BALLISTOL BALL 25941 Datasheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
überarbeitet 08.09.2016 (D) Version 1.3
Zylinderspray
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator Handelsname
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Empfohlene(r) Verwendungszweck(e)
Pflege und Reinigung von Zylindern und Schlössern
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller
F.W.Klever Hauptstraße 20, D-84168 Aham Telefon +49 (0) 8744 96 99 10, Telefax + 49 (0) 8744 96 99 96
E-Mail info@ballistol.de Internet www.ballistol.de
Auskunftgebender Bereich
Qualitätssicherung Telefon +49 (0) 8744 96 99 30 E-Mail (sachkundige Person): info@ballistol.de
1.4. Notrufnummer Notfallauskunft
Dr.Zettler (Werktags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr) oder Giftnotrufzentrale 022819240 Telefon +49 (0) 8744 96 99 30 Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten erreichbar.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß 67/548/EWG oder 1999/45/EG
F+; R12
R-Sätze
12 Hochentzündlich.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien
Aerosol 1 H222 Eye Irrit. 2 H319
Gefahrenhinweise für physikalische Gefahren
H222 Extrem entzündbares Aerosol.
Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrenhinweise Einstufungsverfahren
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Zylinderspray
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
GHS02 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise für physikalische Gefahren
H222 Extrem entzündbares Aerosol.
Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
Allgemeines
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Prävention
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
Reaktion
P305 + P351 + P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Lagerung
P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter Recycling zuführen.
2.3. Sonstige Gefahren
Es liegen keine Informationen vor.
! ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
nicht anwendbar
3.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr. EG-Nr. Bezeichnung [Gew-%] Einstufung gemäß 67/548/EWG
74-98-6 200-827-9 Propan ca. 7 F+ R12 106-97-8 203-448-7 Butan ca. 20 F+ R12
CAS-Nr. EG-Nr. Bezeichnung [Gew-%] Einstufung gemäß Verordnung (EG)
Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
74-98-6 200-827-9 Propan ca. 7 Flam. Gas 1, H220 / Press. Gas 106-97-8 203-448-7 Butan ca. 20 Flam. Gas 1, H220 / Press. Gas
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Zylinderspray
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut mit Wasser und Seife abwaschen.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Bei versehentlichem Verschlucken reichlich Wasser trinken und ärztlichen Rat einholen.
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel
Schaum ABC-Pulver Kohlendioxid Wassersprühstrahl
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand kann freigesetzt werden: Stickoxide (NOx) Kohlendioxid (CO2)
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Unabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät) verwenden.
Sonstige Hinweise
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Hitze führt zu Druckerhöhungen und Explosionsgefahr Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal
Zündquellen fernhalten. Bei Einwirkung von Dämpfen/Staub/Aerosol Atemschutz verwenden. Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Verschmutzte Gegenstände und Fussboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen. Reste mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sägemehl) aufnehmen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang
Für gute Raumbelüftung sorgen, gegebenenfalls Absaugung am Arbeitsplatz. Nicht gegen Flammen oder glühende Gegenstände sprühen
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Hygienemaßnahmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Empfohlene Lagertemperatur: Raumtemperatur.
Angaben zur Lagerstabilität
Lagerzeit: 3 Jahre.
Lagerklasse
7.3. Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
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Zylinderspray
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ppm] Spitzenb. Bemerku
ng
106-97-8 Butan 8 Stunden 2400 1000 4(II) DFG
74-98-6 Propan 8 Stunden 1800 1000 4(II) DFG
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz
Bei Überschreiten der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutz zu tragen Bei Propan allgemein gilt: Bei Konzentrationsüberschreitungen muss Isoliergerät benutzt werden! Filtergerät Typ AX benutzen. Kennfarbe braun gemäß EN 371.
Handschutz
Handschuhe (ölbeständig) Empfehlung: Schutzhandschuhe gemäß EN374
Augenschutz
Bei Bedarf: Schutzbrille
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen
Aerosol
Geruchsschwelle
nicht bestimmt
Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
Wert Temperatur bei Methode Bemerkung
pH-Wert
Siedepunkt
Schmelzpunkt /
ca. 8 Emulsion in
-48 °C (Propan)
nicht bestimmt
Gefrierpunkt
Flammpunkt
Verdampfungsgeschwi
ca. -104 °C (Propan)
nicht bestimmt
ndigkeit
Farbe
hellgelb
Geruch
charakteristisch
Wasser
Entzündbarkeit (fest)
Entzündbarkeit (gasförmig)
Zündtemperatur
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
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Selbstentzündungstem peratur
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Wert Temperatur bei Methode Bemerkung
nicht bestimmt
Untere Explosionsgrenze
Obere Explosionsgrenze
Dampfdruck
Relative Dichte
Dampfdichte
Löslichkeit in Wasser
Löslichkeit / Andere
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (log P O/W)
Zersetzungstemperatur
Viskosität kinematisch
ca. 1,5 Vol-% (Propan)
10,9 Vol-% (Propan)
nicht bestimmt
ca. 0,874 g/ml 20 °C 1013 hPa Angaben
beziehen sich auf die Flüssigphase.
nicht bestimmt
20 °C 1013 hPa nicht mischbar
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
ca. 26 Angaben
beziehen sich auf die Flüssigphase.
Oxidierende Eigenschaften.
Es liegen keine Informationen vor.
Explosive Eigenschaften
Es liegen keine Informationen vor.
9.2. Sonstige Angaben
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Es liegen keine Informationen vor.
10.2. Chemische Stabilität
Es liegen keine Informationen vor.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es liegen keine Informationen vor.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht Rauchen.
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10.5. Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe
Reaktionen mit starken Oxidationsmitteln.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
Weitere Angaben
Das Produkt ist unter normalen Lagerbedingungen stabil
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung
Wert/Bewertung Spezies Methode Bemerkung
LD50 Akut Oral
> 5000 mg/kg Ratte
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LD50 Akut Dermal
Reizwirkung
> 5000 mg/kg Kaninchen
leicht reizend
Auge
Sensibilisierung
nicht sensibilisierend
Haut
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Es liegen keine Informationen vor.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Biologische Abbaubarkeit
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine Informationen vor.
12.4. Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.
Eliminationsgrad Analysenmethode Methode Bewertung
mässig/teilweise biologisch abbaubar
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Abfallschlüssel Abfallname
13 02 05* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
Mit Stern (*) markierte Abfälle gelten als gefährliche Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG über gefährliche Abfälle.
Empfehlung für die Verpackung
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwendung zugeführt werden. Gebinde: Rückgabe über DSD (Duales System Deutschland).
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID IMDG IATA-DGR
14.1. UN-Nummer
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3. Transportgefahrenklassen
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Es liegen keine Informationen vor.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC­Code
Es liegen keine Informationen vor.
Landtransport ADR/RID (GGVSEB)
UN-Nummer: 1950, Druckgaspackungen, entzündbar RID: Gefahrnummer 23 Einschließlich 1.000 ml begrenzte Menge LQ max. 1L. ADR/RID: Klasse 2, Code: 5F
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Seeschiffstransport IMDG (GGVSee)
ADR: UN-nummer: 1950, druckgaspackung, entzündbar
UN 1950 Aerosols (max 1L) IMDG class 2, Code- see SP63, EmS: F-D, S-U ; packaging instructions: P003 - LP02; packaging order: PP17-PP87-L2
Lufttransport ICAO/IATA-DGR
UN / ID-nummer: 1950, Druckgaspackung, entzünbar ICAO/IATA: Class 2.1 Verpackungsvorschrift: 203
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Zylinderspray
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diesen Stoff ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
1 Selbsteinstufung
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Empfohlene Verwendung und Beschränkungen
Bestehende nationale und lokale Gesetze bezüglich Chemikalien sind zu beachten.
Weitere Informationen
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes dar.
Änderungshinweise: "!" = Daten gegenüber der Vorversion geändert. Vorversion: 1.2
Wortlaut der in Kapitel 3 angegebenen R/H-Sätze (Nicht Einstufung des Gemisches!)
R 12 Hochentzündlich. H220 Extrem entzündbares Gas.
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