Conrad Electronic CTCM78 data sheet [de]

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Wärmeleitpaste CTCM78
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1
Produktidentifikator
Wärmeleitpaste CTCM78
1.2
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.2.1
Relevante Verwendungen
Siehe Produktinformation.
1.2.2
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine bekannt
1.3
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma
Conrad Electronic SE Klaus-Conrad-Str. 1 92240 Hirschau / DEUTSCHLAND Telefon 0180-5312111 Fax 0180-5312110 Homepage www.conrad.de
Hersteller
KERAFOL Keramische Folien GmbH Koppe-Platz 1 92676 Eschenbach / DEUTSCHLAND Telefon +49 (0) 9645 88-300 Fax +49 (0) 9645 88-390 Homepage www.kerafol.com E-Mail info@kerafol.com
Auskunftgebender Bereich
Technische Auskunft
Sicherheitsdatenblatt
sdb@chemiebuero.de
1.4
Notrufnummer
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Keine Einstufung.
2.2
Kennzeichnungselemente
2.3
Sonstige Gefahren
Umweltgefahren
Enthält keine PBT bzw. vPvB Stoffe.
Andere Gefahren
Weitere Gefahren wurden beim derzeitigen Wissensbestand nicht festgestellt.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Produktart:
Bei dem Produkt handelt es sich um ein Gemisch.
Gehalt [%]
Bestandteil
0,1 - <0,5
GHS/CLP: Repr. 1B: H360FD
Dibortrioxid
CAS: 1303-86-2, EINECS/ELINCS: 215-125-8, EU-INDEX: 005-008-00-8
Bestandteilekommentar
SVHC (Candidate List of Substances of Very High Concern for authorisation) ≥0,1% CAS 1303-86-2 - Dibortrioxid Der Wortlaut der angeführten R/H-Sätze ist dem ABSCHNITT 16 zu entnehmen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut mit Wasser und Seife abwaschen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
4.2
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine bekannt
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Schaum, Löschpulver, Wassersprühstrahl, Kohlendioxid
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen. Reste mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Sägemehl, Universalbindemittel) aufnehmen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ABSCHNITT 8+13
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Es sind die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Nicht zusammen mit Lebens- und Futtermitteln lagern.
Behälter dicht geschlossen halten. Trocken lagern.
Lagerklasse (TRGS 510)
LGK 10-13
7.3
Spezifische Endanwendungen
Siehe Verwendung des Produktes, ABSCHNITT 1.2
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung
8.1
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (DE)
Gehalt [%]
Bestandteil
1 - <5
Graphit
CAS: 7782-42-5, EINECS/ELINCS: 231-955-3, Reg-No.: 01-2119486977-12-XXXX
Arbeitsplatzgrenzwert: 10 mg/m³, Einatembare Fraktion (Alveolengängige Fraktion: AGW=3 mg/m³)
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen
Für ausreichende Be- und Entlüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Augenschutz
Schutzbrille
Handschutz
Butylkautschuk, > 120 min (EN 374) Bei den Angaben handelt es sich um Empfehlungen. Für weitere Informationen bitte den Handschuhlieferanten kontaktieren.
Körperschutz
Arbeitsschutzkleidung.
Sonstige Schutzmaßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Die persönliche Schutzausrüstung ist in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Konzentration und Menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden.
Atemschutz
Nicht erforderlich unter normalen Bedingungen.
Thermische Gefahren
keine
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Die geltenden Umweltrichtlinien einhalten, die die Einleitung in Luft, Wasser und Boden begrenzen.
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Form
pastös
Farbe
grau schwarz
Geruch
charakteristisch
Geruchsschwelle
nicht relevant
pH-Wert
nicht anwendbar
pH-Wert [1%]
nicht anwendbar
Siedepunkt [°C]
nicht anwendbar
Flammpunkt [°C]
nicht anwendbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig) [°C]
nicht bestimmt
Untere Explosionsgrenze
nicht anwendbar
Obere Explosionsgrenze
nicht anwendbar
Brandfördernd
nein
Dampfdruck/Gasdruck [kPa]
nicht bestimmt
Dichte [g/ml]
nicht bestimmt
Schüttdichte [kg/m³]
nicht anwendbar
Löslichkeit in Wasser
praktisch unlöslich
Verteilungskoeffizient [n­Oktanol/Wasser]
nicht bestimmt
Viskosität
nicht relevant
Relative Dampfdichte [Bezugswert: Luft]
nicht relevant
Verdampfungsgeschwindigkeit
nicht relevant
Schmelzpunkt [°C]
nicht bestimmt
Selbstentzündung [°C]
nicht bestimmt
Zersetzungspunkt [°C]
> 350
9.2
Sonstige Angaben
keine
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1
Reaktivität
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine bekannt.
10.2
Chemische Stabilität
Das Produkt ist unter Normalbedingungen stabil.
10.3
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Temperaturen oberhalb 150°C vermeiden.
10.4
Zu vermeidende Bedingungen
Übermässige Erhitzung
10.5
Unverträgliche Materialien
nicht relevant
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10.6
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Bei Erhitzung (150-180°C) auftretende geringfügige (Zersetzungs-)Produkte: Benzol Formaldehyd.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Schwere Augenschädigung/-reizung
nicht bestimmt
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
nicht bestimmt
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
nicht bestimmt
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
nicht bestimmt
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
nicht bestimmt
Mutagenität
nicht bestimmt
Reproduktionstoxizität
nicht bestimmt
Karzinogenität
nicht bestimmt
Allgemeine Bemerkungen
Toxikologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor. Keine Einstufung nach Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
Gehalt [%]
Bestandteil
0,1 - <0,5
Dibortrioxid, CAS: 1303-86-2
EC50, (48h), Daphnia magna: 370-490 mg/l (IUCLID).
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Verhalten in Umweltkompartimenten
nicht bestimmt
Verhalten in Kläranlagen
nicht bestimmt
Biologische Abbaubarkeit
nicht bestimmt
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Akkumulation in Organismen ist nicht zu erwarten.
12.4
Mobilität im Boden
Keine Informationen verfügbar.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Auf Grundlage aller verfügbaren Informationen nicht als PBT bzw. vPvB einzustufen.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Keine Einstufung nach Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren zur Abfallbehandlung
Produktreste sind unter Beachtung der Abfallrichtlinie 2008/98/EG sowie nationalen und regionalen Vorschriften zu entsorgen. Für dieses Produkt kann keine Abfallschlüssel-Nummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) festgelegt werden, da erst der Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt. Die Abfallschlüssel-Nummer ist innerhalb der EU in Absprache mit dem Entsorger festzulegen.
Produkt
Die EG Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe wird eingehalten. Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften einer Verbrennungsanlage zuführen.
AVV-Nr. (empfohlen)
070217 Silikonhaltige Abfälle, andere als die in 070216* genannten.
Ungereinigte Verpackungen
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
AVV-Nr. (empfohlen)
150102 Verpackungen aus Kunststoff.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
entsprechend UN Versandbezeichnung siehe ABSCHNITT 14.2
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Landtransport nach ADR/RID
KEIN GEFAHRGUT
Binnenschifffahrt (ADN)
KEIN GEFAHRGUT
Seeschiffstransport nach IMDG
NOT CLASSIFIED AS "DANGEROUS GOODS"
Lufttransport nach IATA
NOT CLASSIFIED AS "DANGEROUS GOODS"
14.3
Transportgefahrenklassen
entsprechend UN Versandbezeichnung siehe ABSCHNITT 14.2
14.4
Verpackungsgruppe
entsprechend UN Versandbezeichnung siehe ABSCHNITT 14.2
14.5
Umweltgefahren
entsprechend UN Versandbezeichnung siehe ABSCHNITT 14.2
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Entsprechende Angabe unter ABSCHNITT 6 bis 8.
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
nicht anwendbar
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-VORSCHRIFTEN
1967/548 (1999/45); 1991/689 (2001/118); 1999/13; 2004/42; 648/2004; 1907/2006 (Reach); 1272/2008; 75/324/EWG (2008/47/EG); 453/2010/EG
TRANSPORT-VORSCHRIFTEN
ADR (2015); IMDG-Code (2015, 37. Amdt.); IATA-DGR (2015)
NATIONALE VORSCHRIFTEN (DE):
Gefahrstoffverordnung - GefStoffV 2011; Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG; Wasserhaushaltsgesetz - WHG; TRG 300; TRGS: 200, 615, 900, 905, Bekanntmachung 220 (TRGS220).
- Wassergefährdungsklasse
1, gem. VwVwS vom 27.07.2005 (Stand: 2015)
- Störfallverordnung
nein
- Klassifizierung nach TA-Luft
5.2.5 Organische Stoffe.
- Lagerklasse (TRGS 510)
LGK 10-13
- Beschäftigungsbeschränkungen
nein
- VOC (1999/13/EG)
0%
- Sonstige Vorschriften
TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
nicht anwendbar
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
16.1
Gefahrenhinweise (ABSCHNITT 3)
H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
16.2
Abkürzungen und Akronyme:
ADR = Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route RID = Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses ADN = Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure AVV = Abfallverzeichnis-Verordnung BGI = Berufsgenossenschaftliche Informationen CAS = Chemical Abstracts Service CLP = Classification, Labelling and Packaging DMEL = Derived Minimum Effect Level DNEL = Derived No Effect Level EC50 = Median effective concentration ECB = European Chemicals Bureau EEC = European Economic Community EINECS = European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS = European List of Notified Chemical Substances GHS = Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals IATA = International Air Transport Association IBC-Code = International Code for the Construction and Equipment of Ships carrying Dangerous Chemicals in Bulk IC50 = Inhibition concentration, 50% IMDG = International Maritime Code for Dangerous Goods IUCLID = International Uniform ChemicaL Information Database LC50 = Lethal concentration, 50% LD50 = Median lethal dose MARPOL = International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships PBT = Persistent, Bioaccumulative and Toxic substance PNEC = Predicted No-Effect Concentration REACH = Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals TLV®/TWA = Threshold limit value – time-weighted average TLV®STEL = Threshold limit value – short-time exposure limit TRGS = Technische Regeln für Gefahrstoffe VOC = Volatile Organic Compounds vPvB = very Persistent and very Bioaccumulative VwVwS = Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe
www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, info@chemiebuero.de, 140812a
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Druckdatum 02.06.2015, Überarbeitet am 20.03.2015
Version 01
Seite 8 / 8
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16.3
Sonstige Angaben
Einstufungsverfahren
Geänderte Positionen
keine
GV Freisetzungsgruppe:
niedrig
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Gefahrstoffmanagmentsystem - Betriebsanweisungen - leichtgemacht. Nähere Informationen unter www.sdbpool.de
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