Medizinische Notfälle: Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen Berlin Tel.+49(0)
30/30686700
Gefahrguttransport:
Werkfeuerwehr Bayer AG Tel.+49(0)30/4681-4208
40810100000
Desinfektionsmittel
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2ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
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2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
·
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS02 Flamme
Flam. Liq. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
GHS07
Eye Irrit. 2H319 Verursacht schwere Augenreizung.
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2.2 Kennzeichnungselemente
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Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
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Gefahrenpiktogramme
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Signalwort
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Gefahrenhinweise
Gefahr
GHS02, GHS07
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
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Sicherheitshinweise
P101Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P233Behälter dicht verschlossen halten.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P312Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P337+P313Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
7ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Behälter dicht geschlossen halten.
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Aerosolbildung vermeiden.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
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Zusammenlagerungshinweise:
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
nicht erforderlich
Behälter dicht geschlossen halten.
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
·
Lagerklasse:
·
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
·
7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
An einem kühlen Ort lagern.
Entzündbare Flüssigkeiten
Seite: 3/7
(Fortsetzung von Seite 2)
*
8 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
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8.1 Zu überwachende Parameter
·
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden
Grenzwerten.
·
Zusätzliche Hinweise:
·
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Persönliche Schutzausrüstung:
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
·
Atemschutz:
Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition
umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
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Handschutz:
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung
sein.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung /
das Chemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der
Degradation.
·
Handschuhmaterial
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine
Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht
vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
·
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
11 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
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11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Akute Toxizität
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Primäre Reizwirkung:
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Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
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Schwere Augenschädigung/-reizung
Keine Reizwirkung bekannt
Verursacht schwere Augenreizung.
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Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
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Keimzell-Mutagenität
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Karzinogenität
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Reproduktionstoxizität
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
keine
Seite: 5/7
12 ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
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12.4 Mobilität im Boden
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation
gelangen lassen.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nicht anwendbar.
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PBT:
·
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Nicht anwendbar.
vPvB:
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
13 ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Für Recycling restlos entleeren!
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Ungereinigte Verpackungen:
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Empfehlung:
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Empfohlenes Reinigungsmittel:
Die Verpackung ist nach Maßgabe der Verpackungsverordnung zu entsorgen.
Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
16 ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung
von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
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Relevante Sätze
Vollständiger Wortlaut der H- und R-Sätze der Inhaltsstoffe, falls in Kapitel 3 unter 'Gefährliche
Inhaltsstoffe' genannt:
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
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Datenblatt ausstellender Bereich:
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Ansprechpartner:
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Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International
Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic
vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative
Flam. Liq. 2: Entzündbare Flüssigkeiten – Kategorie 2
Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2
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* Daten gegenüber der Vorversion geändert
siehe Kapitel 1
Abteilung Produktsicherheit
DE
50.1.7
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