G 0.1 Feuer .................................................................................................................................................................................................................4
G 0.2 Ungünstige klimatische Bedingungen ...........................................................................................................................................5
G 0.3 Wasser .............................................................................................................................................................................................................6
G 0.4 Verschmutzung, Staub, Korrosion ....................................................................................................................................................7
G 0.5 Naturkatastrophen....................................................................................................................................................................................8
G 0.6 Katastrophen im Umfeld .......................................................................................................................................................................9
G 0.7 Großereignisse im Umfeld ................................................................................................................................................................. 10
G 0.8 Ausfall oder Störung der Stromversorgung .............................................................................................................................. 11
G 0.9 Ausfall oder Störung von Kommunikationsnetzen .............................................................................................................. 12
G 0.10 Ausfall oder Störung von Versorgungsnetzen ...................................................................................................................... 13
G 0.11 Ausfall oder Störung von Dienstleistern .................................................................................................................................. 14
G 0.12 Elektromagnetische Störstrahlung ............................................................................................................................................. 15
G 0.13 Abfangen kompromittierender Strahlung .............................................................................................................................. 16
G 0.14 Ausspähen von Informationen (Spionage) ............................................................................................................................. 17
G 0.15 Abhören .................................................................................................................................................................................................... 18
G 0.16 Diebstahl von Geräten, Datenträgern oder Dokumenten ............................................................................................... 19
G 0.17 Verlust von Geräten, Datenträgern oder Dokumenten .................................................................................................... 20
G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung .................................................................................................................................... 21
G 0.19 Offenlegung schützenswerter Informationen ...................................................................................................................... 22
G 0.20 Informationen oder Produkte aus unzuverlässiger Quelle ............................................................................................ 23
G 0.21 Manipulation von Hard- oder Software ................................................................................................................................... 24
G 0.22 Manipulation von Informationen ............................................................................................................................................... 25
G 0.23 Unbefugtes Eindringen in IT-Systeme ...................................................................................................................................... 26
G 0.24 Zerstörung von Geräten oder Datenträgern .......................................................................................................................... 27
G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen ........................................................................................................................................... 28
G 0.26 Fehlfunktion von Geräten oder Systemen .............................................................................................................................. 29
G 0.27 Ressourcenmangel .............................................................................................................................................................................. 30
G 0.28 Software-Schwachstellen oder -Fehler ..................................................................................................................................... 31
G 0.29 Verstoß gegen Gesetze oder Regelungen ................................................................................................................................. 32
G 0.30 Unberechtigte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen ........................................................... 33
G 0.31 Fehlerhafte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen ................................................................. 34
G 0.32 Missbrauch von Berechtigungen ................................................................................................................................................. 35
G 0.33 Personalausfall....................................................................................................................................................................................... 36
G 0.34 Anschlag .................................................................................................................................................................................................... 37
G 0.35 Nötigung, Erpressung oder Korruption .................................................................................................................................... 38
G 0.36 Identitätsdiebstahl ............................................................................................................................................................................... 39
zuletzt geändert am 07.12.2020 / Seite 2 von 50
Elementare Gefährdungen
G 0.37 Abstreiten von Handlungen ........................................................................................................................................................... 40
G 0.38 Missbrauch personenbezogener Daten .................................................................................................................................... 41
G 0.39 Schadprogramme ................................................................................................................................................................................. 42
G 0.40 Verhinderung von Diensten (Denial of Service)................................................................................................................... 43
G 0.41 Sabotage .................................................................................................................................................................................................... 44
G 0.42 Social Engineering ............................................................................................................................................................................... 45
G 0.43 Einspielen von Nachrichten ........................................................................................................................................................... 46
G 0.44 Unbefugtes Eindringen in Räumlichkeiten ............................................................................................................................ 47
G 0.45 Datenverlust ........................................................................................................................................................................................... 48
G 0.46 Integritätsverlust schützenswerter Informationen ............................................................................................................ 49
G 0.47 Schädliche Seiteneffekte IT-gestützter Angriffe .................................................................................................................. 50
zuletzt geändert am 07.12.2020 / Seite 3 von 50
Elementare Gefährdungen
G 0.1 Feuer
Feuer können schwere Schäden an Menschen, Gebäuden und deren Einrichtung verursachen. Neben
direkten durch Feuer verursachten Schäden lassen sich Folgeschäden aufzeigen, die insbesondere für die
Informationstechnik in ihrer Schadenswirkung ein katastrophales Ausmaß erreichen können.
Löschwasserschäden treten beispielsweise nicht nur an der Brandstelle auf. Sie können auch in tiefer
liegenden Gebäudeteilen entstehen. Bei der Verbrennung von PVC entstehen Chlorgase, die zusammen mit
der Luftfeuchtigkeit und dem Löschwasser Salzsäure bilden. Werden die Salzsäuredämpfe über die
Klimaanlage verteilt, können auf diese Weise Schäden an empfindlichen elektronischen Geräten entstehen,
die in einem vom Brandort weit entfernten Teil des Gebäudes stehen. Aber auch "normaler" Brandrauch
kann auf diesem Weg beschädigend auf die IT-Einrichtung einwirken.
Ein Brand entsteht nicht nur durch den fahrlässigen Umgang mit Feuer (z. B. durch unbeaufsichtigte offene
Flammen, Schweiß- und Lötarbeiten), sondern auch durch unsachgemäße Benutzung elektrischer
Einrichtungen (z. B. unbeaufsichtigte Kaffeemaschine, Überlastung von Mehrfachsteckdosen). Technische
Defekte an elektrischen Geräten können ebenfalls zu einem Brand führen.
Die Ausbreitung eines Brandes kann unter anderem begünstigt werden durch:
• Aufhalten von Brandabschnittstüren durch Keile,
• unsachgemäße Lagerung brennbarer Materialien (z. B. Altpapier),
• Nichtbeachtung der einschlägigen Normen und Vorschriften zur Brandvermeidung,
• fehlende Brandmeldeeinrichtungen (z. B. Rauchmelder),
• fehlende oder nicht einsatzbereite Handfeuerlöscher oder automatische Löscheinrichtungen (z. B.
Gaslöschanlagen),
• mangelhaften vorbeugenden Brandschutz (z. B. Fehlen von Brandabschottungen auf Kabeltrassen oder
Verwendung ungeeigneter Dämmmaterialien zur Wärme- und Schallisolierung).
Beispiele:
• Anfang der 90er Jahre erlitt im Frankfurter Raum ein Großrechenzentrum einen katastrophalen
Brandschaden, der zu einem kompletten Ausfall führte.
• Immer wieder kommt es vor, dass elektrische Kleingeräte, wie z. B. Kaffeemaschinen oder Tischleuchten,
unsachgemäß installiert oder aufgestellt sind und dadurch Brände verursachen.
zuletzt geändert am 07.12.2020 / Seite 4 von 50
Elementare Gefährdungen
G 0.2 Ungünstige klimatische Bedingungen
Ungünstige klimatische Bedingungen wie Hitze, Frost oder hohe Luftfeuchtigkeit können zu Schäden
verschiedenster Art führen, beispielsweise zu Fehlfunktionen in technischen Komponenten oder zur
Beschädigung von Speichermedien. Häufige Schwankungen der klimatischen Bedingungen verstärken
diesen Effekt. Ungünstige klimatische Bedingungen können auch dazu führen, dass Menschen nicht mehr
arbeiten können oder sogar verletzt oder getötet werden.
Jeder Mensch und jedes technische Gerät hat einen Temperaturbereich, innerhalb dessen seine normale
Arbeitsweise bzw. ordnungsgemäße Funktion gewährleistet ist. Überschreitet die Umgebungstemperatur die
Grenzen dieses Bereiches nach oben oder unten, kann es zu Arbeitsausfällen, Betriebsstörungen oder zu
Geräteausfällen kommen.
Zu Lüftungszwecken werden oft unerlaubt Fenster von Serverräumen geöffnet. In der Übergangszeit
(Frühjahr, Herbst) kann das bei großen Temperaturschwankungen dazu führen, dass durch starke Abkühlung
die zulässige Luftfeuchte überschritten wird.
Beispiele:
• Bei hochsommerlichen Temperaturen und unzureichender Kühlung kann es bei IT-Geräten zu
temperaturbedingten Ausfällen kommen.
• Zu viel Staub in IT-Systemen kann zu einem Hitzestau führen.
• Durch zu hohe Temperaturen können magnetische Datenträger entmagnetisiert werden.
zuletzt geändert am 07.12.2020 / Seite 5 von 50
Elementare Gefährdungen
G 0.3 Wasser
Durch Wasser kann die Integrität und Verfügbarkeit von Informationen beeinträchtigt werden, die auf
analogen und digitalen Datenträgern gespeichert sind. Auch Informationen im Arbeitsspeicher von ITSystemen sind gefährdet. Der unkontrollierte Eintritt von Wasser in Gebäude oder Räume kann
beispielsweise bedingt sein durch:
• Störungen in der Wasser-Versorgung oder Abwasser-Entsorgung,
• Defekte der Heizungsanlage,
• Defekte an Klimaanlagen mit Wasseranschluss,
• Defekte in Sprinkleranlagen,
• Löschwasser bei der Brandbekämpfung und
• Wassersabotage z. B. durch Öffnen der Wasserhähne und Verstopfen der Abflüsse.
Unabhängig davon, auf welche Weise Wasser in Gebäude oder Räume gelangt, besteht die Gefahr, dass
Versorgungseinrichtungen oder IT-Komponenten beschädigt oder außer Betrieb gesetzt werden
(Kurzschluss, mechanische Beschädigung, Rost etc.). Besonders wenn zentrale Einrichtungen der
Gebäudeversorgung (Hauptverteiler für Strom, Telefon, Daten) in Kellerräumen ohne selbsttätige
Entwässerung untergebracht sind, kann eindringendes Wasser sehr hohe Schäden verursachen.
Probleme können außerdem durch Frost entstehen. Beispielsweise können Rohre in frostgefährdeten
Bereichen undicht werden, wenn darin Wasser bei anhaltendem Frost stillsteht. Auch eine vorhandene
Wärmedämmung wird mit der Zeit vom Frost überwunden.
Beispiel:
• In einem Serverraum verlief eine Wasserleitung unterhalb der Decke, die mit Gipskartonelementen
verkleidet war. Als eine Verbindung der Wasserleitung undicht wurde, wurde dies nicht rechtzeitig
erkannt. Das austretende Wasser sammelte sich zunächst an der tiefsten Stelle der Verkleidung, bevor es
dort austrat und im darunter angebrachten Stromverteiler einen Kurzschluss verursachte. Dies führte
dazu, dass bis zur endgültigen Reparatur sowohl die Wasser- als auch die Stromversorgung des
betroffenen Gebäudeteils komplett abgeschaltet werden musste.
zuletzt geändert am 07.12.2020 / Seite 6 von 50
Elementare Gefährdungen
G 0.4 Verschmutzung, Staub, Korrosion
Viele IT-Geräte enthalten neben der Elektronik auch mechanisch arbeitende Komponenten, wie z. B. bei
Fest- und Wechselplatten, DVD-Laufwerken, Druckern, Scannern etc., aber auch Lüftern von Prozessoren
und Netzteilen. Mit steigenden Anforderungen an die Qualität und die Schnelligkeit müssen diese Geräte
immer präziser arbeiten. Bereits geringfügige Verunreinigungen können zu einer Störung eines Gerätes
führen. Staub und Verschmutzungen können beispielsweise durch folgende Tätigkeiten in größerem Maße
entstehen:
• Arbeiten an Wänden, Doppelböden oder anderen Gebäudeteilen,
• Umrüstungsarbeiten an der Hardware bzw.
• Entpackungsaktionen von Geräten (z. B. aufwirbelndes Styropor).
Vorhandene Sicherheitsschaltungen in den Geräten führen meist zu einem rechtzeitigen Abschalten. Das
hält zwar den direkten Schaden am Gerät, die Instandsetzungskosten und die Ausfallzeiten klein, führt aber
dazu, dass das betroffene Gerät nicht verfügbar ist.
Die Geräte und die Infrastruktur können außerdem durch Korrosion angegriffen werden. Dies kann sich
nicht nur auf die IT, sondern sogar auf die Sicherheit von Gebäuden negativ auswirken.
Durch Korrosion können auch indirekt weitere Gefährdungen entstehen. So kann beispielsweise Wasser aus
korrodierten Stellen austreten (siehe G 0.3 Wasser).
Insgesamt können Verschmutzung, Staub oder Korrosion somit zu Ausfällen oder Beschädigungen von ITKomponenten und Versorgungseinrichtungen führen. Als Folge kann die ordnungsgemäße
Informationsverarbeitung beeinträchtigt werden.
Beispiele:
• Bei der Aufstellung eines Servers in einem Medienraum, zusammen mit einem Kopierer und einem
Faxgerät, traten nacheinander die Lähmung des Prozessor-Lüfters und des Netzteil-Lüfters aufgrund der
hohen Staubbelastung des Raumes auf. Der Ausfall des Prozessor-Lüfters führte zu sporadischen ServerAbstürzen. Der Ausfall des Netzteil-Lüfters führte schließlich zu einer Überhitzung des Netzteils mit der
Folge eines Kurzschlusses, was schließlich einen Totalausfall des Servers nach sich zog.
• Um eine Wandtafel in einem Büro aufzuhängen, wurden von der Haustechnik Löcher in die Wand
gebohrt. Der Mitarbeiter hatte hierzu sein Büro für kurze Zeit verlassen. Nach Rückkehr an seinen
Arbeitsplatz stellte er fest, dass sein PC nicht mehr funktionierte. Ursache hierfür war Bohrstaub, der
durch die Lüftungsschlitze in das PC-Netzteil eingedrungen war.
zuletzt geändert am 07.12.2020 / Seite 7 von 50
Elementare Gefährdungen
G 0.5 Naturkatastrophen
Unter Naturkatastrophen werden natürliche Veränderungen verstanden, die verheerende Auswirkungen auf
Menschen und Infrastrukturen haben. Ursachen für eine Naturkatastrophe können seismische, klimatische
oder vulkanische Phänomene sein, wie beispielsweise Erdbeben, Hochwasser, Erdrutsche, Tsunamis,
Lawinen und Vulkanausbrüche. Beispiele für extreme meteorologische Phänomene sind Unwetter, Orkane
oder Zyklone. Je nach Standort der Institution ist diese den Risiken durch die verschiedenen Arten von
Naturkatastrophen unterschiedlich stark ausgesetzt.
Beispiele:
• Für Rechenzentren in Hochwasser-gefährdeten Gebieten besteht oft in besonderem Maße die Gefahr,
dass unkontrolliert Wasser in das Gebäude eindringt (Überschwemmungen oder Anstieg des
Grundwasserspiegels).
• Die Häufigkeit von Erdbeben und somit auch das damit verbundene Risiko hängen stark von der
geografischen Lage ab.
Unabhängig von der Art der Naturkatastrophe besteht auch in nicht unmittelbar betroffenen Gebieten die
Gefahr, dass Versorgungseinrichtungen, Kommunikationsverbindungen oder IT-Komponenten beschädigt
oder außer Betrieb gesetzt werden. Besonders der Ausfall zentraler Einrichtungen der Gebäudeversorgung
(Hauptverteiler für Strom, Telefon, Daten) kann sehr hohe Schäden nach sich ziehen. Betriebs- und ServicePersonal kann aufgrund von großflächig eingerichteten Sperrbereichen der Zutritt zur Infrastruktur
verwehrt werden.
Beispiele:
• Viele Gewerbebetriebe, auch große Unternehmen, tragen der Hochwassergefährdung nicht hinreichend
Rechnung. So wurde ein Unternehmen bereits mehrere Male durch Hochwasserschäden am
Rechenzentrum "überrascht". Das Rechenzentrum schwamm im wahrsten Sinne des Wortes innerhalb
von 14 Monaten zum zweiten Mal davon. Der entstandene Schaden belief sich auf mehrere
hunderttausend Euro und ist von keiner Versicherung gedeckt.
• Ein IT-System wird an einem Standort untergebracht, dessen geografische Lage für vulkanische Aktivität
bekannt ist (zeitweilig aussetzendes Phänomen, bei dem die Emissionsphasen mit zum Teil langen
Ruhephasen abwechseln).
zuletzt geändert am 07.12.2020 / Seite 8 von 50
Elementare Gefährdungen
G 0.6 Katastrophen im Umfeld
Eine Behörde bzw. ein Unternehmen kann Schaden nehmen, wenn sich im Umfeld ein schwerer
Unglücksfall ereignet, zum Beispiel ein Brand, eine Explosion, die Freisetzung giftiger Substanzen oder das
Austreten gefährlicher Strahlung. Gefahr besteht dabei nicht nur durch das Ereignis selbst, sondern auch
durch die häufig daraus resultierenden Aktivitäten, beispielsweise Sperrungen oder Rettungsmaßnahmen.
Die Liegenschaften einer Institution können verschiedenen Gefährdungen aus dem Umfeld ausgesetzt sein,
unter anderem durch Verkehr (Straßen, Schiene, Luft, Wasser), Nachbarbetriebe oder Wohngebiete.
Vorbeugungs- oder Rettungsmaßnahmen können die Liegenschaften dabei direkt betreffen. Solche
Maßnahmen können auch dazu führen, dass Mitarbeiter ihre Arbeitsplätze nicht erreichen können oder
Personal evakuiert werden muss. Durch die Komplexität der Haustechnik und der IT-Einrichtungen kann es
aber auch zu indirekten Problemen kommen.
Beispiel:
• Bei einem Brand in einem chemischen Betrieb in unmittelbarer Nähe eines Rechenzentrums (ca. 1000 m
Luftlinie) entstand eine mächtige Rauchwolke. Das Rechenzentrum besaß eine Klima- und
Lüftungsanlage, die über keine Außenluftüberwachung verfügte. Nur durch die Aufmerksamkeit eines
Mitarbeiters (der Unfall geschah während der Arbeitszeit), der die Entstehung und Ausbreitung verfolgte,
konnte die Außenluftzufuhr rechtzeitig manuell abgeschaltet werden.
zuletzt geändert am 07.12.2020 / Seite 9 von 50
Elementare Gefährdungen
G 0.7 Großereignisse im Umfeld
Großveranstaltungen aller Art können zu Behinderungen des ordnungsgemäßen Betriebs einer Behörde
bzw. eines Unternehmens führen. Hierzu gehören unter anderem Straßenfeste, Konzerte,
Sportveranstaltungen, Arbeitskämpfe oder Demonstrationen. Ausschreitungen im Zusammenhang mit
solchen Veranstaltungen können zusätzliche Auswirkungen, wie die Einschüchterung von Mitarbeitern bis
hin zur Gewaltanwendung gegen das Personal oder das Gebäude, nach sich ziehen.
Beispiele:
• Während der heißen Sommermonate fand eine Demonstration in der Nähe eines Rechenzentrums statt.
Die Situation eskalierte und es kam zu Gewalttätigkeiten. In einer Nebenstraße stand noch ein Fenster
des Rechenzentrumsbereiches auf, durch das ein Demonstrant eindrang und die Gelegenheit nutzte,
Hardware mit wichtigen Daten zu entwenden.
• Beim Aufbau einer Großkirmes wurde aus Versehen eine Stromleitung gekappt. Dies führte in einem
hierdurch versorgten Rechenzentrum zu einem Ausfall, der jedoch durch die vorhandene
Netzersatzanlage abgefangen werden konnte.
zuletzt geändert am 07.12.2020 / Seite 10 von 50
Elementare Gefährdungen
G 0.8 Ausfall oder Störung der Stromversorgung
Trotz hoher Versorgungssicherheit kommt es immer wieder zu Unterbrechungen der Stromversorgung
seitens der Verteilungsnetzbetreiber (VNB) bzw. Energieversorgungsunternehmen (EVU). Die größte Zahl
dieser Störungen ist mit Zeiten unter einer Sekunde so kurz, dass der Mensch sie nicht bemerkt. Aber schon
Unterbrechungen von mehr als 10 ms sind geeignet, den IT-Betrieb zu stören. Neben Störungen im
Versorgungsnetz können jedoch auch Abschaltungen bei nicht angekündigten Arbeiten oder
Kabelbeschädigungen bei Tiefbauarbeiten dazu führen, dass die Stromversorgung ausfällt.
Von der Stromversorgung sind nicht nur die offensichtlichen, direkten Stromverbraucher (PC, Beleuchtung
usw.) abhängig. Viele Infrastruktur-Einrichtungen sind heute vom Strom abhängig, z.B. Aufzüge,
Klimatechnik, Gefahrenmeldeanlagen, Sicherheitsschleusen, automatische Türschließanlagen und
Sprinkleranlagen. Selbst die Wasserversorgung in Hochhäusern ist wegen der zur Druck-Erzeugung in den
oberen Etagen erforderlichen Pumpen stromabhängig. Bei längeren Stromausfällen kann der Ausfall der
Infrastruktur-Einrichtungen dazu führen, dass keinerlei Tätigkeiten mehr in den betroffenen
Räumlichkeiten durchgeführt werden können.
Neben Ausfällen können auch andere Störungen der Stromversorgung den Betrieb beeinträchtigen.
Überspannung kann beispielsweise zu Fehlfunktionen oder sogar zu Beschädigungen von elektrischen
Geräten führen.
Zu beachten ist außerdem, dass durch Ausfälle oder Störungen der Stromversorgung in der Nachbarschaft
unter Umständen auch die eigenen Geschäftsprozesse betroffen sein können, beispielsweise wenn
Zufahrtswege blockiert werden.
Beispiele:
• Durch einen Fehler in der USV eines Rechenzentrums schaltete diese nach einem kurzen Stromausfall
nicht auf Normalbetrieb zurück. Nach Entladung der Batterien (nach etwa 40 Minuten) fielen alle
Rechner im betroffenen Server-Saal aus.
• Anfang 2001 gab es über 40 Tage einen Strom-Notstand in Kalifornien. Die Stromversorgungslage war
dort so angespannt, dass die Kalifornische Netzüberwachungsbehörde rotierende Stromabschaltungen
anordnete. Von diesen Stromabschaltungen, die bis zu 90 Minuten andauerten, waren nicht nur
Haushalte, sondern auch die High-Tech-Industrie betroffen. Weil mit dem Stromausfall auch
Alarmanlagen und Überwachungskameras ausgeschaltet wurden, hielten die Energieversorger ihre
Abschaltpläne geheim.
• Im November 2005 waren nach heftigen Schneefällen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen viele
Gemeinden tagelang ohne Stromversorgung, weil viele Hochspannungsmasten unter der Schnee- und
Eislast umgestürzt waren. Die Wiederherstellung der Stromversorgung dauerte einige Tage.
zuletzt geändert am 07.12.2020 / Seite 11 von 50
Elementare Gefährdungen
G 0.9 Ausfall oder Störung von Kommunikationsnetzen
Für viele Geschäftsprozesse werden heutzutage zumindest zeitweise intakte Kommunikationsverbindungen
benötigt, sei es über Telefon, Fax, E-Mail oder andere Dienste über Nah- oder Weitverkehrsnetze. Fallen
einige oder mehrere dieser Kommunikationsverbindungen über einen längeren Zeitraum aus, kann dies
beispielsweise dazu führen, dass
• Geschäftsprozesse nicht mehr weiterbearbeitet werden können, weil benötigte Informationen nicht
abgerufen werden können,
• Kunden die Institution nicht mehr für Rückfragen erreichen können,
• Aufträge nicht abgegeben oder beendet werden können.
Werden auf IT-Systemen, die über Weitverkehrsnetze verbunden sind, zeitkritische Anwendungen
betrieben, sind die durch einen Netzausfall möglichen Schäden und Folgeschäden entsprechend hoch, wenn
keine Ausweichmöglichkeiten (z. B. Anbindung an ein zweites Kommunikationsnetz) vorhanden sind.
Zu ähnlichen Problemen kann es kommen, wenn die benötigten Kommunikationsnetze gestört sind, ohne
jedoch vollständig auszufallen. Kommunikationsverbindungen können beispielsweise eine erhöhte
Fehlerrate oder andere Qualitätsmängel aufweisen. Falsche Betriebsparameter können ebenfalls zu
Beeinträchtigungen führen.
Beispiele:
• Das Internet ist heute für viele Institutionen zu einem unverzichtbaren Kommunikationsmedium
geworden, unter anderem zum Abruf wichtiger Informationen, zur Außendarstellung sowie zur
Kommunikation mit Kunden und Partnern. Unternehmen, die sich auf Internet-basierte
Dienstleistungen spezialisiert haben, sind natürlich in besonderem Maße von einer funktionierenden
Internet-Anbindung abhängig.
• Im Zuge der Konvergenz der Netze werden Sprach- und Datendienste häufig über die gleichen
technischen Komponenten transportiert (z. B. VoIP). Dadurch steigt jedoch die Gefahr, dass bei einer
Störung der Kommunikationstechnik die Sprachdienste und die Datendienste gleichzeitig ausfallen.
zuletzt geändert am 07.12.2020 / Seite 12 von 50
Elementare Gefährdungen
G 0.10 Ausfall oder Störung von Versorgungsnetzen
Es gibt in einem Gebäude eine Vielzahl von Netzen, die der grundlegenden Ver- und Entsorgung und somit
als Basis für alle Geschäftsprozesse einer Institution einschließlich der IT dienen. Beispiele für solche
Versorgungsnetze sind:
• Strom,
• Telefon,
• Kühlung,
• Heizung bzw. Lüftung,
• Wasser und Abwasser,
• Löschwasserspeisungen,
• Gas,
• Melde- und Steueranlagen (z. B. für Einbruch, Brand, Hausleittechnik) und
• Sprechanlagen.
Der Ausfall oder die Störung eines Versorgungsnetzes kann unter anderem dazu führen, dass Menschen
nicht mehr im Gebäude arbeiten können oder dass der IT-Betrieb und somit die Informationsverarbeitung
beeinträchtigt wird.
Die Netze sind in unterschiedlich starker Weise voneinander abhängig, so dass sich Betriebsstörungen in
jedem einzelnen Netz auch auf andere auswirken können.
Beispiele:
• Ein Ausfall von Heizung oder Lüftung kann zur Folge haben, dass alle Mitarbeiter die betroffenen
Gebäude verlassen müssen. Dies kann unter Umständen hohe Schäden nach sich ziehen.
• Der Ausfall der Stromversorgung wirkt nicht nur auf die IT direkt, sondern auch auf alle anderen Netze,
die mit elektrisch betriebener Steuer- und Regeltechnik ausgestattet sind. Selbst in Abwasserleitungen
sind unter Umständen elektrische Hebepumpen vorhanden.
• Der Ausfall der Wasserversorgung beeinträchtigt eventuell die Funktion von Klimaanlagen.
zuletzt geändert am 07.12.2020 / Seite 13 von 50
Elementare Gefährdungen
G 0.11 Ausfall oder Störung von Dienstleistern
Kaum eine Institution arbeitet heute noch ohne Dienstleister wie Zulieferer oder Outsourcing-Anbieter.
Wenn Organisationseinheiten von Dienstleistern abhängig sind, kann durch Ausfälle externer
Dienstleistungen die Aufgabenbewältigung beeinträchtigt werden. Der teilweise oder vollständige Ausfall
eines Outsourcing-Dienstleisters oder eines Zulieferers kann sich erheblich auf die betriebliche Kontinuität
auswirken, insbesondere bei kritischen Geschäftsprozessen. Es gibt verschiedene Ursachen für solche
Ausfälle, beispielsweise Insolvenz, einseitige Kündigung des Vertrags durch den Dienstleister oder Zulieferer,
betriebliche Probleme beispielsweise durch Naturgewalten oder Personalausfall. Probleme können auch
entstehen, wenn die vom Dienstleister erbrachten Leistungen nicht den Qualitätsanforderungen des
Auftraggebers entsprechen.
Zu beachten ist außerdem, dass Dienstleister ebenfalls häufig auf Unterauftragnehmer zurückgreifen, um
ihre Leistungen gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen. Störungen, Qualitätsmängel und Ausfälle seitens
der Unterauftragnehmer können dadurch indirekt zu Beeinträchtigungen beim Auftraggeber führen.
Auch durch Ausfälle von IT-Systemen beim Dienstleister oder der Kommunikationsanbindungen zu diesem
können Geschäftsprozesse beim Auftraggeber beeinträchtigt werden.
Eine gegebenenfalls notwendige Rückholung ausgelagerter Prozesse kann stark erschwert sein,
beispielsweise weil die ausgelagerten Verfahren nicht hinreichend dokumentiert sind oder weil der bisherige
Dienstleister die Rückholung nicht unterstützt.
Beispiele:
• Ein Unternehmen hat seine Server in einem Rechenzentrum eines externen Dienstleisters installiert.
Nach einem Brand in diesem Rechenzentrum war die Finanzabteilung des Unternehmens nicht mehr
handlungsfähig. Es entstanden erhebliche finanzielle Verluste für das Unternehmen.
• Die Just-in-Time-Produktion eines Unternehmens war von der Zulieferung von Betriebsmitteln externer
Dienstleister abhängig. Nachdem ein LKW durch einen Defekt beim Dienstleister ausfiel, verzögerte sich
die Lieferung dringend benötigter Teile drastisch. Eine Reihe von Kunden konnte dadurch nicht
fristgerecht beliefert werden.
• Ein Bankinstitut wickelte alle Geldtransporte mit einem Werttransportunternehmen ab. Das
Werttransportunternehmen meldete überraschend Konkurs an. Die Vereinbarung und Tourenplanung
mit einem neuen Werttransporter dauerte mehrere Tage. Als Folge kam es zu erheblichen Problemen
und Zeitverzögerungen bei der Geldversorgung und -entsorgung der Bankfilialen.
zuletzt geändert am 07.12.2020 / Seite 14 von 50
Elementare Gefährdungen
G 0.12 Elektromagnetische Störstrahlung
Informationstechnik setzt sich heute zu einem großen Teil aus elektronischen Komponenten zusammen.
Zwar wird zunehmend auch optische Übertragungstechnik eingesetzt, dennoch enthalten beispielsweise
Computer, Netzkoppelelemente und Speichersysteme in der Regel sehr viele elektronische Bauteile. Durch
elektromagnetische Störstrahlung, die auf solche Bauteile einwirkt, können elektronische Geräte in ihrer
Funktion beeinträchtigt oder sogar beschädigt werden. Als Folge kann es unter anderem zu Ausfällen,
Störungen, falschen Verarbeitungsergebnissen oder Kommunikationsfehlern kommen.
Auch drahtlose Kommunikation kann durch elektromagnetische Störstrahlung beeinträchtigt werden.
Hierzu reicht unter Umständen eine ausreichend starke Störung der verwendeten Frequenzbänder.
Weiterhin können Informationen, die auf bestimmten Arten von Datenträgern gespeichert sind, durch
elektromagnetische Störstrahlung gelöscht oder verfälscht werden. Dies betrifft insbesondere
magnetisierbare Datenträger (Festplatten, Magnetbänder etc.) und Halbleiter-Speicher. Auch eine
Beschädigung solcher Datenträger durch elektromagnetische Störstrahlung ist möglich.
Es gibt viele unterschiedliche Quellen elektromagnetischer Felder oder Strahlung, zum Beispiel Funknetze
wie WLAN, Bluetooth, GSM, UMTS etc., Dauermagnete und kosmische Strahlung. Außerdem strahlt jedes
elektrische Gerät mehr oder weniger starke elektromagnetische Wellen ab, die sich unter anderem durch die
Luft und entlang metallischer Leiter (z. B. Kabel, Klimakanäle, Heizungsrohre etc.) ausbreiten können.
In Deutschland enthält das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
Regelungen zu diesem Thema.
zuletzt geändert am 07.12.2020 / Seite 15 von 50
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