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Deutsch
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8 Garantieurkunde
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und
Umfang unserer Garantieleistung umschreiben, lassen die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endabnehmer unberührt. Für die Geräte leisten wir
Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Materialund/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich
nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung
an den Erstendabnehmer gemeldet werden. Bei gewerblichem
Gebrauch innerhalb von 12 Monaten. Zeigt sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung und liegt eine erfolgreiche
Inbetriebnahme (Heizungs-Wärmepumpe und zentrale Wohnungslüftungsgeräte) durch den autorisierten SystemtechnikKundendienst vor, wird vermutet, dass es sich um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von
einem Unternehmer in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in
Deutschland betrieben wird und Garantieleistungen auch in
Deutschland erbracht werden können.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkannter
Mängel geschieht dadurch, dass die mangelhaften Teile unentgeltlich nach unserer Wahl instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Durch Art oder Ort des Einsatzes des
Gerätes oder schlechte Zugänglichkeit des Gerätes bedingte außergewöhnliche Kosten der Mängelbeseitigung werden nicht
übernommen. Der freie Gerätezugang muss durch den Endabnehmer gestellt werden. Ausgebaute Teile, die wir zurücknehmen, gehen in unser Eigentum über. Die Garantiezeit für Nachbesserungen und Ersatzteile endet mit dem Ablauf der
ursprünglichen Garantiezeit für das Gerät. Die Garantie erstreckt
sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile, die den Wert oder die
Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nur unwesentlich beeinträchtigen. Es ist jeweils der Original-Kaufbeleg mit Kauf- und/
oder Lieferdatum vorzulegen.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabnehmer oder
einem Dritten die entsprechenden VDE-Vorschriften, die Bestimmungen der örtlichen Versorgungsunternehmen oder unsere
Montage- und Gebrauchsanweisung sowie die in den Projektierungsunterlagen enthaltenen Hinweise oder Einbindungsschemen nicht beachtet worden sind oder wenn unser funktionsnotwendiges Zubehör nicht eingesetzt wurde. Durch etwa seitens
des Endabnehmers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen
Änderungen und Arbeiten, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Die Garantie erstreckt sich auf
das Gerät und vom Lieferer bezogene Teile. Nicht vom Lieferer
bezogene Teile und Geräte-/Anlagenmängel die auf nicht vom
Lieferer bezogene Teile zurückzuführen sind fallen nicht unter
den Garantieanspruch.
Sofern der Mangel nicht beseitigt werden kann, oder die Nachbesserung von uns abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird,
wird der Hersteller entweder kostenfreien Ersatz liefern oder den
Minderwert vergüten. Im Falle einer Ersatzlieferung, behalten wir
uns die Geltendmachung einer angemessenen Nutzungsanrechnung, für die bisherige Nutzungszeit, vor. Weitergehende oder
andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb
des Gerätes entstandener Schäden sind soweit eine Haftung
nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist ausgeschlossen. Bei
einer Haftung nach § 478 BGB wird die Haftung des Lieferers auf
die Servicepauschalen des Lieferers als Höchstbetrag beschränkt.
Eine Verlängerung der Garantie auf 36 Monate für HeizungsWärmepumpen und zentrale Wohnungslüftungsgeräte ab Inbetriebnahmedatum, jedoch maximal 38 Monate ab Auslieferung
Werk, wird gemäß den nachfolgenden Bedingungen gewährt:
Voraussetzung für die Übernahme der verlängerten Garantie ist
eine kostenpflichtige Inbetriebnahme durch den autorisierten
Systemtechnik-Kundendienst mit Inbetriebnahmeprotokoll innerhalb einer Betriebszeit (Verdichterlaufzeit) von weniger als 150
Stunden. Im Inbetriebnahmeprotokoll vermerkte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Dies ist Grundlage für die Garantie.
Das Inbetriebnahmeprotokoll ist, innerhalb von einem Monat
nach erfolgter Inbetriebnahme, an die unten angegebene
Adresse einzureichen, von welcher auch die Garantiezeitverlängerung bestätigt wird.
Die Inbetriebnahmepauschale beinhaltet die eigentliche Inbetriebnahme und die Fahrtkosten. Es wird keine Haftung für die
ordnungsgemäße Planung, Dimensionierung und Ausführung
der Gesamtanlage übernommen. Die Behebung von Anlagenmängel und Wartezeiten sind Sonderleistungen.
Die Inbetriebnahmepauschale für alle Heizungs-Wärmepumpen
von derzeit netto Euro 340,-- und für zentrale Lüftungsanlagen
von netto Euro 400,--, jeweils je Gerät, wird durch den autorisierten Systemtechnik-Kundendienst dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Eine Preisanpassung ist vorbehalten.
Im Kundendienstfalle wird der autorisierte Systemtechnik-Kundendienst vor Ort informiert, der für eine schnelle Abhilfe des
Problems sorgt. Den für Ihre Region zuständigen autorisierten
Systemtechnik-Kundendienst erfahren Sie über die zentrale Servicehotline der Glen Dimplex Deutschland GmbH.
Glen Dimplex Deutschland GmbH
Geschäftsbereich Dimplex
Kundendienst Systemtechnik
Am Goldenen Feld 18
95326 Kulmbach
Für die Auftragsbearbeitung werden die Erzeugnisnummer E-Nr.
und das Fertigungsdatum FD des Gerätes benötigt. Diese Angaben befinden sich auf dem Typschild in dem stark umrandeten
Feld.
Kundendienstadresse:
Tel.-Nr.:
Fax.-Nr.:
E-Mail-Adresse:
Internet:
+49 (0) 9221 709 562
+49 (0) 9221 709 565
kundendienst.system@glendimplex.de
kundendienst.system@dimplex.de
www.dimplex.de