CFH CFH 52149 Datasheet [de, en]

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
CFH Löt- und Gasgeräte GmbH
Butandruckgaskartusche
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
Butandruckgaskartusche
CFH No. 52108, 52149
Kohlenwasserstoffe, C3-4-reich, Erdöldestillat; Gase aus der Erdölverarbeitung
Stoffname:
68512-91-4
CAS-Nr.:
649-083-00-0
Index-Nr.:
270-990-9
EG-Nr.:
UFI:
A7EN-P4A1-Q00J-SM6D
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Kraftstoff
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
CFH Löt- und Gasgeräte GmbH
Firmenname: Straße:
Bahnhofstraße 50
Ort: D-74254 Offenau Telefon: Telefax:
+49 (0)7136 9594 0 +49 (0)7136 9594 44 [email protected]
E-Mail:
Torsten Bogesch
Ansprechpartner: E-Mail:
[email protected] www.cfh-gmbh.de
Internet:
+49(0) 551 - 1 92 40 (GIZ-Nord, 24h)1.4. Notrufnummer:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Flam. Gas 1; H220 Liquefied gas; H280
Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort:
Gefahr
Piktogramme:
H220 Extrem entzündbares Gas. H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
Gefahrenhinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P377 Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt
Sicherheitshinweise
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werden kann. P381 Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen. P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Es liegen keine Informationen vor.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilStoffnameCAS-Nr. EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
Einstufung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)
100 %68512-91-4 Kohlenwasserstoffe, C3-4-reich, Erdöldestillat; Gase aus der Erdölverarbeitung
270-990-9 649-083-00-0 Flam. Gas 1, Liquefied gas; H220 H280
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Allgemeine Hinweise
Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Bei Unwohlsein Arzt anrufen.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Nach Hautkontakt
Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen, dann sofort Augenarzt konsultieren.
Nach Augenkontakt
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein Arzt anrufen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Trockenlöschmittel, Kohlendioxid (CO2), alkoholbeständiger Schaum
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Dämpfe sind schwerer als Luft, breiten sich am Boden aus und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische.
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Erhitzen führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Benutzung von Schutzkleidung
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nur antistatisch ausgerüstetes (funkenfreies) Werkzeug verwenden. Antistatische Schuhe und Arbeitskleidung tragen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Allgemeine Hinweise
Keine besonderen Umweltschutzmaßnahmen erforderlich. Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Den betroffenen Bereich belüften.
Weitere Angaben
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Sicherstellen, dass die Frischluftzufuhr vor und die Absaugung hinter dem Bediener angeordnet wird. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Hinweise zum sicheren Umgang
Nicht gegen Flammen oder glühende Gegenstände sprühen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. Wegen Explosionsgefahr Eindringen der Dämpfe in Keller, Kanalisation und Gruben verhindern. Explosionsgeschützte Anlagen, Apparaturen, Absauganlagen, Geräte etc. verwenden.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
2A (Gase (ohne Aerosolpackungen und Feuerzeuge))
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Kraftstoff
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
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Bisher wurden keine nationalen Grenzwerte festgelegt.
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Augen-/Gesichtsschutz
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
Handschutz
Benutzung von Schutzkleidung.
Körperschutz
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
Atemschutz
verflüssigtes Gas
Aggregatzustand:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Farbe: farblos
charakteristisch
Geruch:
Zustandsänderungen
nicht bestimmt
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt:
~ (-5) °CSiedepunkt oder Siedebeginn und
Siedebereich:
< (-50) °CFlammpunkt:
Entzündbarkeit
nicht anwendbar
Feststoff/Flüssigkeit:
nicht bestimmt
Gas:
Das Produkt ist nicht: Explosionsgefährlich.
Explosionsgefahren
1,5 Vol.-%Untere Explosionsgrenze: 8,8 Vol.-%Obere Explosionsgrenze:
> 400 °CZündtemperatur:
Selbstentzündungstemperatur
nicht anwendbar
Feststoff:
nicht bestimmt
Gas:
nicht bestimmt
Zersetzungstemperatur: pH-Wert:
nicht bestimmt
Wasserlöslichkeit: Keine Prüfung erforderlich, da der Stoff
bekanntermaßen in Wasser unlöslich ist.
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln
nicht bestimmt
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nicht bestimmt
Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser:
1700 hPaDampfdruck:
(bei 15 °C) Dichte:
nicht bestimmt
Relative Dampfdichte:
nicht bestimmt
9.2. Sonstige Angaben
Angaben über physikalische Gefahrenklassen
Das Produkt ist nicht: brandfördernd.
Oxidierende Eigenschaften
Sonstige sicherheitstechnische Kenngrößen
nicht bestimmt
Festkörpergehalt: Verdampfungsgeschwindigkeit:
nicht bestimmt
Weitere Angaben
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft-Gemische bilden.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Dieses Material kann durch Hitze, Funken, Flammen oder andere Zündquellen (z.B. statische Elektrizität, Zündflammen, mechanische/elektrische Ausrüstung und elektronische Geräte wie Handys, Computer und Pager, die nicht als eigensicher zugelassen sind) entzündet werden.
keine
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Oxidationsmittel
10.5. Unverträgliche Materialien
Kohlendioxid (CO2), CO
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
Sonstige Angaben zu Prüfungen
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Das Produkt ist nicht: ökotoxisch.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Das Produkt wurde nicht geprüft.
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Das Produkt wurde nicht geprüft.
Dieser Stoff hat gegenüber Nichtzielorganismen keine endokrinen Eigenschaften.
12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften
Es liegen keine Informationen vor.
12.7. Andere schädliche Wirkungen
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlungen zur Entsorgung
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer:
UN 2037
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
GEFÄSSE, KLEIN, MIT GAS (GASPATRONEN)
14.3. Transportgefahrenklassen:
2
14.4. Verpackungsgruppe:
-
Gefahrzettel:
2.1
Klassifizierungscode:
5F
Sondervorschriften:
191 303 344
Begrenzte Menge (LQ):
1 L
Freigestellte Menge:
E0
Beförderungskategorie:
2
Tunnelbeschränkungscode:
D
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer:
UN 2037
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen)
14.3. Transportgefahrenklassen:
2
14.4. Verpackungsgruppe:
-
Gefahrzettel:
2.1
Klassifizierungscode:
5F
Sondervorschriften:
191 303 344
Begrenzte Menge (LQ):
1 L
Freigestellte Menge:
E0
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer:
UN 2037
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14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
RECEPTACLES, SMALL, CONTAINING GAS (GAS CARTRIDGES)
14.3. Transportgefahrenklassen:
2.1
14.4. Verpackungsgruppe:
-
Gefahrzettel:
2.1
Sondervorschriften:
191, 277, 303, 344
Begrenzte Menge (LQ):
1000 mL
Freigestellte Menge:
E0
EmS:
F-D, S-U
Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)
14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer:
UN 2037
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
RECEPTACLES, SMALL, CONTAINING GAS
14.3. Transportgefahrenklassen:
2.1
14.4. Verpackungsgruppe:
-
Gefahrzettel:
2.1
Sondervorschriften:
A145 A167 A802
Begrenzte Menge (LQ) Passenger:
1 kg
Passenger LQ:
Y203
Freigestellte Menge:
E0
IATA-Verpackungsanweisung - Passenger:
203
IATA-Maximale Menge - Passenger:
1 kg
IATA-Verpackungsanweisung - Cargo:
203
IATA-Maximale Menge - Cargo:
15 kg
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Achtung: Entzündbare Gase.
14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Verwendungsbeschränkungen (REACH, Anhang XVII):
Eintrag 40 Angaben zur SEVESO III-Richtlinie 2012/18/EU:
Unterliegt nicht der SEVESO III-Richtlinie
Nationale Vorschriften
- - nicht wassergefährdend
Wassergefährdungsklasse:
Einstufung von Gemischen gemäß Anlage 1, Nr. 5 AwSV
Status:
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
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Abkürzungen und Akronyme
CLP: Classification, labelling and Packaging
REACH: Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals
GHS: Globally Harmonised System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals
UN: United Nations
CAS: Chemical Abstracts Service
DNEL: Derived No Effect Level
DMEL: Derived Minimal Effect Level
PNEC: Predicted No Effect Concentration
ATE: Acute toxicity estimate
LC50: Lethal concentration, 50%
LD50: Lethal dose, 50%
LL50: Lethal loading, 50%
EL50: Effect loading, 50%
EC50: Effective Concentration 50%
ErC50: Effective Concentration 50%, growth rate
NOEC: No Observed Effect Concentration
BCF: Bio-concentration factor
PBT: persistent, bioaccumulative, toxic
vPvB: very persistent, very bioaccumulative
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route
(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)
RID: Regulations concerning the international carriage of dangerous goods by rail
ADN: European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Inland Waterways
(Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation
intérieures)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
EmS: Emergency Schedules
MFAG: Medical First Aid Guide
IATA: International Air Transport Association
ICAO: International Civil Aviation Organization
MARPOL: International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships
IBC: Intermediate Bulk Container
SVHC: Substance of Very High Concern
Abkürzungen und Akronyme siehe Verzeichnis unter http://abk.esdscom.eu
H220 Extrem entzündbares Gas.
H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung
von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und
Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten.
Weitere Angaben
Druckdatum: 17.06.2022 D - DERevisions-Nr.: 1,0
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