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Verlegeanleitung
für Egger Laminatböden mit JUST clic! Verlegesystem
Prüfungs- und Sorgfaltspflicht / Verlegeuntergründe
. Prüfungs- und Sorgfaltspflicht
Laminatböden von EGGER werden in hochpräzisen Arbeitsschritten in den modernsten Produktionsstätten gefertigt. Sowohl die Halbfertig-, als auch die Fertigprodukte werden strengen und stetigen Kontrollprüfungen unterzogen. Trotz der Qualitätskontrollen sind Beschädigungen an einzelnen Elementen, z. B. durch den Transport, nicht gänzlich auszuschließen. Dementsprechend sollten die Bodenelemente vor der Verlegung nochmals in Augenschein genommen werden. Beschädigte oder anderweitig abweichende Bodenelemente (Produkte) dürfen nicht verlegt werden und sollten zum Händler retourniert und ausgetauscht werden.
. Verlegeuntergründe
2.1
Grundsätzlich gilt, dass sich der Auftragnehmer für Bodenbelagsarbeiten im Rahmen seiner Prüfungs- und Sorgfaltspflicht vor der Verlegung davon zu überzeugen hat, dass der Verlegeuntergrund die benötigte Verlegereife hat. Bei der Beurteilung der Verlegereife für Laminatböden von EGGER sind insbesondere nachfolgende Punkte zu berücksichtigen. Bei Nichteinhaltung erlöschen sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche.
Prüfung der Feuchtigkeit im Verlegeuntergrund:
Die Prüfung erfolgt mit dem CM-Gerät, wobei folgende Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen:
 Bei Zementestrichen ≤ 2 CM % – Heizestriche ≤ 1,8 CM %  Bei Calciumsulfatestrichen / Calciumsulfatfließestrichen ≤ 0,5 CM % – Heizestriche ≤ 0,3 CM %  Diese Werte gelten für Estriche ohne Zusatzmittel. Bei Einsatz von Zusatzmitteln sowie bei schnell trocknenden Estrichen sind die
vom jeweiligen Hersteller vorgegebenen Messungen und Grenzwerte einzuhalten.
 Die Entnahme des Prüfgutes hat aus dem unteren Drittel des Estrichs zu erfolgen. Die Estrichdicke ist dabei zu messen und zu
dokumentieren.
Prüfung der Ebenheit des Verlegeuntergrundes:
Die Prüfung der Ebenheit orientiert sich an der gängigen Normung und erfolgt durch Auflegen einer Messlatte / Richtscheid auf den Hochpunkten der Fläche und Ermittlung des Stichmaßes an der tiefsten Stelle in Bezug zu den Auflageflächen (Messpunktabständen). Bei einem Messpunktabstand von 100 cm darf eine vertikale Abweichung von maximal 2 mm vorliegen. Größere Abweichungen sind durch entsprechende Maßnahmen (z. B. durch selbstverlaufende Spachtelmassen) auszugleichen.
Prüfung der Tragfähigkeit des Verlegeuntergrundes:
Der Untergrund muss eine geschlossene selbsttragende Schicht darstellen.
Prüfung der Sauberkeit des Verlegeuntergrundes:
Der Untergrund muss in einem abgesaugten Zustand vorliegen.
Prüfung der raumklimatischen Bedingungen:
Vor, während und nach der Verlegung sollen folgende Bedingungen erfüllt werden:
 eine Raumlufttemperatur von mindestens 18° C  eine Bodenoberflächentemperatur von mindestens 15° C  eine relative Luftfeuchte zwischen 40 % und 70 %
2.2
Zur schwimmenden Verlegung von Laminatböden von EGGER eignen sich alle Untergründe, die im Hinblick auf die zuvor angeführten Anforderungen als verlegereif gelten. Dazu gehören insbesondere:
 alle Estricharten, einschließlich Heizestriche auf Warmwasserbasis  Holzspanplattenkonstruktionen  Holzfaserplatten  vorhandene Bodenbeläge wie z. B. PVC, Linoleum, Natursteinplatten, keramische Fliesen
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Verlegeuntergründe
Nicht geeignete Untergründe:
 EGGER Laminatböden dürfen niemals auf textilen Bodenbelägen (z.B. Teppich) oder Untergründen mit fehlender Verlegereife
verlegt werden. Bei Nichteinhaltung erlöschen sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche.
Als eingeschränkt geeignete Untergründe gelten:
 elektrisch betriebene Fußbodenheizungen (Steuerung der Oberflächentemperatur)
Elektrische Fußbodenheizungen sind als eingeschränkt geeignete Untergründe eingestuft, da eine Reihe von folienbasierenden, elektrischen Heizungssystemen Oberflächentemperaturen von weit mehr als 28° C erzeugen können. EGGER erteilt die Freigabe für eine elektrisch betriebene Fußbodenheizung, wenn diese digital steuerbar und sichergestellt ist, dass die Oberflächentemperatur niemals 28° C überschreitet. Darüber hinaus muss die technische Freigabe seitens des Herstellers der Heizung in Kombination mit Laminatböden erteilt sein.
Estriche Bei der schwimmenden Verlegung von Laminatboden auf Estrichen ist zu beachten, dass mit aufsteigender Feuchtigkeit gerechnet werden muss. Dementsprechend muss auf allen Estrichen (Ausnahme Gussasphalt) vor dem Einbringen einer systembezogenen Dämmunterlage (siehe Punkt: Achtung! Unterlagsmateralien) eine Feuchteschutzfolie SD-Wert ≥ 75 m als Dampfbremse vollflächig & wannenförmig verlegt werden. Sach- und fachgerecht verlegt, müssen die Bahnen der Feuchteschutzfolie je nach Ausführung im Stoßbereich 5 – 20 cm überlappen.
Estriche mit Warmwasser-Fußbodenheizung Bei der Erstellung einer beheizten Fußbodenkonstruktion müssen alle Beteiligten (Bauherr, Architekt, Fachplaner Heizung, Heizungsbauer, Verleger und Bodenbelagshersteller) koordiniert zusammen arbeiten. Jeder flächenbeheizte Fußboden setzt nutzungsbedingte Planung und Koordination im Hinblick auf das Heizsystem und den Estrich voraus, um eine schadensfreie und optimale Funktionsfähigkeit auf Dauer zu gewährleisten. Zu den üblichen Prüfungen des Verlegeuntergrundes muss die Fußbodenheizung / -kühlung auf Funktion geprüft werden (Funktionsheizen / - kühlen). Dieser Nachweis über ein ordnungsgemäßes Auf- und Abheizen der beheizten Estrichkonstruktion muss zu jeder Jahreszeit erbracht und mittels Auf- und Abheizprotokoll dokumentiert werden.
Beim Aufheizen der Last- bzw. Wärmeverteilschicht wird zwischen Funktionsheizen und Belegreifeheizen unterschieden.
 Das Funktionsheizen ist der Nachweis des Heizungsbauers für die Erstellung eines mängelfreien Gewerkes und dient der
Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der beheizten Fußbodenkonstruktion.
 Das Belegreifeheizen ist das Austreiben der Restfeuchte im Estrich bis zur Belegreife.
Achtung: Durch das Funktionsheizen ist nicht sichergestellt, dass der Estrich die für die Belegreife notwendige Restfeuchte erreicht hat. Dementsprechend ist in der Regel das Belegreifen notwendig.
Achtung! Die Oberflächentemperatur der beheizten Fußbodenkonstruktion darf 28° C nicht überschreiten. Im Allgemeinen erfolgt
die Verlegung von EGGER Laminatböden „schwimmend“. Es ist unbedingt erforderlich, auf mineralischen Untergründen eine Feuchteschutzfolie SD-Wert ≥ 75 m als Dampfbremse vor der Dämmunterlage vollflächig & wannenförmig zu verlegen. Bei der schwimmenden Verlegung sind die Wärmedurchlasswiderstände des Laminatbodens und der Dämmunterlage zu beachten. Die Summe der Wärmedurchlasswiderstände aller Komponenten muss gemäß CE Anforderung ≤ 0,15m² K/W sein. Bei Einsatz von Dämmunterlagen, welche nicht aus dem EGGER Zubehörsortiment stammen, wird bei der schwimmenden Verlegung auf Heizestrichen bezüglich der Einhaltung des effektiven maximal zulässigen Wärmedurchlasswiderstandes der Gesamtkonstruktion, jegliche Gewährleistung abgelehnt.
Naturstein und keramische Fliesen
Es muss mit aufsteigender Restfeuchte gerechnet werden und dementsprechend muss vor der systembezogenen Dämmunterlage (siehe Punkt: Achtung! Unterlagsmaterialien), eine Feuchteschutzfolie SD-Wert ≥ 75 m als Dampfbremse vollflächig & wannenförmig verlegt werden.
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