the regulations of the PPE safety requirements (CE-guideline 89/686/CEE from 21.12.89) and that the following EN/
ÖNORMS have been applied
- correspond aux régulations de la disposition de sécurité pour EPI (directive CE 89/686/CEE du 21.12.89) et que les EN/ÖNORMS suivantes
y ont été appliquées
- identisch ist mit der PSA, die Gegenstand der von der zugelassenen Prüfstelle SICHERHEITSTECHNISCHE PRÜFSTELLE der AUVA, 1200
Wien, Adalbert Stifter Str. 65, ausgestellten Baumusterbescheinigung
- and that it is identical with the PPE, which has been subject of the type certificate issued by the authorized test institution
SICHERHEITSTECHNISCHE PRÜFSTELLE der AUVA, 1200 Wien, Adalbert Stifter Str. 65,
- qu’il est identique à l’EPI, lequel a été l’objet du certicat du modèle type délivré par l’institut d’essai autorisé SICHERHEITSTECHNISCHE
PRÜFSTELLE der AUVA, 1200 Wien, Adalbert Stifter Str. 65
war/ and
- dem Qualitätssicherungssystem mit Überwachung gemäß § 15 und 16 der PSA-SV unter Kontrolle der zugelassenen Prüfstelle TÜV Öster-
- qu’il est soumis au système d’assurance de qualité avec surveillance selon § 15 et 16 de la disposition de sécurité pour EPI sous le contrôle
de l’institut d’essai autorisé TÜV Österreich, Krugerstraße 16, A-1015 Wien (n° d’identication 0408).
ÖNORM EN 361, ÖNORM EN 364
Nr. 96-0018P / AUVA-STP
5000 524
Freistadt, 2014-01-01Ing. Thomas Hopnger, MBA, Prokurist
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DEUTSCH
Wir gratulieren Ihnen zum Kauf dieses „euroline® – Produktes“. Dieses Verbindungsmittel wurde mit größter Sorgfalt und unter strengsten
Qualitätskriterien gefertigt und kontrolliert. Die Voraussetzungen für einen sicheren Einsatz sind also geschaffen. Es liegt jetzt an Ihnen, dieses
Produkt auch RICHTIG zu verwenden! LESEN SIE DAHER DIE GEBRAUCHSANLEITUNG VOR DEM ERSTEN EINSATZ GENAU DURCH!
Bitte bewahren Sie diese Gebrauchsanleitung beim Produkt auf, sodass Sie bei Unklarheiten jederzeit nachschlagen können und füllen Sie
das PRÜFBLATT auf der letzten Seite sorgfältig aus. Im Falle von notwendigen Reparaturen oder Reklamationen senden Sie dieses Prüfblatt
unbedingt gemeinsam mit dem Produkt an uns ein. Das Verbindungsmittel dient zur Sicherung von Personen in absturzgefährdeten Bereichen.
Es darf nur von Personen verwendet werden, welche sowohl die körperlichen als auch mentalen Voraussetzungen mit sich bringen und die
notwendigen Kenntnisse (UNTERWEISUNG lt. Pkt. 8) für einen sicheren Gebrauch haben. Um im Falle eines Absturzes oder sonstigen Unfalles
die verunfallte Person schnellstmöglich retten zu können, muss ein Notfallplan vorhanden sein, welcher die Rettungsmaßnahmen für alle bei
der Arbeit möglichen Notfälle berücksichtigt.
1) Bestimmungen für den Gerätehalter
Persönliche Schutzausrüstungen sollten einem Benützer individuell zur Verfügung stehen. Unmittelbar vor jedem Einsatz ist eine visuelle Überprüfung der PSA vorzunehmen, um den einsatzfähigen Zustand sicherzustellen. Ein nicht mehr sicher scheinendes Produkt darf im Zweifelsfall
NICHT VERWENDET werden und soll sofort ersetzt werden.
Zu beachten sind insbesondere:
Diese Überprüfung, darf nur dann entfallen, wenn es sich bei dem Produkt um einen Bestandteil einer Notfallausrüstung handelt und diese
zuvor durch eine Sachkundige Person überprüft und in ein verschlossenes Behältnis verpackt wurde. Beachten Sie das Etikett über die nächste
periodische Überprüfung und die maximale Verwendungsdauer (lt. Pkt. 3).
2) Periodische Überprüfung
Die PSA ist mindestens einmal jährlich (die Häugkeit dieser Überprüfung hängt von der Art und der Intensität des Gebrauchs ab) durch eine
SACHKUNDIGE PERSON (lt.Pkt.8) einer Sichtprüfung zu unterziehen. Diese Sichtprüfung muss sich auf Feststellung von Beschädigungen
und Verschleiß erstrecken.
sind in das Prüfblatt einzutragen (letzte Seite!).
Es dürfen keine Etiketten oder Markierungen vom Produkt entfernt werden, um die Rückverfolgbarkeit des Produkts immer
sicherzustellen.
3) Verwendungsdauer
Die Gebrauchsdauer dieses Sicherheitsproduktes ist im Wesentlichen abhängig von der Art und Häugkeit der Anwendung sowie von
Einsatzbedingungen, Sorgfalt bei Pege, Lagerung und kann daher nicht allgemeingültig deniert werden. Aus Chemiefasern (z.B.: Polyamid,
Polyester, Aramid,) hergestellte Produkte unterliegen auch ohne Benutzung einer gewissen Alterung, die insbesondere von der Stärke der
ultravioletten Strahlung sowie von klimatischen Umwelteinüssen abhängig ist.
Maximale Lebensdauer 12 Jahre
Die maximale Lebensdauer der euroline® Kunststoff- und Textilprodukte beträgt bei optimaler Lagerung und ohne Benutzung 12 Jahre ab
dem Herstellungsdatum.
Maximale Gebrauchsdauer 10 Jahre
Die maximale Gebrauchsdauer bei gelegentlicher, sachgerechter Benutzung ohne erkennbaren Verschleiß und bei optimaler Lagerung beträgt
10 Jahre ab dem Datum der ersten Benutzung.
Lagerdauer 2 Jahre
Die Lagerdauer vor der ersten Benützung ohne Reduzierung der maximalen Gebrauchsdauer beträgt 2 Jahre ab Herstellungsdatum.
Bei der Einhaltung aller Hinweise zur sicheren Umgangsweise und Lagerung können folgende unverbindliche Angaben über die Lebensdauer
empfohlen werden:
• Intensive alltägliche Benutzung – weniger als 1 Jahr
• Regelmäßige ganzjährige Benutzung – 1 Jahr bis 2 Jahre
• Regelmäßige saisonale Benutzung – 2 bis 3 Jahre
• Gelegentliche Benutzung (einmal monatlich) – 3 bis 4 Jahre
• Sporadische Benutzung – 5 bis 7 Jahre
Metallbeschläge wie Schnallen, Karabiner, etc. …:
Für Metallbeschläge ist die Lebensdauer grundsätzlich unbegrenzt, jedoch müssen Metallbeschläge gleichfalls einer Periodischen Überprüfung
unterzogen werden, welche sich auf Beschädigung, Verformung, Abnützung und Funktion erstreckt.
Beim Einsatz von unterschiedlichen Materialien an einem Produkt richtet sich die Verwendungsdauer nach den empndlicheren Materialien.
Extreme Einsatzbedingungen können die Aussonderung eines Produkts nach einer einmaligen Anwendung erforderlich machen (Art und Intensität
der Benutzung, Anwendungsbereich, aggressive Umgebungen, scharfe Kanten, extreme Temperaturen, Chemikalien usw.).
Eine PSAgA ist auf jeden Fall auszuscheiden:
• bei Beschädigungen von tragenden und für die Sicherheit wesentlichen Bestandteilen wie z. B. Gurtbänder und Nähte (Risse, Einschnitte
• bei Beschädigungen von Kunststoff- und/oder Metall-Beschlägen
• bei Beanspruchung durch Absturz oder schwerer Belastung
• Beschädigungen von tragenden und für die Sicherheit wesentlichen Bestandteilen wie z. B. Seile, Gurtbänder und Nähte (Risse,
Einschnitte oder sonstiges)
• Beschädigungen von Kunststoff- und/oder Metall-Beschlägen
- Das Ergebnis dieser Sichtprüfung
- der Typ
- Modell
- Seriennummer oder individuelle Nummer
- Nächste Überprüfung
- Anmerkungen
- Probleme
- Name und Unterschrift oder Kurzzeichen des Prüfers
oder sonstiges)
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• nach Ablauf der Verwendungsdauer
• wenn ein Produkt nicht mehr sicher oder zuverlässig erscheint
• wenn das Produkt veraltet ist und nicht mehr den technischen Standards entspricht (Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, der Normen
und der technischen Vorschriften, Inkompatibilität mit anderen Ausrüstungen usw.)
• wenn die Vor-/Gebrauchsgeschichte unbekannt oder unvollständig ist (Prüfbuch)
• wenn die Kennzeichnung des Produktes nicht vorhanden, unleserlich ist oder fehlt (auch teilweise)
• wenn die Gebrauchsanleitung/Prüfbuch des Produktes fehlt (Da die Produkthistorie nicht nachvollzogen werden kann!)
• Siehe auch unter Punkt: 2) Bestimmungen für den Gerätehalter
Ergab die Sichtprüfung durch den Anwender, Gerätehalter oder die Sachkundige Person Beanstandungen oder ist die PSA abgelaufen, so ist
diese auszuscheiden. Das Ausscheiden hat so zu erfolgen, dass eine Wiederverwendung bei Einsätzen mit Sicherheit ausgeschlossen werden
kann (z. B. durch Zerschneiden und Entsorgen der Gurte, Beschläge usw.).
Bei oftmaligem Gebrauch, starker Abnützung bzw. bei extremen Umwelteinüssen verkürzt sich die erlaubte Verwendungsdauer. Die Entscheidung
über die Einsatzfähigkeit des Geräts obliegt immer der zuständigen SACHKUNDIGEN PERSON im Rahmen der vorgeschriebenen periodischen
Überprüfung.
4) Instandsetzungen
Allfällige Reparaturen, Veränderungen oder Ergänzungen an der PSA dürfen grundsätzlich nur vom Hersteller durchgeführt werden.
5)Pege,LagerungundTransportderPSA
Eine Reinigung mit einer weichen Bürste (trocken oder feucht) ist Ideal.
Gurtbänder und Seile können aber auch mit lauwarmen Wasser (max. 40° C) und milder Seifenlauge mit der Hand gereinigt werden.Anschließend
mit klarem Wasser abspülen und an einem luftigen, trockenen und schattigen Ort trocknen lassen (niemals in Wäschetrockner oder über einer
Hitzequelle trocknen). Die PSA ist trocken sowie vor mechanischen Beschädigungen, chemischen Einüssen (z.B. durch Chemikalien, Ölen,
Lösungsmittel und anderen aggressiven Stoffen) sowie vor Wärmequellen (bei Raumtemperatur/ kein direktes Sonnenlicht) geschützt in einem
Beutel oder Behälter aufzubewahren sowie zu transportieren.
6) Sicherheitshinweise
Der Anschlagpunkt an dem die Ausrüstung befestigt wird, sollte sich möglichst senkrecht oberhalb des Benützers benden (um pendeln im Falle
des Absturzes zu verhindern) und muss den Anforderungen der EN 795 entsprechen (Mindestfestigkeit von 10 kN = 1.000 KG). Achten Sie
insbesondere darauf, dass keine scharfen Kanten des Anschlagmittel gefährlich, sowie auf den sicheren Verschluss sämtlicher Verbindungselemente (Karabiner) und deren Zulassung nach EN 362. Die Lage des Anschlagpunktes sollte immer so gewählt werden, dass der Fallweg
auf ein Minimum beschränkt wird. Achten Sie darauf, dass der Sturzraum so bemessen ist, dass der Anwender im Falle eines Sturzes auf kein
Hindernis fällt, bzw. dass ein Aufschlagen am Boden nicht möglich ist.
7) Verwendungszweck
Der Auffang- und Rettungsgurt darf nur mit geprüften und zugelassenen Komponenten verwendet werden. Hierbei ist die Verwendung von
Auffanggurten mit Auffangöse(n) nach EN 361 zulässig mit:
- Höhensicherungsgeräten nach EN 360
- Mitlaufenden Auffanggeräten an beweglichen Führungen nach EN 353-2
- Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfern nach EN 354/EN 355
- Abseil und Rettungsgeräten nach EN 341/EN 1496
Weitere Kombinationen von Ausrüstungsgegenständen sind unzulässig und gefährden Ihre Sicherheit. Der Auffanggurt darf nur für den vorgesehenen Verwendungszweck und unter den beschriebenen Einsatzbedingungen eingesetzt werden.
8) Schulungen (Unterweisung)
Gerne informieren wir Sie über Schulungen zur UNTERWEISUNG bzw. zur SACHKUNDIGEN PERSON.
9) ProduktspezischeHinweise
1 Auffangöse (= beide Ringe zusammen verwenden) im Brustbereich
Der Auffanggurt „ERGO“ mit Sitzhose wurde speziell konzipiert, um auch längere Arbeiten in sitzender oder hängender Position durchführen
zu können. z. B. im Leitungsbau und für Felsräumer. Der Befestigungspunkt im Brustbereich ( =2 D-Ringe/auch als Auffangöse geeignet) ist in
der Höhe verstellbar: Hohe Lage = für Arbeiten am Seil hängend/Tiefe Lage = für Arbeiten mit Beinabstützung
Richtiges Anlegen :
- Auffanggurt nach dem Herausnehmen aus dem Tragebeutel an den Auffangösen im Brustbereich festhalten.
- Die beiden Verstellschnallen unterhalb der Auffangösen, sowie die Verstellschnalle im Rückenbereich auf die maximal mögliche Größe einstellen.
- Den Auffanggurt an den beiden Schultergurten – ein wenig oberhalb der Etiketten – vor den Körper halten und mit den Beinen in die beiden
grauen Beinschlaufen steigen. Danach den Gurt hochziehen und mit den Armen in die Schultergurte schlüpfen (Hosenträger-System).
Brustverschluss mittels der Steckschnalle schließen.
- Den Auffanggurt auf die Größe des Körpers einstellen: Spannen der einzelnen Gurte (2 x vom Verbindungsgurt der Beinschlaufe zur Anschla-
göse, 1 x am Rückengurt) durch Ziehen an den Gurtenden – entspannen durch einfaches anheben der Schnallen mit schwarzer Gurtlasche.
- Die optimale Lage der Auffangöse durch die Einstellung der Klemmschnallen an den Schultergurten und am Rückengurt
- ACHTUNG: Bei Verwendung als Auffanggurt (freier Fall möglich) und für Arbeiten am Seil hängend unbedingt HÖCHSTMÖGLICHE POSITION
einstellen! Für Arbeiten, bei denen die Beine als Abstützung dienen, ist eine tiefer liegende Position einzustellen.
- Die Gurtenden in die Gurtschlaufen (Kunststoffschieber) einfädeln und somit alle losen Gurten versorgen (Rutschsicherung!).
- Die beiden Befestigungsringe (Auffangösen in Brusthöhe) zusammenführen und den Karabiner des Anschlagseiles in BEIDE Befestigungs-
ringe einhängen.
10) Haftung
A. Haberkorn & Co GmbH ist nicht verantwortlich für jegliche direkten, indirekten oder unfallbedingten Konsequenzen, sowie jegliche andere
Art von Schäden, die aus der Verwendung seiner Produkte entstehen.
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