Autoland QUIXX Polish User Manual

Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 17.08.2012 überarbeitet am: 17.08.2012Version: 1
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
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·
Handelsname:
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1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird:
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Verwendung des Stoffes / des Gemisches:
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1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
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Lieferant/Hersteller:
E.V.I. GmbH Gautinger Str. 40a 82061 Neuried Germany Tel.: +49 (0)89 745062-0 Fax: +49 (0)89 745062-99 www.e-v-i.de
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E-Mail sachkundige Person:
·
Auskunftgebender Bereich:
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1.4 Notrufnummer:
QUIXX Polish Nr. 1
Poliermittel
sds@kft.de
Siehe Lieferant/Hersteller
Giftinformationszentrale Göttingen Tel.: +49 551 19240
Seite: 1/6
-
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
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2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
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Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG:
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2.2 Kennzeichnungselemente
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Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV nicht kennzeichnungspflichtig. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Obwohl dieses Produkt nicht kennzeichnungspflichtig ist, empfehlen wir, die Sicherheitsratschläge zu beachten.
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S-Sätze:
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
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2.3 Sonstige Gefahren:
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Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar
·
vPvB:
Nicht anwendbar
Entfällt
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
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3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
·
Beschreibung:
·
Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 1344-28-1 EINECS: 215-691-6
Poliermittel
Aluminiumoxid Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz gilt
10-20%
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
·
nach Einatmen:
·
nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Im Allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
35.0.16
In Zweifelsfällen oder bei anhaltenden Symptomen Arzt aufsuchen.
Frischluftzufuhr. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
(Fortsetzung auf Seite 2)
DE
Sicherheitsdatenblatt
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Seite: 2/6
Handelsname:
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nach Augenkontakt:
QUIXX Polish Nr. 1
(Fortsetzung von Seite 1)
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Augen bei geöffneten Lidern ca. 10-15 Min. mit Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen.
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nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
·
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Bei einem Brand kann freigesetzt werden: Kohlenmonoxid (CO) Kohlendioxid (CO₂) Metalloxide
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfun g
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Besondere Schutzausrüstung:
·
Weitere Angaben:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Darf nicht in die Kanalisation gelangen.
Keine
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:
Berührung mit den Augen vermeiden.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Für ausreichende Lüftung sorgen. Mechanisch aufnehmen. In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte:
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
·
Zusammenlagerungshinweise:
Bei Raumtemperatur lagern.
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich
Die allgemeinen Regeln des betrieblichen Brandschutzes sind zu beachten.
(Fortsetzung auf Seite 3)
DE
35.0.16
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Seite: 3/6
Handelsname:
QUIXX Polish Nr. 1
(Fortsetzung von Seite 2)
Getrennt von Futtermitteln lagern.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
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Lagerklasse:
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
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7.3 Spezifische Endanwendungen:
11 Brennbare Feststoffe
Trocken lagern.
-
Das Austrocknen des Produktes und eine damit möglicherweise einhergehende Pulverisierung ist zu vermeiden.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Eine mechanische Lüftung wird empfohlen. Keine weiteren Angaben. Siehe Punkt 7.
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 1344-28-1 Aluminiumoxid
AGW (Deutschland) 3* 10** mg/m³
2(II);*alveolengängige **einatembare Fraktion; AGS
MAK (Österreich) Kurzzeitwert: 10 A mg/m³
Langzeitwert: 5 A mg/m³ (gemessen als Alveolarstaub)
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Zusätzliche Hinweise:
Da es sich um ein pastöses Produkt handelt, besteht keine Gefahr, dass Partikel eingeatmet werden. Eine Überwachung der Grenzwerte entfällt daher. Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Persönliche Schutzausrüstung
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen vermeiden. Nach Substanzkontakt am Auge Spülung vornehmen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe Einzelheiten sind den "Regeln für die Benutzung von Hautschutz" (BGR 197) zu entnehmen.
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Atemschutz:
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Handschutz:
·
Handschuhmaterial:
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Durchdringungszeit des Handschuhmaterials:
·
Augenschutz:
·
Körperschutz:
Unter normalen Gebrauchsbedingungen nicht erforderlich Für den Endverbraucher bei normaler Verwendung nicht erforderlich
-
-
Nicht erforderlich
Nicht erforderlich
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
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9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
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Allgemeine Angaben:
·
Aussehen:
Form: Farbe:
·
Geruch:
·
Geruchsschwelle:
·
pH-Wert:
35.0.16
Paste Weiß Charakteristisch Nicht bestimmt
Nicht anwendbar
(Fortsetzung auf Seite 4)
DE
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Seite: 4/6
Handelsname:
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Zustandsänderung:
QUIXX Polish Nr. 1
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Siedepunkt/Siedebereich:
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Flammpunkt:
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Entzündlichkeit (fest, gasförmig):
·
Zündtemperatur:
Zersetzungstemperatur:
·
Selbstentzündlichkeit:
·
Explosionsgefahr:
·
Explosionsgrenzen:
untere: obere:
·
Dampfdruck:
·
Dichte bei 20°C:
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Relative Dichte
·
Dampfdichte:
·
Verdampfungsgeschwindigkeit:
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Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
·
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser):
·
Viskosität:
dynamisch: kinematisch:
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9.2 Sonstige Angaben
(Fortsetzung von Seite 3)
Nicht bestimmt Nicht bestimmt
270°C Nicht bestimmt
Nicht bestimmt Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Nicht anwendbar 1,294 g/cm³
Nicht bestimmt Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Unlöslich Nicht bestimmt
Nicht anwendbar Nicht anwendbar Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
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10.1 Reaktivität
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10.2 Chemische Stabilität
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Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung
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10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
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10.4 Zu vermeidende Bedingungen
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10.5 Unverträgliche Materialien:
·
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte, wenn die Vorschriften für die Lagerung und Umgang beachtet werden
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
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11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Akute Toxizität
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Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
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Primäre Reizwirkung:
·
an der Haut:
·
am Auge:
·
An den Atemwegen:
·
Sensibilisierung:
Keine Reizwirkung
Keine Reizwirkung
Keine Reizwirkung
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt
Es liegen keine quantitativen Daten zur Toxikologie dieses Stoffes/Produktes vor.
(Fortsetzung auf Seite 5)
DE
35.0.16
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
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Seite: 5/6
Handelsname:
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Sonstige Angaben (zur experimentellen Toxikologie):
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Krebserzeugende, erbgutverändernde sowie fortpflanzungsgefährdende Wirkungen:
QUIXX Polish Nr. 1
(Fortsetzung von Seite 4)
Es gibt zurzeit keine Hinweise auf krebserregende, reproduktionstoxische und teratogene Wirkungen.
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Subakute bis chronische Toxizität:
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition:
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition:
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Aspirationsgefahr:
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Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Nicht relevant
Keine Einstufung
Keine Einstufung
Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG in der letztgültigen Fassung. Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
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12.4 Mobilität im Boden
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Weitere ökologische Hinweise
·
Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Trinkwassergefährdung beim Eindringen größerer Mengen in den Untergrund oder in Gewässer möglich
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar
·
vPvB:
Nicht anwendbar
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Es liegen uns zurzeit keine quantitativen Daten zur aquatischen Toxizität vor.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll deponiert werden. Entsorgung gemäß den regionalen behördlichen Vorschriften
·
Ungereinigte Verpackungen
·
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften Verpackung nur vollständig entleert entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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14.1 UN-Nummer:
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ADR, ADN, IMDG, IATA
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14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
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ADR, ADN, IMDG, IATA
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14.3 Transportgefahrenklassen:
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ADR, ADN, IMDG, IATA
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Klasse
entfällt
entfällt
entfällt
(Fortsetzung auf Seite 6)
DE
35.0.16
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 17.08.2012 überarbeitet am: 17.08.2012Version: 1
Seite: 6/6
Handelsname:
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14.4 Verpackungsgruppe:
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ADR, IMDG, IATA
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14.5 Umweltgefahren:
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Marine pollutant:
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14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
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14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL­Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
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Transport/weitere Angaben:
QUIXX Polish Nr. 1
(Fortsetzung von Seite 5)
entfällt
Nein Nicht anwendbar
Nicht anwendbar Kein Gefahrgut nach obigen Verordnungen
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
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15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
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Nationale Vorschriften:
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
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Wassergefährdungsklasse:
WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend WGK 3 (Selbsteinstufung): stark wassergefährdend
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15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse; sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
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Datenblatt ausstellender Bereich:
KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark. 3 64347 Griesheim Postfach 1451 64345 Griesheim
Tel.: 0800 4045300 oder +49 6155 86829-0 Fax: +49 6155 86829-25 Sicherheitsdatenblatt Service: +49 6155 86829-22
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Ansprechpartner:
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Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent
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Quellen:
Angaben des Herstellers
Angelika Torges
DE
35.0.16
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