EDSYN EDSYN LT 1 Datasheet

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
bbb
LT1/CT1
Nummer der Fassung: 1.0 Erste Fassung: 23.12.2016
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

1.1 Produktidentifikator

Handelsname LT1/CT1

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Relevante identifizierte Verwendungen Verzinnung und/ oder Lötbeschichtung

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

EDSYN GmbH Europa Finkenweg 2 97892 Kreuzwertheim
Telefon: +49 (0) 9342 6413 Telefax: +49 (0) 9342 6417 e-Mail: Edsyn-europa@t-online.de Webseite: www.edsyn-europa.de

e-Mail (sachkundige Person) sdb@csb-online.de

Bitte verwenden Sie diese e-Mail Adresse nicht um aktuelle Sicherheitsdatenblätter anzufordern. Wen­den Sie sich in diesen Fällen bitte direkt an EDSYN GmbH Europa.

1.4 Notrufnummer

Wie vor oder nächste Giftinformationszentrale.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

Einstufung gem. GHS
schnitt
voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16
Deutschland: de
Ab-
4.1C Gewässergefährdend (chronische aquatische
Gefahrenklasse Kategorie Gefahrenklasse
Toxizität)
Gefahrenhin-
und -kategorie
3 Aquatic Chronic 3 H412
weis
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Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltverschmutzung der Gewässer führen.

2.2 Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

Signalwort nicht erforderlich
Piktogramme nicht erforderlich
Gefahrenhinweise H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/inter-
nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.

2.3 Sonstige Gefahren

LT1/CT1
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1 Stoffe

nicht relevant (Gemisch)

3.2 Gemische

Beschreibung des Gemischs

Gefährliche Bestandteile gem. GHS
Stoffname Identifikator Gew.-% Einstufung gem. GHS Piktogramme
Zinn CAS-Nr.
7440-31-5
EG-Nr.
231-141-8
Naphthalin CAS-Nr.
91-20-3
EG-Nr.
202-049-5
25 - < 50
< 1 Acute Tox. 4 / H302
Carc. 2 / H351
Aquatic Acute 1 / H400
Aquatic Chronic 1 / H410
Deutschland: de
Index-Nr.
601-052-00-2
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Anmerkungen

Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.

Nach Inhalation

Für Frischluft sorgen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand sofort ärztlichen Beistand suchen und Er­ste-Hilfe-Maßnahmen einleiten.

Nach Kontakt mit der Haut

Mit viel Wasser und Seife waschen.

Nach Berührung mit den Augen

Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

Nach Aufnahme durch Verschlucken

Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Hinweise für den Arzt

keine

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Keine Informationen verfügbar.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

keine
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel

Schaum, alkoholbeständiger Schaum, Feuerlöschpulver

Ungeeignete Löschmittel

Wasser

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Gefährliche Zersetzungsprodukte: Abschnitt 10. Abgelagerter brennbarer Staub beinhaltet ein erhebliches Explosionspotenzial.
Deutschland: de
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Gefährliche Verbrennungsprodukte
Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2), Metalloxidrauch, toxisch, reizende Dämpfe / Gase

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung.

Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung

umluftunabhängiges Atemschutzgerät (autonomes Atemgerät, EN 133)
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Nicht für Notfälle geschultes Personal

Personen in Sicherheit bringen. Den betroffenen Bereich belüften. Vermeiden von Staubentwicklung. Einatmen von Staub vermeiden. Verwendung geeigneter Schutzausrüstungen (einschließlich der in Abschnitt 8 des Sicherheitsdaten­blatts genannten persönlichen Schutzausrüstung) zur Verhinderung der Kontamination von Haut, Au­gen und persönlicher Kleidung.

Einsatzkräfte

Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben, Aerosolen und Gasen ist ein Atemschutzgerät zu tragen.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Staub mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern. Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen. Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde benachrichtigen.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Hinweise wie verschüttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden können

mechanisch aufnehmen

Hinweise wie die Reinigung im Fall von Verschütten erfolgen kann

Verschüttete Mengen aufnehmen.

Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung

In geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Den betroffenen Bereich belüften.
Deutschland: de
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5. Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8. Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10. Angaben zur Entsorgung: siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Empfehlungen

Kühl aufbewahren.
Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden sowie von Aerosol- und Staubbildung
Verwendung einer örtlichen und generellen Lüftung. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Erwärmung auf über 50 °C vermeiden.
Spezifische Hinweise/Angaben
Staubablagerungen können sich auf allen Ablagerungsflächen in einem Betriebsraum ansammeln.
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz

In Bereichen, in denen gearbeitet wird, nicht essen, trinken und rauchen. Nach Gebrauch die Hände waschen. Vorbeugender Hautschutz (Schutzcremes/Salben) wird empfohlen. Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrü­stung ablegen.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Explosionsfähige Atmosphären
Beseitigung von Staubablagerungen.
Durch Entzündbarkeit bedingte Gefahren
Keine.
Unverträgliche Stoffe oder Gemische
Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10.
Gegen äußere Einwirkungen schützen, wie
Hitze, Feuchtigkeit, Sonnenlicht

Beachtung von sonstigen Informationen

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Deutschland: de
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Anforderungen an die Belüftung
Sicherstellen einer ausreichenden Belüftung.
Geeignete Verpackung
Nur im Originalbehälter aufbewahren.

7.3 Spezifische Endanwendungen

Keine Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen

8.1 Zu überwachende Parameter

Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (Arbeitsplatzgrenzwerte)
Land Arbeitsstoff CAS-Nr. Hin-
weis
DE Staub i AGW 10 20 TRGS 900
DE Staub i MAK 4 DFG
DE Staub r AGW 1,25 2,4 TRGS 900
DE Staub r MAK 0,3 2,4 DFG
DE Naphthalin 91-20-3 va, i AGW 0,1 0,5 0,1 0,5 TRGS 900
EU Zinn 7440-31-5 IOELV 2 91/322/EW
EU Naphthalin 91-20-3 IOELV 10 50 91/322/EW
Hinweis
i einatembare Fraktion
KZW Kurzzeitwert (Grenzwert für Kurzzeitexposition): Grenzwert der nicht überschritten werden soll, soweit nicht
anders angegeben, auf eine Dauer von 15 Minuten bezogen
r alveolengängige Fraktion
SMW Schichtmittelwert (Grenzwert für Langzeitexposition): Zeitlich gewichteter Mittelwert, gemessen oder berech-
net für einen Bezugszeitraum von acht Stunden
va als Dämpfe und Aerosole
Identi-
fika-
tor
SMW
[ppm]
SMW
[mg/m³]
KZW
[ppm]
KZW
[mg/m³]
Quelle
G
G
Biologische Grenzwerte
Land Arbeitsstoff Parameter Hin-
Hinweis
hydr Hydrolyse
Deutschland: de
Identifika-
weis
DE Naphthalin 1-Naphthol - 2-Naphthol hydr BAT (BAR) 35 µg/l DFG
tor
Wert Quelle
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