Dr.Zettler (Werktags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr) oder
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Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten erreichbar.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Zusätzliche Hinweise
Der Stoff ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS].
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
!
Zusätzliche Hinweise
Der Stoff ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS].
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Es liegen keine Informationen vor.
2.3. Sonstige Gefahren
Es liegen keine Informationen vor.
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
nicht anwendbar
! ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut mit Wasser und Seife abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt
konsultieren.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten.
Sofort Arzt hinzuziehen.
Mund gründlich mit Wasser spülen.
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
!
Hinweise für den Arzt / Mögliche Symptome
Austrocknung der Haut
Bei längerem Kontakt: Reizung der Haut
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Vergiftungssymptome erst nach längerer Zeit/nach
mehreren Stunden auftreten.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Schaum
Löschpulver
Kohlendioxid
Sand
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall Bildung von gefährlichen Gasen möglich.
Stickoxide (NOx)
Kohlendioxid (CO2)
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
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Sonstige Hinweise
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Persönliche Schutzkleidung verwenden.
Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen und der Entsorgung zuführen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Es liegen keine Informationen vor.
! ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Für gute Raumbelüftung sorgen, gegebenenfalls Absaugung am Arbeitsplatz.
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Hygienemaßnahmen
Nach der Arbeit für gründliche Hautreinigung und Hautpflege sorgen.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und Behälter
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Lagerklasse
7.3. Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
Keine Lagerklasse
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! ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
! Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
CAS-Nr.BezeichnungArt[mg/m3][ppm]Spitzenb.Bemerku
ng
Mineralölnebel8 Stunden5
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Atemschutz
Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung.
Handschutz
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die
Zubereitung sein. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten,
Permeationsraten und der Degradation.
Bei Bedarf: Schutzhandschuhe
Augenschutz
Schutzbrille
Sonstige Schutzmaßnahmen
Schutzkleidung
! ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
pastös
Geruchsschwelle
nicht bestimmt
Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
WertTemperaturbeiMethodeBemerkung
pH-Wert
Siedepunkt /
nicht bestimmt
nicht bestimmt
Siedebereich
Schmelzpunkt /
nicht bestimmt
Gefrierpunkt
Flammpunkt
Verdampfungsgeschwi
> 100 °C
nicht bestimmt
ndigkeit
Farbe
hellbraun
Geruch
charakteristisch
Entzündbarkeit (fest)
Entzündbarkeit
(gasförmig)
Zündtemperatur
nicht bestimmt
nicht bestimmt
nicht bestimmt
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Selbstentzündungstem
peratur
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WertTemperaturbeiMethodeBemerkung
nicht bestimmt
Untere
nicht bestimmt
Explosionsgrenze
Obere
nicht bestimmt
Explosionsgrenze
Dampfdruck
Relative Dichte
Dampfdichte
nicht bestimmt
ca. 0,9 g/cm3
nicht bestimmt
Löslichkeit in Wasser
Löslichkeit / Andere
Verteilungskoeffizient
nicht bestimmt
nicht bestimmt
n-Octanol/Wasser
(log P O/W)
Zersetzungstemperatur
Viskosität
nicht bestimmt
nicht bestimmt
Oxidierende Eigenschaften.
Es liegen keine Informationen vor.
unlöslich
Explosive Eigenschaften
Es liegen keine Informationen vor.
9.2. Sonstige Angaben
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Es liegen keine Informationen vor.
10.2. Chemische Stabilität
Es liegen keine Informationen vor.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Es liegen keine Informationen vor.
10.5. Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe
Reaktionen mit starken Oxidationsmitteln.
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10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Thermische Zersetzung
BemerkungKeine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Verwendung.
! ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Erfahrungen aus der Praxis
Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach
unseren Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Es liegen keine Informationen vor.
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12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Es liegen keine Informationen vor.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine Informationen vor.
12.4. Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Verhalten in Kläranlagen
Bei sachgemässer Einleitung geringer Konzentrationen in adaptierte biologische Kläranlagen sind Störungen der Abbauaktivität
von Belebtschlamm nicht zu erwarten.
! ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
AbfallschlüsselAbfallname
13 02 05*nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
20 01 26*Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen
Mit Stern (*) markierte Abfälle gelten als gefährliche Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG über gefährliche
Abfälle.
Empfehlung für das Produkt
Entsorgung gemäß den örtlichen behördlichen Vorschriften.
Empfehlung für die Verpackung
Vollständig entleerte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
Gebinde: Rückgabe über DSD (Duales System Deutschland).
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!
Allgemeine Hinweise
Getränkte verunreinigte Putzlappen, Papier oder anderes organisches Material stellt eine Brandgefahr dar
und muss kontrolliert gesammelt und entsorgt werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RIDIMDGIATA-DGR
14.1. UN-Nummer
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung
14.3.
Transportgefahrenklassen
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Es liegen keine Informationen vor.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBCCode
Es liegen keine Informationen vor.
Landtransport ADR/RID (GGVSEB)
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Seeschiffstransport IMDG (GGVSee)
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Lufttransport ICAO/IATA-DGR
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
---
---
---
---
---
Weitere Angaben zum Transport
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften - ADR/RID (GGVSEB), IMDG (GGVSee), ICAO/IATADGR.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für
den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diesen Stoff ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
1Selbsteinstufung
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Empfohlene Verwendung und Beschränkungen
Bestehende nationale und lokale Gesetze bezüglich Chemikalien sind zu beachten.
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