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1.4Notrufnummer
Wie vor oder nächste Giftinformationszentrale.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Einstufung gem. GHS
schnitt
voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16
Deutschland: de
Ab-
4.1CGewässergefährdend (chronische aquatische
GefahrenklasseKategorieGefahrenklasse
Toxizität)
Gefahrenhin-
und -kategorie
3Aquatic Chronic 3H412
weis
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Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die
menschliche Gesundheit und die Umwelt
Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltverschmutzung der Gewässer führen.
2.2Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Signalwortnicht erforderlich
Piktogrammenicht erforderlich
Gefahrenhinweise
H412Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P501Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/inter-
nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
2.3Sonstige Gefahren
LT1/CT1
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln.
Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
umluftunabhängiges Atemschutzgerät (autonomes Atemgerät, EN 133)
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Personen in Sicherheit bringen.
Den betroffenen Bereich belüften.
Vermeiden von Staubentwicklung.
Einatmen von Staub vermeiden.
Verwendung geeigneter Schutzausrüstungen (einschließlich der in Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts genannten persönlichen Schutzausrüstung) zur Verhinderung der Kontamination von Haut, Augen und persönlicher Kleidung.
Einsatzkräfte
Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben, Aerosolen und Gasen ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
6.2Umweltschutzmaßnahmen
Staub mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern.
Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen.
Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde benachrichtigen.
6.3Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Hinweise wie verschüttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden können
mechanisch aufnehmen
Hinweise wie die Reinigung im Fall von Verschütten erfolgen kann
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung
In geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.
Den betroffenen Bereich belüften.
Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden sowie von Aerosol- und Staubbildung
Verwendung einer örtlichen und generellen Lüftung.
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Erwärmung auf über 50 °C vermeiden.
Spezifische Hinweise/Angaben
Staubablagerungen können sich auf allen Ablagerungsflächen in einem Betriebsraum ansammeln.
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz
In Bereichen, in denen gearbeitet wird, nicht essen, trinken und rauchen.
Nach Gebrauch die Hände waschen.
Vorbeugender Hautschutz (Schutzcremes/Salben) wird empfohlen.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung ablegen.
7.2Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Explosionsfähige Atmosphären
Beseitigung von Staubablagerungen.
Durch Entzündbarkeit bedingte Gefahren
Keine.
Unverträgliche Stoffe oder Gemische
Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10.
Gegen äußere Einwirkungen schützen, wie
Hitze, Feuchtigkeit, Sonnenlicht
Beachtung von sonstigen Informationen
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Deutschland: de
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LT1/CT1
Anforderungen an die Belüftung
Sicherstellen einer ausreichenden Belüftung.
Geeignete Verpackung
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
7.3Spezifische Endanwendungen
Keine Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen
8.1Zu überwachende Parameter
Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (Arbeitsplatzgrenzwerte)
LandArbeitsstoffCAS-Nr.Hin-
weis
DEStaubiAGW1020TRGS 900
DEStaubiMAK4DFG
DEStaubrAGW1,252,4TRGS 900
DEStaubrMAK0,32,4DFG
DENaphthalin91-20-3va, iAGW0,10,50,10,5TRGS 900
EUZinn7440-31-5IOELV291/322/EW
EUNaphthalin91-20-3IOELV105091/322/EW
Hinweis
ieinatembare Fraktion
KZWKurzzeitwert (Grenzwert für Kurzzeitexposition): Grenzwert der nicht überschritten werden soll, soweit nicht
anders angegeben, auf eine Dauer von 15 Minuten bezogen
ralveolengängige Fraktion
SMWSchichtmittelwert (Grenzwert für Langzeitexposition): Zeitlich gewichteter Mittelwert, gemessen oder berech-