Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG:
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2.2 Kennzeichnungselemente
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Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV nicht kennzeichnungspflichtig.
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
Obwohl dieses Produkt nicht kennzeichnungspflichtig ist, empfehlen wir, die Sicherheitsratschläge zu beachten.
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S-Sätze:
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
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2.3 Sonstige Gefahren:
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Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar
·
vPvB:
Nicht anwendbar
Entfällt
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
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3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
·
Beschreibung:
·
Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 1344-28-1
EINECS: 215-691-6
Poliermittel
Aluminiumoxid
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz gilt
10-20%
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
·
nach Einatmen:
·
nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Im Allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
35.0.16
In Zweifelsfällen oder bei anhaltenden Symptomen Arzt aufsuchen.
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Augen bei geöffneten Lidern ca. 10-15 Min. mit Wasser spülen.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen.
·
nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
·
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Kohlenmonoxid (CO)
Kohlendioxid (CO₂)
Metalloxide
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfun g
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Besondere Schutzausrüstung:
·
Weitere Angaben:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Darf nicht in die Kanalisation gelangen.
Keine
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
·
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:
Berührung mit den Augen vermeiden.
·
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Mechanisch aufnehmen.
In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
·
6.4 Verweis auf andere Abschnitte:
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
·
Lagerung
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
·
Zusammenlagerungshinweise:
Bei Raumtemperatur lagern.
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich
Die allgemeinen Regeln des betrieblichen Brandschutzes sind zu beachten.
Langzeitwert: 5 A mg/m³
(gemessen als Alveolarstaub)
·
Zusätzliche Hinweise:
Da es sich um ein pastöses Produkt handelt, besteht keine Gefahr, dass Partikel eingeatmet werden. Eine Überwachung der
Grenzwerte entfällt daher.
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Persönliche Schutzausrüstung
·
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen vermeiden.
Nach Substanzkontakt am Auge Spülung vornehmen.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe
Einzelheiten sind den "Regeln für die Benutzung von Hautschutz" (BGR 197) zu entnehmen.
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Atemschutz:
·
Handschutz:
·
Handschuhmaterial:
·
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials:
·
Augenschutz:
·
Körperschutz:
Unter normalen Gebrauchsbedingungen nicht erforderlich
Für den Endverbraucher bei normaler Verwendung nicht erforderlich
-
-
Nicht erforderlich
Nicht erforderlich
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
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9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Krebserzeugende, erbgutverändernde sowie fortpflanzungsgefährdende Wirkungen:
QUIXX Polish Nr. 1
(Fortsetzung von Seite 4)
Es gibt zurzeit keine Hinweise auf krebserregende, reproduktionstoxische und teratogene Wirkungen.
·
Subakute bis chronische Toxizität:
·
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition:
·
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition:
·
Aspirationsgefahr:
·
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Nicht relevant
Keine Einstufung
Keine Einstufung
Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für
Zubereitungen der EG in der letztgültigen Fassung.
Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen und den
uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
·
Aquatische Toxizität:
·
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
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12.4 Mobilität im Boden
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Weitere ökologische Hinweise
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Trinkwassergefährdung beim Eindringen größerer Mengen in den Untergrund oder in Gewässer möglich
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar
·
vPvB:
Nicht anwendbar
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Es liegen uns zurzeit keine quantitativen Daten zur aquatischen Toxizität vor.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll deponiert werden.
Entsorgung gemäß den regionalen behördlichen Vorschriften
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Ungereinigte Verpackungen
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Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften
Verpackung nur vollständig entleert entsorgen.
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
-
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse; sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by
Road)
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of
Dangerous Goods by Rail)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
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Quellen:
Angaben des Herstellers
Angelika Torges
DE
35.0.16
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