Einzelzellen und Batterien, bestehend aus mehreren Einzelzellen
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France
Für chemische Notfälle (Austritt von Inhaltsstoffen, Feuer oder Unfall)
unter Tel.Nr.: +49 6294 4204 0
Die Zink-Luft Batterien, die in diesem MSDB (Materialsicherheitsdatenblatt) beschrieben werden, sind luftdichte
Einheiten, die keine Gefahr darstellen, wenn sie gemäß der Empfehlungen des Herstellers verwendet werden.
Bei sachgemäßem Gebrauch sind die Inhaltsstoffe (Elektroden-Materialien und flüssigen Elektrolyte)
nicht reaktiv, vorausgesetzt die Batterien sind unversehrt.
Gefährdungspotential besteht nur im Falle von mechanischer Beschädigung und elektrischer oder thermischer
Fehlbehandlung. Deshalb dürfen die Batterien nicht kurzgeschlossen, nachgeladen, geöffnet, verbrannt,
zerdrückt, in Wasser eingetaucht, stark entladen oder Temperaturen oberhalb dem zulässigen
Temperaturbereich ausgesetzt werden. Bei Nichtbeachtung besteht das Risiko von Feuer oder einer Explosion.
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3.
Informationen über die chemischen Zusammensetzung und Bestandteilen
4.
Erste Hilfe Maßnahmen
Beim Einatmen:
Hautkontakt:
Augenkontakt:
Beim Verschlucken:
Weitere Behandlung:
5.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Feuer und Explosionsgefahr:
Löschverfahren:
Gefährliche Verbrennungs-
produkte:
Klassifizierung
Materialsicherheitsdatenblatt
ANSMANN Hörgerätebatterien (Zink-Luft-Batterien)
für
Nr.12
Einzelzellen und Batterien, bestehend aus mehreren Einzelzellen
Wichtiger Hinweis: Dieses Produkt ist ein Artikel, der hergestellt wird, wie in 29 CFR 1910.1200 beschrieben. Die
Zink-Luft Knopfzellen haben ein hermetisch geschlossendes Gehäuse, welches konzipiert wurde, um Temperaturen und Drücken standzuhalten, wie sie im normalen Gebrauch vorkommen. Dadurch gelangen im normalen
Gebrauch keine Inhaltsstoffe nach Außen. Die Zellen dürfen weder geöffnet, noch großer Hitze ausgesetzt
werden, da sonst Inhalsstoffe austreten könnten, welche unter gewissen Umständen gefährlich sein können.
Die folgenden Angaben sind nur zur Informationen für den Anwender vorgesehen.
InhaltsstoffAnteil
Zink (Zn)15 - 50%GHS0750/53
Mangandioxid
(MnO2)
Kaliumhydroxid1 - 5%1310-58-3GHS05
(KOH)
Kupfer7440-50-8
(Cu)
vernickelter Edelstahl
0 - 15%
1 - 5%
30 - 40%
CAS Nr.
7440-66-6
1313-13-9
Gefahrensymbole
R Sätze
GHS0720/22
22
GHS0735
GHS02,GHS07
GHS09
2/6
-
Wasser, Papier, Plastik
Blei (Pb)0.01 - 0.06%7439-92-1
Cadmium (Cd)
Quecksilber (Hg)
siehe Kapitel Nr. 12
Voller Wortlaut und Klassifikation siehe Kapitel 16
Rest
<5mg/kg7440-43-9
<5mg/kg
Sorgen Sie für viel frische Luft. In schwerwiegenden Fällen suchen Sie ärtzliche Hilfe auf.
Sofort mit viel Wasser spülen. Entfernen Sie kontaminierte Kleidung und waschen
Sie diese vor Wiedergebrauch. Bei fortwährenden Beschwerden suchen Sie einen Arzt
auf.
Sofort mit viel Wasser, für mindestens 15 Minuten, spülen.
Suchen Sie einen Arzt auf.
Spülen Sie sofort den Mund und Rachen gründlich mit Wasser aus.
Danach suchen Sie unverzüglich ärztliche Hilfe auf.
Beim Kontakt von austretender Flüssigkeit mit den Augen, beim Verschlucken oder
oder beim Einatmen von austretenden Dämpfen sollte unbedingt ärztlicher Rat
eingeholt werden.
7439-97-6
nicht relevant, da die Anteile
unterhalb der zulässigen
Grenzwerte liegen
GHS07R61 R48/20/22
GHS08
GHS09R50/53
R33 R40 R62
Einem Feuer ausgesetzt, können Batterien platzen und gefährliche
Zersetzungsprodukte freisetzen.
Feuerwehrleute sollten Atemschutzgeräte und volle Schutzkleidung tragen.
Feuer aus der Entfernung oder einem geschützten Bereich bekämpfen.
Im Brandfall können gefährliche Dämpfe von Zink, Mangan, Blei, Wasserstoffgas
bzw. ätzende Dämpfe von Kalilauge und andere giftige Nebenprodukte entstehen.
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6.
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene
Maßnahmen:
Umweltschutz-
maßnahmen:
Reinigungsmaßnahmen:
7.
Vorsichtsmaßnahmen für eine sichere Handhabung und Lagerung
Lagerung:
Lagerung
großer
Mengen:
Handhabung:
Laden:
Entsorgung:
8.
Spezielle Schutzausrüstung
Erforderliche Belüftung:
Atemschutz
Augenschutz
Handschutz
Andere
ANSMANN Hörgerätebatterien (Zink-Luft-Batterien)
Materialsicherheitsdatenblatt
für
Nr.12
Einzelzellen und Batterien, bestehend aus mehreren Einzelzellen
Tragen persönlicher Schutzausrüstung, die der Situation angepasst ist.
(Schutzhandschuhe und Schutzkleidung)
Für den Fall, dass Batterien aufplatzen, Hautkontakt vermeiden und alle
Batteriebestandteile in einem Plastikbehälter sammeln.
Entsorgung gemäß den lokalen Gesetzen und Vorschriften.
Vermeiden dass Substanzen in Erdreich, Grundwasser oder Kanalisation gelangen.
Elektrolyt kann auslaufen wenn das Batteriegehäuse demoliert wurde. Für den Fall,
die Batterie mit den ausgetretenen Inhaltsstoffen wie oben beschrieben verpacken.
Danach mit Wasser reinigen. (Verdünnte Essigsäure kann hilfreich sein)
Batterien sollten trocken und vorzugsweise bei Raumtemperatur gelagert werden.
Batterien nicht einfrieren - dies würde die Lebensdauer nicht erhöhen.
Erhöhte Lagertemperaturen können die Lebenserwartung der Batterien verkürzen. Temperaturen
von über 60°C können zum Auslaufen bzw. zur Zerstörung der Batterien führen.
Bei der Aufbewahrung von unverpackten Zellen besteht das Risiko von Kurzschlüssen und
folglicher Hitzeentwicklung. Große Temperaturschwankungen und direktes Sonennlicht vermeiden.
Wenn möglich, um eine Kurzschlussgefahr auszuschließen, die Batterien in der
Originalverpackung lagern. Ein Feuer- bzw. Rauchmeldesystem wird empfohlen.
Bezügl. automatischer Feuerlöschysteme Kapitel 5 "Maßnahmen zur Brandbekämpfung" beachten.
3/6
Unsachgemäßer Gebrauch, sowohl mechanisch als auch elektrisch, ist zu vermeiden.
Batterien nicht kurzschließen oder verpolt einlegen, nicht lose in einer Tasche / Börse aufbewahren.
Batterien nur gemäß Anweisung der Gerätehersteller verwenden.
Batterien nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. Falls die Batterien in Geräten für Kinder.
benutzt werden, sollten sie vor deren Zugriff geschützt werden.
Batterien nicht verschlucken.
Batterien nicht ins Feuer werfen.
Batterien nicht ins Wasser werfen.
Bei Batteriewechsel darauf achten, dass neue Batterien gleichen Typs und gleichen Herstellers
eingesetzt werden.
Laden Sie niemals Zink-Luft Hörgerätebatterien. Sie sind nicht zum Laden konzipiert.
Dieser Zellen / Batterietyp ist nach der Produktion sofort einsatzbereit.
Die Entsorgung hat gemäß den gültigen staatlichen und örtlichen Bestimmungen zu erfolgen.
Nicht notwendig bei sachgemäßem Gebrauch. Belüftung in Räumen kann
erforderlich werden, wenn Zellen / Batterien offen bzw. ausgelaufen sind.
Nicht notwendig bei sachgemäßem Gebrauch. Vermeiden Sie das
Einatmen von Dämpfen von offenen bzw. ausgelaufenen Zellen / Batterien.
In Risikosituationen benutzen Sie ein Überdruck-Atemschutzgerät.
Nicht notwendig bei sachgemäßem Gebrauch. Verwenden Sie eine
Schutzbrille beim Umgang mit ausgelaufenen Zellen / Batterien.
Nicht notwendig bei sachgemäßem Gebrauch. Verwenden Sie Neoprenoder Gummihandschuhe beim Umgang mit ausgelaufenen Zellen / Batterien.
Nicht notwendig bei sachgemäßem Gebrauch.
Verwenden Sie eine Schürze beim Umgang mit ausgelaufenen Zellen / Batterien.
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9.
Physikalische und chemische Eigenschaften
Aussehen:
Geruch:
Flammpunkt:
Entflammbarkeit:
Relative Dichte:
Löslichkeit (in Wasser):
Löslichkeit (andere):
10.
Stabilität und Reaktivität
zu meidende
Situationen:
gefährliche Zersetzungs-
produkte:
Gefährliche Polymerisation:
11.
Toxicologische Informationen:
Potentielle Effekte auf
die Gesundheit:
Inhalation:
Hautkontakt:
Augenkontakt:
Verschlucken:
Akute Toxizität:
Chronische Effekte:
Zielorgane:
Karzinogenität:
12.
Angaben zur Ökologie
Materialsicherheitsdatenblatt
ANSMANN Hörgerätebatterien (Zink-Luft-Batterien)
für
Nr.12
Einzelzellen und Batterien, bestehend aus mehreren Einzelzellen
Zylindrische Form
nicht vorhanden
entfällt; sofern keine Inhaltsstoffe austreten
entfällt; sofern keine Inhaltsstoffe austreten
entfällt; sofern keine Inhaltsstoffe austreten
entfällt; sofern keine Inhaltsstoffe austreten
entfällt; sofern keine Inhaltsstoffe austreten
Das Produkt ist stabil, sofern die Konditionen, welche in Sektion 7 beschrieben sind, eingehalten werden.
Zellen / Batterien nicht über 100°C erhitzen, verbrennen, deformieren, quetschen,
zerlegen, wiederaufladen oder kurzschließen. Nicht längere Zeit erhöhter
Feuchtigkeit aussetzen.
Durch thermische Zersetzung können gefährliche Mangan-, Zink- oder ätzende
Kaliumhydroxid-Dämpfe, sowie andere Nebenprodukte entstehen.
4/6
Tritt nicht auf.
Die in den Zellen enthaltenen Chemikalien und Metalle befinden sich in einem
hermetisch verschlossenen Behälter. Eine Belastung durch die enthaltenen Stoffe
tritt nicht auf, es sei denn, die Zellen laufen aus, werden hohen Temperaturen
ausgesetzt oder werden mechanisch, physisch oder elektrisch misshandelt.
Beschädigte Zellen können konzentriertes, ätzendes Kaliumhydroxid freisetzen.
Einatmen von Dämpfen, die aufgrund von großer Hitze oder einer großen
Anzahl von auslaufenden Batterien freigesetzt werden, können Atemreizungen
verursachen
Kontakt mit Batterieinhaltsstoffen kann zu schweren Reizungen und
Verbrennungen führen
Kontakt mit Batterieinhaltsstoffen kann zu schweren Reizungen und
Verbrennungen führen. Augenschäden sind möglich.
Verschlucken von Zink-Luft Zellen ist möglich und kann gefährlich sein.
Die in den Zellen enthaltenen Chemikalien und Metalle befinden sich in einem
hermetisch verschlossenen Behälter und treten bei normaler Handhabung
nicht aus.
Die in den Zellen enthaltenen Chemikalien und Metalle befinden sich in einem
hermetisch verschlossenen Behälter und treten bei normaler Handhabung
nicht aus. Bei Handhabung einer auslaufenden Batterie sind keine
chronischen Effekte zu erwarten.
Haut, Augen und Atemwege.
Keine der Bestandteile dieses Produkts sind als Karzinogene in der EURichtlinie zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen aufgeführt.
Ansmann Zink-Luft Hörgerätebatterien, die in diesem Sicherheitsdatenblatt beschrieben werden, enthalten in
geringem Maße Blei. Der Cadmium- und Quecksilbergehalt liegt unterhalb der zulässigen Grenzwerte
gemäß der Europäischen Batterie Direktive 2006/66/EC, Artikel 21.
Page 5
13.
Informationen zur Entsorgung
14.
Informationen zum Transport
ANSMANN Hörgerätebatterien (Zink-Luft-Batterien)
Materialsicherheitsdatenblatt
für
Nr.12
Einzelzellen und Batterien, bestehend aus mehreren Einzelzellen
Deshalb gelten Ansmann Zink-Luft Hörgerätebatterien als Cadmium- und Quecksilberfrei.
USA: Zink-Luft Hörgerätebatterien sind von der US-Bundesregierung als ungefährlicher Abfall eingestuft
und in diesem Sinne unbedenklich für die übliche, kommunale Abfallentsorgung.
EU: In der Europäischen Union wird die Herstellung, Handhabung und Entsorgung von Batterien auf der
Grundlage der RICHTLINIE 2006/66/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren
geregelt.
Kunden finden detaillierte Informationen über Entsorgung in ihren spezifischen Ländern über die Website
der Europäischen Portable Batteries Association.
(http://www.epbaeurope.net/legislation_national.html)
Importeure und Nutzer außerhalb der EU müssen die örtlichen Regelungen und Gesetze berücksichtigen.
Um Kurzschlüsse und eine starke Hitzeentwicklung zu vermeiden, sollten verbrauchte Zink-Luft Zellen
weder lose transportiert noch gelagert werden.
Geeignete Maßnahmen um Kurzschlüsse zu vermeiden sind:- Lagerung in der Orginalverpackung
- Abkleben der Batteriekontakte
Ansmann Zink-Luft Hörgerätebatterien werden als Trockenbatterien eingestuft und sind zum Zweck des
Transports nicht reglementiert durch: das US Ministerium für Transport (DOT), die internationale ZivilluftfahrtOrganisation (ICAO), die internationale Luftverkehrs-Vereinigung (IATA), die internationale SeeschifffahrtsOrganisation (IMO), das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter
auf der Straße (ADR) und der Regelung zur Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher
Güter (RID).
5/6
IATA Gefahrgut-Regelung: Sondervorschrift A123
"Beispiele solcher Batterien sind: Alkali-Mangan, Zink-Kohle, Nickel-Metallhydrid und Nickel-Cadmium Batterien.
Elektrobatterien und batteriebetriebene Geräte und Fahrzeuge, die dazu geeignet sind, eine gefährliche
Wärmeentwicklung zu erzeugen, müssen so für den Transport vorbereitet werden, dass die folgenden
Szenarien ausgeschlossen werden können:
(a) ein Kurzschluss (z. B. bei Batterien durch die effektive Isolierung der freiliegenden Pole; oder bei Geräten
durch Ausbau der Batterie und Schutz der freigelegten Pole) und
(b) unbeabsichtigte Aktivierung.
Die Worte Not Restricted (nicht beschränkt) sowie die Nummer der Sonderbestimmung müssen zusammen
mit der Beschreibung der Substanz auf dem Luftfrachtbrief angegeben werden, wie durch 8.2.6 verlangt.
Dies gilt nur sofern ein Luftfrachtbrief benutzt wird.
EU: Sondervorschrift 304 (ADR/RID)
"Trockenbatterien, welche ätzende Elektrolyten beinhalten, aber nicht auslaufen, falls das Batteriegehäuse
beschädigt ist, unterliegen nicht den Bestimmungen von ADR/RID, vorausgesetzt die Batterien sind sicher
verpackt and gegen Kurzschlüsse geschützt. Beispiele für solche Batterien sind: Alkali-Mangan-, Zink-KohleNickel-Metall-Hydrid und Nickel-Cadmium-Batterien"
USA: 49 CFR § 172.102 Sondervorschrift 130
Für Nicht-Trockenbatterien spezifisch erfasst in der Tabelle in § 172.101.
Trockenbatterien unterliegen keinen Regelungen dieses Unterkapitels wenn sie sicher verpackt und
dementsprechend für den Transport angeboten werden, dass es zu keiner großen Hitzeentwicklung kommen
kann (z.B. durch wirksame Isolierung der Anschluterminals) und sie gegen Kurzschluss geschützt sind.
Verfahrensregeln zum Verpacken und für den Versand von Prmärbatterien gemäß IEC 60083-1:
Die Verpackung soll angemessen sein, um Schäden während des Transports, des Umgangs und der Lagerung
zu verhindern. Die Verpackungsmaterialien und das Verpackungsdesign sollte so ausgewählt werden, dass es
nicht zu unbeabsichtigeten leitenden Verbindungen, zur Korrosion der Anschlüsse und zum Eindringen von
Feuchtigkeit kommen kann. Stöße und Erschütterungen sollten auf ein Minimum reduziert werden.
Z.B. sollten Kartons nicht von LKWs geworfen, durch die Gegend gestoßen oder so hoch gestapelt werden, dass
die unteren Kartons zerdrückt werden. Ein Schutz vor schlechtem Wetter sollte vorhanden sein.
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15.
Regulatorische Informationen
Kennzeichnung:
Internationale Sicherheits-
normen:
Wassergefährdungs-
klasse:
16.
Sonstige Information
Klassifizierung im vollen Wortlaut und R-Sätze bezogen auf Abschnitt 3
Klassifizierung:
R-Sätze:
Materialsicherheitsdatenblatt
ANSMANN Hörgerätebatterien (Zink-Luft-Batterien)
für
Nr.12
Einzelzellen und Batterien, bestehend aus mehreren Einzelzellen
Gemäß der Richtlinie 2006/66/EC des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 6. September 2006 über Akkumulatoren und Batterien, sowie Altakkumulatoren
und Altbatterien, und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EEC müssen alle
Akkus und Batterien mit der durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet werden.
Gemäß Artikel 21 dieser Richtlinie müssen Ansmann Zink-Luft Hörgerätebatterien
mit dem Symbol "Pb" gekennzeichnet werden. Wegen der geringen Größe der
Batterien erfolgt diese Kennzeichnung auf der Verpackung.
IEC 60086-5
(gemäß dem deutschen Wasserwirtschaftsgesetz) keine Wasserverschmutzung
gemäß dem VwVwS Anhang 1 (Nr. 1443 und 766)
GHS02Gefahr oder Achtung, entzündlich
GHS05Gefahr oder Achtung, ätzend etc. Kat.1
GHS07Achtung, giftig Kat.4 (gesundheitsschädlich)
Ätz- oder Reizwirkung
GHS09Achtung (für Kat.1), (für Kat.2 kein Signalwort)
Umweltgefährlich
6/6
20/22gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
22gesundheitsschädlich beim Verschlucken
33Gefahr kumulativer Wirkungen
35verursacht schwere Verätzungen
48Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition
61kann ungeborene Kinder schädigen
62kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
50/53sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristige, schädliche Wirkungen haben
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