
Druckdatum 02.06.2015, Überarbeitet am 20.03.2015
Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE)
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Siehe Produktinformation.
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Conrad Electronic SE
Klaus-Conrad-Str. 1
92240 Hirschau / DEUTSCHLAND
Telefon 0180-5312111
Fax 0180-5312110
Homepage www.conrad.de
KERAFOL Keramische Folien GmbH
Koppe-Platz 1
92676 Eschenbach / DEUTSCHLAND
Telefon +49 (0) 9645 88-300
Fax +49 (0) 9645 88-390
Homepage www.kerafol.com
E-Mail info@kerafol.com
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Enthält keine PBT bzw. vPvB Stoffe.
Weitere Gefahren wurden beim derzeitigen Wissensbestand nicht festgestellt.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Bei dem Produkt handelt es sich um ein Gemisch.
GHS/CLP: Repr. 1B: H360FD
CAS: 1303-86-2, EINECS/ELINCS: 215-125-8, EU-INDEX: 005-008-00-8
SVHC (Candidate List of Substances of Very High Concern for authorisation) ≥0,1%
CAS 1303-86-2 - Dibortrioxid
Der Wortlaut der angeführten R/H-Sätze ist dem ABSCHNITT 16 zu entnehmen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Bei Berührung mit der Haut mit Wasser und Seife abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Schaum, Löschpulver, Wassersprühstrahl, Kohlendioxid
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte.
Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen.
Reste mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Sägemehl, Universalbindemittel)
aufnehmen.
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
Verweis auf andere Abschnitte
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Es sind die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Nicht zusammen mit Lebens- und Futtermitteln lagern.
Behälter dicht geschlossen halten.
Trocken lagern.
Spezifische Endanwendungen
Siehe Verwendung des Produktes, ABSCHNITT 1.2
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (DE)
CAS: 7782-42-5, EINECS/ELINCS: 231-955-3, Reg-No.: 01-2119486977-12-XXXX
Arbeitsplatzgrenzwert: 10 mg/m³, Einatembare Fraktion (Alveolengängige Fraktion: AGW=3 mg/m³)
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung
technischer Anlagen
Für ausreichende Be- und Entlüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Butylkautschuk, > 120 min (EN 374)
Bei den Angaben handelt es sich um Empfehlungen. Für weitere Informationen bitte den
Handschuhlieferanten kontaktieren.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Die persönliche Schutzausrüstung ist in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Konzentration
und Menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der
Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden.
Nicht erforderlich unter normalen Bedingungen.
Begrenzung und Überwachung der
Umweltexposition
Die geltenden Umweltrichtlinien einhalten, die die Einleitung in Luft, Wasser und Boden
begrenzen.
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Entzündbarkeit (fest, gasförmig) [°C]
Dampfdruck/Gasdruck [kPa]
Verteilungskoeffizient [nOktanol/Wasser]
Relative Dampfdichte [Bezugswert:
Luft]
Verdampfungsgeschwindigkeit
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine bekannt.
Das Produkt ist unter Normalbedingungen stabil.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Temperaturen oberhalb 150°C vermeiden.
Zu vermeidende Bedingungen
Unverträgliche Materialien
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Gefährliche Zersetzungsprodukte
Bei Erhitzung (150-180°C) auftretende geringfügige (Zersetzungs-)Produkte:
Benzol
Formaldehyd.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Schwere Augenschädigung/-reizung
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei
einmaliger Exposition
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei
wiederholter Exposition
Toxikologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor.
Keine Einstufung nach Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Dibortrioxid, CAS: 1303-86-2
EC50, (48h), Daphnia magna: 370-490 mg/l (IUCLID).
Persistenz und Abbaubarkeit
Verhalten in Umweltkompartimenten
Bioakkumulationspotenzial
Akkumulation in Organismen ist nicht zu erwarten.
Keine Informationen verfügbar.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Auf Grundlage aller verfügbaren Informationen nicht als PBT bzw. vPvB einzustufen.
Andere schädliche Wirkungen
Keine Einstufung nach Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Verfahren zur Abfallbehandlung
Produktreste sind unter Beachtung der Abfallrichtlinie 2008/98/EG sowie nationalen und regionalen Vorschriften zu entsorgen. Für
dieses Produkt kann keine Abfallschlüssel-Nummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) festgelegt werden, da erst der
Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt. Die Abfallschlüssel-Nummer ist innerhalb der EU in Absprache mit
dem Entsorger festzulegen.
Die EG Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe wird eingehalten.
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften einer Verbrennungsanlage zuführen.
070217 Silikonhaltige Abfälle, andere als die in 070216* genannten.
Ungereinigte Verpackungen
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
150102 Verpackungen aus Kunststoff.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
entsprechend UN Versandbezeichnung siehe ABSCHNITT 14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Landtransport nach ADR/RID
Seeschiffstransport nach IMDG
NOT CLASSIFIED AS "DANGEROUS GOODS"
NOT CLASSIFIED AS "DANGEROUS GOODS"
entsprechend UN Versandbezeichnung siehe ABSCHNITT 14.2
entsprechend UN Versandbezeichnung siehe ABSCHNITT 14.2
entsprechend UN Versandbezeichnung siehe ABSCHNITT 14.2
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Entsprechende Angabe unter ABSCHNITT 6 bis 8.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
das Gemisch
1967/548 (1999/45); 1991/689 (2001/118); 1999/13; 2004/42; 648/2004; 1907/2006 (Reach);
1272/2008; 75/324/EWG (2008/47/EG); 453/2010/EG
ADR (2015); IMDG-Code (2015, 37. Amdt.); IATA-DGR (2015)
NATIONALE VORSCHRIFTEN (DE):
Gefahrstoffverordnung - GefStoffV 2011; Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG;
Wasserhaushaltsgesetz - WHG; TRG 300; TRGS: 200, 615, 900, 905, Bekanntmachung 220
(TRGS220).
- Wassergefährdungsklasse
1, gem. VwVwS vom 27.07.2005 (Stand: 2015)
- Klassifizierung nach TA-Luft
- Beschäftigungsbeschränkungen
TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Stoffsicherheitsbeurteilung
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Gefahrenhinweise (ABSCHNITT 3)
H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
Abkürzungen und Akronyme:
ADR = Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par
Route
RID = Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises
dangereuses
ADN = Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par
voie de navigation intérieure
AVV = Abfallverzeichnis-Verordnung
BGI = Berufsgenossenschaftliche Informationen
CAS = Chemical Abstracts Service
CLP = Classification, Labelling and Packaging
DMEL = Derived Minimum Effect Level
DNEL = Derived No Effect Level
EC50 = Median effective concentration
ECB = European Chemicals Bureau
EEC = European Economic Community
EINECS = European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS = European List of Notified Chemical Substances
GHS = Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
IATA = International Air Transport Association
IBC-Code = International Code for the Construction and Equipment of Ships carrying
Dangerous Chemicals in Bulk
IC50 = Inhibition concentration, 50%
IMDG = International Maritime Code for Dangerous Goods
IUCLID = International Uniform ChemicaL Information Database
LC50 = Lethal concentration, 50%
LD50 = Median lethal dose
MARPOL = International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships
PBT = Persistent, Bioaccumulative and Toxic substance
PNEC = Predicted No-Effect Concentration
REACH = Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals
TLV®/TWA = Threshold limit value – time-weighted average
TLV®STEL = Threshold limit value – short-time exposure limit
TRGS = Technische Regeln für Gefahrstoffe
VOC = Volatile Organic Compounds
vPvB = very Persistent and very Bioaccumulative
VwVwS = Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe
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