
(D) Bedienungsanleitung
Hebelschnellverschluß für Anhängekupp-
lungen, abschließbar. Art.-Nr. 20215
Lesen Sie diese Bedienungsanleitung vor Gebrauch sorgfältig
und bewahren Sie sie gut auf.
Ansicht der Abklappvorrichtung
geschlossen.
Abschließbar
Ansicht der Abklappvorrichtung
geöffnet.
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Montagemaße der
Grundplatte
Montageanleitung/Zusammenbau
1. Den Hebel auf die Vorrichtung des
Hebelschnellverschlußes schieben
und mit den beiliegenden Muttern
und Schrauben befestigen.
2. Den beiliegenden Bügel für die Abklappvorrichtung in die Vorrichtung des Hebelschnellverschlußes schieben und mit einem Schraubenschlüssel festziehen. Mit
einem Drehmomentschlüssel auf 6 Nm nachziehen.
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Anpassen auf der Anhängekupplung
3. Den Hebelschnellverschluß auf der
Anhängekupplung aufsetzen.
Der Hebelschnellverschluß
ist für
Stahl-Anhängekupplungen,
nicht für
Alu-Anhängekupplungen
geeignet.
4. Den Hebel nach unten drücken bis
er einrastet.
5. Der Hebelschnellverschluß sollte
jetzt festsitzen und darf kein Spiel nach
rechts/links oder oben/unten haben.
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6. Sollte sich der Hebel ohne großen
Kraftaufwand nicht nach unten einrasten lassen, muß wie unten abgebildet
nachjustiert werden
8. Mit dem beiliegenden Innensechskantschlüssel die oberen beiden Innensechskantmuttern jeweils nach rechts oder links verdrehen, je nachdem ob die Schnellverschlußkupplung zu fest oder zu locker auf der Anhängekupplung ist. Wenn der
Hebel jetzt ohne großen Kraftaufwand nach unten einrastet und der Hebelschnellverschluß kein Spiel nach rechts/links oder oben/unten hat, ist die Schnellverschlußkupplung optimal angepaßt.
7. Der Hebel läßt sich ganz leicht nach
unten einrasten, aber der Hebelschnellverschluß hat Spiel nach
rechts/links oder oben/unten. Jetzt
muß wie unten abgebildet nachjustiert
werden.
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Verwendungsbereiche
Das Schnellkupplungssystem darf nur in Verbindung mit einer typengenehmigten
und zum Anbau des Hecktragesystems geeigneten Kupplungskugel mit Halterungen (DIN 74058 / ISO 1302), die am Kraftfahrzeug montiert ist, verwendet werden.
Einige Fahrzeughersteller erteilen auch für die am Fahrzeug serienmäßig montierte Anhängekupplung eine Freigabe für die Verwendung von Hecktragesystemen. Dazu werden in den Bedienungsanleitungen der Fahrzeuge die zulässigen
Belastungen und Geometrien beschrieben. Diese sind maßgebend für die Verwendung der Hecktragesysteme.
Sollte für die entsprechende Anhängekupplung keine Freigabe zur Verwendung
von Hecktragesystemen vorliegen, so hat die Eignungsprüfung wie nachfolgend
beschrieben zu erfolgen. Die Eignungsprüfung wurde auf der Grundlage des § 30
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) – Merkblatt über die Verwendung
von Hecktragesystemen an PKW und Wohnmobilen – erstellt.
Eignungsprüfung der Anhängekupplung
Das Hecktrage-Schnellkupplungssystem kann auf einer typgenehmigten Anhängekupplung unter folgenden Bedingungen montiert werden:
1. Die Kugel und die Kugelstange müssen aus einem Stück bestehen.
2. Der Werkstoff der Kugelstange muss eine Mindestgüte von St 52-3 haben
(in der Regel sind Kugelstangen aus Werkstoff St 52-3).
3. Der Bereich zwischen der Kugel und der Einspannstelle bzw. Querträger darf
keine Schwächungen aufweisen. (Anschweißteile o.ä.).
4. Die zulässige Stützlast der Anhängekupplung (siehe Fabrikschild auf der
Anhängekupplung) muss ausreichend sein.
5. Ermittlung des D-Wertes, die die Anhängekupplung am Fahrzeug mindestens
aufweisen muss. Der zulässige D-Wert der
Anhängekupplung muss gleichgroß oder
größer sein als der ermittelte
D-Wert aus der Tabelle auf der nächsten Seite. Dazu müssen die Maße K und L
von der Anhängekupplung abgenommen
werden (Messen der vertikalen Höhe K und
der horizontalen Länge L wie in der Abb.
gezeigt).
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Ermittlung des D-Wertes. die Ihre Anhängerkupplung mindestens aufweisen muss:
D-Wert
in kN
l 40 60 80 100 120 140
100 12,0 9,6 8,0 6,9 6,1 5,5
150 10,7 8,9 7,6 6,7 6,0 5,4
200 9,7 8,3 7,3 6,5 5,9 5,4
250 9,0 7,9 7,1 6,4 5,8 5,4
300 8,5 7,6 6,8 6,2 5,7 5,3
350 8,1 7,3 6,7 6,1 5,7 5,3
k
Vergleichen Sie den ermittelten D-Wert aus der Tabelle mit den Angaben des DWertes auf dem Fabrikschild der Anhängekupplung (sollten Sie das Fabrikschild
der Anhängekupplung nicht finden können, fordern Sie den D-Wert und die zulässige Stützlast in Ihrer Fachwerkstatt, beim Autohersteller oder beim Hersteller
der Anhängekupplung an).
Beispiel: D-Wert laut Fabrikschild: 10,5 kN
zulässige Stützlast: 70 kg
vertikale Höhe K: 80 mm
horizontale Länge L: 250 mm
Lesen Sie nun den D-Wert in der Tabelle bei der Schnittstelle 80 mm
Höhe/250 mm Länge ab, in diesem Fall 7,1. Damit ist die Forderung erfüllt;
der vorhandene D-Wert der Anhänge-Kupplung ist höher als der aus der
Tabelle ermittelte Mindest-D-Wert.
Sicherheitshinweis: Nach ca. 50 km Fahrtstrecke ist der Sitz des Heckträgers
einschließlich Ladung zu überprüfen. ggf muss die Nachstellschraube (B) nachgezogen werden.
Ladungssicherung: Für die ordnungsgemäße Ladungssicherung gemäß StVO ist
der Fahrzeugführer verantwortlich. Achten Sie insbesondere darauf, dass die Last
nicht weiter als 40 cm über den äußeren Rand der Lichtaustrittsfläche der Begrenzungs-oder Schlussleuchten herausragt.
Weitere Hinweise: Der Heckträger darf nicht seitlich über die Fahrzeugbegrenzung hinausragen. Durch die am Heck des Fahrzeugs angebrachte Ladung wird
die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Achslastverteilung verändert. Diese Veränderung darf nicht zu einem Überschreiten der zulässigen Achslasten führen.
Die Fahrweise ist dem Beladungszustand und einem ggf. geänderten Fahrverhalten anzupassen.
Berger & Schröter GmbH
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