Datasheet KFZ 60094 Datasheet (FREI) [de]

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 09.12.2016 überarbeitet am: 24.05.2016Versionsnummer 4
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
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1.1 Produktidentifikator
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Handelsname: Filmer Lackpolitur Art.Nr. 60094
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1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Verwendung des Stoffes / des Gemisches
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1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt
Poliermittel
bereitstellt
·
Hersteller/Lieferant:
Diedrich Filmer GmbH Jeringhaver Gast 5 Tel.: 0 44 51/12 09-0 D 26316 Varel Fax.: 0 44 51/12 09 97 5
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Auskunftgebender Bereich:
Diedrich Filmer GmbH Tel.: 04451/1209-0 Fax.: 04451/1209-55 email: [email protected]
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1.4 Notrufnummer:
GIZ Nord, Tel.: 0551/192-40
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
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2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
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Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
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2.2 Kennzeichnungselemente
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Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
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Gefahrenpiktogramme
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Signalwort
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Sicherheitshinweise
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen
lassen.
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2.3 Sonstige Gefahren
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Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT: vPvB:
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
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3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
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Beschreibung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
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Gefährliche Inhaltsstoffe:
·
zusätzl. Hinweise:
entfällt
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
·
nach Einatmen:
·
nach Hautkontakt:
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nach Augenkontakt:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
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nach Verschlucken:
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei Beschwerden Arzt konsultieren.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Handelsname: Filmer Lackpolitur Art.Nr. 60094
(Fortsetzung von Seite 1)
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit viel Wasser verdünnen.
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt. Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
·
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
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Zusammenlagerungshinweise:
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
·
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
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7.3 Spezifische Endanwendungen
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nicht erforderlich
Keine besonderen Anforderungen.
keine
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten.
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Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Persönliche Schutzausrüstung:
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Atemschutz:
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Handschutz:
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Handschuhmaterial
Nicht erforderlich. Schutzhandschuhe.
Chloroprenkautschuk Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,65 mm
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Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Wert für die Permeation: Level ≤ 480 min Die ermittelten Durchbruchzeiten gemäß EN 374 Teil III werden nicht unter Praxisbedingungen durchgeführt. Es wird daher eine maximale Tragezeit die 50 % der Durchbruchzeit entspricht empfohlen.
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Augenschutz:
Schutzbrille.
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Handelsname: Filmer Lackpolitur Art.Nr. 60094
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
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9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
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Allgemeine Angaben
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Aussehen:
Form: Farbe:
·
Geruch:
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Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Siedepunkt/Siedebereich:
·
Flammpunkt:
·
Selbstentzündlichkeit:
flüssig weißlich mild
nicht bestimmt 100 °C
Nicht anwendbar Das Produkt ist nicht
selbstentzündlich.
·
Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
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Dampfdruck bei 20 °C:
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Dichte bei 20 °C:
·
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
·
Lösemittelgehalt:
Organische Lösemittel: Wasser:
Festkörpergehalt:
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9.2 Sonstige Angaben
23 hPa 1,01 g/cm³
vollständig mischbar
0,0 % 89,4 %
6,5 % Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
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Stabil bei normaler Umgebungstemperatur und normalem Druck.
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10.2 Chemische Stabilität
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Zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
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10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
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10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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10.5 Unverträgliche Materialien:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
keine
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
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11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Primäre Reizwirkung:
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Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Schwere Augenschädigung/-reizung
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
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Keimzell-Mutagenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Karzinogenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Reproduktionstoxizität
(Fortsetzung von Seite 3)
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
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vPvB:
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll deponiert werden.
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Ungereinigte Verpackungen:
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Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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14.1 UN-Nummer
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ADR, ADN, IMDG, IATA
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14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
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ADR, ADN, IMDG, IATA
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14.3 Transportgefahrenklassen
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ADR, ADN, IMDG, IATA
·
Klasse
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14.4 Verpackungsgruppe
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ADR, IMDG, IATA
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14.5 Umweltgefahren:
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14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
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14.7 Massengutbeförderung gemäß
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Anhang II des MARPOL­Übereinkommens und gemäß IBC-Code
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Transport/weitere Angaben:
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ADR
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Bemerkungen:
Nicht anwendbar.
Kein Gefahrgut gemäß RID/ADR/GGVS.
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Handelsname: Filmer Lackpolitur Art.Nr. 60094
(Fortsetzung von Seite 4)
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UN "Model Regulation":
entfällt
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
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15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/ spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
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Nationale Vorschriften:
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Technische Anleitung Luft:
Klasse Anteil in %
Wasser 89,4
III 4,3
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Wassergefährdungsklasse:
WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
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Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten DGUV Regel 112-192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz DGUV Regel 112-195 Benutzung von Schutzhandschuhen
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15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und be­gründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Sie beziehen sich nur auf das bezeichnete Produkt und können nicht mehr zutreffen, wenn das Pro­dukt zusammen mit anderen Materialien oder in einem Verarbeitungsprozess verwendet wird. Der Verwender muß sich selbst davon überzeugen, daß alle Aussagen für seinen jeweiligen Gebrauch geeignet und vollständig sind.
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Datenblatt ausstellender Bereich:
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Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative
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* Daten gegenüber der Vorversion geändert
Abt. Produktsicherheit
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