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1.4Notrufnummer
Wie vor oder nächste Giftinformationszentrale.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Einstufung gem. GHS
schnitt
voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16
Deutschland: de
Ab-
4.1CGewässergefährdend (chronische aquatische
GefahrenklasseKategorieGefahrenklasse
Toxizität)
Gefahrenhin-
und -kategorie
3Aquatic Chronic 3H412
weis
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Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die
menschliche Gesundheit und die Umwelt
Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltverschmutzung der Gewässer führen.
2.2Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Signalwortnicht erforderlich
Piktogrammenicht erforderlich
Gefahrenhinweise
H412Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P501Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/inter-
nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
2.3Sonstige Gefahren
LT1/CT1
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln.
Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
umluftunabhängiges Atemschutzgerät (autonomes Atemgerät, EN 133)
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Personen in Sicherheit bringen.
Den betroffenen Bereich belüften.
Vermeiden von Staubentwicklung.
Einatmen von Staub vermeiden.
Verwendung geeigneter Schutzausrüstungen (einschließlich der in Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts genannten persönlichen Schutzausrüstung) zur Verhinderung der Kontamination von Haut, Augen und persönlicher Kleidung.
Einsatzkräfte
Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben, Aerosolen und Gasen ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
6.2Umweltschutzmaßnahmen
Staub mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern.
Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen.
Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde benachrichtigen.
6.3Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Hinweise wie verschüttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden können
mechanisch aufnehmen
Hinweise wie die Reinigung im Fall von Verschütten erfolgen kann
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung
In geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.
Den betroffenen Bereich belüften.
Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden sowie von Aerosol- und Staubbildung
Verwendung einer örtlichen und generellen Lüftung.
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Erwärmung auf über 50 °C vermeiden.
Spezifische Hinweise/Angaben
Staubablagerungen können sich auf allen Ablagerungsflächen in einem Betriebsraum ansammeln.
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz
In Bereichen, in denen gearbeitet wird, nicht essen, trinken und rauchen.
Nach Gebrauch die Hände waschen.
Vorbeugender Hautschutz (Schutzcremes/Salben) wird empfohlen.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung ablegen.
7.2Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Explosionsfähige Atmosphären
Beseitigung von Staubablagerungen.
Durch Entzündbarkeit bedingte Gefahren
Keine.
Unverträgliche Stoffe oder Gemische
Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10.
Gegen äußere Einwirkungen schützen, wie
Hitze, Feuchtigkeit, Sonnenlicht
Beachtung von sonstigen Informationen
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Deutschland: de
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LT1/CT1
Anforderungen an die Belüftung
Sicherstellen einer ausreichenden Belüftung.
Geeignete Verpackung
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
7.3Spezifische Endanwendungen
Keine Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen
8.1Zu überwachende Parameter
Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (Arbeitsplatzgrenzwerte)
LandArbeitsstoffCAS-Nr.Hin-
weis
DEStaubiAGW1020TRGS 900
DEStaubiMAK4DFG
DEStaubrAGW1,252,4TRGS 900
DEStaubrMAK0,32,4DFG
DENaphthalin91-20-3va, iAGW0,10,50,10,5TRGS 900
EUZinn7440-31-5IOELV291/322/EW
EUNaphthalin91-20-3IOELV105091/322/EW
Hinweis
ieinatembare Fraktion
KZWKurzzeitwert (Grenzwert für Kurzzeitexposition): Grenzwert der nicht überschritten werden soll, soweit nicht
anders angegeben, auf eine Dauer von 15 Minuten bezogen
ralveolengängige Fraktion
SMWSchichtmittelwert (Grenzwert für Langzeitexposition): Zeitlich gewichteter Mittelwert, gemessen oder berech-
MaterialMaterialstärkeDurchbruchszeit des Handschuhmaterials
keine Informationen verfügbarkeine Informationen
verfügbar
Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
Geeignet ist ein nach EN 374 geprüfter Chemikalienschutzhandschuh.
Vor Gebrauch auf Dichtheit/Undurchlässigkeit überprüfen.
Bei beabsichtigter Wiederverwendung Handschuhe vor dem Ausziehen reinigen und danach gut
durchlüften.
Atemschutz
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
Partikelfiltergerät (EN 143).
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern.
keine Informationen verfügbar
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Oxidierende Eigenschaftenist nicht als oxidierend einzustufen
9.2Sonstige Angaben
Keine
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1Reaktivität
Dieses Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen nicht reaktiv.
keine Informationen verfügbar
(Feststoff)
(Feststoff)
10.2Chemische Stabilität
Das Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen und unter den bei Lagerung und Handhabung zu erwartenden Temperatur- und Druckbedingungen stabil.
10.3Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4Zu vermeidende Bedingungen
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
Erwärmung auf über 50 °C vermeiden.
Deutschland: de
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LT1/CT1
Das Produkt ist in der angelieferten Form nicht staubexplosionsfähig; jedoch führt die Anreicherung
von Feinstaub zur Staubexplosionsgefahr.
2)auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden
Snals Sn (Zinn) berechnet
Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) (Deutschland)
Lagerklasse (LGK)11
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme
Abk.Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen
91/322/EWGRichtlinie der Komission zur Festsetzug von Richtgrenzwerten zur Durchführung der Richtlinie
(brennbare Feststoffe)
80/1107/EWG
≥ 25
Gew.-%
Gew.-%
strom
0,2 kg/
5 g/
Massenkon-
Hinweis
zentration
h
h
20 mg/
1 mg/
m³
m³
Sn 2)
Sn
Acute Tox.Akute Toxizität
ADNAccord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navi-
gation intérieures (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf Binnenwasserstraßen)
ADRAccord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Euro-
päisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
REACHRegistration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zu-
lassung und Beschränkung chemischer Stoffe)
RIDRèglement concernant le transport International ferroviaire des marchandises Dangereuses (Ord-
nung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)
SMWSchichtmittelwert
TRGSTechnische Regeln für GefahrStoffe (Deutschland)
TRGS 900Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
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LT1/CT1
Abk.Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen
vPvBVery Persistent and very Bioaccumulative (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar)
Wichtige Literatur und Datenquellen
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification,
Labelling and Packaging) von Stoffen und Gemischen.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU.
Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen (ADR/RID/ADN).
Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG).
Dangerous Goods Regulations (DGR) for the air transport (IATA) (Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr).
Einstufungsverfahren
Physikalische und chemische Eigenschaften.
Gesundheitsgefahren.
Umweltgefahren.
Das Verfahren zur Einstufung des Gemisches beruht auf den Gemischbestandteilen
(Additivitätsformel).
Liste der einschlägigen Sätze (Code und Wortlaut wie in Kapitel 2 und 3 angegeben)
CodeText
H302Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H351Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H400Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H412Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Die vorliegenden Informationen beruhen auf unserem gegenwärtigen Kenntnisstand.
Dieses SDB wurde ausschließlich für dieses Produkt zusammengestellt und ist ausschließlich für dieses
vorgesehen.
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