05/2008Rev. index: 01.0Printed in Federal Republic of Germany0791 171621
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Diese Anleitung soll erleichtern, die Maschine kennenzulernen und ihre
bestimmungsmäßigen Einsatzmöglichkeiten zu nutzen.
Die Betriebsanleitung enthält wichtige Hinweise, die Maschine sicher,
sachgerecht und wirtschaftlich zu betreiben. Ihre Beachtung hilft,
Gefahren zu vermeiden, Reparaturkosten und Ausfallzeiten zu
vermindern und die Zuverlässigkeit und die Lebensdauer der Maschine
zu erhöhen.
Die Betriebsanleitung ist geeignet, Anweisungen aufgrund bestehender
nationaler Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu
ergänzen.
Die Betriebsanleitung muß ständig am Einsatzort der Maschine/Anlage
verfügbar sein.
Die Betriebsanleitung ist von jeder Person zu lesen und anzuwenden,
die beauftragt ist, an der Maschine/Anlage zu arbeiten. Darunter ist zu
verstehen:
–Bedienung, einschließlich Rüsten, Störungsbehebung im
Arbeitsablauf, Beseitigung von Produktionsabfällen, Pflege,
Der Bediener hat mit dafür zu sorgen, daß nur autorisierte Personen an
der Maschine arbeiten.
Der Bediener ist verpflichtet, die Maschine mindestens einmal pro
Schicht auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel zu prüfen,
eingetretene Veränderungen (einschließlich des Betriebsverhaltens),
die die Sicherheit beeinträchtigen, sofort zu melden.
Das verwendende Unternehmen hat dafür zu sorgen, daß die Maschine
immer nur in einwandfreiem Zustand betrieben wird.
Es dürfen grundsätzlich keine Sicherheitseinrichtungen demontiert oder
außer Betrieb gesetzt werden.
Ist die Demontage von Sicherheitseinrichtungen beim Rüsten,
Reparieren oder Warten erforderlich, hat unmittelbar nach Abschluß
der Wartungs- oder Reparaturarbeiten die Remontage der
Sicherheitseinrichtungen zu erfolgen.
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine schließen eine
Haftung des Herstellers für daraus resultierende Schäden aus.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine/Anlage
beachten! Die gelb/schwarz gestreiften Flächen sind Kennzeichnungen
ständiger Gefahrenstellen, z. B. mit Quetsch-, Schneid-, Scher- oder
Stoßgefahr.
Beachten Sie neben den Hinweisen in dieser Betriebsanleitung die
allgemein gültigen Sicherheits- und Unfallverhütungs-Vorschriften.
Allgemeine Sicherheitshinweise
Die Nichteinhaltung folgender Sicherheitshinweise kann zu körperlichen
Verletzungen oder zu Beschädigungen der Maschine führen.
1. Die Maschine darf erst nach Kenntnisnahme der zugehörigen
Betriebsanleitung und nur durch entsprechend unterwiesene
Bedienpersonen in Betrieb genommen werden.
2. Lesen Sie vor Inbetriebnahme auch die Sicherheitshinweise und die
Betriebsanleitung des Motorsherstellers.
3. Die Maschine darf nur ihrer Bestimmung gemäß und nicht ohne die
zugehörigen Schutzeinrichtungen betrieben werden; dabei sind
auch alle einschlägigen Sicherheitsvorschriften zu beachten.
4. Beim Austausch von Nähwerkzeugen (wie z.B. Nadel, Nähfuß,
Stichplatte, Stoffschieber und Spule), beim Einfädeln, beim
Verlassen des Arbeitsplatzes sowie bei Wartungsarbeiten ist die
Maschine durch Betätigen des Hauptschalters oder durch
Herausziehen des Netzsteckers vom Netz zu trennen.
5. Die täglichen Wartungsarbeiten dürfen nur von entsprechend
unterwiesenen Personen durchgeführt werden.
6. Reparaturarbeiten sowie spezielle Wartungsarbeiten dürfen nur von
Fachkräften bzw. entsprechend unterwiesenen Personen
durchgeführt werden.
7. Für Wartungs- und Reparaturarbeiten an pneumatischen
Einrichtungen ist die Maschine vom pneumatischen
Versorgungsnetz (max. 7 - 10 bar) zu trennen.
Vor dem Trennen ist zunächst eine Druckentlastung an der
Wartungseinheit vornehmen.
Ausnahmen sind nur bei Justierarbeiten und Funktionsprüfungen
durch entsprechend unterwiesene Fachkräfte zulässig.
8. Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung dürfen nur von dafür
qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden.
9. Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen und Einrichtungen
sind nicht zulässig.
Ausnahmen regeln die Vorschriften DIN VDE 0105.
10. Umbauten bzw. Veränderungen der Maschine dürfen nur unter
Beachtung aller einschlägigen Sicherheitsvorschriften
vorgenommen werden.
11. Bei Reparaturen sind die von uns zur Verwendung freigegebenen
Ersatzteile zu verwenden.
12. Die Inbetriebnahme des Oberteils ist so lange untersagt, bis
festgestellt wurde, dass die gesamt Näheinheit den
Bestimmungen der EG-Richtlinien entspricht.
13. Das Anschlusskabel muss mit einem landesspezifischen
zugelassenem Netzstecker versehen werden. Hierfür ist eine
qualifizierte Fachkraft erforderlich (sh. auch Pkt. 8).
Die DÜRKOPP ADLER 171 und 173 sind Ein- oder
Zweinadel-Flachbett-Doppelkettenstich-Crossline-Nähmaschinen mit
Untertransport. Für Liniennähte nach dem Stichtyp 401.
Klasse 171 mit hüpfendem Untertransport.
·
Klasse 173 mit hüpfendem Untertransport und intermittierendem
·
Walzenobertransport.
Die Greifer sind quer zur Nährichtung angeordnet (Crossline).
·
Je nach Unterklasse Max. Nähgeschwindigkeit 7000 Stiche/min
·
Die Transportlängen von Transporteur und Walze sind an
·
gesonderten Stellrädern differenzierend einstellbar. Beim
Umschalten auf Stichverdichtung wird die Transportlänge der
Walze automatisch entsprechend verkürzt.
Die Greiferfadenmenge paßt sich automatisch der Stichlänge an,
·
d.h. stets optimale Stichbildung.
2.Bestimmungsgemäßer Gebrauch
D
Die Klasse 171 173 ist ein Nähmaschinenoberteil, das
bestimmungsgemäß zum Nähen von leichtem bis mittelschwerem
Nähgut verwendet werden kann. Solches Nähgut ist in der Regel aus
textilen Fasern zusammengesetztes Material oder aber Leder. Solche
Nähmaterialien werden in der Bekleidungs-, der Wohnindustrie
verwendet.
Ferner können mit diesem Nähmaschinenoberteil möglicherweise auch
sogenannte technische Nähte ausgeführt werden. Hier muss jedoch
der Be tr e i b e r (gerne in Zusammenarbeit mit der DÜRKOPP ADLER AG)
eine Abschätzung der möglichen Gefahren vornehmen, da solche
Anwendungsfälle einerseits vergleichsweise selten sind und
andererseits die Vielfalt unübersehbar ist. Je nach Ergebnis dieser
Abschätzung sind möglicherweise geeignete Sicherungsmaßnahmen
zu ergreifen.
Allgemein darf nur trockenes Nähgut mit diesem
Nähmaschinenoberteil verarbeitet werden. Das Material darf nicht
stärker als 4 mm sein, wenn es durch die abgesenkten Nähfüße
zusammengedrückt ist. Das Material darf keine harten Gegenstände
beinhalten, da anderenfalls das Nähmaschinenoberteil nur mit einem
zusätzlichen Augenschutz betrieben werden dürfte. Ein solcher
Augenschutz ist zur Zeit nicht lieferbar.
Die Naht wird im allgemeinen mit Nähgarnen aus textilen Fasern der
Dimension bis 70/3 Nm (Umspinnzwirn) erstellt.
Wer andere Fäden einsetzen will, muss auch hier vorher die davon
ausgehenden Gefahren abschätzen und ggf. Sicherungsmaßnahmen
ergreifen.
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3.Unterklassen
Die Nähmaschine darf nur in trockenen und gepflegten Räumen
aufgestellt und betrieben werden. Wird die Nähmaschine in anderen
Räumen, die nicht trocken und gepflegt sind, eingesetzt, können
weitere Maßnahmen erforderlich werden, die zu vereinbaren sind
(siehe EN 60204-31: 1999).
Wir gehen als Hersteller von Industrienähmaschinen davon aus, dass
an unseren Produkten zumindest angelerntes Bedienpersonal arbeitet,
so dass alle üblichen Bedienungen und ggf. deren Gefahren als
bekannt vorausgesetzt werden können.
171-131110Einnadel-Doppelkettenstichnähmaschine mit
Untertransport. Nur vorwärtsnähend.
171-141621Einnadel-Doppelkettenstichnähmaschine mit
Untertransport, mit elektropneumatischer
Stichverdichtung, Nähfußlüftung und
Fadenabschneider für Nadel- und Greiferfaden
unterhalb der Stichplatte.
Serienmäßig ausgestattet mit einem an die
Nähmaschine angebauten Antriebsmotor und der
zugehörigen Motorsteuerung.
173-141110Einnadel-Doppelkettenstichnähmaschine mit
Untertransport und intermittierendem
Walzenobertransport. Nur vorwärtsnähend.
173-141621Einnadel-Doppelkettenstichnähmaschine mit
Untertransport und intermittierendem
Walzenobertransport. Mit elektropneumatischer
Stichverdichtung, Nähfußlüftung und
Fadenabschneider für Nadel- und Greiferfaden
unterhalb der Stichplatte.
Serienmäßig ausgestattet mit einem an die
Nähmaschine angebauten Antriebsmotor und der
zugehörigen Motorsteuerung.
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