Besondere Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung:
6.) MASSNAHMEN BEI
UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1.) Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal:
Einsatzkräfte:
6.2.) Umweltschutzmaßnahmen
6.3.) Methoden und Material für
Rückhaltung und Reinigung
Hinweise, wie verschüttete Materialien an
der Ausbreitung gehindert werden
können:
Hinweise wie die Reinigung im Fall von
Verschütten erfolgen kann:
Weitere Angaben betreffend Verschütten
und Freisetzung:
6.4.) Verweis auf andere Abschnitte
Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Löschmaßnahmen auf die
Umgebung abstimmen. Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer
gelangen lassen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln.
Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener
Entfernung.
umluftunabhängiges Atemschutzgerät (autonomes Atemgerät, (EN 133)
Den betroffenen Bereich belüften. Verwendung geeigneter
Schutzausrüstungen (einschließlich der in Abschnitt 8 des
Sicherheitsdatenblatts genannten persönlichen Schutzausrüstung) zur
Verhinderung der Kontamination von Haut, Augen und persönlicher
Kleidung.
Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben, Aerosolen und Gasen ist ein
Atemschutzgerät zu tragen.
Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser
verhindern. Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen.
Mechanisch aufnehmen.
Mechanisch aufnehmen.
In geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Den betroffenen Bereich
belüften.
7.2.) Bedingungen zur sicheren Lagerung
unter Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
Durch Entzündbarkeit bedingte Gefahren:
Unverträgliche Stoffe oder Gemische:
Gegen äußere Einwirkungen schützen,
wie:
Beachtung von sonstigen Informationen:
Anforderungen an die Belüftung:
Geeignete Verpackung:
7.3.) Spezifische Endanwendungen
8.) BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG
DER EXPOSITION / PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
In Bereichen, in denen gearbeitet wird, nicht essen, trinken und rauchen.
Nach Gebrauch die Hände waschen. Vorbeugender Hautschutz
(Schutzcremes/Salben) wird empfohlen. Vor dem Betreten von Bereichen,
in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung
ablegen.
Keine.
Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10.
Keine.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Sicherstellen einer ausreichenden Belüftung.
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Keine Informationen verfügbar.
8.1.) Zu überwachende Parameter
Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (Arbeitsplatzgrenzwerte)
Land
DE Silber 7440-22-4 i AGW 0,1 0,8 TRGS900
DE Kupfer 7440-50-8 r MAK 0,01 0,02 DFG