ESAB Stainclean Pickling paste Safety data sheet Instruction manual [de]

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SICHERHEITSDATENBLATT
Stainclean Beizpaste
1. HERSTELLER
TA Chemistry AB Tierpsvägen 1 810 60 Söderfors
2. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN
Saure Beizpaste für nichtrostende Stähle und Ni-Basis-Legierungen.
Gefährliche Inhaltstoffe
CAS-Nr. Bezeichnung % Kennb. R-Sätze
7697-37-2 Salpetersäure <20 C, O R35
7664-39-2 Flusssäure <5 T+, C R26/27/28-35
7664-93-9 Schwefelsäure 7-10 C R22-37/38-41
3. MÖGLICHE GEFAHREN
Gefahrenbezeichnung: T giftig.
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: R23/24/25. Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
R 35 verursacht schwere Verätzungen.
Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN Allgemeine Hinweise
Mit dem Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Bei unregelmässiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung. Nach Einatmen: Frischluft – oder Sauerstoffzufuhr;ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung unt Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Hautkontakt
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Sofort mit Ca- Gluconatlösung oder Ca- Gluconat Gel einreiben.
Nach Augenkontakt
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Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fliessendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe hinzuziehen. Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluft zuführen. Unverzüglich Arzt hinzuziehen.
5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Geeignete Löschmittel
Feuerlöschmassnahmen auf die Umgebung abstimmen. CO
– Löschpulver oder
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Wassersprühlstrahl. Grösseren Brand mit Wassersprühlstrahl oder alkoholkbeständigem Schaum bekämpfen.
Besondere Schutzrüstung
Atemschutzgerät enlegen.
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtmassnahmen: Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Umweltschutzmassnahmen: Mit viel Wasser verdünnen.
Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurcbinder, Universalbinder) aufnehmen und einer ordnungsgemässen Entsorgung zuführen. Neutralisationsmittel anwenden. Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen. Für ausreichende Lüftung sorgen.
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung:
Hinweise zum sicheren Umgang: Für gute Belüftung/Absaugen am Arbeitsplatz sorgen. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Hinweise zum Brand-und Explosionsschutz: Atemschutzgeräte bereithalten.
Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter: Säurebeständigen Fussboden vorsehen. Nur im Originalgebinde aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Unter Verschluss und fü Kinder unzugänlich aufbewahren. Behälter dich geschlossen halten. WbF-Klasse: Entfällt.
8. EXPOSITIONSBEGRÄNZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Zusätliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
CAS-Nr Bezeichnung Art Wert Einheit
Des Stoffes
7697-37-2 Salpetersäure max. 5mg/m³
2ml/m³
7664-39-3 Flusssäure max. 2mg/m³
3ml/m³
Zusätliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemassnahmen: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Atemschutz: Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät, bei intensiver bzw. LängererExpositionvon Umgebungsatmosphäre unabängiges Atemschutzgerät verwenden.
Kurzzeitig Filtergerät: Filter B
Handschutz: Handschuhe aus Neopren
Augenschutz: Dichtschliessende Schutzbrille
Gesichtsschutz: Körperschutz Arbeitsschutzkleidung.
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9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Form: Pastös Farbe: Durchscheinend Geruch: Stechend
Zustandsänderung:
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: <20°C Siedepunkt/Siedebereich: Nicht bestimmt Flammpunkt: Nicht anwendbar Zündtemperatur: Nicht anwendbar Zersetzungstemperatur: >100°C Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich Dampfdruck: Bei 20°C. 40 mbar. Dichte: Bei 20°C, 1.25g/cm
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Löslichkeit in/Mischbarkeit mit Wasser: dispergierbar
11. ANGABEN ZUR TOXIGOLOGIE
Akute Toxizität
Primäre Reizwirkung
An der Haut: Starke Ätzwirkung auf Haut und Schleimhäuten.
Am Auge: Starke Ätzwirkung.
Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise: Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgend Gefahren auf: ätzend, giftig.
Gefahr durch Hautresorption. Bei Verschlucken starke Ätzwirkung des Mundraumes und Rachens sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens.
12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE
Allgemeine Hinweise
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. Nicht unverdünnt bzw. In grösseren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Darf nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert ins Abwasser bzw. In den Vorfluter gelangen.
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13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Produkt
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Muss unter Beachtung der Sonderabfallvorschriften nach Vorbehandlung einer hierfür zugelassenen Sonderabfalldeponie zugeführt werden. Abfallschlüsselnummer: 31 621 Ungereinigte Verpackungen: Empfehlung: Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften. Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenfalls mitt Zusats von Reinigungsmittel.
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/Inland)
ADR/RID – GGVS/E Klasse: 8 ätzend Stoffe
Ziffer/Buchstabe Klasse 7 B
Kennzahl: 886
UN-Nummer: 1790
Bezeichnung des Gutes: Flusssäurelösung
Seeschifftransport: IMDG/GGV See:
IMDG/GGV See-Klasse: 8
Seite: 8184
UN-Nummer: 1790
Verpackungsgruppe: 11
EMS-Nummer: 8-03
MFAG: 750
Richtiger technischer Name: Flusssäurelösung.
Lufttransport ICAO-TI und/ATA-DGR:
ICAO/IATA-Klasse: 8
UN/ID-Nummer: 1790
Verpackungsgruppe: 11
Richtiger technischer Name: Flussäurelösung.
15. VORSCHRIFTEN
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Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/Gefahrstoff V eingestuft und kennzeichnet.
Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
T Giftig
C Ätzend
R-Sätze
23/24/25 Giftig beim Einatmen. Verschlucken und Berührungen mit der Haut. 35 Verursacht schwereVerätzungen.
S-Sätze
7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Nationale Vorschriften: Klassifizierung nach VbF und daraus resultierende Kennzeichnung entfellt.
Wassergefährdungsklasse: WGK 1( Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
16. SONSTIGE ANGABEN
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
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