
Handelsname: Insektenentferner
Produkt-Nr.: 60.117 / 81.902
Aktuelle Version: 2.0.0, erstellt am: 03.11.2015
Ersetzte Version: 1.0.0, erstellt am: 13.10.2015
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Relevante identifizierte Verwendungen
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Auskünfte zum Sicherheitsdatenblatt
Für medizinische Auskünfte (in deutscher und englischer Sprache):
+49 (0)551 192 40 (Giftinformationszentrum Nord)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2
Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
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Produkt-Nr.: 60.117 / 81.902
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Ersetzte Version: 1.0.0, erstellt am: 13.10.2015
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
Bei Brand: Wassersprühstrahl, Schaum, Trockenchemikalie oder Kohlendioxid (CO2) zum
Löschen verwenden.
Unter Verschluss aufbewahren.
Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Nicht zutreffend. Das Produkt ist kein Stoff.
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS / EG / Index /
REACH Nr.
Einstufung (EG) 1272/2008 (CLP)
67-63-0
200-661-7
603-117-00-0
01-2119457558-25
Eye Irrit. 2; H319
Flam. Liq. 2; H225
STOT SE 3; H336
Vollständiger Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt hinzuziehen.
Für Frischluft sorgen. Betroffene Person unter Einhaltung geeigneter Atemschutzmaßnahmen aus der Gefahrenzone
bringen.
Bei Berührung mit der Haut abwaschen mit viel Wasser.
Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 - 15 Minuten unter fließendem Wasser bei
weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen einleiten. Sofort Arzt hinzuziehen. Bewusstlosen
Personen darf nichts eingeflößt werden.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
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Ersetzte Version: 1.0.0, erstellt am: 13.10.2015
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Schaum; Kohlendioxid; Löschpulver; Wassersprühstrahl
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand kann freigesetzt werden: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
Hinweise für die Brandbekämpfung
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Schutzanzug tragen. Brandrückstände und kontaminiertes
Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Gefährdete Behälter mit
Wassersprühstrahl kühlen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Dämpfe nicht einatmen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Gefährdeten Bereich räumen. Schutzvorschriften (siehe
Abschnitt 7 und 8) beachten.
Keine Angaben verfügbar. Persönliche Schutzausrüstung – siehe Abschnitt 8.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Universalbindemittel) aufnehmen. In geeigneten Behältern der
Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Für gute Raumbelüftung sorgen, gegebenenfalls Absaugung am
Arbeitsplatz.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Dämpfe nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Kontaminierte Kleidung wechseln. Nach
der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen. Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Hitze- und Zündquellen fernhalten. Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Maßnahmen gegen
elektrostatische Aufladung treffen.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Technische Maßnahmen und Lagerungsbedingungen
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Hitze schützen.
Vor Frost schützen.
Anforderung an Lagerräume und Behälter
Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammenlagern mit: Oxidationsmitteln; Säuren
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Lagerklasse gemäß TRGS 510
Entzündbare Flüssigkeiten
Spezifische Endanwendungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Zu überwachende Parameter
DNEL Werte (Arbeitnehmer)
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Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Persönliche Schutzausrüstung
Bei Überschreiten der Arbeitsplatzgrenzwerte muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Sind keine
Arbeitsplatzgrenzwerte vorhanden, sind bei Bildung von Aerosolen und Nebeln ausreichende Atemschutzmaßnahmen
zu treffen.
Dichtschließende Schutzbrille (DIN EN 166).
Bei möglichem Hautkontakt mit dem Produkt bietet die Verwendung von Handschuhen, geprüft nach z.B. EN 374,
ausreichenden Schutz. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Fall auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B.
mechanische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Anweisungen und Informationen des
Handschuhherstellers zur Anwendung, Lagerung, Pflege und zum Austausch der Handschuhe befolgen. Die
Schutzhandschuhe sollten bei Beschädigung oder ersten Abnutzungserscheinungen sofort ersetzt werden.
Arbeitsvorgänge so gestalten, dass nicht dauernd Handschuhe getragen werden müssen.
säurefeste Schutzkleidung
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Siedepunkt / Siedebereich
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Schmelzpunkt / Schmelzbereich
Zersetzungspunkt / Zersetzungsbereich
Selbstentzündungstemperatur
Oxidierende Eigenschaften
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze
Obere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze
Verdampfungsgeschwindigkeit
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser
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ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil (siehe Abschnitt 7).
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Zu vermeidende Bedingungen
Unverträgliche Materialien
Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute inhalative Toxizität
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Schwere Augenschädigung/-reizung
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Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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Fischtoxizität (chronisch)
Daphnientoxizität (chronisch)
Algentoxizität (chronisch)
Persistenz und Abbaubarkeit
leicht biologisch abbaubar (readily biodegradable)
Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Andere schädliche Wirkungen
Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation verhindern.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Verfahren der Abfallbehandlung
Die Zuordnung einer Abfallschlüsselnummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) ist in Absprache mit dem
regionalen Entsorger vorzunehmen.
Verpackungen müssen restentleert werden und sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften einer
ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Nicht restentleerbare Verpackungen sind in Abstimmung mit dem
regionalen Entsorger zu entsorgen.
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ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Gefahrennr. (Kemler-Zahl)
Angaben zu Umweltgefahren, sofern relevant, siehe 14.1 - 14.3.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für
den Stoff oder das Gemisch
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe)
Nach den vorliegenden Daten und/oder gemäß den Angaben der Vorlieferanten enthält das Produkt keine(n) Stoff(e),
der/die gemäß REACH Verordnung (EG) 1907/2006 Anhang XIV als zulassungspflichtige Stoff(e) gilt/gelten.
REACH Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) für das Zulassungsverfahren
Nach den vorliegenden Daten und/oder gemäß den Angaben der Vorlieferanten enthält das Produkt keine(n) Stoff(e),
der/die gemäß Artikel 57 in Verbindung mit Artikel 59 der REACH Verordnung (EG) 1907/2006 als für die Aufnahme in
den Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe) in Frage kommende(r) Stoff(e) gilt/gelten.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XVII: Beschränkungen der Herstellung, des
Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nach den vorliegenden Daten und/oder gemäß den Angaben der Vorlieferanten enthält das Produkte keine(n) Stoff(e),
der/die REACH Verordnung (EG) 1907/2006 Anhang XVII unterliegt/unterliegen.
Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen
Das Produkt unterliegt Anhang I, Teil 1, Gefahrenkategorie:
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Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde für das vorliegende Gemisch nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Datenquellen, die zur Erstellung des Datenblattes verwendet wurden:
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), 1272/2008 (CLP) in der jeweils gültigen Fassung.
EG-Richtlinien 2000/39/EG, 2006/15/EG, 2009/161/EU
Nationale Arbeitsplatzgrenzwertlisten der jeweiligen Länder in der jeweils gültigen Fassung.
Transportvorschriften gemäß ADR, RID, IMDG, IATA in der jeweils gültigen Fassung.
Datenquellen, die zur Ermittlung von physikalischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Daten benutzt wurden,
sind direkt in den jeweiligen Abschnitten angegeben.
Vollständiger Wortlaut der in Abschnitt 2 und 3 aufgeführten H- und EUH-Sätze (soweit nicht bereits in diesen
Abschnitten aufgeführt).
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Datenblatt ausstellender Bereich
Georg-Wilhelm-Str. 183 , D-21107 Hamburg
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Änderungen / Textergänzungen:
Änderungen im Text sind am Seitenrand gekennzeichnet.
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Genehmigung der UMCO Umwelt Consult GmbH.
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