Dr.Zettler (Werktags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr) oder
Giftnotrufzentrale 022819240
Telefon +49 (0) 8744 96 99 30
Vergiftungsinformationszentrale der Gesundheit
Österreich GmbH +4314064343
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Es liegen keine Informationen vor.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Sicherheitshinweise
!
Allgemeines
P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
!
Reaktion
P305 + P351 +
P338
!
Lagerung
P404In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
!
Entsorgung
P501Inhalt/Behälter Recycling zuführen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
spülen.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006 (REACH)
überarbeitet30.09.2019 (D) Version 2.9
Neo Ballistol Hausmittel
2.3. Sonstige Gefahren
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
nicht anwendbar
3.2. Gemische
Zusätzliche Hinweise
keine Gefährlichen Inhaltsstoffe
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Keine besonderen Massnahmen erforderlich.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt
konsultieren.
Nach Verschlucken
Bei Beschwerden Arzt konsultieren
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Schaum
Löschpulver
Kohlendioxid
Ungeeignete Löschmittel
scharfen Wasserstrahl
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brandgase von organischen Materialien sind grundsätzlich als Atmungsgifte einzustufen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006 (REACH)
überarbeitet30.09.2019 (D) Version 2.9
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Sonstige Hinweise
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Bildet mit Wasser rutschige Beläge.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Sägemehl, Universalbindemittel, Kieselgur)
aufnehmen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Ölnebelbildung vermeiden.
Nicht gegen Flammen oder glühende Gegenstände sprühen
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Berührung mit den Augen vermeiden.
Hygienemaßnahmen
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und Behälter
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln lagern.
Lagerklasse
12
7.3. Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Es liegen keine Informationen vor.
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Nr. 1907/2006 (REACH)
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8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Atemschutz
Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung.
Im Normalfall nicht erforderlich. Bei Ölnebelbildung Filter A/P3 (EN 141).
Filtergerät, Filter A/P3
Augenschutz
Bei Bedarf: Schutzbrille
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
bei Sachgemäßem Umgang nicht erforderlich
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
flüssig
Geruchsschwelle
nicht bestimmt
Farbe
gelb
Geruch
charakteristisch
Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
WertTemperaturbeiMethodeBemerk
pH-Wert
Siedepunkt /
nicht bestimmt
nicht bestimmt
Siedebereich
Schmelzbereich
Flammpunkt
Verdampfungsgeschwi
-10 °C
ca. 55 °C
nicht bestimmt
ndigkeit
Entzündbarkeit (fest)
Entzündbarkeit
nicht bestimmt
nicht bestimmt
(gasförmig)
Zündtemperatur
Selbstentzündungstem
nicht bestimmt
nicht bestimmt
peratur
ung
Untere
Explosionsgrenze
Obere
Explosionsgrenze
Dampfdruck
Relative Dichte
nicht bestimmt
nicht bestimmt
ca. 5 hPa20 °C
0,88 g/cm3
Dampfdichte
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Nr. 1907/2006 (REACH)
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WertTemperaturbeiMethodeBemerk
ung
nicht bestimmt
Löslichkeit in Wasser
Löslichkeit / Andere
Verteilungskoeffizient
nicht bestimmt
nicht bestimmt
n-Octanol/Wasser
(log P O/W)
Zersetzungstemperatur
Viskosität kinematisch
nicht bestimmt
ca. 60 mm2/s20 °C
Oxidierende Eigenschaften.
Es liegen keine Informationen vor.
Explosive Eigenschaften
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
9.2. Sonstige Angaben
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Es liegen keine Informationen vor.
emulgie
rbar
10.2. Chemische Stabilität
Es liegen keine Informationen vor.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Reaktionen mit Säuren und starken Oxidationsmitteln.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Es liegen keine Informationen vor.
10.5. Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe
Reaktionen mit starken Oxidationsmitteln.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung
Wert/BewertungSpeziesMethodeBemerkung
LD50 Akut Oral
Ratte
Reizwirkung
Auge
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006 (REACH)
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Neo Ballistol Hausmittel
Wert/BewertungSpeziesMethodeBemerkung
leicht reizend
Sensibilisierung
nicht sensibilisierend
Haut
Erfahrungen aus der Praxis
Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach
unseren Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen
Wirkungen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Es liegen keine Informationen vor.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Biologische
Abbaubarkeit
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine Informationen vor.
12.4. Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.
EliminationsgradAnalysenmethodeMethodeBewertung
Das Produkt ist nach den Kriterien der OECD biologisch leicht abbaubar (readily biodegradable).
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung für das Produkt
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.
Empfehlung für die Verpackung
Vollständig entleerte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
Gebinde: Rückgabe über DSD (Duales System Deutschland).
! ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RIDIMDGIATA-DGR
14.1. UN-Nummer
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ADR/RIDIMDGIATA-DGR
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung
14.3.
Transportgefahrenklassen
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Es liegen keine Informationen vor.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß
IBC-Code
Nicht anwendbar
Landtransport ADR/RID (GGVSEB)
Gemäß 2.2.3.1.1 ADR kein Gefahrgut
Seeschiffstransport IMDG (GGVSee)
Gemäß 2.3.1.3 IMDG kein Gefahrgut
Lufttransport ICAO/IATA-DGR
Gemäß 3.3.1.3 IATA kein Gefahrgut
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diesen Stoff ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Empfohlene Verwendung und Beschränkungen
Bestehende nationale und lokale Gesetze bezüglich Chemikalien sind zu beachten.
Weitere Informationen
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das
Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine
Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes dar.
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