CFH CFH 52235 Datasheet

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
CFH Löt- und Gasgeräte GmbH
Entlötlitze
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
Entlötlitze
CFH No. 52235
Kupfer
Stoffname:
01-2119480154-42-
REACH Registrierungsnummer:
7440-50-8
CAS-Nr.:
231-159-6
EG-Nr.:
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Verarbeitungshilfsstoffe
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
CFH Löt- und Gasgeräte GmbH
Firmenname: Straße:
Bahnhofstraße 50
Ort: D-74254 Offenau Telefon: Telefax:
+49 (0)7136 9594 0 +49 (0)7136 9594 44 Info@cfh-gmbh.de
E-Mail:
Torsten Bogesch
Ansprechpartner: E-Mail:
Info@cfh-gmbh.de www.cfh-gmbh.de
Internet:
+49(0) 551 - 1 92 40 (GIZ-Nord, 24h)1.4. Notrufnummer:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
2.2. Kennzeichnungselemente
Es liegen keine Informationen vor.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilBezeichnungCAS-Nr. EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
GHS-Einstufung
< 100 %7440-50-8 Kupfer
231-159-6 01-2119480154-42
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Für Frischluft sorgen. Bei Unwohlsein Arzt anrufen.
Nach Einatmen
Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Nach Hautkontakt
Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen, dann sofort Augenarzt konsultieren.
Nach Augenkontakt
Sofort Mund ausspülen und 1 Glas Wasser nachtrinken.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Kohlendioxid (CO2), Löschpulver, Wassersprühstrahl, alkoholbeständiger Schaum Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Geeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Es liegen keine Informationen vor.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Staubbildung vermeiden. Staub nicht einatmen.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Hinweise zum sicheren Umgang
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Zusammenlagerungshinweise
13 (Nicht brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind)
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Verarbeitungshilfsstoffe
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Bisher wurden keine nationalen Grenzwerte festgelegt.
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Augen-/Gesichtsschutz
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
Handschutz
Benutzung von Schutzkleidung.
Körperschutz
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
Atemschutz
fest
Aggregatzustand:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Farbe: Kupfer
charakteristisch
Geruch: pH-Wert:
nicht bestimmt
Zustandsänderungen
nicht bestimmt
Schmelzpunkt:
nicht bestimmt
Siedepunkt oder Siedebeginn und Siedebereich:
> 260 °CFlammpunkt:
Entzündbarkeit
nicht bestimmt
Feststoff:
nicht anwendbar
Gas:
Das Produkt ist nicht: Explosionsgefährlich.
Explosionsgefahren
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nicht bestimmt
Untere Explosionsgrenze:
nicht bestimmt
Obere Explosionsgrenze:
Selbstentzündungstemperatur
nicht bestimmt
Feststoff:
nicht anwendbar
Gas:
nicht bestimmt
Zersetzungstemperatur:
Das Produkt ist nicht: brandfördernd.
Brandfördernde Eigenschaften
Dampfdruck:
nicht bestimmt
Dichte (bei 20 °C): 8,96 g/cm³
Wasserlöslichkeit: Keine Prüfung erforderlich, da der Stoff
bekanntermaßen in Wasser unlöslich ist.
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln
nicht bestimmt
nicht bestimmt
Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser:
Relative Dampfdichte:
nicht bestimmt
Verdampfungsgeschwindigkeit:
nicht bestimmt
9.2. Sonstige Angaben
nicht bestimmt
Festkörpergehalt:
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
keine/keiner
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Es liegen keine Informationen vor.
10.5. Unverträgliche Materialien
Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Der Stoff ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
Sonstige Angaben zu Prüfungen
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Das Produkt ist nicht: ökotoxisch.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt wurde nicht geprüft.
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12.3. Bioakkumulationspotenzial
Das Produkt wurde nicht geprüft.
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Produkt wurde nicht geprüft.
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlungen zur Entsorgung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Mit reichlich Wasser abwaschen. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Gefahrauslöser:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
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14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Angaben zur SEVESO III-Richtlinie 2012/18/EU:
Unterliegt nicht der SEVESO III-Richtlinie
Nationale Vorschriften
1 - schwach wassergefährdend
Wassergefährdungsklasse:
Einstufung von Gemischen gemäß Anlage 1, Nr. 5 AwSV
Status:
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme
CLP: Classification, labelling and Packaging REACH: Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals GHS: Globally Harmonised System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals UN: United Nations CAS: Chemical Abstracts Service DNEL: Derived No Effect Level DMEL: Derived Minimal Effect Level PNEC: Predicted No Effect Concentration ATE: Acute toxicity estimate LC50: Lethal concentration, 50% LD50: Lethal dose, 50% LL50: Lethal loading, 50% EL50: Effect loading, 50% EC50: Effective Concentration 50% ErC50: Effective Concentration 50%, growth rate NOEC: No Observed Effect Concentration BCF: Bio-concentration factor PBT: persistent, bioaccumulative, toxic vPvB: very persistent, very bioaccumulative MARPOL: International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships IBC: Intermediate Bulk Container SVHC: Substance of Very High Concern Abkürzungen und Akronyme siehe Verzeichnis unter http://abk.esdscom.eu
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten.
Weitere Angaben
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