SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Farbrezepte Petrol de Luxe
Überarbeitet am 05.02.2014
Farbrezepte Petrol de Luxe
Verwendung des Stoffs/des
Gemisches
Beschichtungsstoffe auf Wasserbasis
Empfohlene
Einschränkungen der
Anwendung
bei sachgemäßer Anwendung - keine
Alpina Farben GmbH
Roßdörfer Straße 50
64372 Ober-Ramstadt
Email-Adresse
Verantwortliche/ausstellende
Person
msds@dr-rmi.com
Notrufnummer/
Email-Adresse
0049(0)6154/71-202 sds@daw.de
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht
kennzeichnungspflichtig.
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG)
Keine gefährliche Substanz oder kein gefährliches Gemisch im Sinne der EG-Richtlinien
67/548/EWG oder 1999/45/EG.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien: 1999/45/EG
2.3 Sonstige Gefahren
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Farbrezepte Petrol de Luxe
Überarbeitet am 05.02.2014
Keine gefährlichen Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006
Keine besonderen Erste-Hilfe Maßnahmen erforderlich.
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.
Ersthelfer muss sich selbst schützen.
An die frische Luft bringen.
Die Haut gründlich mit Wasser und Seife waschen oder
anerkannten Hautreiniger benutzen.
KEINE Lösungsmittel oder Verdünner gebrauchen.
Kontaktlinsen entfernen.
Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang
reichlich mit sauberem, fließenden Wasser spülen.
Ärztlichen Rat einholen.
Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen hervorrufen.
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser
nachtrinken.
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund
einflößen.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Keine Information verfügbar.
Keine Information verfügbar.
Keine Information verfügbar.
Diese Mischung enthält nur Substanzen, die nicht persistent, bioakkumulierbar oder toxisch sind
(PBT).
Diese Mischung enthält nur Substanzen, die nicht hochpersistent oder hochbioakkumulierbar sind
(vPvB).
Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Während der Verarbeitung und Trocknung für gründliche
Belüftung sorgen. Essen, Trinken und Rauchen während des Gebrauchs des Produktes ist zu
vermeiden. Bei Berührung mit den Augen oder der Haut sofort gründlich mit Wasser abspülen. Nicht
in die Kanalisation, Gewässer oder ins Erdreich gelangen lassen. Reinigung der Werkzeuge sofort
nach Gebrauch mit Wasser und Seife.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Farbrezepte Petrol de Luxe
Überarbeitet am 05.02.2014
Nicht brennbar., Löschmaßnahmen auf die Umgebung
abstimmen.
Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
Beim Verbrennen entsteht reizender Rauch. Ablaufendes
Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Abwasser oder in
Wasserläufe gelangen lassen.
Besondere
Schutzausrüstung für die
Brandbekämpfung
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Im Brandfall, wenn
nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Das Produkt selbst brennt nicht.
Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Material kann glitschige Bedingungen schaffen.
Sicherheitsschuhe oder Stiefel mit rauhen Gummisohlen
verwenden.
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung
behandeln.
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen
lassen.
Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation
die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies
ohne Gefahr möglich ist.
Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand,
Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sägemehl).
Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter
geben.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Weitere Informationen siehe Abschnitte 8 & 13 des Sicherheitsdatenblattes.
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