
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - DE
Pneumatic Grease AGR
Überarbeitet am 20.03.2014
Verwendung des Stoffs/des
Gemisches
KLÜBER LUBRICATION MÜNCHEN
Geisenhausenerstrasse 7
D-81379 München
Deutschland
Tel: +49 (0) 897876-0
Fax: +49 (0) 897876-333
Email-Adresse
Verantwortliche/ausstellende
Person
mcm@klueber.com
Material Compliance Management
Klüber Lubrication Deutschland
Geisenhausenerstraße 7
81379 München
Deutschland
+49-89-7876-0
Fax: +49-89-7876-565
www.klueber.com
0049 (0) 897876-700 (24hrs)
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4 Notrufnummer
2. Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
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Chemische
Charakterisierung
Mineralöl.
Lithium-Spezialseife
UV-Indikator
CAS-Nr.
EG-Nr.
INDEX-Nr.
Registrierung
snummer
Einstufung
(VERORDNUNG
(EG) Nr.
1272/2008)
Konzentration
[%]
Benzolamin, N-Phenyl-,
Reaktionsprodukte mit
2,4,4-Trimethylpenten
Opfer an die frische Luft bringen. Bei Anhalten der
Anzeichen/Symptome, ärztliche Betreuung hinzuziehen.
Betroffenen warm und ruhig lagern.
Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche
Beatmung einleiten.
Verunreinigte Kleidung ausziehen. Bei Auftreten einer
Reizung , ärztliche Betreuung aufsuchen.
Bei Kontakt, Haut sofort mit viel Wasser abspülen.
Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Sofort während mindestens 10 Minuten mit viel Wasser
abspülen, auch unter den Augenlidern.
KEIN Erbrechen herbeiführen.
Nichts zu trinken geben.
Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbeiführen.
Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Zusätzliche Kennzeichnung:
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
2.3 Sonstige Gefahren
3. Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16.
Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt
16.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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: Betroffenen an die frische Luft bringen.
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
Im Brandfall kann Folgendes freigesetzt werden:
Kohlenstoffoxide
Metalloxide
Stickoxide (NOx)
Besondere
Schutzausrüstung für die
Brandbekämpfung
Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
tragen.
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Beim Auftreten atembarer Stäube und/oder Brandgase
umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Das Einatmen von Zersetzungsprodukten kann
Gesundheitsschäden verursachen.
Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen
Personen in Sicherheit bringen.
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Das Eindringen des Materials in die Kanalisation oder in
Wasserläufe möglichst verhindern.
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies
ohne Gefahr möglich ist.
Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht
eingedämmt werden können, sollen die lokalen Behörden
benachrichtigt werden.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
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Auslaufendes Material mit nicht brennbarem, absorbierendem
Material (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) eindämmen
und aufnehmen, und in Behälter zur Entsorgung gemäß
lokalen / nationalen gesetzlichen Bestimmungen geben (siehe
Abschnitt 13).
Hinweise zum sicheren
Umgang
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.
Hände und Gesicht vor Pausen und sofort nach Handhabung
des Produktes waschen.
Anforderungen an
Lagerräume und Behälter
Im Originalbehälter lagern.
Behälter verschlossen halten, wenn dieser nicht in Gebrauch
ist.
Kühl und trocken, an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Um die Produktqualität beizubehalten, fern von Hitze und
direkter Sonneneinstrahlung lagern.
Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern
um jegliches Auslaufen zu verhindern.
In Übereinstimmung mit den besonderen nationalen
gesetzlichen Vorschriften lagern.
In korrekt beschrifteten Behältern aufbewahren.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
7. Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Schutzmaßnahmen
Konzentration in der Luft unter den normalen Arbeitsplatzgrenzwerten halten.
Es wird empfohlen, dass alle Staubüberwachungsgeräte, wie lokale Absaugvorrichtungen und
Materialtransportsysteme für die Handhabung dieses Produkts,
Explosionsdruckentlastungsöffnungen, Explosionsunterdrückungssysteme oder ein
sauerstoffarmes Umfeld beinhalten.
Sicherstellen dass Behandlungssysteme von Staub (wie Abluftkanäle, Staubfänger, Gefäße und
Verarbeitungsgeräte) so konzipiert sind, dass kein Staub in den Arbeitsbereich gelangen kann
(z.B. keine Undichtigkeit der Ausrüstung).
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Bei der Entwicklung von Dämpfen Atemschutz mit
anerkanntem Filtertyp verwenden.
Bei längerem oder wiederholtem Kontakt Handschuhe
benutzen.
Die einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den
Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich
daraus ergebenden Norm EN 374 genügen.
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom
Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen
abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
Die Durchdringungszeit ist unter anderem abhängig von
Material, Dichte und Ausführung des Handschuhs und muss
daher im Einzelfall ermittelt werden.
Schutzbrille mit Seitenschutz gemäß EN 166
Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten
Hautstellen gründlich waschen.
Die Art der Schutzausrüstung muss je nach Konzentration und
Menge des gefährlichen Stoffes am Arbeitsplatz ausgewählt
werden.
Körperschutz gemäß dessen Typ, gemäß Konzentration und
Menge der gefährlichen Stoffe und gemäß jeweiligem
Arbeitsplatz auswählen.
Das Eindringen des Materials in die Kanalisation oder in
Wasserläufe möglichst verhindern.
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies
ohne Gefahr möglich ist.
Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht
eingedämmt werden können, sollen die lokalen Behörden
benachrichtigt werden.
Schmelzpunkt/Schmelzberei
ch
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
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Verdampfungsgeschwindigke
it
Entzündbarkeit (fest,
gasförmig)
Löslichkeit in anderen
Lösungsmitteln
Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser
Selbstentzündungstemperatu
r
Oxidierende Eigenschaften
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei
bestimmungsgemäßem Umgang.
Zu vermeidende
Bedingungen
Keine besonders zu erwähnenden Bedingungen.
Keine besonders zu erwähnenden Stoffe.
9.2 Sonstige Angaben
10. Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
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Keine Informationen verfügbar.
Akute inhalative Toxizität
Keine Informationen verfügbar.
Ätz-/Reizwirkung auf die
Haut
Keine Informationen verfügbar.
Schwere Augenschädigung/reizung
Keine Informationen verfügbar.
Sensibilisierung der
Atemwege/Haut
Keine Informationen verfügbar.
Karzinogenität
Toxizität bei wiederholter
Verabreichung
Keine Informationen verfügbar.
Keine Informationen verfügbar.
Die gegebenen Informationen beruhen auf Daten, die von den
Bestandteilen und der Toxizität ähnlicher Produkte stammen.
LD50: > 5.000 mg/kg, Ratte, OECD Prüfrichtlinie 401
LD50: > 2.000 mg/kg, Ratte, OECD Prüfrichtlinie 402
Ätz-/Reizwirkung auf die
Haut
Kaninchen, Ergebnis: Keine Hautreizung, Einstufung: Keine
Hautreizung
Schwere Augenschädigung/reizung
Kaninchen, Ergebnis: Keine Augenreizung, Einstufung: Keine
Augenreizung
Sensibilisierung der
Atemwege/Haut
Meerschweinchen, Ergebnis: Verursacht keine
Sensibilisierung bei Labortieren., OECD Prüfrichtlinie 406
Toxizität gegenüber Fischen
Toxizität gegenüber
Daphnien und anderen
wirbellosen Wassertieren
:
Keine Daten verfügbar
Toxizität gegenüber Algen
11. Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Produkt
Inhaltsstoffe:
Benzolamin, N-Phenyl-, Reaktionsprodukte mit 2,4,4-Trimethylpenten :
12. Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Produkt:
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