
Handelsname: Cockpitspray Pfirsich
Aktuelle Version: 3.0.0, erstellt am: 12.04.2017
Ersetzte Version: 2.1.0, erstellt am: 13.02.2017
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Relevante identifizierte Verwendungen
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Auskünfte zum Sicherheitsdatenblatt
Für medizinische Auskünfte (in deutscher und englischer Sprache):
+49 (0)551 192 40 (Giftinformationszentrum Nord)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2
Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

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Ersetzte Version: 2.1.0, erstellt am: 13.02.2017
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Extrem entzündbares Aerosol.
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Verursacht Hautreizungen.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
KEIN Erbrechen herbeiführen.
Unter Verschluss aufbewahren.
Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien (Anhang VII):
>30% aliphatische Kohlenwasserstoffe, <5% Duftstoffe
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Nicht zutreffend. Das Produkt ist kein Stoff.
Chemische Charakterisierung

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Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS / EG / Index /
REACH Nr.
Einstufung (EG) 1272/2008 (CLP)
142-82-5
205-563-8
601-008-00-2
-
Aquatic Acute 1; H400
Aquatic Chronic 1; H410
Asp. Tox. 1; H304
Flam. Liq. 2; H225
Skin Irrit. 2; H315
STOT SE 3; H336
106-97-8
203-448-7
601-004-00-0
-
Flam. Gas 1; H220
Press. Gas; H280
74-98-6
200-827-9
601-003-00-5
-
Flam. Gas 1; H220
Press. Gas
75-28-5
200-857-2
601-004-00-0
-
Flam. Gas 1; H220
Press. Gas
64-17-5
200-578-6
603-002-00-5
-
Vollständiger Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte
Vollständiger Wortlaut der Anmerkungen: Siehe Abschnitt 16, „Anmerkungen zur Identifizierung, Einstufung und
Kennzeichnung von Stoffen (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI".
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Bei Gefahr der
Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen.
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei unregelmäßiger Atmung/Atemstillstand:
künstliche Beatmung.
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 - 15 Minuten unter fließendem Wasser bei
weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung.
Sofort Arzt hinzuziehen. Kein Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

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Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Alkoholbeständiger Schaum; Löschpulver; Kohlendioxid; Wassersprühstrahl
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand kann freigesetzt werden: Kohlendioxid (CO2); Kohlenmonoxid (CO)
Hinweise für die Brandbekämpfung
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Schutzanzug tragen. Erhitzen führt zu Druckerhöhungen
und Berstgefahr.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 und 8) beachten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Zündquellen fernhalten.
Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Dämpfe nicht einatmen.
Keine Angaben verfügbar. Persönliche Schutzausrüstung – siehe Abschnitt 8.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich
gelangen lassen.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit geeignetem Reinigungsmittel entfernen. In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Das Risiko beim Umgang mit dem Produkt ist durch Anwendung von Schutz- und Vorbeugungsmaßnahmen auf ein
Mindestmaß zu verringern. Das Arbeitsverfahren sollte, sofern nach dem Stand der Technik möglich, so gestaltet
werden, dass gefährliche Stoffe nicht frei werden oder ein Hautkontakt ausgeschlossen werden kann. Bei
Überschreiten der Arbeitsplatzgrenzwerte muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Für gute
Raumbelüftung sorgen, gegebenenfalls Absaugung am Arbeitsplatz. Für gute Raumbelüftung auch im Bodenbereich
sorgen (Dämpfe sind schwerer als Luft).
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Berührung mit den
Augen und der Haut vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht
einatmen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Augenspülvorrichtung bereithalten. Notdusche
bereithalten.

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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Hitze- und Zündquellen fernhalten. Explosionsgeschützte Geräte/Armaturen und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
Die schweren Dämpfe können eine beträchtliche Entfernung zu einer Zündquelle überbrücken.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Technische Maßnahmen und Lagerungsbedingungen
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Hitze und
direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Anforderung an Lagerräume und Behälter
Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern. Stets in
Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammenlagern mit: Säuren
Lagerklasse gemäß TRGS 510
Aerosolpackungen und Feuerzeuge
Spezifische Endanwendungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Zu überwachende Parameter

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Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Persönliche Schutzausrüstung
Bei Überschreiten der Arbeitsplatzgrenzwerte muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Sind keine
Arbeitsplatzgrenzwerte vorhanden, sind bei Bildung von Aerosolen und Nebeln ausreichende Atemschutzmaßnahmen
zu treffen.
Schutzbrille mit Seitenschutz (DIN EN 166)
Bei möglichem Hautkontakt mit dem Produkt bietet die Verwendung von Handschuhen, geprüft nach z.B. EN 374,
ausreichenden Schutz. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Fall auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B.
mechanische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Anweisungen und Informationen des
Handschuhherstellers zur Anwendung, Lagerung, Pflege und zum Austausch der Handschuhe befolgen. Die
Schutzhandschuhe sollten bei Beschädigung oder ersten Abnutzungserscheinungen sofort ersetzt werden.
Arbeitsvorgänge so gestalten, dass nicht dauernd Handschuhe getragen werden müssen.
Chemieübliche Arbeitskleidung.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Siedepunkt / Siedebereich
Schmelzpunkt / Schmelzbereich
Zersetzungspunkt / Zersetzungsbereich

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Selbstentzündungstemperatur
Oxidierende Eigenschaften
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze
Obere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze
Verdampfungsgeschwindigkeit
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil (siehe Abschnitt 7).
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Zu vermeidende Bedingungen
Hitze, offene Flammen und andere Zündquellen. Temperaturen > 50 °C.
Unverträgliche Materialien

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Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute inhalative Toxizität
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Schwere Augenschädigung/-reizung
Sensibilisierung der Atemwege/Haut

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Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht
erfüllt.
Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender
Exposition
Einatmen von Produktdämpfen kann zu Kopfschmerzen, Schläfrigkeit und Schwindelgefühlen führen. Wiederholter und
langandauernder Hautkontakt kann Entfettung und Reizung verursachen. Produktkontakt mit den Augen kann zu
Reizungen führen.

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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Fischtoxizität (chronisch)
Daphnientoxizität (chronisch)
Algentoxizität (chronisch)
Persistenz und Abbaubarkeit
Bioakkumulationspotenzial
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Andere schädliche Wirkungen
Produkt ohne Vorbehandlung nicht in Kanalisation und Gewässer einleiten und nicht auf öffentlichen Deponien lagern.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Verfahren der Abfallbehandlung
Die Zuordnung einer Abfallschlüsselnummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) ist in Absprache mit dem
regionalen Entsorger vorzunehmen.
Nur vollständig entleerte Aerosoldosen zur Wertstoffsammlung geben!
Verpackungen müssen restentleert werden und sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften einer
ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Nicht restentleerbare Verpackungen sind in Abstimmung mit dem
regionalen Entsorger zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

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Angaben zu Umweltgefahren, sofern relevant, siehe 14.1 - 14.3.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für
den Stoff oder das Gemisch
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe)
Nach den vorliegenden Daten und/oder gemäß den Angaben der Vorlieferanten enthält das Produkt keine(n) Stoff(e),
der/die gemäß REACH Verordnung (EG) 1907/2006 Anhang XIV als zulassungspflichtige Stoff(e) gilt/gelten.
REACH Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) für das Zulassungsverfahren
Nach den vorliegenden Daten und/oder gemäß den Angaben der Vorlieferanten enthält das Produkt keine(n) Stoff(e),
der/die gemäß Artikel 57 in Verbindung mit Artikel 59 der REACH Verordnung (EG) 1907/2006 als für die Aufnahme in
den Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe) in Frage kommende(r) Stoff(e) gilt/gelten.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XVII: Beschränkungen der Herstellung, des
Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nach den vorliegenden Daten und/oder gemäß den Angaben der Vorlieferanten enthält das Produkte keine(n) Stoff(e),
der/die REACH Verordnung (EG) 1907/2006 Anhang XVII unterliegt/unterliegen.
Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen
Das Produkt unterliegt Anhang I, Teil 1, Gefahrenkategorie:
Sofern die Eigenschaften des Stoffes/Produkts zu mehr als einer Einstufung nach Richtlinie 2012/18/EU Anlass geben,
gilt die Einstufung mit der niedrigensten Mengenschwelle gemäß Anhang I, Teil 1 und 2.
Die nationalen Gesundheits- und Arbeitssicherheitsvorschriften sind bei der Verwendung dieses Produktes
anzuwenden.
Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde für das vorliegende Gemisch nicht durchgeführt.

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Aktuelle Version: 3.0.0, erstellt am: 12.04.2017
Ersetzte Version: 2.1.0, erstellt am: 13.02.2017
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Datenquellen, die zur Erstellung des Datenblattes verwendet wurden:
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), 1272/2008 (CLP) in der jeweils gültigen Fassung.
EG-Richtlinien 2000/39/EG, 2006/15/EG, 2009/161/EU
Nationale Arbeitsplatzgrenzwertlisten der jeweiligen Länder in der jeweils gültigen Fassung.
Transportvorschriften gemäß ADR, RID, IMDG, IATA in der jeweils gültigen Fassung.
Datenquellen, die zur Ermittlung von physikalischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Daten benutzt wurden,
sind direkt in den jeweiligen Abschnitten angegeben.
Vollständiger Wortlaut der in Abschnitt 2 und 3 aufgeführten H- und EUH-Sätze (soweit nicht bereits in diesen
Abschnitten aufgeführt).
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Anmerkungen zur Identifizierung, Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen ((EG) Nr.
1272/2008, Anhang VI)
Manche organischen Stoffe können entweder in einer genau definierten isomeren Form
oder als Gemisch mehrerer Isomere in Verkehr gebracht werden. In diesem Fall muss der
Lieferant auf dem Kennzeichnungsetikett angeben, ob es sich um ein bestimmtes Isomer
oder um ein Isomerengemisch handelt.
Beim Inverkehrbringen müssen die Gase als „Gase unter Druck“ in die Gruppe der
verdichteten Gase, der verflüssigten Gase, der tiefgekühlten Gase oder der gelösten
Gase eingestuft werden. Die Zuordnung zu einer Gruppe hängt vom Aggregatzustand ab,
in dem das Gas verpackt wird, und muss deshalb von Fall zu Fall entschieden werden.
Datenblatt ausstellender Bereich
Georg-Wilhelm-Str. 187, D-21107 Hamburg
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Änderungen / Textergänzungen:
Änderungen im Text sind am Seitenrand gekennzeichnet.
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Genehmigung der UMCO GmbH.