Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
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2.2 Kennzeichnungselemente
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Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
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Gefahrenpiktogramme
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Signalwort
·
Gefahrenhinweise
·
Sicherheitshinweise
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett
bereithalten.
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen
lassen.
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2.3 Sonstige Gefahren
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Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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·
PBT:
vPvB:
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
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3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
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Beschreibung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen
Beimengungen.
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Gefährliche Inhaltsstoffe:
·
zusätzl. Hinweise:
entfällt
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu
entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
·
nach Einatmen:
·
nach Hautkontakt:
·
nach Augenkontakt:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser
spülen.
·
nach Verschlucken:
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei Beschwerden Arzt konsultieren.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit
Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
·
Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in
Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
·
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit viel Wasser verdünnen.
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder,
Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt.
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
Seite: 2/5
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
·
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
·
Lagerung:
·
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
·
Zusammenlagerungshinweise:
·
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
·
VCI Lagerklasse:
·
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
·
7.3 Spezifische Endanwendungen
10
nicht erforderlich
Keine besonderen Anforderungen.
keine
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit
arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten.
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Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Persönliche Schutzausrüstung:
·
Atemschutz:
·
Handschutz:
·
Handschuhmaterial
Nicht erforderlich.
Schutzhandschuhe.
Chloroprenkautschuk
Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,65 mm
·
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Wert für die Permeation: Level ≤ 480 min
Die ermittelten Durchbruchzeiten gemäß EN 374 Teil III werden nicht
unter Praxisbedingungen durchgeführt. Es wird daher eine maximale
Tragezeit die 50 % der Durchbruchzeit entspricht empfohlen.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
·
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
·
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
·
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
·
Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
Weitere ökologische Hinweise:
·
Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in
Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
·
vPvB:
·
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll deponiert werden.
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Ungereinigte Verpackungen:
·
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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14.1 UN-Nummer
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ADR, ADN, IMDG, IATA
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14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
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ADR, ADN, IMDG, IATA
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14.3 Transportgefahrenklassen
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ADR, ADN, IMDG, IATA
·
Klasse
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14.4 Verpackungsgruppe
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ADR, IMDG, IATA
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14.5 Umweltgefahren:
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14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen
für den Verwender
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14.7 Massengutbeförderung gemäß
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Anhang II des MARPOLÜbereinkommens und gemäß IBC-Code
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten
DGUV Regel 112-192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz
DGUV Regel 112-195 Benutzung von Schutzhandschuhen
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15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
Seite: 5/5
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie
stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Sie beziehen sich nur auf
das bezeichnete Produkt und können nicht mehr zutreffen, wenn das Produkt zusammen mit anderen Materialien oder in einem
Verarbeitungsprozess verwendet wird. Der Verwender muß sich selbst
davon überzeugen, daß alle Aussagen für seinen jeweiligen Gebrauch
geeignet und vollständig sind.
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Datenblatt ausstellender Bereich:
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Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European
Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic
vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative
·
* Daten gegenüber der Vorversion geändert
Abt. Produktsicherheit
DE
43.2.18
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