Besondere Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung:
6.) MASSNAHMEN BEI
UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1.) Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal:
Einsatzkräfte:
6.2.) Umweltschutzmaßnahmen
6.3.) Methoden und Material für
Rückhaltung und Reinigung
Hinweise, wie verschüttete Materialien an
der Ausbreitung gehindert werden
können:
Hinweise wie die Reinigung im Fall von
Verschütten erfolgen kann:
Weitere Angaben betreffend Verschütten
und Freisetzung:
6.4.) Verweis auf andere Abschnitte
Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Löschmaßnahmen auf die
Umgebung abstimmen. Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer
gelangen lassen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln.
Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener
Entfernung.
umluftunabhängiges Atemschutzgerät (autonomes Atemgerät, (EN 133)
Den betroffenen Bereich belüften. Verwendung geeigneter
Schutzausrüstungen (einschließlich der in Abschnitt 8 des
Sicherheitsdatenblatts genannten persönlichen Schutzausrüstung) zur
Verhinderung der Kontamination von Haut, Augen und persönlicher
Kleidung.
Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben, Aerosolen und Gasen ist ein
Atemschutzgerät zu tragen.
Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser
verhindern. Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen.
Mechanisch aufnehmen.
Mechanisch aufnehmen.
In geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Den betroffenen Bereich
belüften.
7.2.) Bedingungen zur sicheren Lagerung
unter Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
Durch Entzündbarkeit bedingte Gefahren:
Unverträgliche Stoffe oder Gemische:
Gegen äußere Einwirkungen schützen,
wie:
Beachtung von sonstigen Informationen:
Anforderungen an die Belüftung:
Geeignete Verpackung:
7.3.) Spezifische Endanwendungen
8.) BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG
DER EXPOSITION / PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
In Bereichen, in denen gearbeitet wird, nicht essen, trinken und rauchen.
Nach Gebrauch die Hände waschen. Vorbeugender Hautschutz
(Schutzcremes/Salben) wird empfohlen. Vor dem Betreten von Bereichen,
in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung
ablegen.
Keine.
Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10.
Keine.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Sicherstellen einer ausreichenden Belüftung.
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Keine Informationen verfügbar.
8.1.) Zu überwachende Parameter
Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (Arbeitsplatzgrenzwerte)
Land
DE Silber 7440-22-4 i AGW 0,1 0,8 TRGS900
DE Kupfer 7440-50-8 r MAK 0,01 0,02 DFG
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Geeignet ist ein nach EN 374
geprüfter Chemikalienschutzhandschuh. Vor Gebrauch auf
Dichtheit/Undurchlässigkeit überprüfen. Schutzhandschuhe gegen
thermische Risiken (Hitze und/oder Feuer) tragen.
Bei Bildung von Gasen/Dämpfen/Nebel.
Schutzhandschuhe gegen Hitze und Flammen tragen. Schutzkleidung
zum Schutz gegen Hitze und Flammen tragen.
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter
verwenden. Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberfläche- und
Grundwasser verhindern.
fest
Feststoff
gemäß Produktbezeichnung
geruchlos
keine Informationen verfügbar.
keine Informationen verfügbar.
keine Informationen verfügbar.
keine Informationen verfügbar.
nicht anwendbar.
keine Informationen verfügbar.
nicht entzündbar
nicht bestimmt
keine Informationen verfügbar.
keine Informationen verfügbar.
keine Informationen verfügbar.
keine Informationen verfügbar.
nicht in jedem Verhältnis mischbar.
keine Informationen verfügbar.
keine Informationen verfügbar.
keine Informationen verfügbar.
keine Informationen verfügbar.
keine Informationen verfügbar.
nicht explosionsgefährlich.
Ist nicht als oxidierend einzustufen.
Dieses Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen nicht reaktiv.
Das Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen und unter den
bei Lagerung und Handhabung zu erwartenden Temperatur- und
Druckbedingungen stabil.
Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
Es sind keine speziell zu vermeidenden Bedingungen bekannt.
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
Vernünftigerweise zu erwartende, gefährliche Zersetzungsprodukte, die
bei Verwendung, Lagerung, Verschütten und Erwärmung entstehen, sind
nicht bekannt.
Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5.
Richtlinie der Kommision zur Festlegung einer ersten Liste von ArbeitsplatzRichtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates
Richtlinie der Kommission zur Festsetzung von Richtgrenzwerten zur Durchführung
der Richtlinie 80/1107/EWG
Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par
voies de navigation intérieures (Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen)
Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par
route (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf der Straße)
Arbeitsplatzgrenzwert
Chemical Abstracts Service (Datenbank von chemischen Verbindungen und deren
eindeutigem Schlüssel, der CAS Registry Number)
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
(Classification, Labelling and Packaging) von Stoffen und Gemischen
24. Oktober 2018
DFG
DGR
DNEL
EG-Nr.
GHS
IATA
IMDG
Index-Nr.
IOELV
KZW
LGK
MARPOL
PBT
Deutsche Forschungsgemeinschaft MAK-und BAT-Werte-Liste, Senatskommision zur
Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, Wiley-VCH, Weinheim
Gefahr
Derived No-Effect Level (abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung)
Das EG-Verzeichnis (EINECS, ELINCS und das NLP-Verzeichnis) ist die Quelle für
die siebenstellige EC-Nummer als Kennzahl für Stoffe in der EU (Europäische Union)
„Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals“ „Global
harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“, das die
Vereinten Nationen entwickelt haben
International Air Transport Association (Internationale Flug-Transport-Vereinigung)
International Maritime Dangerous Goods Code (internationaler Code für die
Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen)
Die Indexnummer ist der in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
angegebene Identifizierungs-Code
Arbeitsplatz-Richtgrenzwert
Kurzzeitwert
Lagerklasse gemäß TRGS 510, Deutschland
Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch
Schiffe (Abk. von „Marine Pollutant“)
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung,
Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and
Packaging) von Stoffen und Gemischen.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit
2015/830/EU.
Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder
Binnenwasserstraßen (ADR/RID/ADN).
Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit
Seeschiffen (IMDG).
Dangerous Goods Regulations (DGR) fort he air transport (IATA)
(Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr).
Physikalische und chemische Eigenschaften.
Gesundheitsgefahren.
Umweltgefahren.
Das Verfahren zur Einstufung des Gemisches beruht auf den
Gemischbestandteilen (Additivitätsformel).
SDB überarbeitet am:
Nummer der Fassung:
19.01.2016 / 14.12.2016 / 25.01.2017
2.0
Haftungsausschluss
Die vorliegenden Informationen beruhen auf unserem gegenwärtigen Kenntnisstand. Dieses SDB
wurde ausschließlich für dieses Produkt zusammengestellt und ist ausschließlich für dieses
vorgesehen.