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Alpina Farbenfreunde
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Handelsname
:
Alpina Farbenfreunde
Verwendung des Stoffs/des
Gemisches
:
Beschichtungsstoffe auf Wasserbasis
Empfohlene Einschränkungen der Anwendung
:
bei sachgemäßer Anwendung - keine
Firma
:
Alpina Farben GmbH
Roßdörfer Straße 50
64372 Ober-Ramstadt
Telefon
:
+496154710
Telefax
:
+49615471632
Email-Adresse Verantwortliche/ausstellende Person
:
msds@dr-rmi.com
Notrufnummer 1
:
+49615471202
Notrufnummer 2
:
+498001238887 Kostenfreie Alpina Hotline
Sicherheitshinweise
:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelan-
gen.
EUH210
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
EUH208
Enthält 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on, 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergi-
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4 Notrufnummer
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Zusätzliche Kennzeichnung:
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sche Reaktionen hervorrufen.
Beratung für Allergiker: Hotline 0180 / 530 89 28 (0,14 €/ Min. aus dem deut-
schen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/ Min)
Substanzen mit einem Arbeitsplatzexpositionsgrenzwert :
Kieselgur, Natriumcarbonatschmelze-calciniert
68855-54-9
272-489-0
21-2119488518-22XXXX
>= 1 - < 5
Allgemeine Hinweise
:
Keine besonderen Erste-Hilfe Maßnahmen erforderlich.
Nach Einatmen
:
An die frische Luft bringen.
Nach Hautkontakt
:
Die Haut gründlich mit Wasser und Seife waschen oder anerkannten Hautreiniger benutzen.
KEINE Lösungsmittel oder Verdünner gebrauchen.
Nach Augenkontakt
:
Kontaktlinsen entfernen.
Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang
reichlich mit sauberem, fließenden Wasser spülen.
Ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
:
Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen hervorrufen.
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Symptome
:
Keine Information verfügbar.
Risiken
:
Keine Information verfügbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr
bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Während der Verarbeitung und Trocknung für gründliche Belüftung sorgen. Essen, Trinken und
Rauchen während des Gebrauchs des Produktes ist zu vermeiden. Bei Berührung mit den Augen
oder der Haut sofort gründlich mit Wasser abspülen. Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder ins
Erdreich gelangen lassen. Reinigung der Werkzeuge sofort nach Gebrauch mit Wasser und Seife., Spritznebel nicht einatmen. Kombifilter A2/P2 verwenden.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
Die Erklärung der Abkürzungen finden sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
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Behandlung
:
Keine Information verfügbar.
Geeignete Löschmittel
:
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
:
Beim Verbrennen entsteht reizender Rauch.
Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Abwasser oder in Wasserläufe gelangen lassen.
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung
:
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Im Brandfall, wenn
nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Weitere Information
:
Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Material kann glitschige Bedingungen schaffen.
Sicherheitsschuhe oder Stiefel mit rauhen Gummisohlen verwenden.
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung
behandeln.
Umweltschutzmaßnahmen
:
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen
lassen.
Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation
die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies
ohne Gefahr möglich ist.
Reinigungsverfahren
:
Mit inertem flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B.
Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sägemehl).
Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter geben.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwen-
dende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise zur Entsorgung finden Sie in Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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Hinweise zum sicheren Umgang
:
Keine besonderen technischen Schutzmaßnahmen erforderlich.
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.
Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz
:
Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
Hygienemaßnahmen
:
Für angemessene Lüftung sorgen. Berührung mit der Haut
und den Augen vermeiden. Vor dem Essen, Trinken oder
Rauchen die Hände waschen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
:
Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern
um jegliches Auslaufen zu verhindern. Um die Produktqualität
beizubehalten, fern von Hitze und direkter Sonneneinstrahlung lagern. Bei Raumtemperatur lagern. Unbrauchbar nach
Gefrieren.
Zusammenlagerungshinweise
:
Von Oxidationsmitteln und stark sauren oder alkalischen Materialien fernhalten.
Lagerklasse (TRGS 510)
:
12, Nicht brennbare Flüssigkeiten
Bestimmte Verwendung(en)
:
Die Technischen Informationen des Herstellers sind zu beachten.
Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Werttyp (Art der
Exposition)
Zu überwachende Parameter
Grundlage
Kieselgur, Natriumcarbonatschmelze-calciniert
68855-54-9
AGW (Alveolengängige Fraktion)
0,3 mg/m3
DE TRGS
900
Weitere Information
Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG
(MAK-Kommission), Kieselguren können, je nach Herkunft, Anteile von Quarz
enthalten. Das Brennen bzw. Calcinieren von Kieselguren führt zu steigenden
Cristobalitanteilen, Aktivierte Kieselgur kann bis zu 60 Massen-% Cristobalit
enthalten. Bei der Beurteilung der Exposition gegenüber (gebrannten) Kieselguren sind sowohl der amorphe Anteil (Grenzwert für Kieselgur bzw. gebrannte Kieselgur) als auch die Summe der Anteile an Cristobalit und Quarz
(krebserzeugend nach TRGS 906) zu ermitteln und zu bewerten., Ein Risiko
der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes
und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Augenschutz
:
Schutzbrille
Berufsgenossenschaftliche Regeln - BGR 192 Benutzung von
Augen- und Gesichtsschutz
Material
:
Nitrilkautschuk
Handschuhdicke
:
0,2 mm
Schutzindex
:
Klasse 3
Anmerkungen
:
Geeignete Handschuhe geprüft gemäss EN374 tragen.
Handschuhe vor dem Ausziehen mit Wasser und Seife reinigen.
Haut- und Körperschutz
:
Schutzkleidung
Atemschutz
:
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
Schutzmaßnahmen
:
Keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
Aussehen
:
flüssig
Farbe
:
pigmentiert
Geruch
:
nicht bestimmt
Geruchsschwelle
:
Nicht anwendbar
Schmelzpunkt/Schmelzbereich
:
ca. 0 °C
Siedepunkt/Siedebereich
:
ca. 100 °C
Flammpunkt
:
Nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindigkeit
:
Nicht anwendbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
:
nicht bestimmt
Obere Explosionsgrenze
:
Nicht anwendbar
Untere Explosionsgrenze
:
Nicht anwendbar
Dampfdruck
:
ca. 23 hPa
Relative Dampfdichte
:
Nicht anwendbar
Relative Dichte
:
Nicht anwendbar
Persönliche Schutzausrüstung
Handschutz
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
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Dichte
:
1,4700 g/cm3
Wasserlöslichkeit
:
unlöslich
Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser
:
nicht bestimmt
Selbstentzündungstemperatur
:
nicht bestimmt
Zersetzungstemperatur
:
Keine Daten verfügbar
Auslaufzeit
:
nicht bestimmt
Explosive Eigenschaften
:
Nicht anwendbar
Oxidierende Eigenschaften
:
Keine Daten verfügbar
Gefährliche Reaktionen
:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Zu vermeidende Bedingungen
:
Vor Frost schützen.
Extreme Temperaturen und direkte Sonneneinstrahlung.
Zu vermeidende Stoffe
:
Unverträglich mit Oxidationsmitteln.
Unverträglich mit Säuren und Basen.
Akute orale Toxizität
:
> 2.000 mg/kg
Löslichkeit(en)
9.2 Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
10.2 Chemische Stabilität
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung., Im Brandfall können
folgende gefährliche Zerfallprodukte entstehen:, Kohlenstoffmonoxid, Kohlenstoffdioxid und unverbrannter Kohlenwasserstoff (Rauch).
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Produkt:
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Akute inhalative Toxizität
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Akute dermale Toxizität
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Anmerkungen: Nach den Einstufungskriterien der EU ist das Produkt nicht als hautreizend zu
betrachten.
Anmerkungen: Nach den Einstufungskriterien der EU ist das Produkt als nicht augenreizend zu
betrachten.
Anmerkungen: Kann bei wiederholtem Kontakt bei besonders empfindlichen Personen zu allergischen Reaktionen führen.
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Toxizität gegenüber Fischen
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Toxizität gegenüber
Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Biologische Abbaubarkeit
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Bioakkumulation
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Produkt:
Schwere Augenschädigung/-reizung
Produkt:
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Produkt:
Weitere Information
Produkt:
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Produkt:
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Produkt:
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Produkt:
12.4 Mobilität im Boden
Produkt:
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Mobilität
:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Bewertung
:
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in
Konzentrationen von 0,1 % oder höher entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent
und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind..
Sonstige ökologische Hinweise
:
Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
Die gegebenen Informationen beruhen auf Daten, die von den
Bestandteilen und der Ökotoxizität ähnlicher Produkte stammen.
Produkt
:
Flüssige Materialreste bei der Sammelstelle für Altfarben/Altlacke abgeben, eingetrocknete Materialreste als Bauund Abbruchabfälle oder als Siedlungsabfälle bzw. Hausmüll
entsorgen.
Verunreinigte Verpackungen
:
Nur restentleertes Gebinde zum Recycling geben.
Abfallschlüssel-Nr.
:
080112 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die
unter 08 01 11 fallen
Anmerkungen
:
siehe Abschnitte 6-8
Anmerkungen
:
Nicht anwendbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Produkt:
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Produkt:
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
Nicht als Gefahrgut eingestuft
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht als Gefahrgut eingestuft
14.3 Transportgefahrenklassen
Nicht als Gefahrgut eingestuft
14.4 Verpackungsgruppe
Nicht als Gefahrgut eingestuft
14.5 Umweltgefahren
Nicht als Gefahrgut eingestuft
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und ge-
mäß IBC-Code
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Nicht anwendbar
Wassergefährdungsklasse
:
1 schwach wassergefährdend
Einstufung laut VwVwS, Anhang 4.
Beschäftigungsbeschränkungen nach Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG oder verschärfenden
nationalen Bestimmungen beachten, soweit zutreffend.
Sonstige Angaben
:
Für dieses Produkt wird kein Expositionsszenario gemäß
REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 benötigt.
Dieses Produkt ist ein Gemisch, welches keine besorgniserregende Substanz (SVHC) größer oder gleich 0,1% enthält,
daher müssen keine erlaubten Endanwendungen definiert und
keine Stoffsicherheitsbeurteilung erstellt werden.
Die Kommunikation von Verwendungen nach REACH Artikel
31 (1)(a) - registrierte Stoffe/ Gemische, die die Kriterien für
die Einstufung als gefährlich gemäß Verordnung (EG) Nr.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif-
ten für den Stoff oder das Gemisch
Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung
der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
Sonstige Vorschriften:
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext anderer Abkürzungen
(Q)SAR - (Quantitative) Struktur-Wirkungsbeziehung; ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen,
Verordnung (EG) Nr 1272/2008; DIN - Norm des Deutschen Instituts für Normung; ECHA - Europäische Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der
Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentration verbunden mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Notfallplan;
ErCx - Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftverkehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzentration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IMDG - Code –
Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISO - Internationale Organisation für Normung; LC50 - Lethale Konzentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspopulation
(mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig
genannt; NO(A)EC - Konzentration, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar
ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; OPPTS - Büro für chemische
Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; REACH - Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 des Europäischen Parliaments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar; DSL Liste heimischer Substanzen (Kanada); KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); AICS - Australisches Verzeichnis chemischer Substanzen; IECSC - Verzeichnis der in China vorhandenen chemischen Substanzen;
ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); PICCS Verzeichnis der auf den Philippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; TCSI -
Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemischen Substanzen; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; GLP - Gute Laborpraxis
Weitere Information
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1272/2008 oder 1999/45/EG) erfüllen - ist nicht erforderlich.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für
den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung,
Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere
Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien
vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die
Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes
ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
REACH und GHS/CLP Information
Die Änderungen der gesetzlichen Vorgaben durch REACH (EG Nr. 1907/2006) und GHS bzw.
CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) werden wir entsprechend unseren gesetzlichen Verpflichtungen umsetzen. Unsere Sicherheitsdatenblätter werden wir regelmäßig, gemäß den uns zur
Verfügung gestellten Informationen unserer Vorlieferanten, anpassen und aktualisieren. Wie gewohnt werden wir Sie über diese Anpassungen informieren.
Bezüglich REACH möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir als nachgeschalteter Anwender
keine eigenen Registrierungen vornehmen, sondern auf die Informationen unserer Vorlieferanten
angewiesen sind. Sobald diese vorliegen, werden wir unsere Sicherheitsdatenblätter entsprechend anpassen. Dies kann je nach Registrierfristen der enthaltenen Stoffe im Übergangszeitraum zwischen 01.12.2010 und 01.06.2018 erfolgen.
Für die Anpassung der Sicherheitsdatenblätter an GHS bzw. CLP-Verordnung gilt bei Gemischen
bzw. Zubereitungen eine Übergangsfrist bis 01.06.2015. Wir werden die Anpassung unserer Sicherheitsdatenblätter im Rahmen dieser Übergangsfrist vornehmen sobald uns ausreichende Informationen unserer Vorlieferanten vorliegen.
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