Verlegeanleitung
für Egger Laminat- und
Comfort-Böden mit
UNI fit! Verlegesystem
Prüfungs- und Sorgfaltspflicht / Verlegeuntergründe
. Prüfungs- und Sorgfaltspflicht
Laminat- und Comfort-Böden von EGGER werden in hochpräzisen Arbeitsschritten in den modernsten Produktionsstätten
gefertigt. Sowohl die Halbfertig-, als auch die Fertigprodukte werden strengen und stetigen Kontrollprüfungen unterzogen. Trotz
der Qualitätskontrollen sind Beschädigungen an einzelnen Elementen, z. B. durch den Transport, nicht gänzlich auszuschließen.
Dementsprechend sollten die Bodenelemente vor der Verlegung nochmals in Augenschein genommen werden. Beschädigte oder
anderweitig abweichende Bodenelemente dürfen nicht verlegt werden und sollten zum Händler retourniert und ausgetauscht
werden.
. Verlegeuntergründe
2.1
Grundsätzlich gilt, dass sich der Auftragnehmer für Bodenbelagsarbeiten im Rahmen seiner Prüfungs- und Sorgfaltspflicht vor der
Verlegung davon zu überzeugen hat, dass der Verlegeuntergrund die benötigte Verlegereife hat. Bei der Beurteilung der Verlegereife
für Laminat- und Comfort-Böden von EGGER sind insbesondere nachfolgende Punkte zu berücksichtigen. Bei Nichteinhaltung
erlöschen sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche.
Prüfung der Feuchtigkeit im Verlegeuntergrund:
Die Prüfung erfolgt mit dem CM-Gerät, wobei folgende Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen:
Bei Zementestrichen ≤ 2 CM % – Heizestriche ≤ 1,8 CM %
Bei Calciumsulfatestrichen / Calciumsulfatfließestrichen ≤ 0,5 CM % – Heizestriche ≤ 0,3 CM %
Diese Werte gelten für Estriche ohne Zusatzmittel. Bei Einsatz von Zusatzmitteln sowie bei schnell trocknenden Estrichen sind die
vom jeweiligen Hersteller vorgegebenen Messungen und Grenzwerte einzuhalten. Die Entnahme des Prüfgutes hat aus dem unteren
Drittel des Estrichs zu erfolgen. Die Estrichdicke ist dabei zu messen und zu dokumentieren.
Prüfung der Ebenheit des Verlegeuntergrundes:
Die Prüfung der Ebenheit orientiert sich an der gängigen Normung und erfolgt durch Auflegen einer Messlatte / Richtscheid
auf den Hochpunkten der Fläche und Ermittlung des Stichmaßes an der tiefsten Stelle in Bezug zu den Auflageflächen
(Messpunktabständen). Bei einem Messpunktabstand von 100 cm darf eine vertikale Abweichung von maximal 2 mm vorliegen.
Größere Abweichungen sind durch entsprechende Maßnahmen (z. B. durch selbstverlaufende Spachtelmassen) auszugleichen.
Prüfung der Tragfähigkeit des Verlegeuntergrundes:
Der Untergrund muss eine geschlossene selbsttragende Schicht darstellen.
Prüfung der Sauberkeit des Verlegeuntergrundes:
Der Untergrund muss in einem abgesaugten Zustand vorliegen.
Prüfung der raumklimatischen Bedingungen:
Vor, während und nach der Verlegung sollen folgende Bedingungen erfüllt werden:
eine Raumlufttemperatur von mindestens 18° C
eine Bodenoberflächentemperatur von mindestens 15° C
eine relative Luftfeuchte zwischen 40 % und 70 %
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Verlegeuntergründe
2.2
Zur schwimmenden Verlegung von Laminat- und Comfort-Böden von EGGER eignen sich alle Untergründe, die im Hinblick auf die
zuvor angeführten Anforderungen als verlegereif gelten. Dazu gehören insbesondere:
alle Estricharten, einschließlich Heizestriche auf Warmwasserbasis
Holzspanplattenkonstruktionen
Holzfaserplatten
vorhandene Bodenbeläge wie z. B. PVC, Linoleum, Natursteinplatten, keramische Fliesen
Nicht geeignete Untergründe:
EGGER Laminat- und Comfort-Böden dürfen niemals auf textilen Bodenbelägen (z.B. Teppich) oder Untergründen mit fehlender
Verlegereife verlegt werden. Bei Nichteinhaltung erlöschen sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche.
Als eingeschränkt geeignete Untergründe gelten:
elektrisch betriebene Fußbodenheizungen (Steuerung der Oberflächentemperatur)
Elektrische Fußbodenheizungen sind als eingeschränkt geeignete Untergründe eingestuft, da eine Reihe von folienbasierenden,
elektrischen Heizungssystemen Oberflächentemperaturen von weit mehr als 28° C erzeugen können. EGGER erteilt die Freigabe für
eine elektrisch betriebene Fußbodenheizung, wenn diese digital steuerbar und sichergestellt ist, dass die Oberflächentemperatur
niemals 28° C überschreitet. Darüber hinaus muss die technische Freigabe seitens des Herstellers der Heizung für Laminat- und
Comfort-Böden erteilt sein.
Estriche
Bei der schwimmenden Verlegung von Laminat- und Comfort-Boden auf Estrichen ist zu beachten, dass mit aufsteigender
Feuchtigkeit gerechnet werden muss. Dementsprechend muss auf allen Estrichen (Ausnahme Gussasphalt) vor dem Einbringen
einer systembezogenen Dämmunterlage (siehe Punkt: Achtung! Unterlagsmaterialien) eine Feuchteschutzfolie SD-Wert ≥
75 m als Dampfbremse vollflächig und wannenförmig verlegt werden. Sach- und fachgerecht verlegt, müssen die Bahnen der
Feuchteschutzfolie je nach Ausführung im Stoßbereich 5 - 20 cm überlappen.
Estriche mit Warmwasser-Fußbodenheizung
Bei der Erstellung einer beheizten Fußbodenkonstruktion müssen alle Beteiligten (Bauherr, Architekt, Fachplaner Heizung,
Heizungsbauer, Verleger, Bodenbelagshersteller) koordiniert zusammen arbeiten. Jeder flächenbeheizte Fußboden setzt
nutzungsbedingte Planung und Koordination im Hinblick auf das Heizsystem und den Estrich voraus, um eine schadensfreie
und optimale Funktionsfähigkeit auf Dauer zu gewährleisten. Zu den üblichen Prüfungen des Verlegeuntergrundes muss die
Fußbodenheizung / -kühlung auf Funktion geprüft werden (Funktionsheizen / -kühlen). Dieser Nachweis über ein ordnungsgemäßes
Auf- und Abheizen der Estrichkonstruktion muss zu jeder Jahreszeit erbracht und mittels Auf- und Abheizprotokoll dokumentiert
werden.
Beim Aufheizen der Last- bzw. Wärmeverteilschicht wird zwischen Funktionsheizen und Belegreifeheizen unterschieden.
Das Funktionsheizen ist der Nachweis des Heizungsbauers für die Erstellung eines mangelfreien Gewerkes und dient der
Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der beheizten Fußbodenkontruktion.
Das Belegreifeheizen ist das Austreiben der Restfeuchte im Estrich bis zur Belegreife.
Achtung! Durch das Funktionsheizen ist nicht sichergestellt, dass der Estrich die für die Belegreife notwendige Restfeuchte erreicht
hat. Dementsprechend ist in der Regel das Belegreifeheizen notwendig.
Achtung! Die Oberflächentemperatur der beheizten Fußbodenkonstruktion darf 28° C nicht überschreiten. Im Allgemeinen erfolgt die
Verlegung von EGGER Laminat- und Comfort-Böden „schwimmend“. Es ist unbedingt erforderlich, auf mineralischen Untergründen
eine Feuchteschutzfolie SD-Wert ≥ 75 m als Dampfbremse vor der Dämmunterlage vollflächig und wannenförmig zu verlegen. Bei der
schwimmenden Verlegung des Laminatboden ist der Wärmedurchlasswiderstände des Laminatbodens und der Dämmunterlage,
zu beachten. Die Summe der Wärmedurchlasswiderstände aller Komponenten muss gemäß CE Anforderung ≤ 0,15 m²K/W sein. Bei
Einsatz von Dämmunterlagen, welche nicht aus dem EGGER Zubehörsortiment stammen, wird bei der schwimmenden Verlegung auf
Heizestrichen bezüglich der Einhaltung des effektiven maximal zulässigen Wärmedurchlasswiderstandes der Gesamtkonstruktion,
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