EDSYN EDSYN LT 1 Datasheet

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
bbb
LT1/CT1
Nummer der Fassung: 1.0 Erste Fassung: 23.12.2016
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

1.1 Produktidentifikator

Handelsname LT1/CT1

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Relevante identifizierte Verwendungen Verzinnung und/ oder Lötbeschichtung

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

EDSYN GmbH Europa Finkenweg 2 97892 Kreuzwertheim
Telefon: +49 (0) 9342 6413 Telefax: +49 (0) 9342 6417 e-Mail: Edsyn-europa@t-online.de Webseite: www.edsyn-europa.de

e-Mail (sachkundige Person) sdb@csb-online.de

Bitte verwenden Sie diese e-Mail Adresse nicht um aktuelle Sicherheitsdatenblätter anzufordern. Wen­den Sie sich in diesen Fällen bitte direkt an EDSYN GmbH Europa.

1.4 Notrufnummer

Wie vor oder nächste Giftinformationszentrale.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

Einstufung gem. GHS
schnitt
voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16
Deutschland: de
Ab-
4.1C Gewässergefährdend (chronische aquatische
Gefahrenklasse Kategorie Gefahrenklasse
Toxizität)
Gefahrenhin-
und -kategorie
3 Aquatic Chronic 3 H412
weis
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Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltverschmutzung der Gewässer führen.

2.2 Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

Signalwort nicht erforderlich
Piktogramme nicht erforderlich
Gefahrenhinweise H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/inter-
nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.

2.3 Sonstige Gefahren

LT1/CT1
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1 Stoffe

nicht relevant (Gemisch)

3.2 Gemische

Beschreibung des Gemischs

Gefährliche Bestandteile gem. GHS
Stoffname Identifikator Gew.-% Einstufung gem. GHS Piktogramme
Zinn CAS-Nr.
7440-31-5
EG-Nr.
231-141-8
Naphthalin CAS-Nr.
91-20-3
EG-Nr.
202-049-5
25 - < 50
< 1 Acute Tox. 4 / H302
Carc. 2 / H351
Aquatic Acute 1 / H400
Aquatic Chronic 1 / H410
Deutschland: de
Index-Nr.
601-052-00-2
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Anmerkungen

Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.

Nach Inhalation

Für Frischluft sorgen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand sofort ärztlichen Beistand suchen und Er­ste-Hilfe-Maßnahmen einleiten.

Nach Kontakt mit der Haut

Mit viel Wasser und Seife waschen.

Nach Berührung mit den Augen

Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

Nach Aufnahme durch Verschlucken

Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Hinweise für den Arzt

keine

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Keine Informationen verfügbar.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

keine
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel

Schaum, alkoholbeständiger Schaum, Feuerlöschpulver

Ungeeignete Löschmittel

Wasser

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Gefährliche Zersetzungsprodukte: Abschnitt 10. Abgelagerter brennbarer Staub beinhaltet ein erhebliches Explosionspotenzial.
Deutschland: de
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Gefährliche Verbrennungsprodukte
Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2), Metalloxidrauch, toxisch, reizende Dämpfe / Gase

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung.

Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung

umluftunabhängiges Atemschutzgerät (autonomes Atemgerät, EN 133)
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Nicht für Notfälle geschultes Personal

Personen in Sicherheit bringen. Den betroffenen Bereich belüften. Vermeiden von Staubentwicklung. Einatmen von Staub vermeiden. Verwendung geeigneter Schutzausrüstungen (einschließlich der in Abschnitt 8 des Sicherheitsdaten­blatts genannten persönlichen Schutzausrüstung) zur Verhinderung der Kontamination von Haut, Au­gen und persönlicher Kleidung.

Einsatzkräfte

Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben, Aerosolen und Gasen ist ein Atemschutzgerät zu tragen.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Staub mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern. Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen. Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde benachrichtigen.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Hinweise wie verschüttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden können

mechanisch aufnehmen

Hinweise wie die Reinigung im Fall von Verschütten erfolgen kann

Verschüttete Mengen aufnehmen.

Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung

In geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Den betroffenen Bereich belüften.
Deutschland: de
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5. Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8. Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10. Angaben zur Entsorgung: siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Empfehlungen

Kühl aufbewahren.
Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden sowie von Aerosol- und Staubbildung
Verwendung einer örtlichen und generellen Lüftung. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Erwärmung auf über 50 °C vermeiden.
Spezifische Hinweise/Angaben
Staubablagerungen können sich auf allen Ablagerungsflächen in einem Betriebsraum ansammeln.
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz

In Bereichen, in denen gearbeitet wird, nicht essen, trinken und rauchen. Nach Gebrauch die Hände waschen. Vorbeugender Hautschutz (Schutzcremes/Salben) wird empfohlen. Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrü­stung ablegen.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Explosionsfähige Atmosphären
Beseitigung von Staubablagerungen.
Durch Entzündbarkeit bedingte Gefahren
Keine.
Unverträgliche Stoffe oder Gemische
Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10.
Gegen äußere Einwirkungen schützen, wie
Hitze, Feuchtigkeit, Sonnenlicht

Beachtung von sonstigen Informationen

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Deutschland: de
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Anforderungen an die Belüftung
Sicherstellen einer ausreichenden Belüftung.
Geeignete Verpackung
Nur im Originalbehälter aufbewahren.

7.3 Spezifische Endanwendungen

Keine Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen

8.1 Zu überwachende Parameter

Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (Arbeitsplatzgrenzwerte)
Land Arbeitsstoff CAS-Nr. Hin-
weis
DE Staub i AGW 10 20 TRGS 900
DE Staub i MAK 4 DFG
DE Staub r AGW 1,25 2,4 TRGS 900
DE Staub r MAK 0,3 2,4 DFG
DE Naphthalin 91-20-3 va, i AGW 0,1 0,5 0,1 0,5 TRGS 900
EU Zinn 7440-31-5 IOELV 2 91/322/EW
EU Naphthalin 91-20-3 IOELV 10 50 91/322/EW
Hinweis
i einatembare Fraktion
KZW Kurzzeitwert (Grenzwert für Kurzzeitexposition): Grenzwert der nicht überschritten werden soll, soweit nicht
anders angegeben, auf eine Dauer von 15 Minuten bezogen
r alveolengängige Fraktion
SMW Schichtmittelwert (Grenzwert für Langzeitexposition): Zeitlich gewichteter Mittelwert, gemessen oder berech-
net für einen Bezugszeitraum von acht Stunden
va als Dämpfe und Aerosole
Identi-
fika-
tor
SMW
[ppm]
SMW
[mg/m³]
KZW
[ppm]
KZW
[mg/m³]
Quelle
G
G
Biologische Grenzwerte
Land Arbeitsstoff Parameter Hin-
Hinweis
hydr Hydrolyse
Deutschland: de
Identifika-
weis
DE Naphthalin 1-Naphthol - 2-Naphthol hydr BAT (BAR) 35 µg/l DFG
tor
Wert Quelle
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Relevante DNEL von Bestandteilen der Mischung
Stoffname CAS-Nr. End-
punkt
Zinn 7440-31-5 DNEL 71 mg/m³ Mensch, inhalativ Arbeitnehmer
Zinn 7440-31-5 DNEL 10 mg/kg
Naphthalin 91-20-3 DNEL 25 mg/m³ Mensch, inhalativ Arbeitnehmer
Naphthalin 91-20-3 DNEL 25 mg/m³ Mensch, inhalativ Arbeitnehmer
Naphthalin 91-20-3 DNEL 3,57 mg/kg
Schwel­lenwert
KG/Tag
KG/Tag
Schutzziel, Expo-
VerwendunginExpositions-
sitionsweg
(Industrie)
Mensch, dermal Arbeitnehmer
(Industrie)
(Industrie)
(Industrie)
Mensch, dermal Arbeitnehmer
(Industrie)
Relevante PNEC von Bestandteilen der Mischung
Stoffname CAS-Nr. Endpunkt Schwellenwert Umweltkompartiment
Naphthalin 91-20-3 PNEC 2,4 µg/
l
dauer
chronisch - sy-
stemische Wir-
kungen
chronisch - sy-
stemische Wir-
kungen
chronisch - sy-
stemische Wir-
kungen
chronisch - loka-
le Wirkungen
chronisch - sy-
stemische Wir-
kungen
Süßwasser
Naphthalin 91-20-3 PNEC 2,4 µg/
Naphthalin 91-20-3 PNEC 2,9 mg/
Naphthalin 91-20-3 PNEC 67,2 µg/
Naphthalin 91-20-3 PNEC 67,2 µg/
Naphthalin 91-20-3 PNEC 53,3 µg/

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

Generelle Lüftung.

Individuelle Schutzmaßnahmen (persönliche Schutzausrüstung)

Augen-/Gesichtsschutz
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
cm³
l
kg
kg
kg
Meerwasser
Kläranlage (STP)
Süßwassersediment
Meeressediment
Boden
Deutschland: de
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Handschutz
Material Materialstärke Durchbruchszeit des Handschuhmaterials
keine Informationen verfügbar keine Informationen
verfügbar
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Geeignet ist ein nach EN 374 geprüfter Chemikalienschutzhandschuh. Vor Gebrauch auf Dichtheit/Undurchlässigkeit überprüfen. Bei beabsichtigter Wiederverwendung Handschuhe vor dem Ausziehen reinigen und danach gut durchlüften.
Atemschutz
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Partikelfiltergerät (EN 143).

Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern.
keine Informationen verfügbar
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aussehen

Aggregatzustand fest
Form Feststoff
Farbe grau
Geruch schwach
Geruchsschwelle keine Informationen verfügbar

Weitere sicherheitstechnische Kenngrößen

pH-Wert 6
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt 232 °C
Siedebeginn und Siedebereich >260 °C
Flammpunkt nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindigkeit keine Informationen verfügbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig) dieses Material ist brennbar, aber nicht leicht ent-
Explosionsgrenzen von Staub/Luft-Gemischen nicht bestimmt
Dampfdruck keine Informationen verfügbar
Dichte keine Informationen verfügbar
Dampfdichte keine Informationen verfügbar
Deutschland: de
zündbar
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Relative Dichte <0,01 bei 20 °C (Luft = 1)
Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit keine Informationen verfügbar
Verteilungskoeffizient
n-Octanol/Wasser (log KOW) keine Informationen verfügbar
Selbstentzündungstemperatur nicht relevant
(Feststoff)
Relative Selbstentzündungstemperatur für Feststoffe
Zersetzungstemperatur keine Informationen verfügbar
Viskosität
Kinematische Viskosität nicht relevant
Dynamische Viskosität nicht relevant
Explosive Eigenschaften nicht explosionsgefährlich
Oxidierende Eigenschaften ist nicht als oxidierend einzustufen

9.2 Sonstige Angaben

Keine
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität

Dieses Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen nicht reaktiv.
keine Informationen verfügbar
(Feststoff)
(Feststoff)

10.2 Chemische Stabilität

Das Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen und unter den bei Lagerung und Handha­bung zu erwartenden Temperatur- und Druckbedingungen stabil.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhal­ten. Nicht rauchen. Erwärmung auf über 50 °C vermeiden.
Deutschland: de
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Das Produkt ist in der angelieferten Form nicht staubexplosionsfähig; jedoch führt die Anreicherung von Feinstaub zur Staubexplosionsgefahr.

10.5 Unverträgliche Materialien

Säuren, Basen, Oxidationsmittel, Alkalimetall, Chlor, Kupferverbindung

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5. Phosphoroxide (PxOy). Stickoxide (NOx). Säure. Ammoniak (NH3). Aldehyd (aliphatisch)
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Einstufungsverfahren

Soweit nichts anderes angegeben ist basiert die Einstufung auf: Gemischbestandteile (Additivitätsformel).

Einstufung gemäß GHS (1272/2008/EG, CLP)

Akute Toxizität
Schätzwert akuter Toxizität (ATE) von Bestandteilen der Mischung
Stoffname CAS-Nr. Expositionsweg ATE
Naphthalin 91-20-3 oral 2.000 mg/
Akute Toxizität von Bestandteilen der Mischung
Stoffname CAS-Nr. Exposi-
tions-
weg
Zinn 7440-31-5 oral LD50 >2.000
Zinn 7440-31-5 inhalativ:
Staub/Ne
bel
Zinn 7440-31-5 dermal LD50 >2.000
End-
Wert Spezies Methode Quelle
punkt
mg
LC50 >4,75
mg
mg
/
kg
/l/4h
/
kg
Ratte,
weiblich
Ratte OECD 403 ECHA
Ratte OECD 402 ECHA
OECD 423 ECHA
kg
Deutschland: de
Naphthalin 91-20-3 oral LD50 710
Naphthalin 91-20-3 oral LD50 533
Naphthalin 91-20-3 inhalativ:
Gas
LC50 >77,7
mg
mg
ppmV/4h
Ratte,
/
weiblich
kg
Ratte,
/
männlich
kg
Ratte ECHA
ECHA
ECHA
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Akute Toxizität von Bestandteilen der Mischung
Stoffname CAS-Nr. Exposi-
tions-
weg
Naphthalin 91-20-3 inhalativ:
Dampf
End-
punkt
LC50 >0,4
Wert Spezies Methode Quelle
mg
Ratte ECHA
/l/4h
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Ist nicht als hautätzend/-reizend einzustufen.
Schwere Augenschädigung/Augenreizung
Ist nicht als schwer augenschädigend oder augenreizend einzustufen.
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut Sensibilisierung der Haut
Einstufung konnte nicht vorgenommen werden wegen: Fehlende, nicht schlüssige oder schlüssige, aber für die Einstufung nicht ausreichende Daten.
Sensibilisierung der Atemwege
Einstufung konnte nicht vorgenommen werden wegen: Fehlende, nicht schlüssige oder schlüssige, aber für die Einstufung nicht ausreichende Daten.
Keimzellmutagenität
Einstufung konnte nicht vorgenommen werden wegen: Fehlende, nicht schlüssige oder schlüssige, aber für die Einstufung nicht ausreichende Daten.
Karzinogenität
Einstufung konnte nicht vorgenommen werden wegen: Fehlende, nicht schlüssige oder schlüssige, aber für die Einstufung nicht ausreichende Daten.
Reproduktionstoxizität
Einstufung konnte nicht vorgenommen werden wegen: Fehlende, nicht schlüssige oder schlüssige, aber für die Einstufung nicht ausreichende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Einstufung konnte nicht vorgenommen werden wegen: Fehlende, nicht schlüssige oder schlüssige, aber für die Einstufung nicht ausreichende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Einstufung konnte nicht vorgenommen werden wegen: Fehlende, nicht schlüssige oder schlüssige, aber für die Einstufung nicht ausreichende Daten.
Aspirationsgefahr
Ist nicht als aspirationsgefährlich einzustufen.
Deutschland: de
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1 Toxizität

(Akute) aquatische Toxizität

Es liegen keine Prüfdaten für das komplette Gemisch vor.
(Akute) aquatische Toxizität von Bestandteilen der Mischung
Stoffname CAS-Nr. Endpunkt Wert Spezies Quelle Expositi-
Naphthalin 91-20-3 LC50 1,6 mg/
LT1/CT1
Regenbogenforel-
l
le (Oncorhynchus
onsdau-
er
ECHA 96 h
mykiss)
Naphthalin 91-20-3 EC50 2,16 mg/

(Chronische) aquatische Toxizität

Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Es liegen keine Prüfdaten für das komplette Gemisch vor.
(Chronische) aquatische Toxizität von Bestandteilen der Mischung
Stoffname CAS-Nr. Endpunkt Wert Spezies Quelle Expositi-
Naphthalin 91-20-3 NOEC 0,37 mg/
Naphthalin 91-20-3 LOEC 0,38 mg/

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

Abbaubarkeit von Bestandteilen der Mischung

Daphnia magna ECHA 48 h
l
Silberlachs (On-
l
corhynchus ki-
Buckellachs (On-
l
corhynchus gor-
sutch)
buscha)
ECHA 40 d
ECHA 40 d
onsdau-
er
Abbaubarkeit von Bestandteilen der Mischung

Biologische Abbaubarkeit

Es sind keine Daten verfügbar.
Deutschland: de
Stoffname CAS-Nr. Prozess Abbaurate Zeit Quelle
Naphthalin 91-20-3 Sauerstoffver-
brauch
2 % 28 d ECHA
Seite: 12 / 18
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Persistenz
Es sind keine Daten verfügbar.

12.3 Bioakkumulationspotenzial

Es sind keine Daten verfügbar.

Bioakkumulationspotenzial von Bestandteilen der Mischung

Stoffname CAS-Nr. BCF Log KOW
Naphthalin 91-20-3 36,5 - 168 3,4 (25 °C)

12.4 Mobilität im Boden

Es sind keine Daten verfügbar.

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als PBT- oder vPvB-Stoff beurteilt werden.

12.6 Andere schädliche Wirkungen

Es sind keine Daten verfügbar.

Potenzial zur Störung der endokrinen Systeme

Kein Bestandteil ist gelistet.

Anmerkungen

Wassergefährdungsklasse: 3 (Stark wassergefährdend)
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.

Für die Entsorgung über Abwasser relevante Angaben

Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

Abfallbehandlung von Behältern/Verpackungen

Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.

Anmerkungen

Bitte beachten Sie die einschlägigen nationalen oder regionalen Bestimmungen.
Deutschland: de
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ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
LT1/CT1

14.1 UN-Nummer

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

unterliegt nicht den Transportvorschriften
-

14.3 Transportgefahrenklassen

Klasse -

14.4 Verpackungsgruppe

14.5 Umweltgefahren

-
-

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code

Die Fracht wird nicht als Massengut befördert.

14.8 Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften

Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen (ADR/RID/ADN)

Unterliegt nicht den Vorschriften des ADR, RID und ADN.

Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)

Unterliegt nicht den Vorschriften des IMDG.

Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO-IATA/DGR)

Unterliegt nicht den Vorschriften der ICAO-IATA.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)

Beschränkungen gemäß REACH, Anhang XVII
kein Bestandteil ist gelistet
Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH, Anhang XIV)
kein Bestandteil ist gelistet
Deutschland: de
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LT1/CT1
Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) - Anhang II
kein Bestandteil ist gelistet
Verordnung 166/2006/EG über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs­und -verbringungsregisters (PRTR)
Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR)
Stoffname CAS-Nr. Schwellenwert für
die Freisetzung in
die Luft (kg/Jahr)
Naphthalin 91-20-3 100 10 10
Schwellenwert für
die Freisetzung in
Gewässer (kg/Jahr)
Schwellenwert für
die Freisetzung in
den Boden (kg/Jahr)
Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRR)
Wasserrahmenrichtlinie (WRR)
Stoffname CAS-Nr. Gelistet in
Naphthalin 91-20-3 Anhang X
Legende
Anhang X Liste prioritärer Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
Verordnung 98/2013/EU über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
kein Bestandteil ist gelistet
Verordnung 648/2004/EG über Detergenzien
Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
≥5% - <15% Phosphate

Nationale Vorschriften (Deutschland)

Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS )
Wassergefährdungsklasse (WGK) 3
Deutschland: de
Gew.-% Bestandteile
< 5 % aromatische Kohlenwasserstoffe
stark wassergefährdend - Einstufung nach Anhang 3/Anhang 4 (VwVwS)
Seite: 15 / 18
LT1/CT1
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (Deutschland)
TA Luft (Deutschland)
Num-
Stoffgruppe Klasse Konz. Massen-
mer
5.2.1 Gesamtstaub, einschließlich Fein­staub
5.2.2 staubförmige anorganische Stoffe Klasse III ≥ 25
Hinweis
2) auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentra­tion 0,15 g/m³ nicht überschritten werden
Sn als Sn (Zinn) berechnet
Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) (Deutschland)
Lagerklasse (LGK) 11
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Abkürzungen und Akronyme

Abk. Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen
91/322/EWG Richtlinie der Komission zur Festsetzug von Richtgrenzwerten zur Durchführung der Richtlinie
(brennbare Feststoffe)
80/1107/EWG
≥ 25
Gew.-%
Gew.-%
strom
0,2 kg/
5 g/
Massenkon-
Hinweis
zentration
h
h
20 mg/
1 mg/
Sn 2)
Sn
Acute Tox. Akute Toxizität
ADN Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navi-
gation intérieures (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf Binnenwasserstraßen)
ADR Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Euro-
päisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
AGW Arbeitsplatzgrenzwert
Aquatic Acute Gewässergefährdend (akute aquatische Toxizität)
Aquatic Chronic Gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität)
ATE Acute Toxicity Estimate (Schätzwert akuter Toxizität)
BCF Bioconcentration factor (Biokonzentrationsfaktor)
Carc. Karzinogenität
CAS Chemical Abstracts Service (Datenbank von chemischen Verbindungen und deren eindeutigem
Schlüssel, der CAS Registry Number)
CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification,
Labelling and Packaging) von Stoffen und Gemischen
Deutschland: de
Seite: 16 / 18
LT1/CT1
Abk. Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen
DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft MAK-und BAT-Werte-Liste, Senatskommission zur Prüfung ge-
sundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, Wiley-VCH, Weinheim
DGR Dangerous Goods Regulations (Gefahrgutvorschriften) Regelwerk für den Transport gefährlicher Gü-
ter, siehe IATA/DGR
DNEL Derived No-Effect Level (abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung)
EG-Nr. Das EG-Verzeichnis (EINECS, ELINCS und das NLP-Verzeichnis) ist die Quelle für die siebenstellige EC-
Nummer als Kennzahl für Stoffe in der EU (Europäische Union)
EINECS European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances (europäisches Verzeichnis der auf
dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe)
ELINCS European List of Notified Chemical Substances (europäische Liste der angemeldeten chemischen
Stoffe)
GHS "Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" "Global harmonisiertes Sy-
stem zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien", das die Vereinten Nationen entwickelt
haben
IATA International Air Transport Association (Internationale Flug-Transport-Vereinigung)
IATA/DGR Dangerous Goods Regulations (DGR) for the air transport (IATA) (Regelwerk für den Transport ge-
fährlicher Güter im Luftverkehr)
ICAO International Civil Aviation Organization (internationale Zivilluftfahrt-Organisation)
IMDG International Maritime Dangerous Goods Code (internationaler Code für die Beförderung gefährli-
cher Güter mit Seeschiffen)
Index-Nr. Die Indexnummer ist der in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 angegebene Identi-
fizierungs-Code
IOELV Arbeitsplatz-Richtgrenzwert
KZW Kurzzeitwert
LGK Lagerklasse gemäß TRGS 510, Deutschland
log KOW n-Octanol/Wasser
MARPOL Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Abk. von
"Marine Pollutant")
NLP No-Longer Polymer (nicht-länger-Polymer)
PBT Persistent, Bioakkumulierbar und Toxisch
PNEC Predicted No-Effect Concentration (abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration)
Deutschland: de
ppm Parts per million (Teile pro Million)
REACH Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zu-
lassung und Beschränkung chemischer Stoffe)
RID Règlement concernant le transport International ferroviaire des marchandises Dangereuses (Ord-
nung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)
SMW Schichtmittelwert
TRGS Technische Regeln für GefahrStoffe (Deutschland)
TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
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LT1/CT1
Abk. Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen
vPvB Very Persistent and very Bioaccumulative (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar)

Wichtige Literatur und Datenquellen

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging) von Stoffen und Gemischen. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU. Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen (ADR/RID/ADN). Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG). Dangerous Goods Regulations (DGR) for the air transport (IATA) (Regelwerk für den Transport gefährli­cher Güter im Luftverkehr).

Einstufungsverfahren

Physikalische und chemische Eigenschaften. Gesundheitsgefahren. Umweltgefahren. Das Verfahren zur Einstufung des Gemisches beruht auf den Gemischbestandteilen (Additivitätsformel).

Liste der einschlägigen Sätze (Code und Wortlaut wie in Kapitel 2 und 3 angegeben)

Code Text
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

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