Alpina Sanfte Erde, 2,5 User Manual

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Farbrezepte Sanfte Erde
Überarbeitet am 12.03.2015
Druckdatum 07.07.2015
Handelsname
:
Farbrezepte Sanfte Erde
Verwendung des Stoffs/des Gemisches
:
Dekorativer Schutzanstrich
Empfohlene Einschränkun­gen der Anwendung
:
bei sachgemäßer Anwendung - keine
Firma
:
Alpina Farben GmbH Roßdörfer Straße 50 64372 Ober-Ramstadt Telefon
:
+496154716310
Telefax
:
+496154716311
Email-Adresse Verantwortli­che/ausstellende Person
:
msds@dr-rmi.com
Notrufnummer/ Email-Adresse
:
0049(0)6154/71-202 sds@daw.de
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von de­nen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4 Notrufnummer
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Zusätzliche Kennzeichnung:
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Farbrezepte Sanfte Erde
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EUH210
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
EUH208
Enthält: 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on Kann allergi­sche Reaktionen hervorrufen.
Beratung für Allergiker: Hotline 0180 / 530 89 28 (0,14 €/ Min. aus dem deut- schen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/ Min)
Keine gefährliche Substanz oder kein gefährliches Gemisch im Sinne der EG-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
:
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
Chemische Bezeich­nung
CAS-Nr. EG-Nr. Registrierungs­nummer
Einstufung (67/548/EWG)
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Konzentration
(%)
Kieselgur (Flußkalzi­niert)/dispergiert Nat­riumcarbonatschmel­ze calciniert
[MX]
68855-54-9/3 272-489-0
Xn; R48/20
STOT RE2; H373
>= 1 - < 10
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien: 1999/45/EG
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakku­mulierbar (vPvB) eingestuft sind. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Während der Verarbeitung und Trocknung für gründliche Be­lüftung sorgen. Essen, Trinken und Rauchen während des Gebrauchs des Produktes ist zu vermei­den. Bei Berührung mit den Augen oder der Haut sofort gründlich mit Wasser abspülen. Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder ins Erdreich gelangen lassen. Reinigung der Werkzeuge sofort nach Gebrauch mit Wasser und Seife. Spritz- und Sprühnebel nicht einatmen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe
MX
: Dieser Stoff ist in diesem Produkt fest in die Matrix eingebunden und trägt daher nicht zur Kenn-
zeichnung bei.
Die Erklärung der Abkürzungen finden sie unter Abschnitt 16.
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Allgemeine Hinweise
:
Keine besonderen Erste-Hilfe Maßnahmen erforderlich. Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Ersthelfer muss sich selbst schützen.
Nach Einatmen
:
An die frische Luft bringen.
Nach Hautkontakt
:
Die Haut gründlich mit Wasser und Seife waschen oder aner­kannten Hautreiniger benutzen. KEINE Lösungsmittel oder Verdünner gebrauchen.
Nach Augenkontakt
:
Kontaktlinsen entfernen. Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang reichlich mit sauberem, fließenden Wasser spülen. Ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
:
Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen hervorrufen. Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrin­ken. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund ein­flößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Symptome
:
Keine Information verfügbar. Risiken
:
Keine Information verfügbar.
:
Keine Information verfügbar.
Geeignete Löschmittel
:
Nicht brennbar. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Ungeeignete Löschmittel
:
Wasservollstrahl Besondere Gefahren bei der
:
Beim Verbrennen entsteht reizender Rauch.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
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Brandbekämpfung
Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Ab­wasser oder in Wasserläufe gelangen lassen.
Besondere Schutzausrüs­tung für die Brandbekämp­fung
:
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Weitere Information
:
Das Produkt selbst brennt nicht. Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
Personenbezogene Vor­sichtsmaßnahmen
:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Material kann glitschige Bedingungen schaffen. Sicherheitsschuhe oder Stiefel mit rauhen Gummisohlen ver­wenden. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
Umweltschutzmaßnahmen
:
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist.
Reinigungsverfahren
:
Mit inertem flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sä­gemehl). Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter ge­ben.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwenden-
de Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Weitere Informationen siehe Abschnitte 8 & 13 des Sicherheitsdatenblattes.
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