gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
CFH Löt- und Gasgeräte GmbH
Spezialgas
Überarbeitet am: 25.06.2021 Seite 3 von 8
Dämpfe sind schwerer als Luft, breiten sich am Boden aus und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Schutzkleidung.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Alle Zündquellen entfernen.
Nur antistatisch ausgerüstetes (funkenfreies) Werkzeug verwenden.
Antistatische Schuhe und Arbeitskleidung tragen.
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. Explosionsgefahr.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft-Gemische bilden.
Nur antistatisch ausgerüstetes (funkenfreies) Werkzeug verwenden.
Antistatische Schuhe und Arbeitskleidung tragen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Von Hitze,
heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten . Nicht rauchen.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel. Pyrophore oder selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe.
Zusammenlagerungshinweise
2A (Gase (ohne Aerosolpackungen und Feuerzeuge))
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Kraftstoff
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Bisher wurden keine nationalen Grenzwerte festgelegt.
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
Druckdatum: 11.08.2021D - DERevisions-Nr.: 1,0