CFH CFH 51932 Datasheet [de, en]

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
CFH Löt- und Gasgeräte GmbH
Spezialgas
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
Spezialgas
CFH No. 52515, 52105
Kohlenwasserstoffe, C3-4; Gase aus der Erdölverarbeitung
Stoffname:
01-2119486557-22-
REACH Registrierungsnummer:
68476-40-4
CAS-Nr.:
649-199-00-1
Index-Nr.:
270-681-9
EG-Nr.:
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Kraftstoff
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
CFH Löt- und Gasgeräte GmbH
Firmenname: Straße:
Bahnhofstraße 50
Ort: D-74254 Offenau Telefon: Telefax:
+49 (0)7136 9594 0 +49 (0)7136 9594 44 [email protected]
E-Mail:
Torsten Bogesch
Ansprechpartner: E-Mail:
[email protected] www.cfh-gmbh.de
Internet:
+49(0) 551 - 1 92 40 (GIZ-Nord, 24h)1.4. Notrufnummer:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien: Entzündbare Gase: Entz. Gas 1 Gase unter Druck: Verflüssigtes Gas Gefahrenhinweise: Extrem entzündbares Gas. Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort:
Gefahr
Piktogramme:
H220 Extrem entzündbares Gas. H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
Gefahrenhinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Sicherheitshinweise
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P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P377 Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt
werden kann. P381 Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen. P410+P403 Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Es liegen keine Informationen vor.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilBezeichnungCAS-Nr. EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
GHS-Einstufung
100 %68476-40-4 Kohlenwasserstoffe, C3-4; Gase aus der Erdölverarbeitung
270-681-9 649-199-00-1 01-2119486557-22 Flam. Gas 1, Liquefied gas; H220 H280
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein Arzt anrufen.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Nach Hautkontakt
Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen, dann sofort Augenarzt konsultieren.
Nach Augenkontakt
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Trockenlöschmittel, Kohlendioxid (CO2), alkoholbeständiger Schaum
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Extrem entzündbares Gas. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Erhitzen führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr.
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Dämpfe sind schwerer als Luft, breiten sich am Boden aus und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Schutzkleidung.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Alle Zündquellen entfernen. Nur antistatisch ausgerüstetes (funkenfreies) Werkzeug verwenden. Antistatische Schuhe und Arbeitskleidung tragen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. Explosionsgefahr.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft-Gemische bilden. Nur antistatisch ausgerüstetes (funkenfreies) Werkzeug verwenden. Antistatische Schuhe und Arbeitskleidung tragen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten . Nicht rauchen.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel. Pyrophore oder selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe.
Zusammenlagerungshinweise
2A (Gase (ohne Aerosolpackungen und Feuerzeuge))
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Kraftstoff
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Bisher wurden keine nationalen Grenzwerte festgelegt.
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
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8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Augen-/Gesichtsschutz
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
Handschutz
Flammschutzkleidung. Antistatische Schuhe und Arbeitskleidung tragen.
Körperschutz
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
Atemschutz
verflüssigtes Gas
Aggregatzustand:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Farbe: farblos
charakteristisch
Geruch:
Prüfnorm
pH-Wert:
nicht bestimmt
Zustandsänderungen
(-187) - (-138) °CSchmelzpunkt:
(-48) - (-0,5) °CSiedepunkt oder Siedebeginn und
Siedebereich:
(-107) - (-60) °CFlammpunkt:
Weiterbrennbarkeit:
Keine selbstunterhaltende Verbrennung
Entzündbarkeit
nicht anwendbar
Feststoff:
nicht bestimmt
Gas:
Das Produkt ist nicht: Explosionsgefährlich.
Explosionsgefahren
1,5 Vol.-%Untere Explosionsgrenze:
10,9 Vol.-%Obere Explosionsgrenze:
365 °CZündtemperatur:
Selbstentzündungstemperatur
nicht anwendbar
Feststoff:
405-468 °CGas:
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nicht bestimmt
Zersetzungstemperatur:
Das Produkt ist nicht: brandfördernd.
Brandfördernde Eigenschaften
1800-10200 hPaDampfdruck:
(bei 20 °C)
Dichte (bei 20 °C): 1,5 - 2,0 g/cm³
ASTM D 297
Wasserlöslichkeit:
Nicht mischbar
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln
nicht bestimmt
nicht bestimmt
Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser:
Relative Dampfdichte:
nicht bestimmt
Verdampfungsgeschwindigkeit:
nicht bestimmt
9.2. Sonstige Angaben
nicht bestimmt
Festkörpergehalt:
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Extrem entzündbares Gas. Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft-Gemische bilden.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
Von Wärmequellen fernhalten (z.B. heiße Oberflächen), Funken und offenen Flammen. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Oxidationsmittel
10.5. Unverträgliche Materialien
Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Das Produkt ist nicht: ökotoxisch.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Das Produkt wurde nicht geprüft.
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Produkt wurde nicht geprüft.
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12.6. Andere schädliche Wirkungen
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlungen zur Entsorgung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Mit reichlich Wasser abwaschen. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
UN 2037 GEFÄSSE, KLEIN, MIT GAS (GASPATRONEN)
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
2
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
-
Gefahrzettel:
2.1
Klassifizierungscode:
5F
Sondervorschriften:
191 303 344
Begrenzte Menge (LQ):
1 L
Freigestellte Menge:
E0
Beförderungskategorie:
2
Tunnelbeschränkungscode:
D
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer:
UN 2037
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen)
14.3. Transportgefahrenklassen:
2
14.4. Verpackungsgruppe:
-
Gefahrzettel:
2.1
5F
Klassifizierungscode:
191 303 344
Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ):
1 L
Freigestellte Menge:
E0
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer:
UN 2037
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RECEPTACLES, SMALL, CONTAINING GAS (GAS CARTRIDGES)
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:
2.1
14.4. Verpackungsgruppe:
-
Gefahrzettel:
2.1
191, 277, 303, 344
Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ):
1000 mL
Freigestellte Menge:
E0
EmS:
F-D, S-U
Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)
14.1. UN-Nummer:
UN 2037 RECEPTACLES, SMALL, CONTAINING GAS
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
2.1
14.3. Transportgefahrenklassen:
-
14.4. Verpackungsgruppe:
Gefahrzettel:
2.1
Sondervorschriften:
A145 A167 A802
Begrenzte Menge (LQ) Passenger:
1 kg Y203
Passenger LQ: Freigestellte Menge:
E0
203
IATA-Verpackungsanweisung - Passenger:
1 kg
IATA-Maximale Menge - Passenger:
203
IATA-Verpackungsanweisung - Cargo:
15 kg
IATA-Maximale Menge - Cargo:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Achtung: Entzündbare Gase.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Angaben zur SEVESO III-Richtlinie 2012/18/EU:
18 Verflüssigte entzündbare Gase, Kategorie 1 oder 2 (einschließlich LPG) und Erdgas (-) P2
Zusätzliche Angaben:
Nationale Vorschriften
- - nicht wassergefährdend
Wassergefährdungsklasse:
WGK-Selbsteinstufung
Status:
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme
CLP: Classification, labelling and Packaging REACH: Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals GHS: Globally Harmonised System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals UN: United Nations CAS: Chemical Abstracts Service DNEL: Derived No Effect Level DMEL: Derived Minimal Effect Level PNEC: Predicted No Effect Concentration ATE: Acute toxicity estimate LC50: Lethal concentration, 50% LD50: Lethal dose, 50% LL50: Lethal loading, 50% EL50: Effect loading, 50% EC50: Effective Concentration 50% ErC50: Effective Concentration 50%, growth rate NOEC: No Observed Effect Concentration BCF: Bio-concentration factor PBT: persistent, bioaccumulative, toxic vPvB: very persistent, very bioaccumulative ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) RID: Regulations concerning the international carriage of dangerous goods by rail ADN: European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Inland Waterways (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods EmS: Emergency Schedules MFAG: Medical First Aid Guide IATA: International Air Transport Association ICAO: International Civil Aviation Organization MARPOL: International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships IBC: Intermediate Bulk Container SVHC: Substance of Very High Concern Abkürzungen und Akronyme siehe Verzeichnis unter http://abk.esdscom.eu
H220 Extrem entzündbares Gas. H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten.
Weitere Angaben
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