EDSYN EDS SACALG5250 Datasheet

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24. Oktober 2018
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname: SAC ALG Lötdraht Sn96,5 Ag3 Cu0,5 mit Aluminiumflußmittel
1.) BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS
1.1.) Produktidentifikator
Handelsname :
Registrierungsnummer (REACH):
CAS-Nummer:
1.2.) Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Relevante identifizierte Verwendungen:
1.3.) Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant: Anschrift:
1.4.) Notrufnummer
2.) MÖGLICHE GEFAHREN
2.1.) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP):
2.2.) Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP):
2.3.) Sonstige Gefahren
Röhrenlot zum Aluminiumlöten
nicht relevant (Gemisch)
nicht relevant (Gemisch)
Lot
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Finkenweg 2 Tel. 09342 - 6413 D 97892 Kreuzwertheim Fax: 09342 – 6417
Nächste Giftinformationszentrale
Dieses Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung gemäß der Verordnung Nr. 1272/2008/EG.
Nicht erforderlich.
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
3.) ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN
3.1.) Stoffe
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nicht relevant (Gemisch)
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3.2.) Gemische
Beschreibung des Gemischs
Gefährliche Bestandteile gemäß GHS
Stoffname Identifikator Gew.-% Einstufung gemäß GHS Piktogramme
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Zinn
Silber
Kupfer
4.) ERSTE-HILFE- MASSNAHMEN
4.1.) Beschreibung der Erste-Hilfe­Maßnahmen
Allgemeine Anmerkungen:
Nach Inhalation:
Nach Kontakt mit der Haut:
Nach Berührung mit den Augen:
Nach Aufnahme durch Verschlucken:
Hinweise für den Arzt:
4.2.) Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3.) Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
CAS-Nr. 7440-31-5 EG-Nr. 231-141-8
CAS-Nr. 7440-22-4 EG-Nr. 231-131-3
CAS-Nr. 7440-50-8 EG-Nr. 231-159-6
50
10
10
Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Für Frischluft sorgen.
Mit viel Wasser und Seife waschen.
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
keine
Bisher sind keine Symptome und Wirkungen bekannt.
keine
5.) MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1.) Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Ungeeignete Löschmittel:
5.2.) Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte:
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Trockener Sand, Metallbrandpulver zum Löschen verwenden.
Wasser
Gefährliche Zersetzungsprodukte: Abschnitt 10.
Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2)
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5.3.) Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
6.) MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1.) Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal:
Einsatzkräfte:
6.2.) Umweltschutzmaßnahmen
6.3.) Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Hinweise, wie verschüttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden können:
Hinweise wie die Reinigung im Fall von Verschütten erfolgen kann:
Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung:
6.4.) Verweis auf andere Abschnitte
Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung.
umluftunabhängiges Atemschutzgerät (autonomes Atemgerät, (EN 133)
Den betroffenen Bereich belüften. Verwendung geeigneter Schutzausrüstungen (einschließlich der in Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts genannten persönlichen Schutzausrüstung) zur Verhinderung der Kontamination von Haut, Augen und persönlicher Kleidung.
Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben, Aerosolen und Gasen ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern. Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen.
Mechanisch aufnehmen.
Mechanisch aufnehmen.
In geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Den betroffenen Bereich belüften.
Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5. Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8. Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10. Angaben zur Entsorgung: siehe Abschnitt 13.
7.) HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1) Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden sowie von Aerosol- und Staubbildung:
Spezifische Hinweise/Angaben:
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Verwendung einer örtlichen und generellen Lüftung.
Keine.
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Maßnahmen zum Schutz der Umwelt:
Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz:
7.2.) Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Durch Entzündbarkeit bedingte Gefahren:
Unverträgliche Stoffe oder Gemische:
Gegen äußere Einwirkungen schützen, wie:
Beachtung von sonstigen Informationen:
Anforderungen an die Belüftung:
Geeignete Verpackung:
7.3.) Spezifische Endanwendungen
8.) BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION / PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
In Bereichen, in denen gearbeitet wird, nicht essen, trinken und rauchen. Nach Gebrauch die Hände waschen. Vorbeugender Hautschutz (Schutzcremes/Salben) wird empfohlen. Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung ablegen.
Keine.
Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10.
Keine.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Sicherstellen einer ausreichenden Belüftung.
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Keine Informationen verfügbar.
8.1.) Zu überwachende Parameter
Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (Arbeitsplatzgrenzwerte)
Land
DE Silber 7440-22-4 i AGW 0,1 0,8 TRGS900 DE Kupfer 7440-50-8 r MAK 0,01 0,02 DFG
EU Silber 7440-22-4 IOELV 0,1 2000/39/EG
EU Zinn 7440-31-5 IOELV 2 91/322/EWG
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Arbeits­stoff
Hinweis:
i einatembare Fraktion
KZW Kurzzeitwert (Grenzwert für Kurzzeitexposition): Grenzwert der nicht überschritten werden soll,
soweit nicht anders angegeben, auf eine Dauer von 15 Minuten bezogen.
r alveolengängige Fraktion
SMW Schichtmittelwert (Grenzwert für Langzeitexposition): Zeitlich gewichteter Mittelwert, gemessen
oder berechnet für einen Bezugszeitraum von acht Stunden.
CAS-Nr.
Hin­weis
Identifi­kator
SMW (ppm)
SMW (mg/m³)
KZW (ppm)
KZW (mg/m³)
Quelle
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chronisch
chronisch
chronisch
chronisch
kurzzeitig
kurzzeiti
g
Kläranlage
kurzzeitig
Süßwasser
-
kurzzeitig
kurzzeitig
terrestrische
kurzzeitig
kurzzeitig
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Relevante DNEL von Bestandteilen der Mischung
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Stoffname CAS-Nr. Endpunkt
Zinn 7440-31-5 DNEL 133,3 mg/kg Mensch, dermal
Zinn 7440-31-5 DNEL 11,75 mg/m3 Mensch, inhalativ
Zinn 7440-31-5 DNEL 133,3 mg/kg Mensch, dermal
Zinn 7440-31-5 DNEL 11,75 mg/m3 Mensch, inhalativ
Silber 7440-22-4 DNEL 0,1 mg/m3 Mensch, inhalativ
Kupfer 7440-50-8 DNEL 1 mg/m
Kupfer 7440-50-8 DNEL 273 mg/kg Mensch, dermal
Kupfer 7440-50-8 DNEL 20 mg/m
Kupfer 7440-50-8 DNEL 1 mg/m
Kupfer 7440-50-8 DNEL 137 mg/kg Mensch, dermal
Relevante PNEC von Bestandteilen der Mischung
Stoffname CAS-Nr. Endpunkt
Silber 7440-22-4 PNEC 0,04 µg/l Wasserorganismen Süßwasser
Silber 7440-22-4 PNEC 0,86 µg/l Wasserorganismen Meerwasser
Silber 7440-22-4 PNEC 0,025 mg/l Wasserorganismen
Silber 7440-22-4 PNEC 438,1 mg/kg Wasserorganismen
Silber 7440-22-4 PNEC 438,1 mg/kg Wasserorganismen Meeressediment
Silber 7440-22-4 PNEC 1,41 mg/kg
Kupfer 7440-50-8 PNEC 7,8 µg/l Wasserorganismen Süßwasser
Schwellen-
wert
3
3
3
Schwellen-
wert
Schutzziel,
Expositionsweg
Mensch, inhalativ
Mensch, inhalativ
Mensch, inhalativ
Organismus
Organismen
Verwendung
in
Arbeitnehmer (Industrie)
Arbeitnehmer (Industrie)
Arbeitnehmer (Industrie)
Arbeitnehmer (Industrie)
Arbeitnehmer (Industrie)
Arbeitnehmer (Industrie)
Arbeitnehmer (Industrie)
Arbeitnehmer (Industrie)
Arbeitnehmer (Industrie)
Arbeitnehmer (Industrie)
Umweltkom-
(STP)
sediment
Boden
partiment
Expositionsdauer
akut – systemische Wirkungen
akut – systemische Wirkungen
systemische Wirkungen
systemische Wirkungen
systemische Wirkungen
akut – lokale Wirkungen
akut – systemische Wirkungen
akut – systemische Wirkungen
chronisch – lokale Wirkungen
systemische Wirkungen
Expositions-
dauer
(einmalig)
(einmalig)
(einmalig)
(einmalig)
(einmalig)
(einmalig)
(einmalig)
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8.2.) Begrenzung und Überwachung der
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Relevante PNEC von Bestandteilen der Mischung
Stoffname CAS-Nr. Endpunkt
Kupfer 7440-50-8 PNEC 5,2 µg/l Wasserorganismen Meerwasser
Kupfer 7440-50-8 PNEC 230 µg/l Wasserorganismen
Kupfer 7440-50-8 PNEC 87 mg/kg Wasserorganismen
Kupfer 7440-50-8 PNEC 676 mg/kg Wasserorganismen Meeressediment
Kupfer 7440-50-8 PNEC 65 mg/kg
Schwellen-
wert
Organismus
terrestrische Organismen
Umweltkom-
partiment
Kläranlage (STP)
Süßwasser­sediment
Boden
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Expositions-
dauer
kurzzeitig (einmalig)
kurzzeitig (einmalig)
kurzzeitig (einmalig)
kurzzeitig (einmalig)
kurzzeitig (einmalig)
Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen:
Individuelle Schutzmaßnahmen (persönliche Schutzausrüstung)
Augen-/Gesichtsschutz:
Handschutz:
Atemschutz:
Thermische Gefahren:
Begrenzung und Überwachung der Umwelt:
9.) PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1.) Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Aggregatzustand: Form: Farbe: Geruch: Geruchsschwelle:
Generelle Lüftung.
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Geeignet ist ein nach EN 374 geprüfter Chemikalienschutzhandschuh. Vor Gebrauch auf Dichtheit/Undurchlässigkeit überprüfen. Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken (Hitze und/oder Feuer) tragen.
Bei Bildung von Gasen/Dämpfen/Nebel.
Schutzhandschuhe gegen Hitze und Flammen tragen. Schutzkleidung zum Schutz gegen Hitze und Flammen tragen.
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberfläche- und Grundwasser verhindern.
fest Feststoff gemäß Produktbezeichnung geruchlos keine Informationen verfügbar.
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Weitere sicherheitstechnische Kenngrößen
pH-Wert: Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Siedebeginn und Siedebereich: Flammpunkt: Verdampfungsgeschwindigkeit: Entzündbarkeit (fest, gasförmig):
Explosionsgrenzen von Staub/Luft­Gemischen:
Dampfdruck: Dichte: Dampfdichte: Relative Dichte:
Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit:
Verteilungskoeffizient
n-Octanol/Wasser (log KOW): Selbstentzündungstemperatur: Zersetzungstemperatur:
Viskosität
Kinematische Viskosität: Dynamische Viskosität: Explosive Eigenschaften: Oxidierende Eigenschaften:
keine Informationen verfügbar. keine Informationen verfügbar. keine Informationen verfügbar. nicht anwendbar. keine Informationen verfügbar. nicht entzündbar
nicht bestimmt
keine Informationen verfügbar. keine Informationen verfügbar. keine Informationen verfügbar. keine Informationen verfügbar.
nicht in jedem Verhältnis mischbar.
keine Informationen verfügbar. keine Informationen verfügbar. keine Informationen verfügbar.
keine Informationen verfügbar. keine Informationen verfügbar. nicht explosionsgefährlich. Ist nicht als oxidierend einzustufen.
10.) STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1.) Reaktivität
10.2.) Chemische Stabilität
10.3.) Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4.) Zu vermeidende Bedingungen
10.5.) Unverträgliche Materialien
10.6.) Gefährliche Zersetzungsprodukte:
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Dieses Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen nicht reaktiv.
Das Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen und unter den bei Lagerung und Handhabung zu erwartenden Temperatur- und Druckbedingungen stabil.
Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
Es sind keine speziell zu vermeidenden Bedingungen bekannt.
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
Vernünftigerweise zu erwartende, gefährliche Zersetzungsprodukte, die bei Verwendung, Lagerung, Verschütten und Erwärmung entstehen, sind nicht bekannt. Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5.
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E
xpositions
-
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut:
Ist nicht als hautätzend/
-
reizend einzustufen
.
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11.) TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1.) Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Einstufungsverfahren:
Einstufung gemäß GHS (1272/2008/EG, CLP):
Akute Toxizität:
Akute Toxizität von Bestandteilen der Mischung
Stoffname CAS-Nr.
Zinn 7440-31-5 oral LD50 >2.000 mg/
Zinn 7440-31-5 inhalativ, Staub/Nebel LC50 >4,75 mg/l/4h Ratte
Zinn 7440-31-5 dermal LD50 >2.000 mg/
Silber 7440-22-4 oral LD50 >5.110 mg/
Silber 7440-22-4 dermal LD50 >2.000 mg/
Es liegen keine Prüfdaten für das komplette Gemisch vor.
Das Verfahren zur Einstufung des Gemisches beruht auf den Gemischbestandteilen (Additivitätsformel).
Dieses Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung gemäß der Verordnung Nr. 1272/2008/EG.
Ist nicht als akut toxisch einzustufen.
weg
Endpunkt Wert Spezies
Ratte
kg
Ratte
kg
Ratte
kg
Ratte
kg
Schwere Augenschädigung/ -reizung:
Sensibilisierung der Atemwege/Haut:
Keimzellmutagenität:
Karzinogenität:
Reproduktionstoxizität:
Spezifische Zielorgan- Toxizität bei einmaliger Exposition:
Spezifische Zielorgan- Toxizität bei wiederholter Exposition:
Aspirationsgefahr:
12.) UMWELTBEZOGENEN ANGABEN
12.1.) Toxizität
(Akute) aquatische Toxizität:
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Ist nicht als schwer augenschädigend oder augenreizend einzustufen.
Ist nicht als Inhalations- oder Hautallergen einzustufen.
Ist nicht als keimzellmutagen (mutagen) einzustufen.
Ist nicht als karzinogen einzustufen.
Ist nicht als reproduktionstoxisch einzustufen.
Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch (einmalige Exposition) einzustufen.
Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch (wiederholte Exposition) einzustufen.
Ist nicht als aspirationsgefährlich einzustufen.
Es liegen keine Prüfdaten für das komplette Gemisch vor.
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wirbellose
wirbellose
wirbellose
12.2.)
Persistenz und Abbaubarkeit
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(Akute) aquatische Toxizität von Bestandteilen der Mischung
(Akute) aquatische Toxizität von Bestandteilen der Mischung
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Stoffname CAS-Nr. Endpunkt Wert Spezies
Zinn 7440-31-5 LC50 >12,4 µg/
Zinn 7440-31-5 ErC50 >19,2 µg/
Zinn 7440-31-5 EC50 >19,2 µg/
Silber 7440-22-4 LC50 1,2 µg/
l
l
l
l
Fisch 96 Stunden
Alge 72 Stunden
Alge 72 Stunden
Fisch 96 Stunden
Expositions-
dauer
(Chronische) aquatische Toxizität: I Es liegen keine Prüfdaten für das komplette Gemisch vor.
(Chronische) aquatische Toxizität von Bestandteilen der Mischung
(Chronische) aquatische Toxizität von Bestandteilen der Mischung
Stoffname CAS-Nr. Endpunkt Wert Spezies
Zinn 7440-31-5 EC50 1.303 µg/
Zinn 7440-31-5 LC50 >3.200 µg/
Silber 7440-22-4 EC50 0,8 µg/
l
Wasserlebewesen
l
Wasserlebewesen
l
Wasserlebewesen
Expositions-
dauer
7 d
7 d
7 d
12.3.) Bioakkumulationspotenzial
12.4.) Mobilität im Boden
12.5.) Ergebnisse der PBT- und vPvB-
12.6.) Andere schädliche Wirkungen
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Biologische Abbaubarkeit:
Persistenz:
Beurteilung
Potenzial zur Störung der endokrinen Systeme:
Anmerkungen
Wassergefährdungsklasse:
Es sind keine Daten verfügbar.
Es sind keine Daten verfügbar.
Es sind keine Daten verfügbar.
Es sind keine Daten verfügbar.
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als PBT- oder vPvB-Stoff beurteilt werden.
Es sind keine Daten verfügbar.
Kein Bestandteil ist gelistet.
1 (Schwach wassergefährdend).
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13.) HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1.) Verfahren der Abfallbehandlung
Für die Entsorgung über Abwasser relevante Angaben:
Abfallbehandlung von Behältern/Verpackungen:
Anmerkungen
14.) ANGABEN ZUM TRANSPORT
14.1.) UN-Nummer
14.2.) Ordnungsgemäße UN­Versandbezeichnung
14.3.) Transportgefahrenklasse
Klasse:
14.4.) Verpackungsgruppe
14.5.) Umweltgefahren
14.6.) Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7.) Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL­Übereinkommens und gemäß IBC­Code
Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/nationalen/ internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Bitte beachten Sie die einschlägigen nationalen oder regionalen Bestimmungen.
Unterliegt nicht den Transportvorschriften.
-
-
-
-
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
Die Fracht wird nicht als Massengut befördert.
15.) RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1.) Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/ spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
Beschränkungen gemäß REACH, Anhang XVII:
Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH, Anhang XIV):
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kein Bestandteil ist gelistet.
kein Bestandteil ist gelistet.
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Richtlinie 2011/65/EU zur
Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung
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VOC-Decopaint-Richtlinie 2004/42/EC
VOC-Gehalt 0 %
Richtlinie über Industrieemissionen (VOCs, 2010/75/EU)
VOC-Gehalt 0 %
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Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) – Anhang II:
Verordnung 166/2006/EG über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und – verbringungsregisters (PRTR):
Schadstofffreisetzungs- und –verbringungsregister (PRTR)
Stoffname CAS-Nr. Anmerkungen
Kupfer 7440-50-8 (8) 100
Legende
(8) Sämtliche Metalle werden als Gesamtmenge des Elements in allen chemischen Formen, die in der
Freisetzung enthalten sind, gemeldet.
eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRR):
Ausgangsstoffe für Explosivstoffe für die Beschränkungen bestehen:
Nationale Vorschriften (Deutschland)
Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS)
Wassergefährdungsklasse (WGK):
kein Bestandteil ist gelistet.
Schwellenwert für die
Freisetzung in die Luft (kg/Jahr)
kein Bestandteil ist gelistet.
kein Bestandteil ist gelistet.
1 – schwach wassergefährdend – Einstufung nach Anhang 3 (VwVwS)
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Gesamtstaub,
s
taubförmige
≥ 25
Lagerung von Gefahrstoffen in
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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (Deutschland)
TA Luft (Deutschland)
Nummer Stoffgruppe Klasse Konz.
5.2.1
5.2.2
Hinweis
2) auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 20 kg/h darf im Abgas die
Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Cu als Cu (Kupfer) berechnet
Sn als Sn (Zinn) berechnet
einschließlich Feinstaub
anorganische Stoffe
25 % 0,2 kg/
Klasse III
Gew.-%
Massen-
strom
5 g/
h
Massenkon-
h
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zentration
20 mg/
1 mg/
Hinweis
Cu Sn 2)
Cu Sn
ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) (Deutschland)
Lagerklasse (LGK):
16.) SONSTIGE ANGABEN
Vorgenommene Änderungen (überarbeitetes Sicherheitsdatenblatt)
Hinweis auf Änderungen:
Abkürzungen und Akronyme
Abkürzungen und Akronyme
Abk. Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen
2000/39/EG
91/322/EWG
ADN
ADR
AGW
CAS
Richtlinie der Kommision zur Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz­Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates
Richtlinie der Kommission zur Festsetzung von Richtgrenzwerten zur Durchführung der Richtlinie 80/1107/EWG
Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen)
Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
Arbeitsplatzgrenzwert
Chemical Abstracts Service (Datenbank von chemischen Verbindungen und deren eindeutigem Schlüssel, der CAS Registry Number)
13
(nicht brennbare Feststoffe)
Abschnitt 8
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Règlement concernant le transport International ferroviaire des marchandises
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Abkürzungen und Akronyme
ABK. Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen
CLP
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging) von Stoffen und Gemischen
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DFG
DGR
DNEL
EG-Nr.
GHS
IATA
IMDG
Index-Nr.
IOELV
KZW
LGK
MARPOL
PBT
Deutsche Forschungsgemeinschaft MAK-und BAT-Werte-Liste, Senatskommision zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, Wiley-VCH, Weinheim
Gefahr
Derived No-Effect Level (abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung)
Das EG-Verzeichnis (EINECS, ELINCS und das NLP-Verzeichnis) ist die Quelle für die siebenstellige EC-Nummer als Kennzahl für Stoffe in der EU (Europäische Union)
„Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals“ „Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“, das die Vereinten Nationen entwickelt haben
International Air Transport Association (Internationale Flug-Transport-Vereinigung)
International Maritime Dangerous Goods Code (internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen)
Die Indexnummer ist der in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 angegebene Identifizierungs-Code
Arbeitsplatz-Richtgrenzwert
Kurzzeitwert
Lagerklasse gemäß TRGS 510, Deutschland
Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Abk. von „Marine Pollutant“)
Persistent, Bioakkumulierbar und Toxisch
PNEC
ppm
REACH
RID
SMW
TRGS
TRGS 900
VOC
vPvB
EDSYN GMBH EUROPA D-97892 Kreuzwertheim Finkenweg 2 (09342) 6413  (09342) 6417
Predicted No-Effect Concentration (abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration)
Parts per million (Teile pro Million)
Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)
Dangereuses (Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)
Schichtmittelwert
Technische Regeln für GefahrStoffe (Deutschland)
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Volatile Organic Compounds (flüchtige organische Verbindungen)
Very Persistent and very Bioaccumulative (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar)
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EDSYN GMBH EUROPA
Zentrum für Löt- und Entlötsysteme
EDSYN GMBH EUROPA, Postfach 1169, D-97888 Kreuzwertheim
24. Oktober 2018
Wichtige Literatur und Datenquellen
Einstufungsverfahren
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging) von Stoffen und Gemischen.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU.
Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen (ADR/RID/ADN).
Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG).
Dangerous Goods Regulations (DGR) fort he air transport (IATA) (Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr).
Physikalische und chemische Eigenschaften. Gesundheitsgefahren. Umweltgefahren. Das Verfahren zur Einstufung des Gemisches beruht auf den Gemischbestandteilen (Additivitätsformel).
SDB überarbeitet am:
Nummer der Fassung:
19.01.2016 / 14.12.2016 / 25.01.2017
2.0
Haftungsausschluss
Die vorliegenden Informationen beruhen auf unserem gegenwärtigen Kenntnisstand. Dieses SDB wurde ausschließlich für dieses Produkt zusammengestellt und ist ausschließlich für dieses vorgesehen.
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